STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Herrn Dr. Matthias Rößler, MdL Präsident des Sächsischen Landtages Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 15-0141.51/J472 Dresden, /(). Januar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/541 Thema: Konzeption und Ausgestaltung des "Gedenktags für Heimat-vertriebene" im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 14. September 2014 ist in Sachsen erstmals mit einem Festakt der ,Gedenktag für Heimatvertriebene1 begangen worden, der in künftigen Jahren jeden zweiten Sonntag im September stattfinden soll.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe ist die Einführung und erstmalige Ausrichtung des „Gedenktags für Heimatvertriebene“ mit welchen Mitteln aus welchen Haushaltsposten unterstützt worden und welchen (Teil-)Projekten oder Einzelveranstaltungen welcher Kooperationspartner kamen diese Mittel zugute? Frage 2: Inwieweit sind der Bund der Vertriebenen bzw. dessen Gliederungen oder andere Verbände und Kooperationspartner in die Planung und Umsetzung des „Gedenktags für Heimatvertriebene“ einbezogen und worin bestehen die Aufgaben welcher ggf. einbezogener Verbände und weiterer Kooperationspartner? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der 1. Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung wurde am 14. September 2014 in der Nikolaikirche Freiberg in Form einer Feierstunde mit anschließender Kranzniederlegung auf dem Vertriebenenfriedhof Freiberg begangen. Die Veranstaltung wurde Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIIMISTERIUM DES INNERN igMaMi Freistaat ||P SACHSEN mit 4.580,00 € aus dem Titel 0303-68462 (Zuwendungen zur Kulturarbeit der Vertriebenen und Spätaussiedler) gefördert und vom BdV Kreisverband Freiberg e. V. in Zusammenarbeit mit dem Verein Erinnerung und Begegnung e. V. als Projektverantwortliche durchgeführt. Beide Vereine sind Mitglied im Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V. und stimmen sich in landesweiten Projekten mit diesem eng ab. Frage 3: Inwieweit wirkt die Staatsregierung mit an der Konzeption einer künftigen Ausgestaltung des „Gedenktags für Heimatvertriebene“ und in welcher konkreten Weise kommen dabei die Kontextualisierung und Vermittlung der Ursachen von Flucht und Vertreibung, der Gedanke der Völkerverständigung sowie die Versöhnung mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen zum Tragen? Der Freistaat Sachsen sieht sich in der Pflicht, die Erinnerung an das Schicksal der Flüchtlinge und Vertriebenen und an ihren Leistungswillen im Gedächtnis unseres Landes und seiner Menschen wach zu halten, das kulturelle Erbe grenzüberbrückend zu bewahren und entsprechendes Engagement tatkräftig zu unterstützen. Im Rahmen der Förderung bzw. Bearbeitung des Förderantrages zum 1. Sächsischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung ergab sich zwangsläufig eine inhaltliche Prüfung des Förderzweckes und damit des Programmes; hier insbesondere zum Ablauf, der Einführung und Besetzung einer Podiumsdiskussion, der Begleitung durch eine Ausstellung usw. Die Ursachen von Flucht und Vertreibung, der Gedanke der Völkerverständigung sowie die Versöhnung mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen wurden und werden auch zukünftig berücksichtigt und integriert. So wirkten der Präsident des Sächsischen Landtages und der Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker genauso wie ein polnischer Hochschullehrer beim 1. Sächsischen Gedenktag aktiv mit eigenen Beiträgen als Redner und im Podium mit. Unter anderem hatte der Vorsitzende des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V., Frank Hirche (MdL), in seiner Begrüßung wie folgt ausgeführt: „Wir wissen um die Ursachen des 2. Weltkrieges und unsere daraus erwachsende dauerhafte Verantwortung“ (vgl. auch den Beitrag im MDR-Sachsenspiegel am selben Tag). Frage 4: Inwieweit bestehen bei der Konzeption und Ausgestaltung des „Gedenktags für Heimatvertriebene“ - abgesehen von der Wahl des Datums - Unterschiede zum Tag der Heimat, dem Volkstrauertrag sowie dem Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung? Die Tage der Heimat haben den Charakter von Heimattreffen mit einem großen Anteil von Vermittlung kultureller Traditionen (Liedgut, Gedichte etc.). Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag für die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft. Der „Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung“ ist ebenso wie der später eingeführte bundesweite „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ ein Tag, an dem speziell dem Schicksal von Flucht und Vertreibung gedacht werden soll. Ebenso soll auch die gelungene Integration und Aufbauleistung der Heimatvertriebenen und Aussiedler in Sachsen gewürdigt werden. Der Gedenktag relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges. Er hat zudem die Aufgabe, im Sinne eines Europas ohne Seite 2 von 3 STAATSTVIlNISTERllJTVf DES INNERTsI Freistaat |Sp SACHSEN Grenzen das Interesse der Jugend an der Erkundung der Kultur und den Traditionen der Vertriebenen und Aussiedler zu wecken und zu fördern und die Erkenntnisse der Erlebnisgeneration an die junge Generation weiter zu geben. Frage 5: In welcher konkreten Weise gedenkt die Staatsregierung mitzuwirken an der Ausrichtung des „Gedenktags für Heimatvertriebene“ im Jahr 2015 und welche ideellen und materiellen Mittel sollen hierfür und im Zusammenwirken mit welchen Kooperationspartnern aufgewendet werden? Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen. Dieser Gedenktag wird entweder erneut durch den Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V. in Zusammenarbeit mit dem Verein Erinnerung und Begegnung e. V. durchgeführt und ähnlich der Antwort auf Frage 1 gefördert oder mit dem Landesverband gemeinsam durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3