STAATSM11M1STER11JM des mmm ^rnrnrn^ prejstgat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/8467 Dresden, /i .Januar 2015 vf Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/546 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anzeigen wurden gegen sächsische Polizeibeamte in Bezug auf die Ausübung ihres Dienstes in den Jahren 2009 bis 2014 erstattet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Zahl der Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte - getrennt nach Anzeigen, innerhalb und außerhalb von Sachsen erstattet!) Die Frage kann nicht beantwortet werden. Über 95 Prozent der Ermittlungsverfahren beginnen bei der Polizei. Ob dort ein Verfahren aufgrund einer Anzeige oder von Amts wegen eingeleitet wird, wird in den elektronischen Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Auswertung mehrerer tausend Verfahrensakten erfordern, was im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2009 bis 2014, aufgrund welches Tatvorwurfes/Dienstvergehens gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizei beamte, getrennt nach Anzeigen innerhalb und außerhalb von Sachsen erstattet!) Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 3: Wie viele in den Jahren 2009 bis 2014 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, VerfahSTAATSM 1NJSTER1UM des mmm Freistaat HP SACHSEIN rensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, getrennt nach Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte innerhalb und außerhalb von Sachsen erstattet!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der anliegenden tabellarischen Aufstellung (Anlage 1) beantwortet werden. In der Tabelle sind die Verfahren aufgeführt, die unter den Sachgebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete“, 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete“ und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete“ in den Jahren 2009 bis 2014 erfasst worden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Auch wird der Ort, an dem der Anzeigenerstatter eine Strafanzeige erstattet hat, in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in den Jahren 2009 bis 2014 geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, konnten nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG). Auch bei den Disziplinarverfahren werden Ortsangaben statistisch nicht erfasst und alle Disziplinarakten hätten händisch ausgewertet werden müssen, was innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für die/Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst nicht möglich war. Im Übrigen wird zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren iuf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig1 Anlagen: 3 Seite 2 von 2 Anlage 1 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftllche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte 2009 435 Ausspähen von Daten 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 1 StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1! behauptete Straftaten 1) § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1! Beleidigung 121 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2t § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 5 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 5! j Betrug 1! § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung li Diebstahl 21 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung ' ZI Falsche Verdächtigung 5| § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ?| ohne gerichtl. Erledigung 3 I Freiheitsberaubung 271 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 3i § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 17 Einstellung nach § 170 _II StPO ohne gerichtl. Erledigung 3 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkeh 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 j Gefährliche Körperverletzung “Z_I ZlZZZUIl § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 3 Anklage vor dem Strafrichter Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 2 gefährlicher Körperverletzung im Amt 3 Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 I StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1 Hausfriedensbruch 22 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung ^ § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 9 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung 1 Körperverletzung 7 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 3 ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache 2 g?tr!.^ti Erledig ung Körperverletzung Im Amt 1 247 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 29| 26 Seite 1 von 13 Eingangsjahr S Tatvorwurf staatsanwattechafttiche Erledigungsart gerichtliche Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 li StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Abg a be an ei ne andere Staatsanwa Itschaft ohne gerichtl. Erledigung Anklage vor dem Strafrichter Geldstrafe (Urteil) Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 I^S^ ohne gerichtl. Erledigung Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Einstellung nach § 153a St PO (Geld betrag) Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung | Nötigung § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne. § 170 II St PO, Rechtfertig u ng sg ru nd (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne jerichtj. Erjedig ung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichti. Erledigung § 170 StPO, Verschulden fehlt o. nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl . Erledig ung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung | Rechtebeugung Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung Sachbeschädigung § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erjedigung § 170 11 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Strafvereitelung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Strafvereitelung im Amt § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 li StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung Üneidliche Falschaussage Anklage vor dem Strafrichter Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Ünterschiagung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Untreue Anklage vor dem Strafrichter Freispruch Geldstrafe (Beschluss gern. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) | Urkundenfälschung § 170 11 StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung illSiS Anzahl Beschuldigte "7 “ IZllllllll’M zzzzzzimi zzzzzz......i] 1 zzzzz......12 zzz™.....'i ■ 7 ."2’....ZZZz 5 ."'1: ~23 2 1 ..il 1 12 ....| l'lll ..jb] 3 ...1 ...1! IM Zl2l 11.1 ZZDj ..'1, ..1 ...2j ...2i ...T “l ..2l ...1 1 ...1 ...1 Seite 2 von 13 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliehe Ertedigungsart gerichtliche Erledigung Verfolgung Unschuldiger § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigu ng § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Vergehen nach § 95 Abs. 1 AufenthG Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung Verletzung der Vertraulichk. des Wortes § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Verletzung des Dienstgeheimnisses § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung 2010 Äussageerpressung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Ausspähen von Daten § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Bedrohung § 170 II StPOLwegen Anzahl Beschuldigte 4i 1 ■ Z...Ä ...2 372 ..."i 1 "1; T 6 ohne gerichtl. Erledigung ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 1 StPO) nhnp norirhtl Frlpriinnnn 1 2 Uliiiw ydiL/lili. u-i icuiyui ly i Beleidigung ■ § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Ti Verweisung auf den Weg der Privatklage ohne gerichtl. Erledigung 1 Betrug 2 1170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 2 i Computerbetrug 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl 3! § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 3 Erpressung i Anklage vor dem Strafrichter Geldbuße OWi 1 Fahrlässige Körperverletzung 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) — ■ — 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Falschbeurkundung im Amt 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 Falsche Verdächtigung 3 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 3 Freiheitsberaubung 17 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung Anklage vor dem Strafrichter Seite 3 von 13 Emgangsjahr j Tatvorwurf Staatsanwaltschaft!«ehe Erletiigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1 Gefährliche Körperverletzung 1) § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Hausfriedensbruch 1! 17 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 3! § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 12| § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 2! | Körperverletzung § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 6) ohne gerichtl. Erledigung 1| § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 3! Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung Ti Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Urteil) Körperverletzung im Amt § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 1| 1981 ohne gerichtl. Erledigung 14; § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) | ohne gerichtl. Erledigung '' iol § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund ohne gerichtl. Erledigung 1| § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 23) § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 130 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 4; § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1; Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung 21 Anklage vor dem Jugendschöffengericht Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) T Anklage vor dem Strafrichter Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1| Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) Freispruch 1| 2 Einstellung nach § 153a 1 StPO (s. Aufl. o. Weis.) jy 4 ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) ohne gerichtl. Erledigung Landfriedensbruch Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Nachstellung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1: ohne gerichtl. Erledigung T Nötigung § 170 fl StPO wegen erwiesener Unschuld 26 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1| ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne^gefichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 13j 6l ohne gerichtl. Erledigung FincUdlh inn \MC*np>n /R i RQ 1 QtPO\ 1 L.II 1 oic? 1 iuiily Wv*yvi* vjviii i^iuyiyi\t?ii ^ ioo i oir v./j ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung ; j Seite 4 von 13 Eingangsjahr ; Tatvorwurf staatsanwattschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Prüfvorgang Strafvereitelung im Amt 11 Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung 1i Sachbeschädigung 1! § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung im Amt 49 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 2 ! § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 25 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 20 Anklage vor dem Strafrichter Freispruch Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 1 Uneidliche Falschaussage 1 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1: Anklage vor dem Strafrichter Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 Unterschlagung ——2j § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 2f Verfolgung Unschuldiger 141 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 5l § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 9) Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 2f Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 1! Verletzung von Privatgeheimnissen 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi ohne gerichtl. Erledigung 1 i Verleumdung 4| § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 3 Verstoß gegen § 21 SächsVersG 1 Einstellung nach § 153a l StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung 1 2011 317 Aussageerpressung 1 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 | Bedrohung 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2 Beleidigung 5 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung ' 1 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis nhoA Aöf"i aKI 1 C rl /*4 1 Al I IAH o onne genonii. urieaigung Verweisung auf den Weg der Privatklage o ohne gerichtl. Erledigung 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung ............................... '~1| Fahrlässige Tötung 3 Seite 5 von 13 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaftschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 3 i Falsche Verdächtigung 6 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage ohne gerichtl. Erledigung 1 Freiheitsberaubung 10 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 4] § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2i § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 3| Gefahr!. Eingriffe in Straßenverkehr 1| Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1| ! Gefährliche Körperverletzung 2) § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 2| ! Hausfriedensbruch 3f § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 21 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1t Körperverletzung § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 141 ohne gerichtl. Erledigung 11 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, tat erfüllt keinen Straftatbestand — — 4 ohne gerichtl. Erledigung 5 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung ___ 3 Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung Körperverletzung im Amt — • —- 1 168 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 30 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 7 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung ZZZZIZZZZZZZZIM § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 93 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 Anklage vor dem Strafrichter Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Efßispruch , Nötigung § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld z ; 1 ZZIZZZZZZZ7” ZZ*?. ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung - - - —— 8 7ZZZZZZZZZZZ" . ? § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand | ohne gerichtl. Erledigung ' 35 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 5 Seite 6 von 13 Elngangsjahr Tatvorwurf staatsanwaitschaftüche Eriedigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Rechtsbeugung 1 § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund ohne gerichtl. Erledigung 1 Sachbeschädigung 6 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 1 StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Geldstrafe (Urteil) 1 Strafvereitelung im Amt 23 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 6 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 11 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 4 Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 1 StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitlung im Amt 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2 Straßenverkehrsgefährdung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 1 [ Unterlassene Hilfeleistung 7 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 4 | Unterschlagung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung | Verfolgung Unschuldiger § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 4 ohne gerichtl. Erledigung 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 j Verletzung des Dienstgeheimnisses 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2 | Verleumdung 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 2012 353 Amtsanmaßung 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1| Aussageerpressung 5! § 170 II StPÖrfat erfüllt keinen Straftatbestand 7Z7.... '"'7... ... 777 7 7' 77 ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Bedrohung — - 3| 4 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung ■ - I 4 Seite 7 von 13 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftiiche Erledtgungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Beleidigung "i| § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1| Bildung krimineller Vereinigungen "il § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1 Diebstahl 5 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 5 Entziehung Minderjähriger § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ———— ——■ 1 ohne gerichtl. Erledigung ........ ................. ............................................... 1 Fahrlässige Körperverletzung ...................................................................2 § 17011 StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi........................_____........................._....., ............ ...ohne gerichtl.„Eriedigung..................................................................................................1 | Falsche Verdächtigung _.................. ........................_............... 6 Uli II StPO, Tat erfollt keinen Sti^atb^^ .................................................................................... ohne gerichtl. Erledigung.................... ................ ................................ . ...... ..________............... 3 ...! 1ZP.. j.! ..S?P O, Ve rfa h re .............................................................................................. ...ohne jericp ...................................... ............................._............___........... Abgabe an eine jndere Staatsa^^ .................................................................................... ohne gerichtl. Erledigung................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................_................................_.............................,......,......1. Freiheitsberaubung 28 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld I ohne gerichtl. Erledigung “""3| § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand | ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung 15:1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 5 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1| § 170 StPO, Verschulden fehlt o. nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2] Gefährlicher Eingriffe in Straßenverkehr 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Hausfriedensbruch 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2 vorsätzliche Körperverletzung 6| § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 2 Körperverletzung im Amt 216 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 33 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung ZZZZZZZZZ.20 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 26 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 77 ™""'~ "44] § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 2I § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ..ohne gerichtl. Erledigung..................................................................................................1j Abgabe an eine andere Staatsanwalt^ ..................... ohne gerichtl. Erledigung 3] Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung 1 i Einstellung nach §170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 5 Seite 8 von 13 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftiiche Erledigungsalt gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) ohne gerichtl. Erledigung Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 3f Freispruch Nötigung 1|| 27 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung 2! § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 3! § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand c § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar U ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 7 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung 3 Einstellung § 154d StPO (Klärung einer Vorfrage) ohne gerichtl. Erledigung 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage ohne gerichtl. Erledigung 1 Rechtsbeugung § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 9 ohne gerichtl. Erledigung § 170 Ü StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand Z ohne gerichtl. Erledigung 4 Sachbeschädigung 3 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) ohne gerichtl. Erledigung 2 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichW Erledigung Strafvereitelung im Amt 1 28 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung I § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 4 12 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 4 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 1 ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) i'Z3rz3zrirrizrrr. zz ohne gerichtl. Erledigung Straßenverkehrsgefährdung R f 7n II QfPO Tot orffillt IroirtDn QtroftiafhDctQnrl 1 1 §l/UMOlrVJ, I dl eil IUIII rvfcMI IcM 1 OLI dlldlUUoldi lU ohne gerichtl. Erledigung 1 Verfolgung Unschuldiger 4 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand zzzzzrzz z.zz2 ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 T Verletzung des Dienstgeheimnisses 2 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi ohne gerichtl. Erledigung ^ ) Verleumdung 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand | ohne gerichtl. Erledigung | Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 1 | § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Vollstreckung gegen Unschuldige § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 ohne gerichtl. Erledigung 1 Seite 9 von 13 Eingangsjahr l Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte 2013 288 Bedrohung 9 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar J3 ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache ji ohne gerichtl. Erledigung 2 Beleidigung 4 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 1) Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft | Betrug 3: 3) § 170 11 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Verbindung mit einer anderen Sache i 2J ohne gerichtl. Erledigung 1i 1 Diebstahl 11 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung T| Falsche Verdächtigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar l| 1 ohne gerichtl. Erledigung | Freiheitsberaubung 1( 7| § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ! ohne gerichtl. Erledigung 4! § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 2 Gefährlicher Eingriffe in Straßenverkehr 1 § 170 !! StF3^, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar T 14 ohne gerichtl. Erledigung i Hausfriedensbruch § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 6 8 vorsätzliche Körperverletzung 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung __ Körperverletzung im Amt 1 144 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 11 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 12 § 170 ll StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 89 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 15! ohne gerichtl. Erledigung Anklage vor dem Strafrichter 2 Geldstrafe (Strafbefehl) T Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) nhnn narirhtl Frlorlini inn 2 uihiw ytniui ui. ciiuuiyuuy Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Pinctolli mn n!arh R 1 RQo CtpH /f5olHhotran\ 2 dl lolUIIUI iy I IdUl I 3 I JOd OlrU ^UclUUcu dy) Freispruch _ Verbindung mit einer anderen Sache '7i']iz''iizzz zzz'i ohne gerichtl. Erledigung 2 Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung zzzzzzz i di ii idi iy iy ohne gerichtl. Erledigung 4 Nötigung 36 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 14 Seite 10 von 13 Eingangsjahr t Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledig ungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung _____ § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1! ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1| ohne gerichtl. Erledigung 16 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 2) Einstellung nach § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausg.) ohne gerichtl. Erledigung Verfahrenshindernis 11 ohne gerichtl. Erledigung 1| Räuberische Erpressung 3! § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ! ohne gerichtl. Erledigung 3| Rechtsbeugung 1( § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung Sachbeschädigung 1| 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafvereitelung 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Geldstrafe (Strafbefehl) 1( Strafvereitelung im Amt 37 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 12| § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 1| § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 20 j § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 2l Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ohne gerichtl. Erledigung 1 Anklage vor dem Strafrichter ohne gerichtl. Erledigung it Uneidliche Falschaussage i| anhängig ohne gerichtl. Erledigung 1 I Untreue 2 Anklage vor dem Strafrichter Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 11 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung 1| Verfolgung Unschuldiger 191 § 170 II StPO, Ängezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 8 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 41 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 21 Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung 2| anhängig ohne gerichtl. Erledigung 3i Verletzung von Privatgeheimnissen U Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi ohne gerichtl. Erledigung ii 2014 294 Bedrohung 4| § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung 1 i Verfahrenshindernis ohne gerichtl. Erledigung T j __ anhängig _ _. _ _ _ ohne gerichtl. Erledigung 2 Beleidigung 3! § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung 2\ Seite 11 von 13 Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwattschaftMche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte anhängig ohne gerichtl. Erledigung 1 f Falschbeurkundung im Amt 2! § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2! Falsche Verdächtigung 5| ohne gerichtl. Erledigung Freiheitsberaubung 5t 121 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ZIM ohne gerichtl. Erledigung 2| Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung ' '' ' ""i| anhängig ohne gerichtl. Erledigung 4i | Hausfriedensbruch § 170 II StPO, Ängezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 ohne gerichtl. Erledigung anhängig _____ 1| ohne gerichtl. Erledigung 1| vorsätzliche Körperverletzung 1! § 170 El StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung "ii Körperverletzung im Amt 182) § 170 N StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte i 16 ohne gerichtl. Erledigung 5! § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) 811 ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 18) ohne gerichtl. Erledigung Anklage vor dem Strafrichter 5 ohne gerichtl. Erledigung 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§153 1 StPO) ohne gerichtl. Erledigung 1 Verbindung mit einer anderen Sache ohne gerichtl. Erledigung Verfahrenshindernis 1 ohne gerichtl. Erledigung 2 anhängig ohne gerichtl. Erledigung 51 j Nötigung 41 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) ohne gerichtl. Erledigung Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft ....ohne^................................................................................. Einstellung nach § 153a^ I StPO (C3eldbetrag) ohne gerichtl.^ Erledigung anhängig ....ohne gerichtl. Erledigung............................................................. Strafvereitelung im Amt § 170 II StPO, Ängezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) ohne gerichtl. Erledigung Einstellung nach § 170 II StPO ohne gerichtl. Erledigung ....anhängig............................................................;................. ohne gerichtl. Erledigung 16 16 29 12 Seite 12 von 13 Eingangsjahr l Tatvorwurf staatsanwaitschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigung Anzahl Beschuldigte Üble Nachrede 2 § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 2: Verfolgung Unschuldiger § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand ohne gerichtl. Erledigung 7 ZZZZ ZZZZZZ3 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar ohne gerichtl. Erledigung § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unschuld) " , ""l! ohne gerichtl. Erledigung 2 anhängig ohne gerichtl. Erledigung 3 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi ohne gerichtl. Erledigung 11 Verleumdung 21 anhängig ohne gerichtl. Erledigung 2 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi ohne gerichtl. Erledigung 1 Gesamtergebnis 2.059 Seite 13 von 13 2009 Anlage 2 Art des Dienstvergehens Summe der eingefeiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 11 Fernbleiben vom Dienst 2 Störung des Betriebsfriedens 4 Straftat 22 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 11 Verletzung der Wahrheitspflicht 3 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 6 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 3 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen} 1 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 7 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen; Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht 1 Gesamtergebnis 72 2010 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 9 Fernbleiben vom Dienst 2 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuidnerverhalten 1 Sonstiges 2 Störung des Betriebsfriedes 6 Straftat 26 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 15 Verletzung der Wahrheitspflicht 4 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 3 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 5 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 9 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 4 Gesamtergebnis B7 2011 Art des Dienstvergehens Summe der efngefeiteten Verfahren Fehlverhaften im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 15 Fernbleiben vom Dienst 5 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuidnerverhalten 1 Ordnungswidrigkeit 2 Sonstiges 1 Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 32 unzureichende/mangelhafte Diensterfüliung 7 unzureichende/mangelhafte Diensterfüliung; Verstoß gegen Richtlinien und Weisungen 1 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 4 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 6 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen} 1 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregeiungen 3 Verstoß gegen Richtiinien/Weisungen 8 Gesamtergebnis 89 2012 Art des Dienstvergehens Summe der emgefeiteten Verfahren Fehlverhalten Im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 11 Fernbleiben vom Dienst; Straftat 1 Störung des Betriebsfrledens 4 Straftat 26 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 11 Verletzung der Wahrheitspflicht 3 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 3 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 9 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 4 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 14 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Gesamtergebnis 87 2013 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten Im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Afkoholkrankheit ll Fernbleiben vom Dienst l leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 2 Sonstiges 2 Störung des Betriebsfriedens 2 Störung des Betriebsfriedens; Fernbleiben vom Dienst 1 Straftat 28 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 15 Verletzung der Wahrheitspflicht 6 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 4 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 7 Verstoß gegen Datenschutzgesetz; Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 1 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 4 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Gesamtergebnis 2014 Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 Fernbleiben vom Dienst 1 Störung des Betriebsfriedens 2 Straftat 33 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 21 Verletzung der Wahrheitspflicht 24 Verletzung der Wahrheitspflicht; Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 12 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 2 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 1 Gesamtergebnis 103 2009 Anlage 3 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges fz. B* Einstellung) Fehlerhaften im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 0 7 0 0 0 2 Fernbleiben vom Dienst 1 0 0 0 0 0 Störung des Betriebsfriedens 1 0 0 0 0 2 Straftat 0 2 1 0 1 12 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 2 2 0 0 0 1 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 1 0 0 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 6 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 1 0 0 0 2 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 4 0 0 0 0 3 Gesamtergebnis 8 12 1 1 1 28 2010 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dtenstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B, Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 6 0 0 0 2 Fernbleiben vom Dienst 1 1 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 2 Störung des Betriebsfriedens 1 0 1 0 0 4 Straftat 3 3 2 3 2 9 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 2 0 1 0 8 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 0 0 0 0 0 Veriust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 2 0 0 0 0 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 0 0 0 0 2 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 2 1 0 0 0 6 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 3 0 0 0 0 1 Gesamtergebnis 20 13 3 4 2 35 2011 Alt des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhäitnis sonstiges (z, B, Einstellung) Fehlverhaften im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 4 5 2 0 0 1 Fernbleiben vom Dienst 0 0 2 0 0 0 Ördnungswidrigkeit 0 1 0 0 0 1 Sonstiges 0 0 0 0 0 1 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 1 Straftat 1 3 0 1 2 21 unzureichende/mangelhafte Diensterfüilung 1 0 1 0 0 5 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung; Verstoß gegen Richtlinien und Weisungen 0 1 0 0 0 0 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 0 1 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 0 0 0 0 3 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 1 0 0 0 1 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 1 0 0 0 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 2 0 0 0 1 5 Gesamtergebnis 9 12 s 1 4 41 2012 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B, Einstellung) Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 5 3 0 0 0 0 Fernbleiben vom Dienst; Straftat 1 0 0 0 0 0 Störung des Betriebsfriedens 3 0 0 0 0 1 Straftat 3 1 0 1 0 11 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 0 1 0 0 4 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 2 0 0 0 1 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 3 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 0 0 0 0 4 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 2 0 0 0 0 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 3 0 0 0 0 11 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 1 Gesamtergebnis 20 8 1 1 0 36 2013 Zeilenbeschriftungen Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüae Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z* B. Einstellung Fehiverhaiten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 0 1 0 0 3 Fernbleiben vom Dienst 0 1; 0 0 0 0 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 1 0 0 0 0 0 Sonstiges 1 0 0 0 0 1 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 2 Straftat 1 0 0 0 0 13 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 0 0 0 0 7 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 0 0 0 0 2 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 0 0 0 0 2 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 1 0 0 0 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz; Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 0 1 0 0 0 0 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkohoierkrankungen) 0 0 0 0 0 1 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 2 1 0 0 0 0 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 1 Gesamtergebnis 15 4 1 0 0 33 2014 Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z, 8* Einstellung) Störung des Betriebsfriedens 1 Straftat 3 14 unzureichende/mangefhafte Diensterfüilung 2 5 Verletzung der Wahrheitspflicht 11 3 4 Verletzung der Wahrheitspflicht; Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 1 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 1 Gesamtergebnis 17 3 0 0 0 27