STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5436 Thema: Kontrolle von Tiertransporten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Anteil unangekündigter Kontrollen von Tiertransporten an den Gesamtkontrollen derselben in Sachsen? Nach den Angaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜV Ä) werden bis zu einem Drittel der Gesamtkontrollen von Tiertransporten unangekündigt durchgeführt. Kontrollen von Tiertransporten im Rahmen von Attestierungen für grenzüberschreitende Beförderungen sowie Transporte von Schlachtgeflügel sind gesetzlich verpflichtend und insofern stets angekündigt . Transportkontrollen von importierten Tieren, im fließenden Verkehr , in landwirtschaftlichen Betrieben, an Schlachthöfen, bei Veranstaltungen mit Tieren, z. B. Tierbörsen und Kontrollen von Tiertransporten ohne Attestierungserfordernis an der Grenzkontrollstelle Flughafen Leipzig-Halle erfolgen risikoorientiert und immer unangekündigt. Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass tierschutzwidrige Tiertransporte bei Mängelfeststellung vor Ort beendet werden können, wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Tiertransporte nach Mängelfeststellung beendet und gibt es für solche Fälle ausreichend freie Stallkapazitäten? ln Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sind Dringlichkeitsmaßnahmen bei Verstoß von Transportunternehmen gegen die Vorschriften dieser Verordnung festgelegt. Die Maßnahmen umfassen u.a. das Umladen der Tiere auf ein anderes Transportmittel, die Rücksendung der Tiere auf direktestem Weg an ihren Versandort oder ihre Weiterbeförderung auf direktestem Weg an ihren Bestimmungsort, je nachdem, was dem Wohlbefinden der Tiere am besten entspricht. Gleichfalls wird festgelegt, dass, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Wohlbefinden der Tiere zu ge- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/545 Dresden, l' Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSC~UTZ währleisten, die Tiere tierschutzgerecht getötet oder euthanasiert werden. Für die Abfertigung und Kontrollen von Tiertransporten einschließlich der zu ergreifenden Maßnahmen gibt es Auslegungshinweise, die einen einheitlichen Vollzug der LÜVÄ sicherstellen . Dementsprechend führen die LÜVÄ, insbesondere um die Beendigung von Tiertransporten vor Ort durchzuführen, aktuelle Verzeichnisse mit wichtigen Ansprechpartnern wie z. B. die Tierärzte der LÜV Ä, praktizierende Tierärzte des Landkreises, ein kreisübergreifendes Verzeichnis von Viehhandels- und Transportunternehmen sowie Viehsammelstellen, Fachtierärzte, Zootierärzte und andere Spezialisten für besondere Beratungsfälle, leer stehende Ställe in landwirtschaftlichen Betrieben unter Beachtung der tiergesundheits- und tierschutzrechtlichen Anforderungen, Schlachtstätten und ihr Leitungspersonal, die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Sachsen und ihr Leitungspersonal , Jäger im Kreisgebiet, Reinigungs- und Desinfektionsfirmen, Inhaber eines Betäubungsgewehrs im Kreisgebiet, Tierheimen und deren LeitungspersonaL Weiterhin finden Beratungen zwischen den LÜVÄ und Polizei, Feuerwehr, Bundesamt für Güterverkehr sowie Straßenmeisterei statt. Nach den Meldungen der LÜVÄ wurden in den letzten 5 Jahren in Sachsen fünfzehn Tiertransporte nach Mängelfeststellung vor Ort beendet. Bis auf eine Ausnahme werden in Sachsen keine leer stehenden Ställe in landwirtschaftlichen Betrieben für die kurzfristige Unterbringung von Tieren vorgehalten. Stattdessen werden von den LÜVÄ im Bedarfsfall Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere in Ställen von Viehhändlern, Sammelstellen oder Tierheimen in der Region organisiert. Frage 3: Wie kann das Vorgehen bei den Kontrollen von Betrieben und Transporten konkret verbessert werden, um solche Verstöße zukünftig zu verhindern? Um tierschutzrechtliche Verstöße bei Tiertransporten zu minimieren bzw. zu verhindern , sind regelmäßige und unangekündigte Tiertransportkontrollen erforderlich. Festgestellte Mängel, auch im Hinblick auf nicht für Tiertransporte geschultes Personal, sind konsequent unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu ahnden. Frage 4: Inwiefern war Sachsen an der Erarbeitung der am 02.10.2015 auf der Agrarministerkonferenz in Fulda vorgestellten Vorschläge zur Durchführung länderübergreifender Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten beteiligt, welche Maßnahmen wurden konkret vorgestellt und inwieweit ist Sachsen an der Umsetzung des Konzepts beteiligt? Frage 5: Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung das oben genannte Konzept bzw. dessen Umsetzung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Beschlussvorschlag zu länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten wurde von Hessen in die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LA V) eingebracht. Dort wurde er mit allen Länderreferenten , also auch unter Beteiligung von Sachsen ausführlich beraten und zur Beschlussfassung der LAV und danach der Agrarministerkonferenz (AMK) vorgelegt. Da im Bereich der Veterinärverwaltung keine Befugnis besteht, in den fließenden Ver- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Freistaat STAATSM1NlSTER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ "'--~ SACHSEN kehr einzugreifen, beinhaltet der Vorschlag eine Koordination der europaweit stattfinden Verkehrskontrollen mit den Veterinärtransportkontrollen. Hessen wurde gebeten, mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeilicher Angelegenheiten (AG VPA) Kontakt aufzunehmen, um länderübergreifende Tiertransportkontrollen in Anbindung an die europaweiten TISPOL-Kontrollen (Traffic Information System Police) zu initiieren. Über die AG VPA sollten Kontrolltermine an die Länder zur Koordinierung der Kontrollen übermittelt werden. Bisher wurden keine Termine an Sachsen übermittelt. Wenn die Termine vorliegen, werden im Freistaat Sachsen Kontrollen entsprechend des Beschlusses der AMK in Fulda koordiniert werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-07-11T10:33:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes