SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5444 Thema: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Landestalsperrenverwaltung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Quadratmeter Fläche an Flurstücken, die sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden, wurden seit 2004 wofür und zu welchen einmalig oder jährlich erzielten oder erzielbaren Einnahmen an Fischerei- und Anglerverbände, Naturschutz - und Landschaftspflegeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige private Dritte im Rahmen von Pachtverträgen oder Erbbaurechtsverträgen durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/ oder die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt? Die Angaben für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die Pachtverträge wurden aufgrund des unterschiedlichen Vertragscharakters nach Land-, Fischerei- und Kleingartenpachtverträgen differenziert. Bei den Fischereipachtverträgen für Fließgewässer können keine Quadratmeter , sondern nur Flusskilometer angegeben und die Zahlungen für die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-W2000/20/27 /137- 2016/30818 Dresden, 0 ( . . Juli 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN lj SACHsEN Jahre 2004-2015 nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auf die verschiedenen Pächtergruppen, die in der Anfrage genannt sind, unterteilt werden. Dies liegt zum einen daran, dass die Flusskilometer nicht systemisch in Quadratmeterangaben umgerechnet und erfasst werden (Pachtverträge für Fließgewässer werden nicht nach Quadratmetern , sondern Flusskilometern abgeschlossen) sowie zum anderen daran, dass von 2004-2015 keine systemische Erfassung der Pachtverträge und dementsprechend auch keine systemische Erfassung nach der in der Anfrage genannten Pächtergruppen erfolgt ist. Auch wird auf die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren hingewiesen. Die Erbbaurechtsverträge wurden aufgrund der unterschiedlichen Abschlussmotive nach Erbbaurechten mit ermäßigtem Erbbauzins, nach Erbbaurechten ohne Wehre und nach Erbbaurechten mit Wehren gegliedert. Die von der Landestalsperrenverwaltung (L TV) seit dem Jahr 2004 verpachtete Fläche beträgt 8.471.342 m2 . Angaben aus bereits wieder beendeten Pachtverträgen sind in diesem Wert beinhaltet. Die Pächter verteilen sich prozentual wie folgt: landwirtschaftliche Betriebe 69 %, Kommunen/Zweckverbände für touristische Nutzung/Naherholung 29 %, andere Nutzungen 2 %. Für das Jahr 2016 werden aus Pachtverträgen Einnahmen in Höhe von ca. 240.000 € erwartet. Diese Summe beinhaltet einmalige und jährlich wiederkehrende Einnahmen. Erbbaurechtsverträge, die durch die L TV abgeschlossen wurden, bestehen nicht. Weitere Angaben können von der L TV nicht gemacht werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Das Fragerecht umfasst daher nur Mitteilungen, welche innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden können. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die L TV ca. 500 Pachtverträge auf die Seite 2 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN erbetenen Vorjahresangaben bis 2004 zurück einzeln händisch auswerten und jährlich aufrechnen müsste. Dies würde einen Arbeitsaufwand für die betreffende Organisationseinheit von voraussichtlich 6 bis 8 Wochen bedeuten. Frage 2: Anhand welcher Kriterien erfolgt die Festlegung der Höhe der Pachten und Entgelte für Erbbaurechtsverträge bei den unter 1. abgeschlossenen Verträgen, gegliedert nach den unter 1. benannten Gruppen an Vertragspartnern des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen? Gemäߧ§ 55, 63 SäHO i. V. m. Nr. 1.2 der VwV zu § 63 SäHO und 11.3 Nr. 1 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung sind der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) und die Landestalsperrenverwaltung grundsätzlich verpflichtet, die Verpachtungsabsicht öffentlich bekannt zu machen. In Auswertung der Ausschreibung wird der jeweilige Pachtzins ermittelt. Die Höhe des Pachtzinses orientiert sich dabei an dem aktuellen Markt (Verwertung zum vollen Wert). Pachtzinsen von Landwirtschaftsflächen werden nach Orts- und Branchenüblichkeit sowie der Leistungsfähigkeit der Pächter verhandelt. Als Anhaltswerte werden die Richtwerte der Gutachterausschüsse der Landkreise sowie Richtwerte der Ämter für Landwirtschaft angenommen. Pachtzinsen für touristische Nutzung werden nach dem ortsüblichen Niveau verhandelt. Die Entgelte (Erbbauzinsen) für Erbbaurechtsverträge betragen 4 % - 6 % des jeweiligen Bodenwertes. Bei dringendem staatlichen Interesse kann dieser auf null reduziert werden. Die Erbbauzinsen für Erbbaurechte ohne Wehre ergeben sich grundsätzlich durch die Meistgebote im Rahmen eines Bieterverfahrens I Ausschreibung. Für die Erbbaurechte mit Wehren wird die Höhe der Erbbauzinsen grundsätzlich nicht durch Bieterverfahren I Ausschreibung ermittelt, weil in diesen Fällen eine Ausschreibung nicht zielführend ist. Ein solches Erbbaurecht kann grundsätzlich nur mit dem Inhaber des Wasserrechtes abgeschlossen werden. Der Erbbauzins besteht aus einem Grund- oder Sockelerbbauzins sowie einem flexiblen oder umsatzabhängigen Erbbauzins (X €/produzierte kWh). Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Welche weiteren vertraglichen Verpflichtungen übernehmen die Vertragspartner des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und/oder der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen außerhalb der Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf Pachten bzw. Entgelte für Erbbaurechte, gegliedert nach den unter 1. benannten Gruppen? Die Vertragspartner tragen grundsätzlich alle Lasten aus den Verträgen, insbesondere Baulasten, Verkehrssicherungspflicht und ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Bei den Erbbaurechten mit Wehren sind die Erbbauberechtigten grundsätzlich auch zur lnstandhaltung/-setzung des Wehres, zur Pflege der Uferabschnitte im Einstaubereich des Wehres und zum Bau von Einrichtungen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische verpflichtet. Grundsätzlich übernehmen die Vertragspartner alle Pflichten, die sich aus ihrer Flächennutzung ergeben. Bei touristischer Nutzung gehören dazu z. B. die Müllberäumung des Talsperrenufers oder bei Wasserkraftanlagenbetreibern die Sedimentberäumung vor/nach dem Wehr. Auflagen der zuständigen Wasserbehörden müssen ebenfalls als Nebenpflichten der Pächter durch diese erfüllt werden. Frage 4: Bei welchen Verträgen unter 1. mit privaten Dritten werden neben einem fixen Betrag für Pacht bzw. Entgelt für Erbbaurechte, flexible, am betriebswirtschaftlichen Umsatz des privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw. Entgelte für Erbbaurechte gefordert und/oder vereinbart ? Diese Art der Entgeltbemessung erfolgt nur bei Wasserkraftanlagen. Frage 5: Seit wann werden bei Verträgen unter 1. mit privaten Dritten flexible, am betriebswirtschaftlichen Umsatz des privaten Dritten orientierte Beträge für Pacht bzw. Entgelte für Erbbaurechte gefordert und/oder vereinbart und welchen prozentualen Anteil machen diese flexiblen Beträge zum einen am Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages des privaten Dritten mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN bzw. der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und zum anderen am Gesamtaufkommen an Entgelten der unter 1. benannten Verträge aus? Der Staatsbetrieb SIB wendet diese Art der Entgeltbemessung bei Erbbaurechtsverträgen mit Wehren seit 2014 an. Der prozentuale Anteil des flexiblen oder umsatzabhängigen Erbbauzinses am Gesamterbbauzins ist in jedem Einzelfall verschieden, weil die Fläche des Erbbaurechtgegenstandes und die produzierte Wasserkraft unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt beträgt der flexible oder umsatzabhängige Erbbauzins 60 % bis 80 % des Gesamterbbauzinses. Da diese Art der Entgeltbemessung nur bei Erbbaurechtsverträgen mit Wehren Anwendung findet und die Gesamterträge aus den Erbbaurechtsverträgen mit Wehren im Vergleich aller Erbbaurechtsverträge gering sind, machen die flexiblen Beträge weniger als 1 % des Gesamtentgelts aus allen Erbbaurechtsverträgen aus. Der Anteil reduziert sich noch weiter, wenn beim Gesamtentgelt neben den Erbbauzinseinnahmen auch noch alle Einnahmen aus Pachtverträgen berücksichtigt werden. In der L TV bestehen seit dem Jahr 2004 nur sieben Verträge mit erlösabhängigem Anteil am Pachtgegenstand; diese Verträge betreffen Pachtverträge mit Wasserkraftanlagenbetreibern . Der Anteil am Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrages sowie an den Gesamteinnahmen der L TV schwankt sehr stark und wird kaufmännisch nicht separat geführt, da der Wert unter 5 % der Gesamteinnahmen der L TV liegt. Mit freundlichen Grüßen 1n1ve~':r9 ~ar~s Anlage Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN Anlage 1 Flächen und Zinseinnahmen aus Pacht- und Erbbaurechtsverträgen des Sächsischen Staatsbetriebes für Immobilien- und Baumanagement Stand: Juni 2016 2016 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Fläche (ha) 145 7.556 7.701 Pachtzins (jährlich, €) 60 1.233.605 1.233.665 Fischereipachtverträge Fließgewässer (Länge in km) 3.291 28 3.319 Stehende Gewässer (Wasserfläche in ha) 2.823 5.738 8.561 Pachtzins (jährlich, €) 264.069 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Fläche (ha) 130 130 Pachtzins (jährlich, €) 102.745 102.745 Erbaurechte mit ermäßigtem Erbbauzins aufgrund haushaltsrechtlicher Ermächtigung (Fläche in ha) 57 18 75 Erbbauzins (jährlich, €) 31.831 0 31.831 Erbbauzins (einmalig, €) 0 0 0 Erbbaurechte ohne Wehre (Fläche in ha) 0,1 195 195 Erbbauzins (jährlich, €) 2.400 329.915 332.315 Erbbauzins (einmalig, €) 0 31.191.104 31.191.104 Erbaurechte an Wehren (Fläche in ha) 831 0 30 30 Erbbauzins (jährlich, €) 0 0 32.384 32.384 Erbauzins (einmalig, €) 1.272 0 321.301 322.572 1 2015 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Fläche (ha) 145 8.088 8.233 Pachtzins (jährlich, €) 60 1.048.237 1.048.297 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 332.866 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 113.943 113.943 2014 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 990.325 990.325 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 361.932 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 118.618 118.618 2013 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 932.683 932.683 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 375.825 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 139.454 139.454 2 2012 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 902.822 902.822 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 369.844 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 219.154 219.154 2011 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 947.615 947.615 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 338.343 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 200.191 200.191 2010 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 967.492 967.492 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 332.658 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 180.663 180.663 3 2009 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 874.619 874.619 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 368.885 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 185.504 185.504 2008 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 891.895 891.895 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 326.014 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 200.655 200.655 2007 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 844.121 844.121 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 304.708 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 204.682 204.682 4 2006 Fischerei- und Anglerverbände Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts Sonstige private Dritte Summen Landpachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 914.094 914.094 Fischereipachtverträge Pachtzins (jährlich, €) 268.073 Kleingartenpachtverträge nach BkleingG Pachtzins (jährlich, €) 172.501 172.501 5 06-05444 06-05444 Anlage 2016-07-11T15:19:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes