STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10017 Dresden, ^. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5465 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im Mai 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat Mai nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon Polizeirevier Aue Polizeirevier Freiberg Polizeirevier Mittweida Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-Mitte Polizeirevier Riesa Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig davon Polizeirevier Leipzig-Zentrum Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Auerbach Polizeirevier Flauen Polizeirevier Zwickau 20 4 21 11 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 77 186 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Mai 2016 war bei 288 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall müsste in jedem einzelnen Fall neben dem administrativen Aufwand der namentlichen Erfassung und entsprechender Anschreiben an die Dienststellen jede einzelne Personalakte geprüft werden. Bei einem angenommenen Zeitaufwand pro Fall von ca. 15 Minuten, der noch als knapp bemessen anzusehen ist, ergäbe sich ein Arbeitsaufwand von ca. 72 Stunden für die Bekanntmachung der Gründe. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Mai 2016 wurde in vier Fällen Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Mai 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? Bitte aufschlüsseln nach Monaten. Seite 2 von 3 STAATSM11M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN In 264 Fällen wurde im Mai 2016 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ?art) Seite 3 von 3 2016-07-14T09:06:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes