STAATSM1N1STEE1UM DES 11MNBRN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10008 Dresden, ^ 2^ Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5414 Thema: Unterbliebene Gefährderansprachen zur Europameisterschaft 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf der Internetseite von mdr.de ist zu lesen: ,Hooligans aus Sachsen haben in Frankreich mit Reichskriegsflagge posiert. [...] Bereits vor der Fußball-EM in Frankreich hat die Polizei vor Problemfans gewarnt. In Sachsen-Anhalt und Thüringen sind polizeibekannte Problemfans mit sogenannten Gefährderansprachen vor Reisen nach Frankreich gewarnt worden. [...] In Sachsen sind noch keine konkreten Gefährderansprachen erfolgt, wie eine Sprecherin des Innenministeriums MDR AKTUELL mitteilte. ,Wir haben aber die Arbeit der fachkundigen Beamten in der Szene intensiviert und werden bei entsprechenden Hinweisen unmittelbar reagieren', sagte sie weiter.' (Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/deutsche-hooligans-in-frankreichl OO.html, letzter Zugriff am 13.06.2016)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb erfolgten im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich "Euro 2016" keine Gefährderansprachen durch die sächsisehe Polizei gegenüber den Behörden bekannten sächsischen Hooligans bzw. registrierten Personen "Gewalttäter Sport"? Den zuständigen Polizeidienststellen lagen keine konkreten Erkenntnisse zu Anreisen gewaltbereiter Personen aus dem Umfeld sächsischer Fußballvereine , die das Erfordernis von Gefährderansprachen begründeten, vor. Zudem dienen Gefährderansprachen nicht der Verhinderung der Anreise der betroffenen Person an die Spielorte der Europameisterschaft bzw. anderer Fußballbegegnungen, es werden lediglich mögliche Folgen einer Beteiligung an Störungen dargestellt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Erfolgten andere Maßnahmen wie z. B. Meldeauflagen und ähnliches gegenüber den Behörden bekannten sächsischen Hooligans bzw. registrierten Personen "Gewalttäter Sport" im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich 2016? Nein. Frage 3: Wurden im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich 2016 Personendaten über bekannte sächsische Hooligans bzw. registrierte Personen "Gewalttäter Sport" von sächsischen Behörden an deutsche Bundesbehörden und Behörden anderen Bundesländer bzw. von sächsischen Behörden an französische Behörden übermittelt oder von sächsischen Behörden durch französische Behörden bzw. Behörden des Bundes oder anderer Bundesländer anaefordert ? Durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen wurde im Vorfeld der Europameisterschaften ein Ersuchen der französischen Behörden um Übermittlung von Daten zu relevanten Personen übersandt. Vor dem Hintergrund der fehlenden Erkenntnisse wurden keine Daten übermittelt. Hinsichtlich der am 12. Juni 2016 bei der Anreise nach Frankreich festgestellten Angehörigen der gewaltbereiten Szene im Umfeld der SG Dynamo Dresden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5397 verwiesen . Dem Bundeskriminalamt wurden personenbezogene Daten von Personen auf einer im Internet veröffentlichten Fotografie einer Personengruppe am Bahnhof Lilie mit einer "Reichskriegsflagge" übermittelt. Auf Ersuchen der ZIS wurden zudem Erkenntnisse zu als "Gewalttäter Sport" ausgeschriebenen Personen, die an den Spielorten bzw. bei der Anreise festgestellt wurden, übermittelt. Frage 4: In welcher Form und durch welche konkreten Maßnahmen wurde die Arbeit der szenekundigen Beamten im Vorfeld der Fußballeuropameisterschaft 2016 intensiviert und wie viele der szenekundigen Beamten aus Sachsen sind/waren bei der Europameisterschaft in Frankreich im Einsatz? Die anlassbezogene Erkenntnisgewinnung durch Szenenkundige Beamte wurde auf der Grundlage einer entsprechenden bundesweiten Erkenntnisanfrage der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze mit Beginn des Jahres 2016 betrieben. Schwerpunkt hierbei waren Reiseabsichten der Angehörigen der gewaltbereiten Szenen im Umfeld sächsischer Fußballvereine. Ein Szenekundiger Beamter der Polizei des Freistaates Sachsen war zeitweise in der deutschen Polizeidelegation in Frankreich eingesetzt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STBR1UM DES 1NNER1N Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Gefährderansprachen und andere Maßnahmen (wie z. B. Meldeauflagen ) durch die sächsische Polizei gegenüber sächsischen Hooligans bzw. registrierten Personen "Gewalttäter Sport" erfolgten im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine? Aufgrund von Löschfristen ist eine abschließende Recherche bezüglich getroffener Maßnahmen nicht möglich. Entsprechende Datensätze sind im automatisierten Löschverfahren zwischenzeitlich gelöscht worden. Dahingegen wurden vier Meldeauflagen gegen Personen aus dem Umfeld sächsischer Fußballvereine erfasst. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 2016-07-14T08:56:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes