STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10019 Dresden, >1/J. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5463 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge "Crystal Meth" wurde im 1. Quartal 2016 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), er fassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Jahr erfasste Fälle Sicherstellungsmenge mit Methamphetamin gesamt (in g) (Crystal) 1. Quartal 2016 436 3.314,760 durchschnittlich sichergestellte Menge pro erfasstem Fall (in g) 7,603 Quelle: BKA, Falldatei Rauschgift (FDR), Stand: 24. Juni 2016; erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei, ohne Sicherstellungsmengen der Bundesbehörden und der Polizeien anderer Bundesländer mit Tatort in Sachsen. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Welche Menge der Droge "Crystal Meth" im 1. Quartal 2016 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt wurde, aufgeschlüsselt nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt) und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme, wird in der Polizeilichen Kriminatstatistik (PKS), im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) und in der Fall-Datei Rauschgift (FDR) nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten 436 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung einer Ermittlungsakte ansetzt, wären dies nahezu 110 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsakten. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter fast drei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherehe ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsisehen Polizei nicht zu leisten. Seite 2 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSBTN Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 l BtMG in Bezug "Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des § 29 l BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr - "Handel treiben" und "Einfuhrschmuggel", können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben.) Straftaten nach § 29/1 BtMG im Zusammenhang mit "Crystal" nach Tatbestand: Tatbestand BtMG § 29/1/1 - unerl. Erwerb, sich verschaffen v BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/1 - unerl. Herstellung v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/1 - unerl. Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen v BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/3 - unerl. Besitz v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29/1/10 - Gelegenh z. BtM-Verbrauch/ -Erwerb/ -Abgabe mitteilen... -von Methamphetamin in kristallinerForm (Crystal) Gesamt Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2016 303 2 41 633 2 981 Straftaten nach § 29/1 BtMG im Zusammenhang mit "Crystal" nach Landkreisen /Kreisfreien Städten: Landkreis/Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Gesamt Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2016 94 124 62 48 103 111 67 85 43 24 138 34 48 981 Seite 3 von 7 STAATS1VUTM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von "Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüssein nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Landkreis/Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtland kreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Gesamt Tatbestand* 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2016 1 12 2 1 3 1 1 1 3 2 1 4 1 1 25 11 Tatbestand*: 1: BtMG § 29/1/1 - unerl. Ein-/ Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2: BtMG § 30/1/4 - uneri. Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES 1NMERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des "Handeltreibens" von "Crystal nfleth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Landkreis/Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Gesamt Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2016 1 6 2 4 1 16 2 5 1 8 2 1 1 3 2 5 1 11 2 4 1 12 2 5 1 7 2 4 1 7 2 1 1 2 2 2 1 22 2 2 1 22 2 7 1 5 2 2 1 8 2 1 129 2 43 Tatbestand*: !'. BtMG §2?/l/1:-unerl-Handelm.-BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2: BtMG § 29a/l/2 - Handel v. BtM in nicht geringer Menge von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Frage 5: Wie V le Ordnungswidrigkeitenverfahren (§24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach" Tatbestand ; Landkreisen/Kreisfreien Städten) Straftaten gem. §§ 315c und 316 StGB wurden aus PASS erhoben. In PASS werden jedoch keine Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Angaben zu Verstößen gegen § 24a StVG wurden insofern der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) entnommen. Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Anzahl nach Tatbestand mit Spezifizierung "Crystal": Tatbestand 1 StVG § 24a/ll - berauschende Mittel StGB § 315c Gefahrdung des Straßenverkehrs StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Anzeigenerstattung im 1. Quartal 2016 Anzahl der Vorgänge darunter Vorgänge mit Eintrag "Crystal" im Katalog feld "Tatmittel" Anzahl der Falle darunter Fälle mit Eintrag "Crystal" im Katalogfeld "Tatmittel" Anzahl der Falte darunter Fälle mit Eintrag "Crystal" im Katalogfeld " Tatmittel" 431 29 489 3 635 4 Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten: Landkreis/Kreisfreie Stadt ErzgebiTgskreis Mittelsachsen Zwjckau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Seite 6 von 7 Tatbestand* 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Anzahl der Fälle im 1. Quartal 2016 der Anzeigenerstattung 6 3 2 2 2 2 STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nordsachsen 1 2 Gesamt 2 3 29 3 4 Tatbestand*: 1: Ordnungswidrigkeiten nach StVG § 24a/ll - berauschende Mittel 2: StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 3: StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Mit freundlichen Grüßen In Vertretu Seite 7 von 7 2016-07-12T14:09:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes