STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5446 Thema: Hochschulbudgets - Mittelabfluss Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Abfluss der im Titel 685 02 (Zuschüsse zum laufenden Betrieb - Grundbudget) der einzelnen Hochschulkapitel (1208 -1241) eingestellten Mittel im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 entwickelt? Kapitel Haushaltsjahr 2015 in T€ Haushaltsjahr 2016 in T€ eingestellt abgeflossen eingestellt abgeflossen 1 1208 127.413,7 vollständig 128.373,6 70.000,0 1209 166.522,6 vollständig 169.629,9 42.823,0 1210 69.896,2 vollständig 70.354,3 34.196,4 1211 47.289,1 vollständig 47.642,4 32.809,6 1212 28.423,8 vollständig 28.663,4 19.649,6 1213 25.638,9 vollständig 26.121 ,8 6.600,0 1214 18.530, 1 vollständig 18.761 ,2 14.838,6 1215 25.027,6 vollständig 25.012,2 19.154,2 1216 19.620,2 vollständig 19.744,7 9.072,3 1236 3.326,4 vollständig 3.386,9 1.651 ,2 1237 6.423,8 vollständig 6.566,0 3.310,0 1238 8.209,0 vollständig 8.357,8 4.385,5 1239 12.112,5 vollständig 12.331 ,5 6.378,0 1241 5.696,3 vollständig 5.800, 1 2.940,0 Gesamt 564.130,2 vollständig 570.745,8 267.808,4 1 Stand: 30.06.2016 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/111 14-2016 Dresden, ~ . Juli 2016 Tag der • • Deutschen Einheit • • • •••••• • • • Freistaat • • Sachsen 2016 Zertifi~t seit 2007 audit berufu ndfamllie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. FOr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang ffx elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERlUM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Frage 2: Wie wird sich der Abfluss der im Titel 685 02 in den Kapiteln 1208 -1241 für 2016 eingestellten Mittel für die einzelnen Hochschulen nach Kenntnisstand der Staatsregierung bis Ende dieses Jahres noch entwickeln? Sollte kein vollständiger Abfluss der Mittel erfolgen, welche Gründe liegen dafür vor? Nach aktuellem Stand wird von einem vollständigen Abfluss der im Titel 685 02 in den Kapiteln 1208 - 1241 für 2016 eingestellten Mittel ausgegangen. Frage 3: Wie hat sich der Abfluss der Mittel im Titel 685 03 (Zuschüsse zum laufenden Betrieb - Leistungsbudget) der einzelnen Hochschulkapitel (1208 - 1241) im Jahr 2015 und bisher in 2016 entwickelt? Haben einzelne Hochschulen im Doppelhaushalt 2017/18 mit Kürzungen aufgrund von nicht erreichten Zielen zu rechnen und falls ja, um welche Hochschulen und welche Kürzungsbeträge handelt es sich? Kapitel Haushaltsjahr 2015 in T€ Haushaltsjahr 2016 in T€ eingestellt abgeflossen eingestellt abgeflossen 1 1208 3.216,8 vollständig 3.253,7 0,0 1209 3.870,9 vollständig 3.915,4 980,0 1210 1.587,5 vollständig 1.605,7 802,9 1211 764,6 vollständig 773,4 580,1 1212 476,4 vollständig 480,6 240,3 1213 556,1 vollständig 560,9 0,0 1214 671 ,0 vollständig 676,9 550,0 1215 562,9 vollständig 567,8 567,8 1216 421,8 vollständig 425,6 212,8 1236 48,2 vollständig 49,0 24,5 1237 190,0 vollständig 193,4 80,0 1238 185,6 vollständig 189,0 69,0 1239 238,2 vollständia 242,5 210,0 1241 143,7 vollständig 146,3 33,2 Gesamt 12.933,7 vollständig 13.080,2 4.350,6 1 Stand: 30.06.2016 Das Leistungsbudget wird gemäß § 2 Abs. 5 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung für die Universitäten anhand der Leistungsindikatoren Absolventenquote und Drittmittelquote mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent, für die Fachhochschulen - Hochschulen für angewandte Wissenschaften anhand der Leistungsindikatoren Absolventenquote mit einem Anteil von 75 Prozent und Drittmittelquote mit einem Anteil von 25 Prozent sowie für die Kunsthochschulen anhand der Leistungsindikatoren Studenten in der Regelstudienzeit und der Anzahl der Absolventen mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent vergeben. Den Berechnungen des Leistungsbudgets werden die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Für das Leistungsbudget des Doppelhaushaltes 2017/18 entspricht dies den Daten aus den Jahren 2012 - 2014. Aufgrund der individuellen Entwicklung in den einzelnen Leistungsindikatoren sind für die jeweilige Hochschule folgende Zuschüsse in den Jahren 2017 und 2018 vorgesehen: Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Kapitel Haushaltsjahr 2017 in T€ 1208 3.171,4 1209 4.246,1 1210 1.505,0 1211 826,3 1212 486,3 1213 548,7 1214 721 ,3 1215 551,4 1216 459,6 1236 45,6 1237 186,9 1238 191 ,0 1239 277,0 1241 145,4 Gesamt 13.362,0 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Haushaltsiahr 2018 in T€ 3.228,0 4.321 ,9 1.531 ,9 841 ,0 494,7 558,2 733,8 560,9 467,5 46,5 190,3 194,4 281 ,9 148,0 13.599,0 Frage 4: Wie wird sich der Abfluss der im Titel 685 03 in den Kapiteln 1208-1241 für 2016 eingestellten Mittel für die einzelnen Hochschulen nach Kenntnisstand der Staatsregierung bis Ende dieses Jahres noch entwickeln? Sollte kein vollständiger Abfluss der Mittel erfolgen, welche Gründe liegen dafür vor? Nach aktuellem Stand wird von einem vollständigen Abfluss der im Titel 685 03 in den Kapiteln 1208-1241für2016 eingestellten Mittel ausgegangen. Frage 5: In welcher Höhe müssten im Titel 685 02 jedes Hochschulkapitels (1208 - 1241) im Doppelhaushalt 2017/18 Mittel eingestellt werden, um für jede Hochschule auf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6850,00 Euro pro eingeschriebenen Studierenden zu kommen? Der Zuschuss pro eingeschriebenen Studierenden ist eine statistische Größe, die nicht unmittelbare Grundlage für die Haushaltsveranschlagung ist. Die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden in den Jahren 2017 und 2018 ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst noch nicht bekannt. Eine Aussage zur Höhe der Zuschüsse, bei welcher sich der Wert von 6.850,00 Euro je eingeschriebenem Studierenden einstellen würde, kann daher noch nicht getroffen werden. ·~ Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-07-13T08:58:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes