Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 J 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5472 Thema: Breitbandversorgung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR den Fragen sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: „Vorwort: „Kein Bürgermeister kann heute mehr ein Neubau- oder Gewerbegebiet ohne Breitbandanschlüsse erschließen", erklärte Dr. Stephan Albers Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommission (BREKO) bereits am 16. Juli 2013 im Rahmen eines Interviews im Behörden Spiegel." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die Abstimmungen darüber, ob die Einnahmen aus der Digitalen Dividende II den erforderlichen Eigenanteil der Kommunen, nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 gemäß Punkt 6.5, für den Ausbau von Breitbandinternet in Höhe von 10 Prozent ganz oder teilweise ersetzen können, abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Wenn nicht, warum nicht?) Die dem Freistaat Sachsen verfügbaren Anteile aus der Digitalen Dividende II sind komplett für Projekte des geförderten Breitbandausbaus vorgesehen. Die von den Kommunen zu erbringenden Eigenanteile sind der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen - RL DiOS) vom 20. Mai 2016 zu entnehmen. Bei einer erfolgreichen Beteiligung am Bundesprogramm beträgt der kommunale Eigenanteil 10 Prozent. Bei 100 Mbit/s-Projekten ohne Förderung aus dem Bundesprogramm gewährt der Freistaat Sachsen eine Förderquote von 92 Prozent. Seite 1 von 12 "" Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1052/24/1 Dresden, 1 3. SEF. 2016 Zertifika t seit :.zoo6 audlt berufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 883 53 - "Digitale Offensive Sachsen" - Zuschüsse für Investitionen in Breitbandinternet und WLAN-Anschlüsse für Einrichtungen von Kommunen des Freistaates Sachsen und privater Unternehmen - im Haushaltjahr 2015? Die Ausgaben für die Breitbandförderung im Haushaltsjahr 2015 betrugen 640.189,86 EUR. Frage 3: Wie viele Anträge mit welchen Fördervolumina wurden gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) bei der Landesdirektion Sachsen im Jahr 2015 eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsempfänger.) Frage 4: Wie viele Anträge mit welchen Fördervolumina wurden gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) von der Landesdirektion Sachsen im Jahr 2015 bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsempfänger.) Frage 5: Wie viele Anträge mit welchen Fördervolumina wurden im laufenden Kalenderjahr gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsempfänger .) Frage 6: Wie viele Anträge mit welchen Fördervolumina wurden gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) von der Landesdirektion Sachsen für das laufende Jahr 2016 bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Zuwendungsempfänger .) Frage 7: In welcher Höhe wurden Förderbeträge gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) an Zuwendungsempfänger für die erstmalige Erstellung und Aktualisierung von Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen bewilligt und ausgezahlt? (Bitte jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre von 2013 - 2016 und nach Zuwendungsempfänger aufschlüsseln.) Frage 8: In welcher Höhe wurden Förderbeträge gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) an Zuwendungsempfänger für Machbarkeitsstudien bewilligt und ausgezahlt? (Bitte jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre von 2013 - 2016 und nach Zuwendungsempfänger aufschlüsseln.) Frage 9: In welcher Höhe wurden Förderbeträge gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) an Zuwendungsempfänger zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen von privaten Netzbetreibern oder kommunalen Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 des TKG bewilligt und ausgezahlt? (Bitte jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre von 2013 - 2016 und nach Zuwendungsempfänger aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 9: Die gefragten Einzelheiten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Seite 2 von 12 1 1 • Freistaat SACHSEN STAATSMl NlSTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEJT UN D VERKEHR Frage 10: In welcher Höhe wurden Förderbeträge gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) an Zuwendungsempfänger für technische Prüfungen der Zweckerreichung bewilligt und ausgezahlt? (Bitte jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre von 2013 - 2016 und nach Zuwendungsempfänger aufschlüsseln .) Ausbaumaßnahmen der technischen Infrastruktur nach Teilen A und C der RL DiOS wurden noch nicht abgeschlossen. Daher konnten noch keine Auszahlungen für technische Prüfungen der Zweckerreichung erfolgen. Frage 11: In welcher Höhe wurden Förderbeträge gemäß der Förderrichtlinie (RL DiOS) an Zuwendungsempfänger für kartografische Darstellungen bewilligt und ausgezahlt? (Bitte jeweils für die einzelnen Haushaltsjahre von 2013 - 2016 und Zuwendungsempfänger aufschlüsseln.) Für den gesonderten Fördergegenstand „Kartografische Darstellungen" ergeben sich aus den vorstehend zu Frage 10 angeführten Gründen ebenfalls keine Ausgaben. Frage 12: Wurden den Kommunen im laufenden Jahr 2016 bereits Einnahmen aus der Digitalen Dividende II zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Betrag und Kommune aufschlüsseln.) Die Mittel aus der Digitalen Dividende II fließen direkt in die Titelgruppe des Staatshaushalts und stehen somit für den Breitbandausbau insgesamt zur Verfügung. Frage 13: Welches Fördervolumen hat der Freistaat Sachsen den Kommunen für den Breitbandausbau (über sämtliche Programme) im Jahr 2015 zu Verfügung gestellt? (Bitte nach Programmen aufschlüsseln.) Frage 14: In welcher Höhe wurde dieses Gesamtfördervolumen im Jahr 2015 ausgezahlt? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 13 und 14: Das für Kommunen verfügbare Fördervolumen lässt sich nur bei Förderprogrammen mit klarer Zweckbindung ausschließlich für den Breitbandausbau beziffern. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sind dies etwa 312 Millionen EUR. Bei Förderprogrammen ohne zweckgebundene Zuweisung speziell für den Breitbandausbau, wie zum Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (RL GRW-lnfra), lassen sich die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel dagegen nicht beziffern. Gleiches gilt für die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) verfügbaren Förderprogramme einschließlich des Fonds „Brücken in die Zukunft" . Dafür werden nur die Daten der an Kommunen im Jahr 2015 ausgezahlten Haushaltsmittel angegeben. Die Auszahlungen beliefen sich auf insgesamt 519.605,81 EUR. Seite 3 von 12 1 1 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 15: Welches Fördervolumen hat der Freistaat Sachsen den Kommunen für den Breitbandausbau über sämtliche Förderprogramme im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt? Die vorstehende Antwort zu Fragen 13 und 14 wird in Bezug genommen. Ausgezahlt wurden bislang im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 366.345,22 EUR. Zusätzlich sind zunächst knapp über 100 Millionen Euro Landesmittel für die Kofinanzierung von Projekten gebunden, die über die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" gefördert werden. Für die Projekte, die mit dieser Summe durch das Land kofinanziert werden, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im September 2016 insgesamt 18 Förderbescheide mit einen Umfang von 208 Millionen Euro für Netzausbauprojekte an die Landkreise Nordsachsen, Bautzen und Vogtland, sowie die Gemeinde Gornau (Erzgebirge) übergeben. Es ist zu erwarten, dass sich die Summe der Landesmittel zur Kofinanzierung bei weiteren erfolgreichen Anträgen aus Sachsen in späteren Calls erhöht. Frage 16: Über welchen Zeitraum erstreckt sich nach bisherigen Erfahrungsoder Planungswerten der Staatsregierung die über die Fortschrittsdatenbank einsehbare Breitbandausbauphase zwischen Veröffentlichung der Markterkundung und dem Ergebnis der Markterkundung? Grundsätzlich ist für eine Markterkundung nach der RL DiOS 2013 und der NGA- Rahmenregelung ein Veröffentlichungszeitraum von mindestens vier Wochen vorgeschrieben . Nach Ablauf des Veröffentlichungszeitraums und ggf. gesetzter Nachfristen steht dem potentiellen Zuwendungsempfänger dann das Ergebnis der Markterkundung zur Verfügung. Nach der ursprünglichen Fassung der RL DiOS vom 29. Juli 2013 waren die Ergebnisse der Markterkundung innerhalb eines Monats vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens zu veröffentlichen. Daher wurden die Ergebnisse der Markterkundung bisher wesentlich später veröffentlicht, als sie zur Verfügung standen. Deshalb wurden diese durchschnittlich 15 Monaten nach Vorlage der Ergebnisse veröffentlicht. Die Fassung der RL DiOS (Nr. 4. 7) vom 20. Mai 2016 ändert die Pflicht zur Veröffentlichung deshalb auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Untersuchung. Frage 17: Über welchen Zeitraum erstreckt sich nach bisherigen Erfahrungsoder Planungswerten der Staatsregierung die Breitbandausbauphase zwischen der Ausbauausschreibung und dem Ergebnis der Ausbauausschreibung ? In der Planung sollte davon ausgegangen werden, dass durchschnittlich ein Zeitraum von mindestens drei bis sechs Monaten für die Ausschreibung und Bewertung der Angebote anzusetzen ist. Beim Betreibermodell sind jeweils eine Ausschreibung für den Betrieb und den Bau des Netzes durchzuführen. Dies bedingt in der Regel längere Zeiten bis zum Ergebnis der Ausschreibung für den Ausbau. Seite 4 von 12 1 . Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 18: Über welchen Zeitraum erstreckt sich nach bisherigen Erfahrungsoder Planungswerten der Staatsregierung die Breitbandausbauphase zwischen dem Ausbaubeginn und Ausbauabschluss? Hier liegen Erfahrungen vor allem aus der Förderung einer Grundversorgung vor. Maßgeblich ist die Gebietsgröße, die zu erschließen ist. Für die Erschließung eines Landkreises sind danach Zeiträume über einem Jahr, in der Regel zwischen zwei und drei Jahren anzusetzen. Ein hoher Anteil von Tiefbauarbeiten, noch dazu im Gebirge, wird zu längeren Zeiträumen führen können. Ausbaumaßnahmen auf Gemeindeebene werden in einem Zeitraum zwischen ein und drei Jahren erfolgen können. Frage 19: Wie viel Zeit nimmt ein Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in Sachsen durchschnittlich in Anspruch? Gemäß § 61 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a der Sächsischen Bauordnung (Sächs- BO) sind Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei , d. h. ihre Errichtung ist ohne Baugenehmigung zulässig. Dies gilt auch, soweit sie in, an oder auf einer baulichen Anlage errichtet werden, denn die Höhe der bereits bestehenden baulichen Anlage ist nicht mitzurechnen. Bei Mobilfunkmasten, die höher als 10 m sind, ist zu differenzieren. Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO ist durchzuführen, wenn eine bauliche Anlage mit einer Höhe von mehr als 30 m errichtet werden soll. Bei einer Höhe bis zu 30 m kann eine Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO in Betracht kommen, wenn die bauliche Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Absatz 1 oder §§ 12, 30 Absatz 2 des Baugesetzbuches liegt. Anderenfalls ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO durchzuführen. In den Baugenehmigungsverfahren nach §§ 63 und 64 SächsBO entscheiden die unteren Bauaufsichtsbehörden nach ihren Angaben regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Monaten ab Vollständigkeit der Bauvorlagen. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe des § 69 Absatz 4 SächsBO. Frage 20: Wie viele Haushalte bzw. Unternehmen verfügen in Sachsen über einen Breitbandanschluss, der eine Datenübertragungsrate von mehr als 100 Mbit/s gewährleistet? Dies sind zum Stand Ende 2015 43,8 Prozent der Haushalte in Sachsen, also 957. 788 Haushalte (wobei alle entsprechend leistungsfähigen Technologien zu Grunde gelegt werden). Frage 21: In welchem prozentualen Verhältnis stehen dem Nutzer in Sachsen derzeit die Breitbandtechnologien zur Verfügung? Es wird auf den Halbjahresbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Breitbandatlas, Bericht zum Stand Ende 2015 (S. 18) verwiesen . Die Werte werden nachfolgend zitiert: ~lilil'~ ~4,s~ Seite 5 von 12 ' 1 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERl UM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 22: Was sind nach Ansicht der Staatsregierung die Gründe dafür, dass Sachsen im Bundesvergleich im Jahr 2015 lediglich den drittletzten Platz erreichte, wenn es um Breitbandgeschwindigkeiten von mehr als 50 Mbit/s geht? Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Akteure betrifft in Sachsen vorwiegend den Einsatz von Vectoring und den Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen. Der Einsatz von Vectoring wird noch gehemmt durch die ausstehende Genehmigung von Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur seitens der Europäischen Kommission . Zudem findet er auch in Bereichen statt, die schon mit knapp 50 Mbit/s erschlossen sind, so dass zwar eine Infrastruktur mit höherer Qualität entsteht, aber dieser Ausbau sich statistisch kaum auswirkt. Der Glasfaserausbau der Deutschen Telekom findet zum Teil lokal begrenzt statt. Frage 23: Wie beurteilt die Staatsregierung die Bündelung einer Förderung des Ausbaus mit einem Anbieter und einer Zwangsöffnungsklausel für andere Anbieter? Die Vorgabe des diskriminierungsfreien Zugangs der Wettbewerber ist bei jedem geförderten Ausbau sicherzustellen. Frage 24: Welche Bedenken bestehen seitens der Staatsregierung dagegen eine Abstufung der Förderwürdigkeit zwischen einer reinen Glasfaserlösung und dem Vectoring vorzunehmen? Die Förderung des Breitbandausbaus verfolgt einen technologieneutralen Ansatz. Die Staatsregierung differenziert daher nach Qualitäten der Datenübertragung. Diese Differenzierung erfolgt beispielsweise mit der RL DiOS in Form einer Premiumförderung für Ausbauvorhaben mit dem Ziel einer Versorgung von mindestens 100 Mbit/s für mehr als 40 Prozent der Haushalte und einer Basisförderung für Ausbauvorhaben mit dem Ziel einer Versorgung von mindestens 50 Mbit/s. Frage 25: Sind der Staatsregierung die Vorteile einer reinen Glasfaserlösung gegenüber dem (VDSL) Vectoring bekannt? Die Förderung des Breitbandausbaus verfolgt - wie bereits angeführt - einen technologieneutralen Ansatz. Der Einsatz einer bestimmten Technologie richtet sich so nach den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des konkreten Ausbauprojektes. Dabei stellen auch die damit verbundenen Kosten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Frage 26: Ist der Staatsregierung bekannt, in welchem Umfang Leerrohrkapazitäten bei deren Verlegung freigehalten werden? (Wenn ja, wie hoch ist diese Kapazität?) Der Staatsregierung liegt kein Gesamtüberblick über derzeit verfügbare Kapazitäten in vorhandenen Leerrohren vor. Der lnfrastrukturatlas der Bundesnetzagentur gibt zwar Aufschluss über geeignete digitale Infrastruktur, schlüsselt aber nicht die freien Kapazitäten auf und erlaubt auch nur einen projektbezogenen, also räumlich begrenzten Einblick . So ist es Aufgabe des jeweiligen Projektträgers, mit den Trägern der vorhandenen Infrastruktur, also Unternehmen der Telekommunikations- und Versor- Seite 6 von 12 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERl UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR gungswirtschaft, des Verkehrs sowie kommunalen Gebietskörperschaften, die Möglichkeiten zur Mitnutzung von deren Kapazitäten zu verhandeln. Dabei geht es nicht allein um freie Leerrohre, sondern auch um die mit Glasfasern schon bestückten Rohre. Frage 27: Wie viele Projekte hat die Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen bisher unterstützt? Ungefähr 200 Kommunen wurden in direkten Beratungsgesprächen beraten. Dies sind Vor-Ort-Beratungsgespräche und ausführliche telefonische Beratungen. Hinzu kommen Kommunen, die im Rahmen von Veranstaltungen beraten wurden, sodass nahezu für alle sächsischen Kommunen zum Förderprogramm eine Unterstützung erfolgte. Frage 28: Tritt die Beratungsstelle offensiv an potentielle Zuwendungsempfänger heran, um ihnen Perspektiven der Förderung zu eröffnen? (Falls ja, in welcher Form?) Die Beratungsstelle tritt auch proaktiv an den potentiellen Zuwendungsempfänger und Multiplikatoren des Breitbandausbaus heran. Dies geschieht unter anderem durch „Telefonakquise ", Teilnahme an und Vorträge zu kommunalen Veranstaltungen, auch in Kooperation mit Verbänden und Vereinen, Teilnahme an Messen und Großveranstaltungen mit Präsenzständen der Digitalen Offensive Sachsen sowie im Rahmen selbst organisierter und ausgerichteter Veranstaltungsformate. Zudem wird über die Website und im Rahmen von Veröffentlichungen in ZeitschriftenNerbandszeitschriften oder ähnlichen Publikationen über das Programm und die Perspektiven der Förderung informiert . Zur Klärung detaillierter Fachfragen werden darüber hinaus Workshops angeboten . Frage 29: Nach welchem System werden die Zuwendungsempfänger beraten? Ziel der Beratung ist stets, den individuellen Bedürfnissen und Fragen des zu Beratenden zu entsprechen. So sollen vor allem bei den Zuwendungsempfängern bestehende Fragen beantwortet werden. Dazu gehört auch, über die Anforderungen und Möglichkeiten der Förderprogramme zu informieren und die notwendigen Verfahrensschritte im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus darzustellen. Auch bei technischen oder förderrechtlichen Fragen zum NGA-Breitbandausbau vermittelt die Beratungsstelle Unterstützung. Frage 30: Wie viele Antragsteller (Kommunen und Gemeinden) hat die Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen bisher beraten? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. Frage 31: Auf welche Kooperationsmöglichkeiten kann die Beratungsstelle Digitale Offensive zurückgreifen? Die Beratungsstelle kooperiert mit allen wichtigen Akteuren, die an einem Breitbandausbau in Sachsen beteiligt sind, also Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Ministerien , Planungsbüros und Bundeseinrichtungen. Seite 7 von 12 1 m Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 32: Wo ergeben sich konkret Synergien, welche die Beratungsstelle im Rahmen der Koordination und Kommunikation mit den Akteuren nutzt? Synergien ergeben sich aus vertiefenden Beratungsgesprächen und regelmäßigen Kontakten sowie den durchgeführten Veranstaltungen. Frage 33: Wie viele Mitarbeiter sind in der Beratungsstelle beschäftigt? Die Beratungsstelle wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Erbringung konkreter Leistungen ermittelt. Die für die Leistungserbringung eingesetzte Anzahl von Mitarbeitern liegt in der Verantwortung des Dienstleisters. Frage 34: In welcher Höhe sind für den Freistaat Sachsen Kosten im Jahr 2015 für den Unterhalt der Beratungsstelle angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten.) Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt leistungsorientiert entsprechend des geschlossenen Vertrags. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2015 auf 456.776,82 EUR. Frage 35: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 526 53 - Ausgaben für Gutachten und Sachverständige im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen - im Haushaltsjahr 2015? Frage 36: An welche Firmen, zu welchen Zwecken und jeweils in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0703 Titel 526 53 - Ausgaben für Gutachten und Sachverständige im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen - ausgezahlt? zusammenfassende Antwort zu den Fragen 35 und 36: Im Jahr 2015 erfolgten für die genannten Zwecke keine Ausgaben. Frage 37: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 546 53 - Ausgaben für Maßnahmen, Kongresse und Veranstaltungen im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen - im Haushaltjahr 2015? Die Ausgaben zu den genannten Zwecken beliefen sich auf 3.120, 16 EUR. Frage 38: An welche Firmen, zu welchen Zwecken und jeweils in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0703 Titel 546 53 - Ausgaben für Maßnahmen, Kongresse und Veranstaltungen im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen - ausgezahlt? Die Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 erfolgten an drei Unternehmen. Eines war mit der Offenbarung dieser Informationen auch auf Nachfrage der Staatsregierung nicht einverstanden. Es wird in diesem Fall auf die Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) verwiesen . Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten finanzielle Mittel offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Seite 8 von 12 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERl UM FÜR Wl RTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Firma Zweck Höhe der Haushaltsmittel in EUR Moritzbastei Betriebs-GmbH Beiratssitzung „Digitale 619,59 Universitätsstraße 9, Wertschöpfung" am 04109 Leipzig 8. September 2015, Taqunqsverpflegung Fleischerei Einert GmbH Beiratssitzung „Digitale 813,28 Feinkost & Partyservice Wertschöpfung" am Chopinstraße 26 16. November 2015, 09119 Chemnitz Taqunqsverpflequnq Frage 39: In welchem Erkenntnisstadium befindet sich die auf der Homepage des SMWA veröffentlichte und dynamisch angelegte Digitalisierungsstrategie gegenwärtig? Die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen „Sachsen Digital" wurde am 26. Januar 2016 durch das Kabinett beschlossen. Unter zentraler Koordinierung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Digitales bzw. des SMWA finden derzeit ressortübergreifende Abstimmungen zur Weiterentwicklung der Strategie statt. Der Prozess wird auch durch externe Akteure, wie bspw. den Beirat „Digitale Wertschöpfung " begleitet. Es ist eine jährliche Weiterentwicklung von „Sachsen Digital" vorgesehen . Frage 40: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 547 53 - Sachausgaben für Dienstleistungen im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Offensive Sachsen" - im Haushaltjahr 2015? Die Ausgaben betrugen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 459.551 ,07 EUR. Frage 41: An welche Firmen, zu welchen Zwecken und jeweils in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0703 Titel 547 53 - Sachausgaben für Dienstleistungen im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Offensive Sachsen" - ausgezahlt? Diese Mittel wurden wie folgt ausgezahlt: Firma Zweck Höhe der Haushaltsmittel in EUR EU REST Catering für Regional- 2.774,25 konferenz mit BMVI TÜV Rheinland Consulting Vertragserfüllung 456.776,82 GmbH Seite 9 von 12 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 42: Wie viele Veranstaltungen für Bürger zum Thema Cybersicherheit, deren Durchführung in der Stellungnahme zur Drucksache 6/2012 angekündigt war, wurden bisher durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2015 und 2016.) Im Jahr 2015 fanden keine ausschließlich an Bürger gerichteten Veranstaltungen zum Thema Cybersicherheit statt. Die bereits im Zwischenbericht der Staatsregierung vom 1. Dezember 2015 zur Drucksache 6/2012 benannte Veranstaltung IT-Security Stammtisch „Digitales Sachsen und IT-Sicherheit in der Verwaltung" im Oktober 2015, organisiert von Silicon Saxony mit Beteiligung des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes, stand zwar interessierten Bürgern offen, richtete sich jedoch primär an Vertreter von Unternehmen, Hochschulen und Behörden. Im Februar 2016 wurde zum Safer Internet Day eine Sensibilisierungsveranstaltung für Bürger zur Cybersicherheit in Zusammenarbeit mit der VHS Dresden, der Verbraucherzentrale Sachsen, dem SMWA und dem Präventionsteam des LKA durchgeführt, an der ca. 250 Personen teilnahmen. In einer über das Beteiligungsportal Sachsen angebotenen Umfrage zeigten sich die Teilnehmer sehr zufrieden mit dieser Sensibilisierungsveranstaltung (90 - 95% bewerteten die Veranstaltung bzw. einzelne Kategorien wie „Vortragsstil", „Verwendbarkeit der Inhalte" mit „sehr gut" oder „gut"). Die positiven Erfahrungen sollen zum Anlass genommen werden, das erfolgreiche Pilotprojekt in eine möglichst regelmäßige Veranstaltungsreihe zu überführen. Auf eine entsprechende Kooperationsanfrage über den Volkshochschulverband Sachsen an dessen Mitglieder haben sich bereits mehrere sächsische VHS-Standorte mit Interesse zurückgemeldet. Ähnliche Veranstaltungen für Bürger sind zum Europäischen Monat der Cybersicherheit im Oktober dieses Jahres in Leipzig (17. Oktober 2016) und Hoyerswerda (26. Oktober 2016) sowie zu den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2016 in Dresden geplant. Auch die Sensibilisierungsveranstaltung zur Cybersicherheit im Rahmen des 3. Landespräventionstags am 21. Oktober 2016 in Leipzig steht für interessierte Bürger offen. Frage 43: Inwieweit ist das in der Stellungnahme zur Drucksache 6/2012 angekündigte E-Learning-Angebot zum Thema Cybersicherheit verfügbar? Zu dem in der Stellungnahme der Staatsregierung vom 24. August 2015 zur Drucksache 6/2012 angekündigten E-Learning-Angebot zum Thema Cybersicherheit wurde inzwischen ein Konzept sowie eine begleitende Marketingstrategie erarbeitet. Nun sollen diese Konzepte in einem nächsten Schritt prototypisch in einer Testumgebung umgesetzt und evaluiert werden. Die dafür notwendigen Arbeiten werden derzeit im Rahmen eines Forschungsprojekts mit der TU Dresden begleitet und nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich im Jahr 2017 mit der Aufnahme des Betriebs der E-Learning-Plattform abgeschlossen sein. Frage 44: Wie ist der Entwicklungsstand zur angedachten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit? Die Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit läuft und wird anlassbezogen und oft mit weiteren Partnern zu bestimmten Aktionstagen oder -monaten ausgeführt, z. B. ortsbezogen im Vorfeld oder im Rahmen von Informations- oder Sensibilisierungsver- Seite 10 von 12 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR anstaltungen. So fand nach dem IT-Security-Stammtisch im Oktober 2015 mit ca. 75 Teilnehmern und den beiden Großveranstaltungen INFOSIC2015 im September 2015 mit ca. 1.800 Teilnehmern auch zum Safer Internet Day im Februar 2016 eine Sensibilisierungsveranstaltung für ca. 250 Teilnehmer statt. Eine Reihe von weiteren sechs Veranstaltungen mit insgesamt ca. 400 Teilnehmern zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Abgeordneten des Sächsischen Landtags fand im Mai und Juni 2016 statt. Weitere Veranstaltungen sind im Rahmen des Europäischen Monats für Cybersicherheit und der Strategie „Sachsen Digital" geplant. Auch die erfolgreiche INFOSIC- Veranstaltungsreihe soll mit zwei Großveranstaltungen im November 2016 fortgeführt werden. Auf den im April 2016 veröffentlichten Jahresbericht „Informations- und Cybersicherheit in Sachsen" des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes Sachsen wird verwiesen. Frage 45: Inwieweit wurden bisher mit den Kammern spezielle Sensibilisierungsmaßnahmen bzw. -Kampagnen für Unternehmen, insbesondere für KMU erarbeitet? Im Rahmen der Strategie "Sachsen Digital" stehen das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und das SMWA in einem kontinuierlichen Austausch mit den Kammern , inwieweit Sensibilisierungsmaßnahmen bzw. -kampagnen der Kammern für ihre Unternehmen und Betriebe unterstützt werden können. Nach Vorbild der erfolgreichen Sensibilisierungsveranstaltungen „Die Hacker kommen!" des Landes ist für den 6. Dezember 2016 eine speziell für die Wirtschaftsverbände ausgelegte Sensibilisierungsveranstaltung zur Cybersicherheit geplant. Ein weiterer Ansatz könnte ein Test zur Sicherheit der Internetseiten und -dienste der Kammern und ihrer Mitgliedsunternehmen sein, wie er im Februar 2016 in der IHK-Region Stuttgart stattfand. Ein Vertreter des dort verantwortlichen IHK Ausschusses wird auf dem IT- und Organisationsforum ITOF 2016 in Dresden über die Ergebnisse der Internet-Sicherheits-Checks der IHK Region Stuttgart berichten und allgemeingültige Handlungsempfehlungen vorstellen. Frage 46: Welche konkreten Aufgaben hat das Sicherheitsnotfallteam (SAX.CERT)? Das Sicherheitsnotfallteam (SAX.CERT) hat laut VwV Informationssicherheit folgende konkrete Aufgaben: a) das Aufzeigen von Lösungen bei konkreten Sicherheitsvorfällen, b) die Mitwirkung als koordinierende Instanz für Informationssicherheit, c) die Information zu Sicherheitslücken und d) die Unterstützung zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken. Das SAX.CERT unterstützt darüber hinaus die Beauftragten für Informationssicherheit als Ansprechpartner in technischen Sicherheitsfragen. Seite 11 von 12 Freistaat SACHSEN STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 47: Wie oft musste das Sicherheitsnotfallteam (SAX.CERT) bereits eingreifen ? Bisher wurden ca. 98 Vorgänge bearbeitet. Ein direktes Eingreifen des SAX.CERT ist in der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen. Frage 48: Um welche Art von Notfällen handelte es sich konkret? Das SAX.CERT ist als beratendes CERT etabliert. Die abschließende Bearbeitung von Vorfällen obliegt dem jeweiligen Beauftragten für Informationssicherheit (BflS) des Ressorts, in welchem sich der Vorfall ereignet hat. Das CERT koordiniert die Vorfallbearbeitung zwischen den Ressorts und den Dienstleistern des Freistaates und unterstützt bei der Vorfallbearbeitung. Die im CERT bearbeiteten Vorgänge sind aber nur zu geringen Teilen Sicherheitsvorfälle. Die meisten Vorgänge betreffen proaktive Frühwarnungen und Warnmeldungen. Auf Grund der Aufgaben des CERT können die benannten 98 Vorgänge folgenden Gruppen zugeordnet werden: 79 Frühwarnungen /Warnmeldungen • 19 Vorfälle (meist Virenvorfälle, insbesondere im Bereich Ransomware). Frage 49: Wie viele Mitarbeiter hat das Notfallteam SAX.CERT, sind neue Einstellungen in Planung? Das Notfallteam SAX.CERT hat derzeit 2 Mitarbeiter und wird initial von einem externen Mitarbeiter unterstützt. Neue Einstellungen sind in Planung. Frage 50: In welcher Höhe sind Personalkosten für das Team SAX.CERT im Haushaltsjahr 2015 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten und Angestellten.) Für das Team SAX.CERT sind im Haushaltsjahr 2015 Personalkosten in Höhe von ca. 100 T€ angefallen. Im Haushaltsjahr 2016 werden aufgrund des zwischenzeitlichen Personalaufwuchses für die im SAX.CERT Beschäftigten voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 150 T€ anfallen. Ein weiterer Aufwuchs ist geplant. Im SAX.CERT sind derzeit keine Beamten beschäftigt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 12 von 12 ' . Freistaat SACHSEN Anlage Landkreis Zuwendungsempfänger Fördergegenstand Fördervolumen eingereicht bewilligt Auszahlung 2014 Auszahlung 2015 Auszahlung 2016 Erzgebirgskreis LK BuVA 38.002,00 € 2013 2014 38.002,00 € Erzgebirgskreis Thalheim BuVA 5.462,10 € 2013 2014 Erzgebirgskreis Oelsnitz BuVA 6.016,00 € 2014 2014 5.640,60 € Erzgebirgskreis Pfaffroda BuVA 2.240,17 € 2014 2014 2.240,17 € Erzgebirgskreis LK Netzausbau 3.750,00 € 2015 2015 3.750,00 € Erzgebirgskreis LK Netzausbau 712,50 € 2015 2015 698,82 € Erzgebirgskreis Pfaffroda Leerrohr 77.225,00 € 2015 2015 Erzgebirgskreis Gelenau WLAN 12.880,00 € 2016 Mittelsachsen LK BuVA 57.619,80 € 2014 2014 57.619,80 € Vogtlandkreis Auerbach BuVA 11.227,65 € 2013 2014 11.227,65 € Vogtlandkreis LK BuVA 50.756,25 € 2014 2014 34.632,57 € Vogtlandkreis Auerbach Netzausbau 270.000,00 € 2015 2015 Zwickau Bernsdorf BuVA 3.159,45 € 2014 2014 2.998,80 € Zwickau Fraureuth BuVA 6.399,22 € 2014 2015 6.399,22 € Zwickau Crimmitschau- Dennheritz BuVA 7.971,82 € 2014 2014 7.971,81 € Zwickau Kirchberg BuVA 6.845,47 € 2014 2015 6.845,47 € Zwickau Limbach- Oberfrohna BuVA 7.972,50 € 2014 2015 7.971,81 € Zwickau Callenberg BuVA 7.040,04 € 2015 2015 6.729,45 € Zwickau Langenbernsdorf BuVA 4.596,37 € 2015 2015 4.596,37 € Zwickau Langenweißbach BuVA 4.077,00 € 2015 2015 3.927,00 € Zwickau Lichtenstein BuVA 6.211,80 € 2015 2015 6.211,80 € Zwickau Mülsen BuVA 7.455,00 € 2015 2015 7.455,00 € Leipzig Groitzsch BuVA 5.363,92 € 2014 2014 5.363,92 € Leipzig Markranstädt BuVA 6.832,98 € 2014 2014 6.832,98 € Leipzig Bennewitz BuVA 19.911,67 € 2014 2015 19.911,67 € Anlage Leipzig Grimma BuVA 15.957,90 € 2014 2015 15.957,90 € Leipzig Pegau BuVA 7.068,60 € 2015 2015 7.068,60 € Leipzig Geithain BuVA 5.283,60 € 2015 2015 5.283,60 € Leipzig Trebsen BuVA 3.427,20 € 2015 2015 3.427,20 € Leipzig Naunhof BuVA 5.712,00 € 2015 2015 Leipzig Markranstädt BuVA 22.312,50 € 2015 2015 Leipzig Groitzsch Netzausbau 240.817,95 € 2015 2016 Nordsachsen Krostitz BuVA 4.321,12 € 2014 2014 4.321,12 € Nordsachsen Eilenburg BuVA 8.893,58 € 2014 2014 8.893,59 € Nordsachsen Wermsdorf BuVA 4.950,40 € 2014 2014 4.950,40 € Nordsachsen Liebschützberg BuVA 4.489,63 € 2015 2015 4.489,63 € Nordsachsen LK BuVA 76.952,06 € 2015 2015 51.301,37 € 25.650,69 € Nordsachsen Eilenburg Netzausbau 626.392,72 € 2016 2016 Bautzen LK BuVA 65.616,60 € 2014 2014 32.808,30 € Bautzen Lichtenberg BuVA 3.159,45 € 2014 2014 3.159,45 € Bautzen Wilthen BuVA 5.006,92 € 2014 2014 5.006,92 € Dresden Dresden WLAN 118.837,67 € 2016 Dresden Dresden WLAN 118.837,67 € 2016 Dresden Dresden WLAN 118.837,67 € 2016 Dresden Dresden WLAN 118.837,67 € 2016 Görlitz Seifhennersdorf BuVA 5.190,30 € 2014 2014 5.190,30 € Görlitz Ostritz BuVA 1.490,83 € 2014 2014 1.490,83 € Görlitz Horka BuVA 3.640,00 € 2014 2015 3.276,00 € Görlitz Kodersdorf BuVA 5.376,00 € 2014 2014 4.838,40 € Görlitz Rietschen BuVA 4.748,58 € 2014 2014 4.748,57 € Görlitz Oppach BuVA 1.285,20 € 2014 2014 1.285,20 € Görlitz Neusalza- Spremberg BuVA 4.550,56 € 2014 2014 4.550,56 € Görlitz Hähnichen BuVA 3.334,40 € 2014 2014 3.333,90 € Anlage Görlitz Markersdorf BuVA 4.000,00 € 2014 2015 4.000,00 € Görlitz Boxberg BuVA 7.301,84 € 2014 2015 7.301,84 € Görlitz Rothenburg BuVA 2.703,68 € 2014 2015 2.703,68 € Görlitz Verwaltungsverban d Diehsa BuVA 7.814,02 € 2015 2015 7.814,01 € Görlitz Verwaltungsgemei nschaft Bad Muskau BuVA 5.440,00 € 2015 2015 5.411,16 € Görlitz Groß Düben BuVA 9.710,40 € 2015 2015 9.710,40 € Görlitz Schleife BuVA 14.803,60 € 2015 2015 14.803,60 € Görlitz Oppach Netzausbau 167.539,07 € 2015 2015 Görlitz Görlitz BuVA 7.730,24 € 2015 2015 7.730,24 € Görlitz Zittau BuVA 12.368,38 € 2015 2015 12.368,38 € Görlitz Zittau BuVA 15.190,11 € 2015 2015 15.190,11 € Görlitz Rietschen Netzausbau 854.088,00 € 2015 2015 14.139,00 € Görlitz Trebendorf BuVA 4.760,00 € 2015 2015 4.760,00 € Görlitz Schönbach BuVA 3.703,28 € 2015 Görlitz Seifhennersdorf WLAN 23.572,00 € 2016 2016 Görlitz Trebendorf Netzausbau 424.494,56 € 2016 Görlitz Schleife Netzausbau 2.146.982,96 € 2016 2016 Görlitz Groß Düben Netzausbau 1.626.883,87 € 2016 2016 Görlitz Trebendorf Netzausbau 674.860,71 € 2016 2016 Görlitz Schleife Netzausbau 2.231.795,98 € 2016 2016 Meißen Radebeul BuVA 12.655,65 € 2014 2014 12.655,65 € Meißen Meißen BuVA 8.903,58 € 2014 2014 8.903,58 € Meißen Gröditz BuVA 14.908,32 € 2015 2015 14.908,32 € Meißen Riesa BuVA 28.927,71 € 2015 2015 8.903,58 € Meißen Thiendorf BuVA 4.935,00 € 2015 2015 4.935,00 € Meißen Nossen BuVA 6.426,00 € 2015 2016 Meißen Thiendorf Netzausbau 1.186.445,25 € 2016 2016 Meißen Radeburg Netzausbau 567.529,65 € 2016 2016 Anlage SSOE Pirna BuVA 9.424,80 € 2014 2014 9.424,80 € SSOE Glashütte BuVA 9.808,57 € 2014 2014 9.808,57 € SSOE Rathen BuVA 2.597,18 € 2014 2014 2.597,17 € SSOE Reinhardtsdorf BuVA 4.899,83 € 2014 2014 4.409,84 € SSOE Königstein BuVA 4.168,86 € 2014 2015 4.168,86 € SSOE Königstein BuVA 4.192,96 € 2014 2015 4.192,96 € SSOE Struppen BuVA 4.209,03 € 2015 2015 3.577,67 € SSOE Altenberg BuVA 8.974,54 € 2015 2015 8.974,53 € SSOE Bad Schandau WLAN 16.605,00 € 2015 2015 16.605,00 € SSOE Bad Schandau WLAN 4.030,18 € 2016 2016 SSOE SSOE BuVA 40.969,32 € 2015 2015 40.969,32 € SSOE Bad Schandau BuVA 7.523,77 € 2013 2014 7.523,77 € SSOE Altenberg Netzausbau 445.721,25 € 2016 2016 SSOE Glashütte Netzausbau 1.350.000,00 € 2016 2016 SSOE Bad Schandau Netzausbau 433.926,75 € 2016 2016 6-5472 6-5472 Anlage 2016-09-14T11:14:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes