SACHSISCHE STAATSKANZLEì SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615442 Thema: Veranstaltung "Vorstellung der Tagebücher Kurt Biedenkopfs" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welcher Höhe wandte der Freistaat Sachsen Finanzmittel aus wefchen Haushaltsstellen zur Finanzierung der am 21. September 2015 in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund durchgeführten Veranstaltung "Vorstellung der Tagebücher Kurt Biedenkopfs " auf und wie strukturieren sich die Kosten dieser Veranstaltung ? Es wurden Mittel aus folgenden Haushaltsstellen verausgabt Frage 2: Wie viele und welche Personen wurden zu der unter Ziffer 1 genannten Veranstaltung eingeladen (bitte jeweils den Namen, den Vornamen, die lnstitution und die Funktion der eingeladenen Personen angeben)?. Der Einladungsverteiler umfasste 1.140 Personen. Von der Ubersendung der Liste mit den Namen, lnstitutionen und Funktionen der eingeladenen Personen sieht die Staatsregierung indes ab. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl ïelefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-O 1 4 1 .50/34/956 Dres¿en,/9. Juti 2o1G Deutschen Iå¡lx Freisteat Sachsen or.-o3,ro.zor5 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Tag der I Einheit I ñlIit TII ilt Venvendunqszweck Betraq Haushaltsstelle Porto für Einladunqen 240,32€ 0204153651 Moderatorenhonorar 700,00 € 0203/53664 Catering 4.010,03 € 0203/53664 Getränke (aus Bestand der Landesvertretung ) 632,02€ 0204153651 Reise- und Ubernachtungskosten für Herrn und Frau Biedenkopf 506,68 € 0203/53664 Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten zwar bewusst . Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Der Ubersendung der Einladungsliste mit den erbetenen Angaben stehen vielmehr Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung daher das geschützte Recht der eingeladenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Da die gewünschte Auflistung Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhäll nisse von bestimmten natürlichen Personen (personenbezogene Daten im Sinne des $ 3 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz- SächsDSG) enthält, ist der Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung eröffnet. Dies gílt insbesondere für Namen; Vornamen und Funktion der Eingeladenen. Die Ubermittlung personenbezogener Daten, deren Speicherung und Veröffentlichung im elektronischen Dokumentations - und Archivsystem (EDAS) des Sächsischen Landtags bedarf grundsätzlich der Einwilligung durch den Betroffenen. Einwilligungen, die sich auf die vorbezeichnete Datenverarbeitung beziehen, liegen insoweit nicht vor. Die Einholung einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligung (vgl. S 4 SächsDSG) von 1.140 Personen, würde zudem einen äußerst hohen Venrualtungsaufwand generieren, der im Verhältnis zu dem aus der Ubermittlung zu enruartenden Erkenntnisgewinn nicht zumutbar ist. Unabhängig davon besteht die Gefahr für das Ansehen des Freistaates Sachsen, wenn sämtliche eingeladenen Personen, darunter auch zahlreiche Diplomaten, um Einwilligung gebeten werden müssten, dass ihre Namen im Zusammenhang mit der Veranstaltung in einem Dateninformationssystem gespeichert und im lnternet veröffentlicht werden. Das Fragerecht des Abgeordneten aus Artikel 51 SächsVerf dient dazu, den Mitgliedern des Parlaments die lnformationen zu verschaffen, die sie zu ihrer Arbeit, insbesondere zu einer Kontrolle der Staatsregierung und Venrualtung, benötigen. Ob und inwieweit die Nennung der Namen, der Vornamen, der lnstitution und die Funktion der eingeladenen Personen für die parlamentarische Arbeit benötigt werden, erschließt sich hier nicht ohne Weiteres. lnsbesondere lassen sich hieraus über die Antwort zu Frage t hinausgehende Erkenntnisse - wie etwa über die verausgabten Haushaltsmittel , die zur Wahrnehmung der parlamentarischen Budgetkontrolle unabdingbar wären - nicht gewinnen. lnsoweit ist nicht offenkundig, dass der lnformationsanspruch des Abgeordneten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der eingeladenen Personen übenruiegt. Das hierdurch auftretende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und dem lnformationsrecht des Parlaments, das ebenfalls Verfassungsrang genießt, kann im vorliegenden Fall dadurch gelöst werden, dass die gewünschte lnformationsübermittlung in nichtöffentlicher Sitzung eines parlamentarischen Ausschusses erfolgt. Alternativ wird eine Einsichtnahme der Liste in den Räumen der Staatskanzlei angeboten. Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Damit bleibt nicht nur das Kontroll- und lnformationsrecht des Parlaments gewahrt, sondern auch die berechtigten Belange des Persönlichkeitsschutzes. Frage 3: Welche Personen waren mit der Entscheidung, die unter Zifier I genannte Veranstaltung durchzuführen, in welcher Weise befasst und wann wurde diese Entscheidung durch wen getroffen? Die Anfrage zur Durchführung der Veranstaltung erfolgte durch den Siedler-Verlag. Die Entscheidung, die Veranstaltung durchzuführen, wurde im Februar 2015 durch den Leiter der Landesvertretung in Absprache mit den Leitern der Referate 33 der Staatskanzlei und BLN 4 der Landesvertretung getroffen. Die Abstimmungen mit den Programmbeteiligten erfolgten unter Federführung des Leiters der Landesvertretung. 4. Welche Zielstellung wurde mit der Durchführung der unter ZilÍer 1 genannten Veranstaltung verfolgt? Die Präsentation der Tagebücher in der Landesvertretung diente der Zielstellung, die Publikation über die Medien einer breiteren Offentlichkeit in Deutschland bekannt zu machen. Die Tagebücher leisten aus Anlass des 2S-jährigen Jubiläums des Freistaates Sachsen und der Deutschen Einheit einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der gesamtdeutschen Aufbauleistung am Beispiel der politischen Entwicklung in Sachsen in den Jahren 1990 bis 1994. Mit freundlichen Grüßen7 ¿J Dr. Fritz Seite 3 von 3 2016-07-15T09:32:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes