STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5430 Thema: Graduiertenförderung des Freistaates Sachsen - Mittelabfluss Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Mittelabfluss aus Kapitel 1207 Titel 681 21 (Graduiertenförderung ) des sächsischen Doppelhaushaltes in 2015 und bisher in 2016 jeweils entwickelt? Im Jahr 2015 wurden Graduiertenstipendien i. H. v. 520.958,30 EUR vergeben und in Höhe von 518.900 EUR ausgezahlt . Auf Grund der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 erst im Mai 2015 konnten die veranschlagten Mittel nicht im vollen Umfang ausgeschöpft werden. Im Jahr 2016 wurden bis zum 30. Juni 410.390,00 EUR ausgereicht. Frage 2: Wie viele Promovierende (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht ) wurden 2015 und bisher 2016 mit einem Landesstipendium neu gefördert? Im Jahr 2015 erhielten 58 Promovierende (27 weibliche und 31 männliche) ein neues Stipendium und 2016 bisher 27 Promovierende (13 weibliche und 14 männliche) . Frage 3: Wie viele Anträge auf Landesstipendien wurden in 2015 und bisher in 2016 jeweils abgelehnt? Nach fachlicher Prüfung durch die Graduiertenkommission gab es 57 Ablehnungen im Jahr 2015 und bisher 66 Ablehnungen im Jahr 2016. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/11 9-2016 Dresden, ~ . Juli 2016 Tag der • • Deutschen Einheit • • • •••••• • • • Freistaat • • Sachsen 20 16 • ~--Zertifikat seit 2007 audit berufundfam ille Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01 097 Dresden www .smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang 1\6 elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 4: Welcher Haushaltsansatz müsste in den Jahren 2017 und 2018 jeweils ausgebracht werden, wenn die Höhe des Grundstipendiums auf 1.150 Euro pro Monat erhöht, und die Zahl der Geförderten auf dem bisherigen Niveau gehalten würde? Beim gegenwärtigen Haushaltsansatz können gleichzeitig etwa 80 Stipendiaten gefördert werden . Sollte die Höhe des Grundstipendiums gern. § 4 Abs. 1 Sächsische Landesstipendienverordnung von 895 EUR auf 1.150 EUR angehoben werden , müsste der Haushaltsansatz unter Berücksichtigung des Familienzuschlages 1.248 TEUR betragen. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-07-12T09:23:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes