Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5457 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Baumfällungen entlang der Bahnschienen in Hartmannsdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nachrichtlich (Freie Presse vom 1.6.2016) hat die Deutsche Bahn als Eigentümerin der Bahngleise den Verschnitt von Bäumen angeordnet. Sie begründete das mit der Betriebssicherheit an der Bahnstrecke. Dabei ist der Abschnitt stillgelegt, lediglich der Eisenbahnverein führt Draisinefahrten durch. Weiterhin fahren Züge aus Zwickau kommend zum Tanklager in Hartmannsdorf, drei- bis viermal in der Woche. Anwohner beklagen, dass aber nicht nur ein Verschnitt durchgeführt wurde , sondern dass Bäume bis zu einem Durchmesser von 1,40 m gefällt wurden und das während der Vegetations- und Brutzeit." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Staatsregierung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen. Bei der in der Anfrage erwähnten Strecke „Bahnschiene in Hartmannsdorf" handelt es sich um die Stecke 6636 Limbach (Sachs) - Wittgensdorf ob Bf der DB Netz AG, für die der Freistaat Sachsen keine eisenbahnrechtliche Zuständigkeit besitzt. Nach einer im Internet vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt veröffentlichten Liste der stillgelegten Strecken, wird die Strecke im Abschnitt von Limbach (Sachs.) bis Hartmannsdorf (b. Chemnitz) als am 31 . August 2003 stillgelegt deklariert. Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/30 Dresden, 1 5. JULI 2016 leftiflkal se it :zoo 6 audlt bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Im Abschnitt Hartmannsdorf (b. Chemnitz) bis Wittgensdorf ob Bf ist die Strecke am 11 . Dezember 2005 zum Nebengleis des Bahnhofs Wittgensdorf ob Bf umgewandelt, d. h., dieser Abschnitt ist in Betrieb und unterliegt der eisenbahnrechtlichen Zuständigkeit des Bundes. Frage 1: Durch wen wurden die zu fällenden Bäume ausgewählt, wer wurde mit der Untersuchung beauftragt und inwieweit wurden die Belange des Artenschutzes dabei beachtet? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Auch der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) , die dem SMUL nachgeordnet ist, war die Maßnahme unbekannt. Frage 2: Wie viel Bäume wurden ausgewählt, gefällt bzw. verschnitten? Welche Genehmigung(en) war(en) erforderlich, um die gewählten Bäume zu fäl - len? Wann und durch welche Behörde wurden diese Genehmigungen erteilt? (Bitte jeweils Anzahl und Baumart sowie ggf. Stammumfang angeben bzw. das Alter der Bäume einschätzen). Frage 3: Wie viele Bäume waren Lebensstätten, und wurden diese Bäume besonders behandelt, verschont oder tatsächlich gefällt? (Bitte jeweils Anzahl und Baumart angeben sowie ggf. Stammumfang bzw. Alter der Bäume einschätzen.) Frage 4: In welcher Art und Weise wurde sichergestellt, dass keine Lebensstätten zerstört wurden? Welche Maßnahmen wurden zum Schutz wildlebender Tierarten im Vorfeld und während der Arbeiten oder im Anschluss an die Arbeiten getätigt? Frage 5: Wo und wann sind die Protokolle dazu einsehbar? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Die UNB schätzt ein , dass etwa 100 Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm gefällt wurden. Insgesamt wurden ca. 200 Bäume beschnitten und gefällt. Angaben zu Alter und Art der Bäume wurden nicht mitgeteilt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde entgegen der in dem Presseartikel enthaltenen Angabe mindestens eine Eiche mit einem Vogelnest gefällt. Weitere Anhaltspunkte, dass gefällte Bäume Vogelbruten enthielten , gibt es derzeit nicht. MiV~=hen Grüßen ln ji~g .Dr Eva==~/ Seite 2 von 2 2016-07-15T11:01:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes