STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10013 Dresden, J^uli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5455 Thema: Versammlungsgeschehen und Inbetriebnahme des "Asylbewerberheimes in Dresden Laubegast" (ehemals Hotel Prinz Eugen)am 1. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Polizei über den Bezug der Unterkunft auf der Gustav -Hartmann-Straße 4d sowie die Durchführung einer in Zusammenhang stehenden Demonstration in Dresden informiert und wann fand die Anmeldung der Versammlung bzw. Demonstration statt? (Bitte chronologisch aufschlüsseln.) Die Polizeidirektion Dresden wurde durch die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden am 26. Mai 2016 über den Bezug der Unterkunft informiert . Die Versammlung ist am 30. Mai 2016 bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt worden. Am gleichen Tag informierte diese Behörde die Polizeidirektion Dresden über die Versammlungsanzeige. Frage 2: Wie viele Personen, waren am 1. Juni im Zusammenhang mit den Geschehnissen beteiligt? (Bitte nach Teilnehmern der Demonstration , ankommende Asylbewerber sowie Polizeibeamte jeweils mit Anzahl angeben.) Die Unterkunft wurde am 1 . Juni 2016 von 44 Asylbewerbern bezogen. Die Polizeicfirektion Dresden führte einen Polizeieinsatz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit ca. 70 Polizeibediensteten durch. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Über die tatsächliche Anzahl der Versammlungsteilnehmer liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, da während der Durchführung der Versammlung ein ständiger Zu- und Ablauf von Personen zu verzeichnen war. Der Veranstalter hatte bei der zuständigen Versammlungsbehörde 200 Personen angezeigt. Frage 3: Welche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige besondere Vorkommnisse , die im Zusammenhang mit den Geschehnissen im Zuge der Fragestellung 1 und den daran Beteiligten gemäß Frage 2 stehen, wurden verzeichnet? (Bitte aufschlüsseln nach Personengruppe, ggf. Straftatbeständen, Ordnungswidrigkeit . Zuordnung zu Phänomenbereichen der PMK, Kurzbeschreibung des Sachverhaltes.) Bei der Ankunft der Fahrzeuge mit den Asylbewerbern beabsichtigten neun Personen , die am Straßenrand standen, auf die Straße zu treten. Der Polizeivollzugsdienst stellte die Identitäten der Personen auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) fest. Gegen eine dieser Personen wurde eine Anzeige wegen Beleidigung einer Polizeibediensteten aufgenommen. Einer der ankommenden Asylbewerber führte eine Schreckschusswaffe bei sich. Diese wurde auf der Grundlage des SächsPolG beschlagnahmt. Frage 4: Gemäß Aussage der Staatsregierung (Drs.-Nr.: 6/4677) wird der Kauf der Immobilie ohne Stadtratsvorlage und Beschlussfassung mit Genehmigung der Landesregierung als "nicht rechtmäßig" bezeichnet. Wie beurteilt die Landesregierung den Bezug der Unterkunft ohne die vorab notwendigen Genehmigungen ? Die zitierte Äußerung der Staatsregierung bezog sich nicht auf den Erwerb der Immobilie als zivilrechtlicher Vorgang, sondern auf die gesellschaftsrechtliche wesentliche Veränderung des Unternehmens STESAD GmbH durch den Kauf der Immobilie . Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4677 verwiesen, wonach eine umfassende Beurteilung der Verträge und Vereinbarungen der STESAD GmbH im Zusammenhang mit dem Kauf des ehemaligen Hotels Prinz Eugen nicht Gegenstand der rechtsaufsichtlichen Tätigkeit ist, da die Rechtsaufsicht nicht gegenüber der STESAD GmbH, sondem nur gegenüber der Landeshauptstadt Dresden ausgeübt wird. Die noch nicht vorliegende Genehmigung hinsichtlich der wesentlichen Veränderung der STESAD Gmbh durch den Kauf der Immobilie hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bezug der Unterkunft, da insoweit zivilrechtliche Verträge bzw. Vereinbarungen gelten, für die kein Genehmigungserfordernis besteht. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Noch immer ist eine baurechtliche Verwaltungsklage gegen die Umnutzung in einem reinen Wohngebiet offen. Welche Konsequenzen hat der Bezug, ohne die in Frage 4 genannten Bedingungen, im Falle eines Urteils zugunsten der Kläger? Von der Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf die Abgabe einer Bewertung gerichtet, zu der die Staatsregierung nicht verpflichtet ist. Mangels rechtskräftiger Entscheidung in der Sache hat noch keine Beurteilung der möglichen Konsequenzen durch die Staatsregierung stattgefunden, deren Ergebnisse mitgeteilt werden können. Zur Abgabe einer Bewertung eines hypothetischen Verfahrensausganges und damit in der Zukunft liegender Ereignisse ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Das parlamentarische Fragerecht dient dazu, Abgeordneten Informationen zu verschaffen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, nicht jedoch dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 2016-07-12T13:38:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes