STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Sb^s-0141.51/8316 Dresden, /?/?. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5412 Thema: Gewalt gegen Christen in Flüchtlingsheimen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: In Artikeln in den Nachrichten des Bayrischen Rundfunks vom 30.03.2016, den DWN vom 09.05.2016 und in der Siegener Zeitung vom 25.05.2016 wird von Gewalt gegen Christen unter den Flüchtlingen in Heimen verwiesen. Es sind gerade diese Menschen, die vor Verfolgung aufgrund ihrer Religion nach Deutschland flüchten und sich hier Schutz erhoffen. Daher ist Transparenz und die Offenlegung der Probleme angezeigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Vorfälle dieser Art wurden in sächsischen Flüchtlingsheimen seit 2014 bekannt und wie viele wurden durch die Polizei aufgenommen ? (bitte Aufstellung nach Quartalen, Art und Anzahl der Vorfälle, betroffene Personen und welche Ethnien/Angehörige welcher Religionen als Verursacher) Der Landesdirektion Sachsen sind keine Fälle von Gewalt gegen Christen aufgrund ihrer Konfession in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen im genannten Zeitraum bekannt. In den polizeilichen Informationssystemen werden weder bei Straffätem noch Opfern die Ethnie bzw. Religionszugehörigkeit erfasst. Insofern liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten alle bei der Polizei erfassten Straftaten mit der Tatörtlichkeit "Asylbewerberheim" für die Jahre 2014 bis 2016 händisch ausgewertet werden, ob sich aus dem Vorgang Hinweise auf die Ethnie bzw. Religionszugehörigkeit des Opfers ergeben. Dafür müssten über 4.000 Vorgänge mit einer großen Anzahl von Einzeldokumenten geprüft werden. Der dafür insgesamt erforderliehe Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kemaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. 'Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Polizei andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung derZumutbarkeit, von der Beantwortung abgesehen. Frage 2: In welcher Form wurde seitens der Landesregierung und Behörden von Übergriffen und Gewalttaten gegen Christen in Sachsen in den letzten zwei Jahren öffentlich berichtet? Sächsische Behörden berichten regelmäßig über bekannt gewordene Übergriffe und Gewalttaten. Dabei wird die Religionszugehörigkeit der Opfer in der Regel "nicht bekannt gegeben. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden seitens der christlichen Kirchen, den Behörden und der Polizei in Sachsen getroffen, um verfolgte Christen in den Flüchtlingsheimen und darüber hinaus vor Gewalt und Verfolgung in Sachsen zu schützen? (bitte getrennt nach Kirchen, Behörden, Landesregierung, Polizei) Unabhängig von der Religion wird der größtmögliche Schutz aller Asylsuchenden angestrebt . Hierzu trägt eine ausreichende Anzahl an Betreuungs- und Wachpersonal wesentlich bei Es ist verträglich geregelt, dass die Betreiber eine soziale Betreuung täglich im 24-Stunden-Dienst leisten. In jeder Einrichtung stehen damit seitens der Betreiber rund um die Uhr Mitarbeiter zur Verfügung, an die sich bedrohte oder gefährdete Asylsuchende vertrauensvoll wenden können. Unterbringungsobjekte mit weniger guten Bedingungen (z. B. Zelte, Turnhallen, Fabrikgelände ) wurden bis auf besonders begründete Ausnahmen bereits grundsätzlich aufgegeben . Bei dem Bau neuer, dauerhafter Unterbringungsobjekte orientiert sich der Freistaat Sachsen an einem Musterraumprogramm, das u. a. auch Aspekte des Gewaltschutzes enthält wie z. B. getrennte Häuser für verschiedene Gruppen sowie Freizeit - und Beschäftigungsmöglichkeiten. Es stehen ausreichend Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung, um bei Problemen oder Eskalationen Verlegungen zur Befriedung vornehmen zu können. Letztendlich trägt auch ein zügiges und beschleunigtes Asylverfahren zur Deeskalation bei. Seite 2 von 3 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird auf das "Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen" verwiesen (http://www.asylinfo.sachsen.de/download/asyl/2016 Sicherheitsrahmenkonzept EAE. ßdf). Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Daher können seitens der Staatsregierung keine Aussagen zu den Kirchen getroffen werden. Frage 4: Wie gewährleistet die Landesregierung Glaubensfreiheit für christliche Flüchtlinge in Wohnunterkünften? Grundsätzlich stehen in den Unterbringungsobjekten auch abgegrenzte Gebetsräume zur Verfügung. So gibt es die Möglichkeit, Sozialräume als Gebetsräume zu nutzen. Teilweise finden in den EAE regelmäßige christliche Gottesdienste statt, oder kirchliche Mitarbeiter besuchen EAE und betreuen vor Ort. Zum Teil werden auch direkte Kontakte zu umliegenden Kirchgemeinden vermittelt. Ehrenamtliche Mitarbeiter christlichen Glaubens unterstützen die Flüchtlingsarbeit. Vereinzelt organisieren Kirchgemeinden Zusammenkünfte für Bewohner jeglicher Religionen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretu irbara Klepsch Seite 3 von 3 2016-07-12T13:40:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes