STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5437 Thema: Tiertransporte in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen auf Landesebene befassen sich a) mit der Kontrolle von Tiertransporten vom Versandort bis zum Bestimmungsort, b) der Ahndung von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben und c) dem Vollzug von Sanktionen? Das Tierschutztransportrecht ist europaweit harmonisiert und in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängender Vorgänge geregelt. Darüber hinaus finden sich Regelungen in der Tierschutztransportverordnung. Somit ist nach Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes keine Gesetzgebungsbefugnis der Länder gegeben. Die Länder haben mit dem Handbuch Tiertransporte den Vollzug dieser Vorschriften ausführlich geregelt. Es ist durch Erlass auch für Sachsen verbindlich . Nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte für den Vollzug dieser Rechtsvorschriften zuständig. Nach § 2 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz sind sie auch für Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, soweit sie für den Vollzug der verletzten Vorschriften zuständig sind. Frage 2: Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Quell- oder Zielort in Sachsen fanden in den letzten fünf Jahren pro Jahr statt? (bitte nach Tierarten aufschlüsseln und Übersicht zur Transportdauer anfügen) Belastbare Daten zu Transporten von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Quell- oder Zielort in Sachsen liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor, da in TRACES nur Daten über Transporte in andere Mitgliedstaaten und Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/544 Dresden, :f-Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ aus anderen Mitgliedstaaten erfasst werden und innerstaatliche Transporte nicht erfasst werden. Frage 3: Wie viele Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren wurden pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren von den Veterinärämtern kontrolliert, wie oft wurden welche Mängel festgestellt und wie wurden die Verstöße jeweils geahndet ? (bitte nach Tierarten aufschlüsseln) Die Antwort entnehmen Sie bitte der Statistik in den Anlagen 1 bis 5. Die unterschiedlichen Formate der Statistik in den einzelnen Jahren beruhen auf den Vorgaben der EU- Kommission. Frage 4: Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere werden hierbei aus welchen Ländern bzw. Bundesländern importiert/exportiert, wie viele Transporte finden innerhalb Sachsens statt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? Hierzu liegen keine belastbaren Daten vor, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5: Wird vom zuständigen Veterinäramt bei Mängelfeststellung zeitgleich geprüft, ob das Unternehmen bereits aufgefallen ist und existiert hierzu eine Datenbank , die für die Veterinärämter zugänglich ist? Eine Prüfung, ob bereits Verstöße vorliegen, erfolgt durch die Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämter. Dazu existiert eine Datenbank. Mit freundlichen Grü . en ~~ra "'~ 5 Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5437 Zusammenfassung Sachsen 2011 JAHRESBERICHT ÜBER DEN SCHUTZ VON TIEREN BEIM TRANSPORT Mitgliedstaat: TransportierteTiere (Stocla:abl) Anzahl der Verstöle Beim Transport auf der Straße Am Bestimmungsort Auf den M'ärkten c3 An Aufenthaltsorten C4 An Umladeorten a+b+c1+c2+c3+c4 Dokumentenkontrollen jsachsen--1 Jahr: 1 20111 1 Rlnder 3 kleine 4 Equiden 2 Schweine Wiederi< -.::, Q; :c :0 Cl 0 äi Cl Cl Q) ~ "' "' ·~ '"' "0 c: E Q) :0 c: aJ~ .c er: c: c: ~ '1: c: c "' "" "' ~ 0 :0 U) "' .c Q) ~ "' "' '"' :0 cn,Q U) i c: Cl 0 t:: u_ "0 (/) U) .c U) Cl c a_ :0 c >Cl .c c ::;: t Cl g~ Cl Cl .c 0 c: t .c :0 U) c: "' "' 0 ~ 0 c: Q) c c: => "ijj Q) => 0 :c Cl::> 't: Q) c. a. :0 Cl :0 :0 ~ 0 Cl :0 Cl a. c c c Q) Q) Cl "' .>< U) c ~ ~1l, Q; = 'i5 N ·~ "' E "' Q) ~ =>-o ~ .c ~ 1ii Q) c (/) t (!) "' c: c c c: '"' "' '"' c a. c ~ c: "" "0 c c: .c "0 0 -~ Cl c ~ '"' ~ ~ 0 "'c :;: äi c: "' Q) 0 :i a; ~ "' E ~ c .c 0 1- t= 1- 1- rn il"' aJ üJ _J ~ rn N aJ u_ w Q<( 0 U5 <( rn a) Transport auf 1 1 1 7 6 1 3 2 3 2 2 1 3 der Straße b) am Bestimmungs- 5 1 19 23 2 ort c1) auf Märkten 1 1 c2) am Versandort 2 1 1 1 1 3 2 c3) an Kontrollstellen c4) an Umladeorten d) Dokumentenkontrollen Anlage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6/5437 Arten von gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 112005 durchgeführten nichtdiskriminierenden Kontrollen Abschnitt A: Anzahl der nichtdiskriminierenden Kontrollen durch die zuständige Behörde Abschnitt B: Anzahl der im Rahmen nichtdiskriminierender Kontrollen überprüften Tiere, Transportmittel und Begleitpapiere Tiere Rinder Schweine Schafe/ Ziegen Equiden Geflügel Fische (in t) Art der nichtdiskriminierenden 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 Kontrollen (*) ~hnlttA Anzahl der nichtdiskriminierenden Kontrollen 1 ss2 88 222 7 3 1 1 11s 9 I 707 2180 !Jibschnlll B: i)Tiere 46154 2570 122555 3352 23 300 387 56 31668958 4340333 ii) Transportmittel 435 88 221 7 - iii) Begleitpapiere 541 88 204 218 6 104 i) , ii) , iii) siehe Artikel2 Abs. 1 b), Durchführungsbeschluss der Kommission (2013/188/EU) (*) Siehe Teil 1 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) ( .. ) SieheTeil 2 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) (-) Siehe Teil 3 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) 2 1 102 9 691 3 1 1 108 9 28 641 Ziffer 1: Gezie~e Kontrollen. Kontrollen bei langen Beförderungen zwischen Mitgliedstaaten oder aus/ nach Drittländern am Versandort sowie alle Kontrollen NACH dem Ausladen am Schlachtbetrieb Ziffer 2: Zufallskontrollen . Kontrollen "während" des Transports, inkl. Kontrollen am Bestimmungsort (Schlachthof: VOR und WÄHREND des Ausladens) Ziffer 3: Dokumentenkontrollen. Kontrolle der Begleitpapiere nach Ende des Transports 2180 2180 3 1 2 28 5792,783 28 0 6765 28 0 - Jahr2015 Sonstige 3 1 2 3 90 34 -238 143 83 34 125 90 34 87 Tabelle 2 Kategorien und Anzahl der im Rahmen der nichtdiskriminierenden Kontrollen gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 festgestellten Verstöße gegen diese Tiere Rinder Schweine Schafe/ Ziegen Equiden Geflügel Fische (in t) Art der nichtdiskriminierenden 1 2 3 1 2 3 Kontrollen (*) jVmtolb~~~ 1. Transportfähigkeit der Tiere 1 2 1 a) krank/ verletzt 1 b) zu jung c) Gravidität 2: 90% 1 d) Sonstiges 1 1 2. Transportpraxis, Raumangebot, Höhe 1 6 a) ladedichtel Raumangebot 1 1 b) Raumhöhe 4 c) Trennung/Anbindung d) Sonstiges 1 3. i ransporimirtel und zusätziTche Bestimmungen für Transpanschiffe und 3 1 1 IContainerschi!fe so"''ie lii< lanoe Belörderuooen a) Belüftung b) Einstreu 1 c) Navigationssystem d) Sonstiges 3 1 4 Füttern und Tranken, Setbrc:Jerungsdauer und Ruhezeiten a) Füttern b) Tränken c) Beförderungsdauer d) Ruhezerten 5. Papiere 4 37 1 a) Zulassung 1 b) Befähigungsnachweis 1 c) Transportpapiere 2 1 d) Fahrtenbuch 2 35 6. sonstige Verstöße bitte benennen Gßamb:;obl iii" V•milk --- -- -- _...-- --- t...--- (*)Siehe Teil1 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) (*"")Siehe Teil2 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) (***)Siehe Teil3 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 1 4 4 Ziffer 1: Gezielte Kontrollen. Kontrollen bei langen Beförderungen zwischen Mitgliedstaaten oder aus/ nach Drittländern am Versandort sowie alle Kontrollen NACH dem Ausladen am Schlachtbetrieb Ziffer 2: Zufallskontrollen. Kontrollen "während" des Transports, inkl, Kontrollen am Bestimmungsort (Schlachthof: VOR und WÄHREND des Ausladens) Ziffer 3: Dokumentenkontrollen. Kontrolle der Begleitpapiere nach Ende des Transports 1 2 Jahr 2015 Sonstige 3 1 2 3 5 5 2 5 5 2 5 Tabelle 3 Kategorien und Anzahl der Maßnahmen, die von der zuständigen Behörde infolge der Aufdeckung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ergriffen wurden Tiere Rinder Schweine Schafe/ Ziegen Equiden Geflügel Fische (in t) Art der nichtdiskriminierenden 1 2 3 1 2 3 Kontrollen (*) A. Sanktionen (***) 5 10 1 2 a) Empfehlung/ Belehrung 1 3 1 b) Ordnungsverfügung/Anordnung 2 2 c) Ordnungswidrigkeitenverlehren (Bußgelder, 2 5 1 2 Anhörunaen ohne Bußaeld) d) Strafverlehren B. Durchsetzung und Informationsaustausch 2 1 36 ... , a) Durchsatzung (z.B. Fahrer-/ Betreuerwechsel, Umladung/ 1 Rücksendung, Entladung und Unterbringung, Schlachtunal Tötunq. etcj_ b) Informationsaustausch (z.B. Entzug/ Aussetzung des Befähigungsnachweises/ der Zulassung als 1 1 36 Transportunternehmer/ der Zulassung des Transportmittels, Abgabe an zuständige Behörde! n"tinn~IP !'to \- (*)Siehe Teilt der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) (**) Siehe Teil 2 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) (***)Siehe Teil3 der Erläuterungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses der Kommission (2013/188/EU) 1 2 3 1 2 3 1 2 1 4 4 1 1 1 Ziffer 1: Gezie~e Kontrollen. Kontrollen bei langen Beförderungen zwischen M~gliedstaaten oder aus/ nach Drittländern am Versandort sowie alle Kontrollen NACH dem Ausladen am Schlachtbetrieb Ziffer 2: Zufallskontrollen . Kontrollen "während" des Transports, inkl. Kontrollen am Bestimmungsort (Schlachthof: VOR und WÄHREND des Ausladens) Ziffer 3: Dokumentenkontrollen. Kontrolle der Begleitpapiere nach Ende des Transports 3 1 2 Jahr2015 Sonstige 3 1 2 3 5 5 2 2 2 2 2016-07-08T08:16:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes