SACHSìSCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth (AfD)-Fraktion Drs.-Nr: 6/5450 Thema: Förderung von Einrichtungen für politische Bildung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 02 03 Titel 686 l0 -Zuschüsse zur institutionellen Förderung von Einrichtungen für politische Bildung - im Haushaltsjahr 2015? Die Zuschüsse zur institutionellen Förderung von Einrichtungen für politische Bildung summierten sich im Jahr 2015 auf 1.024.600 EUR. Frage 2: Wie wurde sichergestellt, dass die geförderten Einrichtungen für politische Bildung ihre Arbeit tatsächlich unabhängig von der Meinung der ihnen nahestehenden Parteien durchgeführt haben? Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 ïelefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50t34t 1 532- 2016147691 Dresden 7 Juli 2016 Tag der I I DeutschenEinheìtltrlrI¡r¡r III FreistaatSachsenI I or,-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Die parteipolitische Unabhängigkeit der geförderten Einrichtungen politische Bildung wird jeweils durch folgende Nebenbestimmung Zuwend ungsbescheid sichergestellt: für im ,,Bei der Venruendung der Mittel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1986 (Az.:2 BvE 5/83) zu beachten, in dem dieses für die Förderung von parteinahen Stiftungen verbindliche Grundsätze festgelegt hat. ln diesem Urteil wurde insbesondere eine Grenze zur verdeckten Parteienfinanzierung gezogen: "Die Vergabe öffentlicher Mittel zur Förderung politischer Bildungsarbeit an parteinahe Stiftungen setzt von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängige lnstitutionen voraus, die sich selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit dieser Aufgabe annehmen. Diese müssen auch ¡n der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren." Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE I Freistaat STAATSKANZLEI I SACHSEN I Frage 3: Wie wurde sichergestellt, dass die geförderten Einrichtungen für politische Bildung die Fördermittel tatsächlich für die politische Bildung im Freistaat Sachsen veruvendet haben? Die Einhaltung der in der Antwort zu Frage 2 zitierten Nebenbestimmung wird im Rahmen des Ven¡vendungsnachweises sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen L¿ Dr. Fritz J Seite 2 von 2 2016-07-08T14:31:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes