STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACMSE1NJ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10000 Dresden,^ Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/5404 Thema: Waffenbesitz und Waffenkontrolle 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, die Zahl der Schusswaffenbesitzer, die Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des sog. Kleinen Waffenscheins zum 15.06.2016 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2015] darstellen.) Das Bundesverwaltungsamt stellt Statistiken aus dem Nationalen Waffenregister monatlich zur Verfügung. Stichtag ist jeweils der letzte Tag des Monats . Abweichend von der Fragestellung wird deshalb auf die Statistiken zum Stichtag 31. Mai 2016 zurückgegriffen. Die Gesamtzahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, der Schusswaffenbesitzer , der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des sog. Kleinen Waffenscheins zu den Stichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Mail 2016 ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Datenbereinigung im Freistaat Sachsen noch nicht abgeschlossen ist, so dass Abweichungen von früheren oder künftigen Angaben eintreten können. Der Gesetzgeber hat den zuständigen Behörden für diese Aufgabe eine Frist bis Ende 2017 eingeräumt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01087 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie stellt sich die Personalsituation der Waffenbehörden zum 15.06.2016 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl in VzÄ, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2015] darstellen. Die Personalsituation in den Waffenbehörden zu den Stichtagen 31 Dezember 2015 und 15. Juni 2016 ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Frage 3: Welche Waffenbehörden haben im Jahr 2016 (Stand: 15.06.2016) wie viele Schusswaffenbesitzer mit welchen Ergebnissen kontrolliert? (Bitte nach Jahres- Scheiben, Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Kontrolle [anlassbezogene verdachtsunabhängige, angemeldete, unangemeldete, Aufbewahrungs- und andere Kontrollen etc.] differenzieren.) Der Umfang der Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden bis zum Stichtag 15. Juni 2016 ist der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit Anfang 2016 nach welchen waffen rechtlichen Tatbeständen mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Bitte nach Jahresscheiben, Gesamtzahl, Landkreisen und Kreisfreien Städten, strafbzw . ordnungswidrigkeitsrechtlichen Tatbeständen aufschlüsseln.) Die Staatsregierung^ r"mmt Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/3963 und 6/3340 sowie Drs.-Nr. 5/14769. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem' Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksrchtnahme auf die Funktions- "und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Angaben zur Anzahl der in Bezug auf waffenrechtliche Tatbestände eingeleiteten Strafund Ordnungswidrigkeitsverfahren und deren Ergebnissen unterliegen keiner, insbesondere keiner einheitlichen statistischen Erfassung. Die bei den betroffenen Behörden abrufbaren Informationen hierzu konnten nicht als Grundlage für eine Beantwortung der Frage dienen weil ihnen -soweit überhaupt vorhanden - durch unterschiedliche Systematiken und unterschiedliche Erfassungstiefen die Vergleichbarkeit fehlt. Zur Bea'ntwortung der Fragen wären daher eine Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Waffenakten im Lichte der konkreten Fragestellungen bzw. weitergehende Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Recherchen erforderlich. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren und die gesplittete Zuständigkeit zwischen den Waffenbehörden und den zentralen Bußgeldstellen in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Behörden nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ärbaraXlepfech Anlagen: 3 Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 6/5404 Anzahl registrierter Schusswaffen Anzahl Schusswaffenbesitzer Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis Anzahl Kleine Waffenscheine 12/2015 05/2016 12/2015 05/2016 12/20151 05/2016' 12/2015 05/2016 Stadt Chemnitz 4.453 4.538 759 777 1.451 1.659 480 670 Erzgebirgskreis 17.344 17.525 3. 111 3. 143 3.810 4.182 695 1.052 Land kreis Mittelsachsen 12.054 12.232 2.224 2.227 2.742 3.000 510 779 Landkreis Zwickau 11.372 11.576 1.899 1.903 2.432 2.806 555 945 Vogtlandkreis 12.885 13.121 2.206 2.172 2.708 2.941 519 788 Stadt Dresden 9.317 9.614 1.773 1.796 2.734 3.252 917 1.414 Landkreis Görlitz 9.510 9.566 1.953 1.924 2.560 2.764 664 903 Landkreis Meißen 8.864 9.004 1.738 1.769 2.234 2.533 448 701 Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 12.036 12.306 2.326 2.371 2.817 3.207 506 863 Landkreis Bautzen 13.404 13.666 2.533 2.555 3.267 3.630 743 1. 102 Stadt Leipzig 8.071 8.194 1.563 1.589 2.756 3.340 1.278 1.848 Landkreis Leipzig 11.863 12.044 2.141 2. 164 2.646 2.914 514 763 Landkreis Nordsachsen 11.684 11.823 2.289 3. 171 2.758 2.945 464 644 1 Ziffer3.4 NWR-Statistik 12/2015 2 Ziffer3.4 NWR-Statistik 5/2016 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 6/5404 Personalsituation in den Waffenbehörden in VZÄ 12/2015 15.06.2016 Stadt Chemnitz 1,7 1,7 Erzgebirgskreis 1,9 1/9 Landkreis Mittelsachsen 2,0 2,0 Landkreis Zwickau 1,7 1,7 Vogtlandkreis Stadt Dresden 31 Landkreis Görlitz 1,85 1,85 Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Landkreis Bautzen 1,5 1,5 Stadt Leipzig Landkreis Leipzig 3,2 2,2 Landkreis Nordsachsen 1,83 1,83 Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als Waffenbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt drei Planstellen zur Verfügung. Eine dieser drei Planstellen enthält jedoch zusätzlich noch Aufgaben zur Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde und zur Bearbeitung von Veranstaltungen und Versammlungen. Anlage 3 zur Kleinen Anfrage, Drucksache 6/5404 Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Lkr Mittelsachsen Lkr Zwickau Vogtlandkreis Stadt Dresden Lkr GörlitzLkr Meißen Lkr Sächsische ISchweizj Osterzgebirge Lkr Bautzen Stadt Leipzig Lkr Leipzig Lkr Nordsachsen davon Kontrolle der Aufbewahrung 10 28 46 223 56 anlassbezogen verdachtsunabhängig 28 46 angemeldet 11 16 unangemeldet 17 46 207 54 2016-07-08T12:52:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes