STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.52/379 Dresden, /\ . August 2016 Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5475 Thema: Feuerwehren und Feuerwehrförderung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: A) Finanzierung und Förderung l. Entwicklung der Feuerwehrförderung Frage 1: Welche Maßnahmen wurden seit der Anpassung der Richtlinie Feuerwehrförderung im August 2014 gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 mit 90 Prozent gefördert? (Auflistung nach Jahr, Kurzbeschreibung der Maßnähme , Zuwendungsempfänger und Beschreibung des besonderen öffentlichen Interesses) Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden seit 2014 gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförderung mit 90 Prozent gefördert. Jahr 2014 2014 Zuwendungsempfänger Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach Stadt Schneeberg Maßnahme Neubau eines Feuerwehrgerätehauses gemeinsammit der Stadt Stolpen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Neustädtel Besonderes öffentliches Interesse Pilotcharakter des Vorhabens für die interkommunale Ko- Operation im Bereich des Brandschutzes Absicherung des Brandschutzes einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2014 Stadt Meißen Beschaffung eines Hochwasserlöschbootes überörtlicher Einsatz elbanliegender Gemeinden 2015 Gemeinde Bad Schlema Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges Absicherung des Brandschutzes im Bereich der sanierten Halden des WISMUT-Bergbaus 2015 Gemeinde Kodersdorf Beschaffung feuerwehrtechnischer Ausrüstung und Funktechnik für den Tunneleinsatz Absicherung des Brandschutzes im Autobahntunnel BAB 4 "Königshainer Berge" 2015 Gemeinde Waldhufen Beschaffung feuerwehrtechnischer Ausrüstung und Funktechnik für den Tunneleinsatz Absicherung des Brandschutzes im Autobahntunnel BAB 4 "Königshainer Berge" Frage 2: Für welche Maßnahmen wurde eine 90-Prozent-Förderung abgelehnt? (Auflistung nach Jahr ab 2014, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Name der Projektbeantragenden und Beschreibung des Fehlens des besonderen öffentlichen Interesses) Die nachfolgend aufgeführten Anträge zur Förderung gemäß Ziffer V Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförderung wurden seit 2014 abgelehnt. Jahr Zuwendungsempfänger Maßnahme Grund der Ablehnung 2015 Stadt Groitzsch Beschaffung einer Drehleiter DLK23/12fürden überörtlichen Einsatz Der überörtliche Einsatz eines solchen Sonderfahrzeuges (DLK23/12)derFeuerwehr wird bereits in der RLFw, Anlage 3 Ziffer 2 mit einem wesentlich erhöhten Förderbetrag gewürdigt. 2015 Gemeinde Kottmar Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Walddorf Nach Einschätzung des Landkreises handelte es sich um die Zusammenlegung von Feuerwehrstandorten innerhalb der Gemeinde . Der Landkreis verneinte das besondere öffentliche Interesse. Seite 2 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kommunen, die nach Ziffer V Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie Feuerwehrförderung mit 90 Prozent gefördert werden, haben bereits vor August 2014 auf welcher rechtlichen Basis und in welchen konkreten Aufgabengebieten und seit wann interkommunal zusammengearbeitet? Bei den unter Frage 1 genannten Kommunen haben die Gemeinde Kodersdorf und die Gemeinde Waldhufen bereits seit 1999 auf der Grundlage von §6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) die Ausstattung von Fahrzeugen und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren zur Gefahrenabwehr auf der BAB 4 im "Königshainer Tunnel" abgestimmt und gemeinsam Beschaffungen veranlasst. Frage 4: Mit welchem Fördervolumen wurden Modellprojekte - wie in der Erläuterung des Einzelplans 03 Kapitel 19 Titel 883 09 vorgesehen - zur Zusammenarbeit von Freiwilligen Feuerwehren in 2015 und in 2016 gefördert:? Frage 5: Welche Maßnahmen werden - wie in der Erläuterung des Einzelplanes 03 Kapitel 19 Titel 883 09 vorgesehen - als Modellprojekte zur Zusammenarbeit von Freiwilligen Feuerwehren gefördert? (Auflistung nach Jahr ab 2015, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Name des Projektträgers) Zusammenfassende Antwort auf die Frage 4 und 5: Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte bei Kapitel 1530 Titel 88314. Als Modelprojekt wurde der Neubau eines Feuewehrgerätehauses der Gemeinde Dürrröhrsdorf -Dittersbach gemeinsam mit der Stadt Stolpen gefördert. Die Förderung erfolgte auf Grund des Pilotcharakters des Vorhabens für die interkommunale Kooperation im Bereich des Brandschutzes. Der Neubau wurde mit 702.000 Euro in den Jahren 2015 und 2016 gefördert. Frage 6: Welche Landkreise haben für welche Fördergegenstände sogenannte Sammelbeschaffungen auf Basis der Richtlinie Feuerwehrförderung für die kreisangehörigen Gemeinden durchgeführt? (Bitte um Auflistung ab 2012 nach Jahr, Gegenstand und Anzahl der beteiligten Gemeinden) Die Auflistung der Fördergegenstände und die Anzahl der beteiligten Gemeinden in den einzelnen Landkreisen, in denen eine Sammelbeschaffung durchgeführt wurde, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Seite 3 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SACHSEN Landkreis 2012 2013 2014 2015 LK Mittelsach - sen Anzahl der Gemeinden 16 Gegenstand iPads Air 2 Anzahl der Gemeinden 54 Gegenstand Digitale Alarmierung LK Zwickau Anzahl der Gemeinden 19 13 Gegenstand Einsatzbekleidüng / Schutzausrüstung iPads Air 2 Erzgebirgs - kreis Anzahl der Gemeinden 58 58 58 58 Gegenstand Bekleidung und Ausrüstung Bekleidung und Ausrüstung Bekleidung und Ausrüstung Bekleidung und Ausrüstung Anzahl der Gemeinden 31 15 Gegenstand Sandsäcke Atemschutzmasken Anzahl der Gemeinden 24 iPads Air 2 stand Nord- Sachsen Anzahl der Gemeinden 12 Gegenstand IPads Air 2 LK SOE* Anzahl der Gemeinden 19 17 Gegenstand Funkmeldeempfänger Funkmeldeempfänger * Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Seite 4 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEN Frage 7: Wurde von Seiten der Bewilligungsbehörde evaluiert, inwiefern Sammelbeschaffungen wirtschaftlich und sparsam sind und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Beschaffungen sind grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen wirtschaftlich und sparsam durchzuführen. Bei den Bewilligungsbehörden, welche eine Evaluation durchgeführt haben, konnten bei den Sammelbeschaffungen Vergünstigungen zwischen zwölf und 25 Prozent zum Listenpreis festgestellt werden. II. Entwicklung der Mittel, die der Landesfeuerwehrverband zur Förderung der Jugendfeuerwehren erhält Frage 1: Welche Gemeinden haben in welcher Höhe Mittel zur Förderung der Jugendfeuerwehren erhalten? (Auflistung bitte ab 2010) Seit dem Jahr 2015 gewährt der Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Ziffer V. Nr. 4 der Richtlinie Feuerwehrförderung den Gemeinden einen jährlichen Pauschalbetrag von 20 Euro je Angehörigen der Jugendfeuerwehr. Welche Gemeinden diese Pauschalförderung und in welcher Gesamthöhe erhalten haben, kann der Anlage 1 entnommen werden. Daneben erhält der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. zweckgebunden Mittel für die Jugendfeuerwehren im Rahmen der institutionellen Förderung. Diese betrug ab dem Jahre 2010 jährlich 400.000 Euro und wurde ab dem Jahr 2015 auf jährlich 600.000 Euro angehoben. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage der verbandseigenen Förderrichtlinie der Jugendfeuerwehr Sachsen, abrufbar auf den Internetseiten der Jugendfeuerwehr Sachsen (httD://www.iuaendfeuerwehrsachsen .de/index.DhD/download/cateaory/15-aeschaeftsstelle.html). Frage 2: Wie leitet sich der in der Richtlinie Feuerwehrförderung unter V. 4 vorgesehene jährliche Pauschalbetrag i. H. v. 20 Euro pro Jugendfeuerwehrmitglied her? Der in der Richtlinie Feuerwehrförderung vorgesehene Pauschalbetrag i. H. v. 20 Eure pro Jugendfeuerwehrmitglied entspricht der bereits bewährten Förderung in Thüringen und Sachsen-Anhalt in dieser Höhe. Frage 3: Ist und wenn ja, für wann, eine Evaluierung der Unterstützungspauschale, die von der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" zur Deckung des Grundbedarfs an Schutzkleidung, Ausbildungsmaterialien etc. empfohlen wurde, vorgesehen? Eine Novellierung der Richtlinie Feuerwehrförderung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. B) Umsetzungsstand der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuer wehren Sachsen 2020" Seite 5 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN l. Broschüre mit Lehrplaninhalten zu Brandschutzthemen für den Schulunterrieht Frage 1: Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Erstellung von Materialien mit Lehrplaninhalten zu Brandschutzthemen für den Schulunterricht bis jetzt nicht nachgekommen werden konnte? Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist eine gleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessive abgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschlussbericht nicht enthalten. Im Übrigen sind zur Erstellung von Materialien mit Lehrplaninhalten zu Brandschutzthemen für den Schulunterricht umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Sächsisehen Staatsministerium des Innern, dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. erforderlich. Diese laufen derzeitig. Frage 2: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Die Materialien befinden sich in der Erarbeitung. Frage 3: In wessen fachlicher Zuständigkeit erfolgt die Erarbeitung der Lehrplaninhalte und in wessen Zuständigkeit die Erstellung der Broschüre? Eine Untersetzung mit Lehrplaninhalten erfolgt in fachlicher Zuständigkeit des Sächsisehen Staatsministeriums für Kultus. Die Erstellung der Broschüre erfolgt in Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Frage 4: Wann werden die Unterlagen für den Schulunterricht zur Verfügung stehen? Es ist vorgesehen, die Unterlagen bis spätestens zum Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung zu stellen. Frage 5: Werden die Materialien mehrsprachig angeboten und wenn ja, in welchen Sprachen ? Eine Entscheidung hierüber liegt noch nicht vor. Frage 6: Ist es vorgesehen, die Feuerwehrgrundausbildung in der Oberschule als Neigungs - bzw. Vertief u ngskurs oder an den Beruflichen Schulzentren im Rahmen der Berufsvorbereityng anzubieten? Wenn nein, warum nicht? Seite 6 von 20 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nein. Neigungskurse werden in den Klassenstufen 7 bis 9 an den Oberschulen angeboten . In diesen Klassenstufen wird das für die Feuerwehrgrundausbildung gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 erforderliche Alter von 16 Jahren in der Regel nicht erreicht. Mit dem Schuljahr 2017/2018 werden die Vertiefungskurse aus der Stundentafel genommen. An Beruflichen Schulzentren werden die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres jeweils für zwei Berufsbereiche gebildet (z. B. Metall- und Elektrotechnik). Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, nach erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres in eine duale Berufsausbildung einzumünden. Die konkrete Vorbereitung auf einen Ausbildungsberuf ist nicht vorgesehen. Deshalb wird auch keine Feuerwehrgrundausbildung angeboten. II. Anschreiben an Arbeitgeber Frage 1: Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Empfehlung der Arbeitsgruppe nicht nachgekommen werden konnte und das Wertschätzungsschreiben des Staatsministeriums des Innern an Arbeitgeber mit dem Hinweis auf Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlungskosten sowie einem mit dem Sächsischen Städte - und Gemeindetag abgestimmten Muster-Erstattungsantrag noch nicht zur Verfügung steht? Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist eine gleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessive abgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschlussbericht nicht enthalten. Frage 2: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Ein Entwurf liegt vor und wird in Kürze - entsprechend der Empfehlungen des Abschlussberichts - dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag zur Abstimmung über mittelt. Frage 3: Wann können die Schreiben mit beiliegendem Mustererstattungsantrag an die betreffenden Unternehmen versendet werden? Das Schreiben mit Mustererstattungsantrag soll voraussichtlich im IV. Quartal 2016 versendet werden. III. Bestellung eines hauptamtlichen Gemeindewehrleiters (In diesem Fall sollen die Vorschriften über Wahl und Wiederwahl keine Anwendung finden.) Frage 1 Welche Gründe haben dazu geführt, dass in den letzten drei Überarbeitungen des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) die Empfehlung der Arbeitsgruppe, einen Gemeinde- Seite 7 von 20 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSBTsl wehrleiter auch hauptamtlich bestellen zu können, nicht rechtlich untersetzt werden konnte? Aufgrund der Vielzahl der an den Freistaat Sachsen gerichteten Empfehlungen des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" ist eine gleichzeitige Abarbeitung nicht möglich. Die Empfehlungen werden daher sukzessive abgearbeitet. Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Abschlussbericht nicht enthalten. Die zwei nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes erfolgten Änderungen des SächsBRKG beschränkten sich auf die Umsetzung von rechtlich notwendigen Folgeänderungen . Andere Änderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Frage 2: Ist die Empfehlung der Arbeitsgruppe noch aktuell? Ja. Frage 3: Für wann ist die entsprechende Anpassung des SächsBRKG vorgesehen? Eine entsprechende Anpassung ist bis zum Ende der 6. Legislaturperiode vorgesehen. IV. Webbasierte Plattform zur Erfassung von im Rahmen der Feuerwehrstatistik zu erhebenden Daten (mit Schnittstelle zu den Leitstellen zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen) Frage 1: Welchen aktuellen Arbeitsstand hat die Umsetzung des Vorschlags der Arbeitsgruppe für ein webbasiertes Erfassungssystem erreicht? Ausgehend von der Empfehlung des Abschlussberichtes "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" wurde die Arbeitsgruppe (AG) "Datenaustausch/Datenerfassung" gebildet . Die AG hat umfangreiche Vorschläge erarbeitet, an deren rechtlichen Umsetzung derzeit gearbeitet wird. Frage 2: Wer ist aktuell mit dem Projekt befasst? Das Sächsische Staatsministerium des Innern. Frage 3: Liegt bereits ein Prototyp vor bzw. gibt es bereits eine Erprobungsphase? Nein. Frage 4: Ab wann können die im Rahmen der Feuerwehrstatistik zu erhebenden Daten über eine webbasierte Plattform erfasst werden? Seite 8 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Frage 5: Für wann ist die Anpassung und Veröffentlichung der seit 1998 inhaltlich unveränderten "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen" hinsichtlich der zu erhebenden Daten geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf Grundlage von § 8 Abs. 5 SächsBRKG sollen die Regelungen zur Erhebung, Vorläge und Verarbeitung statistischer Daten der örtlichen Brandschutzbehörden und der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden zum Leistungsstand , der Einsatzbereitschaft sowie zur Einsatzdokumentation der Feuerwehren in einer neuen Rechtverordnung getroffen werden. Eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen (VwV Fw-Statistik) ist daher nicht vorgesehen . Zum genauen Zeitpunkt für die im Rahmen der Feuerwehrstatistik zu erhebenden Daten über eine webbasierte Plattform können derzeit aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens keine Auskünfte gemacht werden. Frage 6: Wird damit erkennbar sein, wie die Gemeinden die in ihren Feuerwehrbedarfsplanen formulierten Ziele erreichen bzw. nicht erreichen? Nein. Der Einsatzbericht für Brand- und Hilfeleistungseinsätze erfasst unter anderem die Alarmierungs-, die Ausrücke-, die Ankunftszeit am Einsatzort sowie die Einsatzdauer der Feuerwehren. Diese werden nicht separat in Bezug auf den Brandschutzbedarfsplan der jeweiligen Gemeinde ausgewertet. Eine Kontrolle der Erreichung des Schutz- Zieles muss von jeder Gemeinde selbst nach ihren jeweiligen Vorgaben im Brandschutzbedarfsplan durchgeführt werden. Frage 7: Warum beträgt die Mindeststärke gemäß § 2 Feuerwehrverordnung das Zweifaehe und nicht das Drei- oder sonstige Mehrfache der Anzahl der im Fahrzeugschein vorgesehenen Sitzplätze für die in der Gemeinde nach dem Brandschutzbedarfsplan eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge? Um einen einheitlichen Standard im Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten, orientiert sich die Mindeststärke der Feuerwehr (§ 2 Sächsische Feuerwehrverordnung) an den Vorgaben des Bundes im Zivilschutz und erweiterten Katastrophenschutz. V. Sachstand zur empfohlenen Einrichtung eines Einsatzdienstes an der Landesfeuerwehr - und Katastrophenschutzschule Seite 9 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1 . Welche Gründe haben dazu geführt, dass in den letzten drei Überarbeitungen des SächsBRKG diese Empfehlung der Arbeitsgruppe nicht rechtlich untersetzt und somit noch nicht umgesetzt wurde? Es wird auf die Antwort auf die Frage B III. 1 verwiesen. Frage 2: Gibt es nach dem aktuell geltenden Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Elsterheide Bedarf für die Stärkung der Tageseinsatzbereitschaft durch Angehörige der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule? Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 des SächsBRKG weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde . Von einer weitergehenden Beantwortung wird daher abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 der Sächsisehen Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Wenn hier aktuell kein Bedarf besteht bzw. keine Kenntnis vorliegt: Bestand zum Zeitpunkt der Erstellung des Strategiepapiers "Abschlussbericht der Arbeitsgemeinschaft 'Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020'" ein Bedarf und wie hat die Staatsregierung über die Situation in der Gemeinde Kenntnis erlangt? Ja. Im Rahmen der Regionalkonferenz zur Entwicklung des Brandschutzes im Lausitzer Seenland am 28. August 2013 in Hoyerswerda haben Mitglieder der Staatsregierung Kenntnis über die Situation der Gemeinde erlangt. VI. Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Frage 1: Wie hat sich das Personal an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule seit 2010 entwickelt? (Bitte Gesamtzahl angeben sowie für die Bereiche Seite 10 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Ausbildung [Feuerwehr/Katastrophenschutz] und Querschnittsaufgeben differenzieren .) Die Personalentwicklung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Anzahl der besetzten Stellen in Vollzeitäquivalenten (stichtagsbezogen, ohne Anwärter und Auszubildende) 01.07. 2010 01.07. 2011 01.07. 2012 01.07. 2013 01.07. 2014 01.07. 2015 01.07. 2016 Stellenan - zahl 2016 (Soll) Abteilung Ausbildung 21 21 25 22,6 25,6 24,6 26 28 Abteilung Querschnittsaufgaben 20,25 20,25 21 20,6 20,85 21 20,9 21 Schulleitung 1,75 1,75 1,75 1 43 43 47,75 45,2 47,45 47,6 48,9 51 J In den vergangenen Jahren haben sich durch den Altersumbruch und die Einstellung von jüngeren Bewerbern zahlreiche (häufig nur kurzzeitige) Elternzeiten ergeben. Diese Sachverhalte wurden auch dann als besetzte Stellen berücksichtigt, wenn - wie im feuerwehrtechnischen Bereich durchgängig - keine Vertretung eingestellt werden konnte. Doppelzählungen sind umgekehrt indes nicht erfolgt, sofern eine Vertretung gefunden wurde. Insgesamt hat sich die Kapazität der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschutzschule Sachsen (LFS) seit dem Jahr 2010 deutlich erhöht. Durch den Ausbau im 3. Bauabschnitt und die Erweiterung um den Fachbereich Katastrophenschutz wurde die Kapazität von 125 auf 157 Lehrgangsplätze gesteigert. Zugleich wurden die Lehrgangsinhalte überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Neben der Erhöhung der Kapazität und dem damit verbundenen Wachstum an Teilnehmerzahlen hatten auch diese inhaltlichen Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf den unterstützenden Bereich (Abteilung Querschnittsaufgaben), da verstärkt feuerwehrtechnisehe Geräte und Ausrüstungen in den Ausbildungen verwendet werden (Prüfung, Instandsetzung etc.). Weiterhin werden die Mitarbeiter der Abteilung Querschnittsaufgaben, anders als vorher , verstärkt in der Lehre eingesetzt. Insbesondere werden durch die Gerätewarte und Mitarbeiter der Werkstätten Unterricht und Ausbildung in den technischen Lehrgängen übernommen. Weitere Unterrichtseinheiten werden nach Bedarf und Fähigkeiten durch Bedienstete der Abteilung Querschnittsaufgaben abgesichert. Damit konnte zur Erhöhung der Lehrgangskapazität beigetragen werden, zugleich wurde aber auch die Qualitat der Ausbildung gesteigert. Seite 11 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN An der LFS fällt nahezu keine Unterrichtseinheit aus. Dies liegt darin begründet, dass u. a. die Feuerwehr-Dienstvorschriften konkrete Ausbildungsinhalte vorsehen und gerade bei den Lehrgängen für die Freiwilligen Feuerwehren keinerlei zeitlicher Puffer enthalten ist, um ausgefallene Unterrichtseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können. Schließlich werden die Teilnehmer von ihren Arbeitgebern für die konkrete, vollständig ausgeplante Lehrgangsdauer (meist ein oder zwei Kalenderwochen ) freigestellt. Im Falle eines nicht vorhersehbaren Mangels an Lehrkräften - also insbesondere bei Erkrankungen oder ungeplanten personellen Abgängen - führt dies dergestalt zu Anderungen in der Unterrichtsplanung, dass diese Unterrichte durch andere Mitarbeiter der LFS übernommen werden müssen. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Stellen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule seit 2010 entwickelt, insbesondere welche Stellen sind derzeit aus welchen Gründen unbesetzt? Die Entwicklung der unbesetzten Stellen kann der Statistik zu Frage 1 entnommen werden. Derzeit sind in der Abteilung Ausbildung zwei Stellen aufgrund laufender Auswahlverfahren nicht besetzt. Frage 3: Wie hoch ist der Krankenstand und der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte? (Auflistung der durchschnittlichen Ausfalltage wegen Krankheit pro Lehrkraft nach Jahren seit 2010 und im Vergleich zu den sächsischen Polizeischulen) Der Altersdurchschnitt der Lehrkräfte der LFS kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Altersdurchschnitt der Abteilung Ausbildung in Jahren Stichtag: 01.07.2010 50,5 01.07.2011 49,5 01.07.2012 48,2 01.07.2013 49,0 01.07.2014 46,7 01.07.2015 45,1 01.07.2016 45,3 Der Krankenstand der Lehrkräfte der LFS und der sächsischen Polizeischulen kann den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Seite 12 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEIN Übersicht des Krankenstandes der LFS: Jahr Anzahl LehrkräfteKrankentage durchschnittliche Krankentage /Lehrkraft 2010 21 477 22,71 2011 22 536 24,36 2012 24 607 25,29 2013 24 597 24,88 | 2014 23 764 33,22 ] 2015 26 873 33,58 | 2016 (bis Mai) 25 322 12,88| Es wird darauf hingewiesen, dass der deutliche Anstieg des Krankenstandes auf einzelne schwerwiegende Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist. Übersicht des Krankenstandes der sächsischen Polizeischulen: Jahr Anzahl Lehrkräfte Krankentage durchschnittlicher Krankentage /Lehrkraft 2010 78 1294 16,59l 2011 86 1170 13,60 2012 82 1847 22,52 2013 90 1755 19,50 2014 92 2267 24,64 | 2015 95 2003 21,08 2016 (bis Mai) 110 1099 9,99 Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Teilnehmer an den Lehrgängen und Fortbildungen seit 2010 entwickelt? Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen an Lehrgängen und Fortbildungen der LFS kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Jahr Anzahl bereitgestellte Lehrgangsplätze Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 2010 2686 2539 2011 4119 3522 2012 3921 3532 2013 4362 4002 2014 4355 4041 2015 4767 4428 Seite 13 von 20 STAATSM1N1STEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Lehrgänge werden 2016 angeboten und wie hat sich das Angebot seit 2010 entwickelt, insbesondere welche Lehrgänge wurden neu aufgenommen oder aus welchen Gründen aufgegeben? Die Entwicklung der Lehrgänge an der LFS kann der Anlage 2 entnommen werden. Frage 6: In welchen einzelnen Lehrgängen wurden in den Jahren ab 2010 externe Gastlehrende eingesetzt? Eine Übersicht des Einsatzes von externen Gastlehrenden an der LFS kann der Anlage 3 entnommen werden. Frage 7: Welche Lehrgänge sind seit 2010 aus welchen Gründen wohin ausgelagert worden ? (Auflistung nach Jahr, Lehrgang, Anzahl der Plätze) Eine Übersicht über die Auslagerung von Lehrgängen kann der Anlage 4 entnommen werden. Frage 8: Inwieweit und auf welchen Gebieten kooperiert die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule mit welchen sächsischen oder sonstigen Universitäten und Hochschulen? Die Kooperationen der LFS kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Hochschule/UniversitätThema der Zusammenarbeit Technische Universität Chemnitz "Entwicklung einer neuen Generation von hydraulischen Rettungsgeräten in Leichtbauweise" Technische Universität Bergakademie Freiberg Weiterentwicklung der Feuerwehr-App Technische Universität Berlin Weiterentwicklung der Technischen Rettung von Personen aus Unfallfahrzeugen Technische Universität Berlin Fachtagung "Technische Hilfeleistung" Frage 9: Nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wurden die ausgelagerten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie evtl. bestehende Kooperationen evaluiert ? Die Evaluierung des Lehrganges L 101 "Brandmeister Einführung" erfolgte wie üblich durch Evaluierungsfragen, die jedem Teilnehmer ausgehändigt werden. Die Evaluierung ergab, dass das Projekt Auslagerung des Brandmeisterlehrgangs nach Ansicht der Lehrgangsteilnehmer nicht weiter verfolgt werden sollte. Durch die Auslagerung an einen anderen Standort konnte die notwendige Qualität der Brandmeister Seite 14 von 20 STAATS1VI1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ausbildung nicht erreicht werden. Es waren Nachschulungen notwendig, um die Brandmeisteranwärter auf die Laufbahnprüfungen vorzubereiten. Alle anderen Lehrgänge wurden durch Rücksprachen mit Fachlehrern und Ausbildern der LFS sowie durch die Abnahme der Prüfungen durch Fachlehrer und Ausbilder der LFS evaluiert. Hier wurden keine wesentlichen Abweichungen zu Lehrgängen an der LFS festgestellt. Frage 10: Wie werden bei Lehrgangsbedarfsmeldungen der Kommunen die Angaben in den Brandschutzbedarfsplänen zum Personalbedarf berücksichtigt bzw. geprüft? Es erfolgt keine Berücksichtigung bzw. Prüfung. Die Landkreise/Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren melden einen Gesamtbedarf je Lehrgangsart. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie sich diese Zahl nach den einzelnen Feuerwehren /Kommunen aufschlüsselt. Frage 11: Wie hoch ist der Frauenanteil in den einzelnen Lehrgängen? (Auflistung nach Jahr ab 2010, unterteilt nach Grund- und Folgekursen in den Bereichen Laufbahnausbildung , Technische Ausbildung, Führungsausbildung, Ausbilderlehrgange , Vorbeugender Brandschutz, Katastrophenschutz, Jugendfeuerwehr und weitere Lehrgänge) Eine Übersicht kann der Anlage 5 entnommen werden. Der Frauenanteil konnte anhand der Anrede (Herrn/Frau) aus der Teilnehmerverwaltung ermittelt werden. Frage 12: Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Anmeldeverfahren zu Aus- und Fortbildungen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule noch nicht elektronisch erfolgt? Frage 13: Ab wann wird das Anmeldeverfahren zu Aus- und Fortbildungen an der Landesfeuerwehr - und Katastrophenschutzschule elektronisch erfolgen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 12 und 13: Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Seite 15 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Dies ist hier der Fall, weil derzeit noch in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Hinsicht geprüft wird, in welcher Weise diesem Anliegen bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Die Entscheidungsfindung ist aufgrund des laufenden Prüfungsprozesses noch nicht abgeschlossen. Insoweit ist der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung vorliegend betroffen. Frage 14: Seit wann sind die Themen "Kommunikation in der Feuerwehr" und "Extremismus " Bestandteil der Führungsausbildung? Das Thema "Kommunikation" ist seit 1996 Bestandteil der Führungsausbildung im Lehrgang "Brandmeister Abschluss". Genauso ist das Thema in allen Führungslehrgangen , welche vorrangig für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und auch für Mitarbeiter von Landratsämtern (KatS-Lehrgänge) veranstaltet werden, enthalten. Das Thema "Extremismus" wird seit 2014 im Lehrgang "Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr " gelehrt. Frage 15: In welcher Form und mit welchem Zeitumfang ist das Thema "Kommunikation in der Feuerwehr" Bestandteil der Führungsausbildung? Entsprechend dem Lehrgangskatalog der LFS umfasst die Ausbildung im Bereich Führung folgende Lehrgänge: "Gruppenführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2", "Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2", "Verbandsführer gemäß Feuerwehr- Dienstvorschrift 2", "Leiter einer Feuerwehr gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2" und "Leitstellendisponent". Die Lehrgänge gemäß FwDV 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) beinhalten das Thema "Kommunikation in der Feuerwehr" in der Form und dem zeitlichen Umfang, wie es seitens der anzuwendenden FwDV 2 vorgegeben ist. Der Lehrgang "Brandmeister Abschlusslehrgang gemäß SächsFwAPO" beinhaltet das Thema "Kommunikation in der Feuerwehr" im Umfang von 17 Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Der Lehrgang "Leitstellendisponent" beinhaltet das Thema "Kommunikation " in einem Umfang von 36 Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Das Thema wird im theoretischen Unterricht sowie in praktischer Ausbildung behandelt. Frage 16: In welcher Form und mit welchem Zeitumfang ist das Thema "Extremismus" Bestandteil der Führungsausbildung? Das Thema "Extremismus" ist Bestandteil des Lehrganges "Leiter einer Feuerwehr gemaß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2". Dieser Lehrgang beinhaltet das Thema "Extremismus " im Umfang von drei Unterrichtsstunden je 45 Minuten. Das Thema wird im theoretischen Unterricht sowie in praktischer Ausbildung behandelt. Frage 17: In welchen weiteren Lehrgängen, mit welchen Inhalten und in welchem zeitlichen Umfang sind diese Themen inhaltlicher Bestandteil? Das Thema. "Kommunikation in der Feuerwehr", in dem Verständnis der inneren Führung einer Feuerwehr, wird in keinen weiteren Lehrgängen der LFS behandelt. Das Seite 16 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Thema " Extrem ism us" wird ebenfalls in keinen weiteren Lehrgängen der LFS behandelt . C) Feuerschutz und Statistik l. Feuerschutzabgabe Frage 1: Was ist der aktuelle Umsetzungsstand zum Koalitionsvorhaben, die rechtlichen Voraussetzungen und Gestaltungsräume für eine Feuerschutzabgabe im Frei- Staat Sachsen zu prüfen? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wer ist fachlich für diesen Prüfauftrag zuständig? Die fachliche Zuständigkeit für den Prüfauftrag liegt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Frage 3: Wurde dieser Prüfauftrag extern vergeben? Wenn ja, an wen und mit welcher Aufgabenstellung und welcher Zeitschiene wurde der Prüfauftrag vergeben? Nein. II. Statistik Frage 1: Wie hat sich die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren seit 2010 entwickelt? (Bitte auch Frauenanteil angeben.) Frage 2: Wie verteilen sich die Zahlen zu 1. auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Entwicklung der Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren und die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte sind in der Anlage 6 dargestellt. Frage 3: Wie hat sich die Stärke der Berufsfeuerwehren seit 2010 entwickelt? Frage 4: Wie verteilen sich die Zahlen zu 3. auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4- Seite 17 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACHSEN Die Entwicklung der Stärke der Berufsfeuerwehren und die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte sind in der Anlage 7 dargestellt. Frage 5: Wie hat sich die Stärke der Werks- und Betriebsfeuerwehren seit 2010 entwiekelt ? (Bitte auch Frauenanteil angeben.) Frage 6: Wie verteilen sich die Zahlen zu 5. auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Die Entwicklung der Stärke der Werk- und Betriebsfeuerwehren und die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte sind in der Anlage 8 dargestellt. Frage 7: Inwieweit verfügten die Freiwilligen Feuerwehren 2015 jeweils und insgesamt über eine uneingeschränkte Tageseinsatzbereitschaft bzw. aus welchen Gründen war diese eingeschränkt? Frage 8: Wie lang war die durchschnittliche Einsatzzeit (Dispositionszeit + Ausrückzeit + Fahrzeit) der Feuerwehren in Sachsen 2015 bzw. aus welchen Gründen werden Einsatzzeiten bzw. die durchschnittliche Einsatzzeit nicht erfasst? Frage 9: Wie hat sich die durchschnittliche Einsatzzeit seit 2010 entwickelt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 7 bis 9: Durch die Staatsregierung werden die Einsatzzeiten nicht statistisch erfasst. Darüber hinaus existiert im Freistaat Sachsen keine rechtliche Definition von Einsatzzeiten. Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §5 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstven/valtungsangelegenheit der Gemeinde. Von einer weitergehenden Beantwortung wird daher abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltüngsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür Seite 18 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben , denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor Frage 10: Inwieweit fließen die Einsatzzeiten in die Bedarfsplanung ein? Um bei der Brandschutzbedarfsplanerstellung im Freistaat Sachsen eine einheitliche Herangehensweise zu erreichen, hat die Staatsregierung für die zuständigen Gemeinden eine Empfehlung zur Erstellung von Brandschutzplänen im Jahr 2005 herausgegeben . Die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 SächsBRKG weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde. Von einer weitergehenden Beantwortung wird daher abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben , denn Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 11: Wie hat sich die Zahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen seit 2010 in den Landkreisen und Kreisfreien Städten entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen (BVS) in den Landkreisen und Kreisfreien Städte ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Zu den fehlenden Angaben (k. A. ) in den Jahren 2010 und 2011 wurden von den Landkreisen der Landesdirektion Sachsen keine Angaben übermittelt. Anzahl der BVS in den Landkreisen und Kreisfreien Städten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bautzen 97 53 162 156 203 1981 Erzgebirgskreis 67 64 63 132 106 1331 Görlitz 51 55 197 390 353 2741 Leipzig 154 198 269 248 207 231 Meißen 96 97 108 111 131 96 Mittelsachsen 109 193 128 50 124 36 Seite 19 von 20 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Nordsachsen 30 80 167 120 150 120 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k. A. 35 332 267 222 275 Vogtlandkreis 93 96 103 166 131 85 Zwickau k. A. k. A. 506 409 417 462 Dresden 483 493 517 466 458 613 Chemnitz 385 425 313 372 422 311 Leipzig-Stadt 617 639 584 660 1.081 1.043 Frage 12: Wie hat sich die Zahl der Angehörigen der Feuerwehren seit 2010 entwickelt, die über die fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschauen verfügen? Die Entwicklung der Zahl der Angehörigen der Feuerwehren, die über die fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschau verfügen, ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Angefhörig^ 52 56 119 144 138 137 Mitfreu/idlichen Grüßen l larkus Ulb|g Anlagen: von 20 RichteMi Schreibmaschinentext 8 RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext RichteMi Schreibmaschinentext Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 1 Übersicht Förderpauschale Jugendfeuerwehr Landkreis / Kreisfreie Stadt Gemeinde Gesamtbetrag in Euro Bautzen Arnsdorf 640 Bautzen Bernsdorf 540 Bautzen Haselbachtal 300 Bautzen Bischofswerda 480 Bautzen Bretnig-Hauswalde 300 Bautzen Burkau 320 Bautzen Cunewalde 400 Bautzen Demitz-Thumitz 280 Bautzen Hoyerswerda 720 Bautzen Frankenthal 260 Bautzen Pulsnitz 900 Bautzen Göda 320 Bautzen Großdubrau 700 Bautzen Großharthau 340 Bautzen Großnaundorf 200 Bautzen Großpostwitz/O.L. 160 Bautzen Großröhrsdorf 280 Bautzen Lohsa 1.240 Bautzen Hochkirch 240 Bautzen Bautzen 1.440 Bautzen Kamenz 720 Bautzen Großröhrsdorf 100 Bautzen Kleinwelka 240 Bautzen Königsbrück 200 Bautzen Königswartha 400 Bautzen Kubschütz 240 Bautzen Laußnitz 360 Bautzen Lauta 540 Bautzen Lichtenberg 280 Bautzen Radibor 320 Bautzen Malschwitz 940 Bautzen Doberschau-Gaußig 140 Bautzen Neschwitz 360 Bautzen Neukirch/Lausitz 280 Bautzen Obergurig 200 Bautzen Ohorn 180 Bautzen Oßling 120 Bautzen Ottendorf-Okrilla 860 Bautzen Panschwitz-Kuckau 340 Bautzen Nebelschütz 60 Bautzen Radeberg 1.320 Bautzen Ralbitz-Rosenthal 280 Bautzen Elstra 400 Bautzen Reichenau 40 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 2 Bautzen Elsterheide 640 Bautzen Schirgiswalde 680 Bautzen Räckelwitz 300 Bautzen Schmölln-Putzkau 320 Bautzen Neukirch 220 Bautzen Schönteichen 800 Bautzen Schwepnitz 100 Bautzen Sohland a. d. Spree 580 Bautzen Spreetal 1.120 Bautzen Steina 220 Bautzen Steinigtwolmsdorf 280 Bautzen Ullersdorf 100 Bautzen Wachau 660 Bautzen Weißenberg 620 Bautzen Wilthen 520 Bautzen Wittichenau 540 Görlitz Bad Muskau 120 Görlitz Beiersdorf 20 Görlitz Bernstadt a. d. Eigen 540 Görlitz Bertsdorf-Hörnitz 180 Görlitz Dürrhennersdorf 220 Görlitz Ebersbach-Neugersdorf 640 Görlitz Gablenz 280 Görlitz Hohendubrau 380 Görlitz Markersdorf 700 Görlitz Groß Düben 460 Görlitz Neißeaue 520 Görlitz Großschönau 420 Görlitz Herrnhut 900 Görlitz Horka 280 Görlitz Waldhufen 440 Görlitz Boxberg/O.L. 1.180 Görlitz Kodersdorf 460 Görlitz Quitzdorf am See 440 Görlitz Königshain 240 Görlitz Kottmar 980 Görlitz Krauschwitz 200 Görlitz Kreba-Neudorf 520 Görlitz Lawalde 500 Görlitz Leutersdorf 220 Görlitz Löbau 860 Görlitz Mittelherwigsdorf 500 Görlitz Mücka 200 Görlitz Neusalza-Spremberg 560 Görlitz Niesky 580 Görlitz Oderwitz 260 Görlitz Olbersdorf 360 Görlitz Oppach 140 Görlitz Rosenbach 340 Görlitz Ostritz 560 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 3 Görlitz Oybin, Kurort 280 Görlitz Hähnichen 380 Görlitz Reichenbach/O.L. 440 Görlitz Rothenburg/O.L. 520 Görlitz Schleife 520 Görlitz Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 460 Görlitz Seifhennersdorf, Stadt 320 Görlitz Rietschen 360 Görlitz Trebendorf 360 Görlitz Weißkeißel 40 Görlitz Weißwasser/O.L., Stadt 600 Görlitz Zittau 720 Görlitz Schöpstal 180 Görlitz Görlitz 520 Görlitz Schönbach 100 Meißen Coswig 560 Meißen Diera-Zehren 940 Meißen Ebersbach 620 Meißen Röderaue 280 Meißen Glaubitz 180 Meißen Gröditz 580 Meißen Großenhain 520 Meißen Hirschstein 180 Meißen Tauscha 320 Meißen Klipphausen 1.080 Meißen Käbschütztal 720 Meißen Lampertswalde 360 Meißen Lommatzsch 280 Meißen Meißen 600 Meißen Moritzburg 1.220 Meißen Niederau 300 Meißen Nossen 940 Meißen Nünchritz 200 Meißen Priestewitz 320 Meißen Radebeul 1.360 Meißen Radeburg 920 Meißen Riesa 580 Meißen Schönfeld 320 Meißen Stauchitz 220 Meißen Strehla 120 Meißen Weinböhla 320 Meißen Wülknitz 400 Meißen Zeithain 720 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge (SOE) Altenberg 980 SOE Bad Gottleuba-Berggießhübel 1.020 SOE Bad Schandau 720 SOE Bannewitz 880 SOE Rosenthal-Bielatal 360 SOE Bahretal 200 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 4 SOE Müglitztal 1.680 SOE Pirna 1.200 SOE Dippoldiswalde 1.240 SOE Freital 1.000 SOE Dohna 500 SOE Dorfhain 160 SOE Dürrröhrsdorf-Dittersbach 520 SOE Hohnstein 400 SOE Glashütte 1.040 SOE Gohrisch 300 SOE Heidenau 820 SOE Hermsdorf/Erzg. 160 SOE Klingenberg 1.620 SOE Königstein 180 SOE Kreischa 480 SOE Liebstadt 1.000 SOE Lohmen 360 SOE Neustadt i. Sa. 1.320 SOE Rabenau 720 SOE Kurort Rathen 200 SOE Rathmannsdorf 460 SOE Hartmannsdorf-Reichenau 300 SOE Reinhardtsdorf-Schöna 100 SOE Sebnitz 1.520 SOE Stadt Wehlen 220 SOE Stolpen 1.320 SOE Struppen 60 SOE Tharandt 500 SOE Wilsdruff 1.760 Landeshauptstadt Dresden 6.120 Mittelsachsen Altmittweida 260 Mittelsachsen Augustusburg 460 Mittelsachsen Bobritzsch-Hilbersdorf 1.380 Mittelsachsen Brand-Erbisdorf 620 Mittelsachsen Burgstädt 260 Mittelsachsen Claußnitz 260 Mittelsachsen Döbeln 380 Mittelsachsen Eppendorf 180 Mittelsachsen Erlau 260 Mittelsachsen Flöha 620 Mittelsachsen Frankenberg/Sa. 360 Mittelsachsen Frauenstein 840 Mittelsachsen Freiberg 1.120 Mittelsachsen Geringswalde 340 Mittelsachsen Großhartmannsdorf 340 Mittelsachsen Großschirma 400 Mittelsachsen Großweitzschen 180 Mittelsachsen Hainichen 500 Mittelsachsen Halsbrücke 680 Mittelsachsen Hartha 420 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 5 Mittelsachsen Hartmannsdorf 260 Mittelsachsen Königshain-Wiederau 560 Mittelsachsen Leisnig 320 Mittelsachsen Leubsdorf 560 Mittelsachsen Lichtenau 800 Mittelsachsen Lichtenberg/Erzgeb. 180 Mittelsachsen Lunzenau 420 Mittelsachsen Mittweida 300 Mittelsachsen Mochau 160 Mittelsachsen Mühlau 180 Mittelsachsen Mulda/Sa. 540 Mittelsachsen Neuhausen/Erzgeb. 460 Mittelsachsen Niederwiesa 780 Mittelsachsen Oberschöna 1.160 Mittelsachsen Oederan 2.380 Mittelsachsen Ostrau 120 Mittelsachsen Penig 740 Mittelsachsen Rechenberg-Bienenmühle 80 Mittelsachsen Rochlitz 400 Mittelsachsen Rossau 380 Mittelsachsen Roßwein 780 Mittelsachsen Sayda 280 Mittelsachsen Striegistal 940 Mittelsachsen Burgstädt 360 Mittelsachsen Waldheim 280 Mittelsachsen Weißenborn/Erzgeb. 240 Mittelsachsen Zettlitz 180 Mittelsachsen Zschaitz-Ottewig 120 Erzgebirgskreis Annaberg-Buchholz 660 Erzgebirgskreis Marienberg 2.480 Erzgebirgskreis Aue 340 Erzgebirgskreis Mildenau 660 Erzgebirgskreis Neukirchen/Erzgeb. 580 Erzgebirgskreis Niederdorf 260 Erzgebirgskreis Auerbach 340 Erzgebirgskreis Niederwürschnitz 180 Erzgebirgskreis Oberwiesenthal 240 Erzgebirgskreis Oelsnitz/Erzgeb. 660 Erzgebirgskreis Pfaffroda 440 Erzgebirgskreis Olbernhau 1.320 Erzgebirgskreis Bad Schlema 320 Erzgebirgskreis Pockau-Lengefeld 1.140 Erzgebirgskreis Raschau-Markersbach 340 Erzgebirgskreis Bärenstein 240 Erzgebirgskreis Scheibenberg 240 Erzgebirgskreis Bockau 320 Erzgebirgskreis Schlettau 160 Erzgebirgskreis Börnichen/Erzgeb. 440 Erzgebirgskreis Schneeberg 500 Erzgebirgskreis Schönheide 420 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 6 Erzgebirgskreis Schwarzenberg/Erzgeb. 1.180 Erzgebirgskreis Breitenbrunn/Erzgeb. 1.140 Erzgebirgskreis Sehmatal 180 Erzgebirgskreis Seiffen/Erzgeb. 400 Erzgebirgskreis Stützengrün 280 Erzgebirgskreis Stollberg/Erzgeb. 760 Erzgebirgskreis Thalheim/Erzgeb. 420 Erzgebirgskreis Thermalbad Wiesenbad 400 Erzgebirgskreis Thum 440 Erzgebirgskreis Wolkenstein 840 Erzgebirgskreis Zschopau 380 Erzgebirgskreis Zschorlau 440 Erzgebirgskreis Burkhardtsdorf 660 Erzgebirgskreis Zwönitz 1.180 Erzgebirgskreis Crottendorf 220 Erzgebirgskreis Deutschneudorf 500 Erzgebirgskreis Drebach 1.080 Erzgebirgskreis Ehrenfriedersdorf 200 Erzgebirgskreis Eibenstock 1.020 Erzgebirgskreis Elterlein 580 Erzgebirgskreis Gelenau/Erzgeb. 160 Erzgebirgskreis Geyer 240 Erzgebirgskreis Gornau/Erzgeb. 340 Erzgebirgskreis Gornsdorf 180 Erzgebirgskreis Großolbersdorf 1.400 Erzgebirgskreis Großrückerswalde 360 Erzgebirgskreis Grünhain-Beierfeld 740 Erzgebirgskreis Grünhainichen 1.020 Erzgebirgskreis Heidersdorf 140 Erzgebirgskreis Hohndorf 180 Erzgebirgskreis Jahnsdorf/Erzgeb. 300 Erzgebirgskreis Johanngeorgenstadt 280 Erzgebirgskreis Jöhstadt 260 Erzgebirgskreis Königswalde 320 Erzgebirgskreis Lauter-Bernsbach 540 Erzgebirgskreis Lößnitz 400 Erzgebirgskreis Lugau/Erzgeb. 700 Vogtlandkreis Adorf 340 Vogtlandkreis Bad Brambach 660 Vogtlandkreis Bad Elster 420 Vogtlandkreis Bösenbrunn 320 Vogtlandkreis Eichigt 300 Vogtlandkreis Ellefeld 460 Vogtlandkreis Elsterberg 340 Vogtlandkreis Falkenstein/Vogtl. 440 Vogtlandkreis Grünbach 300 Vogtlandkreis Heinsdorfergrund 100 Vogtlandkreis Klingenthal 520 Vogtlandkreis Limbach 260 Vogtlandkreis Markneukirchen 640 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 7 Vogtlandkreis Muldenhammer 480 Vogtlandkreis Netzschkau 460 Vogtlandkreis Neuensalz 300 Vogtlandkreis Neumark 420 Vogtlandkreis Neustadt/Vogtl. 160 Vogtlandkreis Oelsnitz/Vogtl. 260 Vogtlandkreis Pausa-Mühltroff 700 Vogtlandkreis Plauen 1.100 Vogtlandkreis Reichenbach im Vogtland 740 Vogtlandkreis Reuth 200 Vogtlandkreis Rodewisch 480 Vogtlandkreis Rosenbach 680 Vogtlandkreis Schöneck/Vogtl. 280 Vogtlandkreis Steinberg 340 Vogtlandkreis Theuma 220 Vogtlandkreis Treuen 640 Vogtlandkreis Triebel/Vogtl. 140 Vogtlandkreis Weischlitz 280 Vogtlandkreis Auerbach/Vogtl. 840 Vogtlandkreis Lengenfeld 760 Zwickau Bernsdorf 160 Zwickau Callenberg 380 Zwickau Crimmitschau 1.040 Zwickau Crinitzberg 580 Zwickau Dennheritz 200 Zwickau Fraureuth 680 Zwickau Gersdorf 360 Zwickau Glauchau 1.220 Zwickau Hartenstein 600 Zwickau Hartmannsdorf 180 Zwickau Hirschfeld 200 Zwickau Hohenstein-Ernstthal 500 Zwickau Kirchberg 1.260 Zwickau Langenbernsdorf 720 Zwickau Langenweißbach 180 Zwickau Lichtenstein/Sa. 460 Zwickau Lichtentanne 1.100 Zwickau Limbach-Oberfrohna 1.900 Zwickau Meerane 620 Zwickau Mülsen 1.560 Zwickau Neukirchen/Pleiße 380 Zwickau Niederfrohna 180 Zwickau Oberlungwitz 160 Zwickau Oberwiera 180 Zwickau Reinsdorf 520 Zwickau Remse 140 Zwickau Schönberg 200 Zwickau St. Egidien 140 Zwickau Waldenburg 520 Zwickau Werdau 1.240 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 8 Zwickau Wildenfels 600 Zwickau Wilkau-Haßlau 920 Zwickau Zwickau 3.900 Stadt Chemitz 4.100 Nordsachsen Delitzsch 1.180 Nordsachsen Zschepplin 200 Nordsachsen Laußig 840 Nordsachsen Löbnitz 280 Nordsachsen Mügeln 880 Nordsachsen Oschatz 900 Nordsachsen Jesewitz 220 Nordsachsen Rackwitz 540 Nordsachsen Liebschützberg 320 Nordsachsen Taucha 480 Nordsachsen Bad Düben 400 Nordsachsen Doberschütz 1.260 Nordsachsen Eilenburg 380 Nordsachsen Dreiheide 700 Nordsachsen Belgern-Schildau 760 Nordsachsen Dahlen 620 Nordsachsen Schönwölkau 540 Nordsachsen Schkeuditz 700 Nordsachsen Krostitz 440 Nordsachsen Beilrode 220 Nordsachsen Elsnig 100 Nordsachsen Wermsdorf 820 Nordsachsen Arzberg 100 Nordsachsen Trossin 540 Nordsachsen Torgau 1.320 Nordsachsen Mockrehna 2.500 Nordsachsen Wiedemar 460 Landkreis Leipzig Borna 1.320 Landkreis Leipzig Markranstädt 1.240 Landkreis Leipzig Bennewitz 660 Landkreis Leipzig Brandis 1.120 Landkreis Leipzig Kitzscher 340 Landkreis Leipzig Großpösna 180 Landkreis Leipzig Regis-Breitingen 540 Landkreis Leipzig Colditz 720 Landkreis Leipzig Markkleeberg 780 Landkreis Leipzig Elstertrebnitz 280 Landkreis Leipzig Rötha 660 Landkreis Leipzig Pegau 680 Landkreis Leipzig Otterwisch 140 Landkreis Leipzig Frohburg 1.440 Landkreis Leipzig Lossatal 1.040 Landkreis Leipzig Geithain 360 Landkreis Leipzig Kohren-Sahlis 340 Landkreis Leipzig Thallwitz 340 Landkreis Leipzig Narsdorf 780 Anlage 1 (zu Frage A II.1 Drs. 6/5475) Seite 9 Landkreis Leipzig Trebsen/Mulde 900 Landkreis Leipzig Groitzsch 260 Landkreis Leipzig Borsdorf 540 Landkreis Leipzig Grimma 2.420 Landkreis Leipzig Zwenkau 320 Landkreis Leipzig Parthenstein 700 Landkreis Leipzig Böhlen 300 Landkreis Leipzig Belgershain 280 Landkreis Leipzig Wurzen 820 Landkreis Leipzig Naunhof 440 Landkreis Leipzig Machern 380 Landkreis Leipzig Neukieritzsch 760 Landkreis Leipzig Bad Lausick 1.340 Stadt Leipzig 5.280 Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 1 Lehrgangsangebot 2016 101 Brandmeister Laufbahnlehrgang Laufbahngruppe 1.2 Fachgebiet Feuerwehr 110 Gruppenführer gemäß FwDV 2 111 Zugführer gemäß FwDV 2 112 Verbandsführer gemäß FwDV 2 113 Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 (TEL) 114 Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2 120 Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2 121 Ausbilder für Maschinisten gemäß FwDV 2 122 Ausbilder für Sprechfunker gemäß FwDV 2 123 Ausbilder für Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 124 Ausbilder Motorsägen 125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter 127 Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung 128 Ausbilder gemäß FwDV 2 129 Ausbilder Fahrsicherheitstraining 130 Gerätewart gemäß FwDV 2 131 Atemschutzgerätewarte gemäß FwDV 2 132 Gerätewarte Chemikalienschutz 134 Beauftragter Atemschutz 140 Technische Hilfe gemäß FwDV 2 150 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 1 152 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 2 153 ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV2 156 Gruppenführer im ABC-Einsatz 158 Zugführer Gefahrgutzug 160 Maschinist Drehleiter Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 2 162 ABC Probenahme 163 ABC-Erkundung gemäß FwDV 2 164 Fahrsicherheitstraining 168 Fachtagung Atemschutz 171 Leitstellendisponent 171T Leitstellendisponent Theoretischer Teil 171P Leitstellendisponent Praktischer Teil 175 Training LKW - Fahrsimulator 180 Vorbeugender Brandschutz - Brandverhütungsschau 189 Einsatznachsorge 190 Jugendfeuerwehrarbeit 194 Jugendsprecher 195 Kampfrichter Feuerwehrsport 196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen 198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren 201 Strahlenschutzbeauftragter 210 Ausbildung Brandschutztechniker Tschechische Republik 250 ABC Fachberater 310 Fortbildung Gruppenführer FF 311 Fortbildung Zugführer FF 313 Fortbildung Stabsarbeit 314 Fortbildung Leiter einer Feuerwehr 320 Fortbildung Ausbilder für Truppausbildung 321 Fortbildung Ausbilder für Maschinisten 321F Fortbildung Ausbilder für Maschinisten - Fahrsicherheitstraining 322 Fortbildung Ausbilder für Sprechfunker 323 Fortbildung Ausbilder für Atemschutzgeräteträger Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 3 330 Fortbildung Gerätewart 331 Fortbildung Atemschutzgerätewart 341 Fortbildung Technische Hilfe 350 Fortbildung „ABC-Führung“ 352 Fortbildung „ABC-Einsatz“ 353 Fortbildung „ABC-Dekontamination P/G“ 361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter 364 Fortbildung „Moderatoren Fahrsicherheitstraining“ 372S 1 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten“ 372S 2 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Lagedienstführer“ 381 Fortbildung für Kreisbrandmeister/ Leiter BF 382 Fortbildung für Stellvertreter Kreisbrandmeister 391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart 505 Einführung in die Stabsarbeit 506 Presse- und Medienarbeit 507 Sachbearbeiter Brand- und/oder Katastrophenschutz 508 Zivil-militärische Zusammenarbeit in Sachsen 523 Lagekartenführer Stab 524 Sichter Stab 530 Grundlehrgang DISMA 5 – Einführung in die Arbeit mit DISMA 5 531A Fortbildung DISMA 5 – Systemadministratoren 531L Fortbildung DISMA 5 – Verwaltungsstab 531N Fortbildung DISMA 5 – Aufbaulehrgang 531P Fortbildung DISMA 5 – Gefahrenprognose 205 Bh Brandschutzhelfer (Ausbildung für Bedienstete der Landesverwaltung) 205 Feuerlöschtrupps der Aufrufeinheiten (Ausbildung für die Polizei Sachsens) Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 4 Entwicklung des Lehrgangsangebotes Veränderungen 2010 Neuer Lehrgang L 210 „Ausbildung Brandschutztechniker aus Tschechien“ Veränderungen 2011 Neuer Lehrgang L 141 „patientengerechte Rettung“ (Schwerpunkt Zusammenspiel Einsatzkräfte Feuerwehr mit Rettungsdienst bei Vorgehen nach Verkehrsunfällen) Wegfall Lehrgang L 140B „ Technische Hilfeleistung (TH) Basislehrgang Teil B“(3 Tage) Der Gesamtlehrgang TH Basis enthält Teil A und Teil B sowie die patientengerechte Rettung und neue Antriebstechnologien Neuer Lehrgang L 205W „Brandbekämpfung durch Wasserwerfereinheiten“ Veränderungen 2012 Neuer Lehrgang L 372S „Leitstellendisponent Anpassungslehrgang Freistaat Sachsen“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen) Neuer Lehrgang L 134 „Beauftragter Atemschutz“ Neuer Lehrgang L 321F „Fortbildung Ausbilder Fahrsicherheitstraining“ Wegfall Lehrgang L 133 „Atemschutzgerätewart Überdrucktechnik“ (Schulung auf diese Technik nicht mehr erforderlich) Neuer Lehrgang L 154 „Maschinist Dekontamination“ Neuer Lehrgang L 205L „Löschen von Personen, Barrikaden und Fahrzeugen“ Neue Fachtagung L 169 „Technische Hilfeleistung in Zusammenarbeit mit Volkswagen Zwickau“ Neuer Lehrgang L 212 „Aufgaben der Gemeinde im Brandschutz“ Veränderungen 2013 Neuer Lehrgang L 372S 1 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen) Neuer Lehrgang L 372S 2 „Standortspezifischer Aufbaulehrgang für Lagedienstführer“ (Schulung in neue Technik Integrierte Rettungsleitstellen) Neuer Lehrgang L 127 „Gerätesatz Absturzsicherung“ Neuer Lehrgang L 162 „ABC-Probennahme“ Wegfall L 157 „Administrator Messleitwagen“ (nicht mehr erforderlich) Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 5 Neuer Lehrgang L 164 „Fahrsicherheitstraining“ (Ausbildung auf Sachsenring, Lausitzring, DEKRA-Teststrecke in Leipzig) Neues Seminar L 181 „Vorbeugender Brandschutz“ Wegfall Lehrgang L 141 „patientengerechte Rettung“ (Schwerpunkt Zusammenspiel Einsatzkräfte Feuerwehr mit Rettungsdienst bei Vorgehen nach Verkehrsunfällen im Lehrgang L140 integriert) Neuer Lehrgang L 341 „Fortbildung Technische Hilfeleistung“ (der Part patientengerechte Hilfe wird ausgebaut, neue Elemente wie Rettung aus verunfallten Lkw werden mit aufgenommen) - fortan TH-Paket einwöchiger Basislehrgang gemäß FwDV und dreitägige Fortbildung Veränderungen 2014 Neuer Lehrgang L 186 „Seminar Öffentlichkeitsarbeit“ unter Regie des Landesfeuerwehrverbandes“ Neuer Lehrgang L 193 „Spielepädagogik“ unter Regie des Landesfeuerwehrverbandes“ Neuer Lehrgang 209 „Nuklearspezifische Abwehr“ Neuer Lehrgang L 342 „Fortbildung Ausbilder Technische Hilfe“ Veränderungen 2015 Neuer Lehrgang L 189 „Einsatznachsorge“ Neuer Lehrgang L 315 „Fortbildung Führungskräfte BF Dresden“ Neuer Lehrgang L 364 „Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining“ Neuer Lehrgang L 330 „Fortbildung Gerätewart“ Wegfall Lehrgang L 140A „Technische Hilfeleistung Basislehrgang Teil A“ (kann fortan durch Multiplikatoren vor Ort bei den Feuerwehren durchgeführt werden) Veränderungen 2016 Überarbeitung des L 171 „Leitstellendisponent“ 171T „Leitstellendisponent Theoretischer Teil“ 171P „Leitstellendisponent Praktischer Teil“ Neuer Lehrgang L 128 „Ausbilder in der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ Neuer Lehrgang L 175 „Training LKw-Fahrsimulator“ Neuer Lehrgang L 506 „Presse- und Medienarbeit“ Anlage 2 (zu Frage B VI.5 Drs. 6/5475) Seite 6 Neuer Lehrgang L 508 „Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Sachsen“ Neuer Lehrgang L 382 „Fortbildung für Stellvertreter Kreisbrandmeister“ Neuer Lehrgang L 129 „Ausbilder Fahrsicherheitstraining“ Neuer Lehrgang L 163 „ABC Erkundung“ Anlage 3 (zu Frage B VI.6 Drs. 6/5475) Seite 1 101 Brandmeister Laufbahnlehrgang Laufbahngruppe 1.2 Fachgebiet Feuerwehr 110 Gruppenführer gemäß FwDV 2 112 Verbandsführer gemäß FwDV 2 113 Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 (TEL) 114 Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2 124 Ausbilder Motorsägen 125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter 164 Fahrsicherheitstraining 168 Fachtagung Atemschutz 171 Leitstellendisponent 189 Einsatznachsorge 190 Jugendfeuerwehrarbeit 195 Kampfrichter Feuerwehrsport 196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen 198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren 201 Strahlenschutzbeauftragter 250 ABC Fachberater 313 Fortbildung Stabsarbeit 350 Fortbildung „ABC-Führung“ 361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter 391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart 505 Einführung in die Stabsarbeit 506 Presse- und Medienarbeit 507 Sachbearbeiter Brand- und/oder Katastrophenschutz 508 Zivil-militärische Zusammenarbeit in Sachsen 523 Lagekartenführer Stab Anlage 3 (zu Frage B VI.6 Drs. 6/5475) Seite 2 530 Grundlehrgang DISMA 5 – Einführung in die Arbeit mit DISMA 5 531A Fortbildung DISMA 5 – Systemadministratoren 531L Fortbildung DISMA 5 – Verwaltungsstab 531N Fortbildung DISMA 5 – Aufbaulehrgang 531P Fortbildung DISMA 5 – Gefahrenprognose Anlage 4 (zu Frage B VI.7 Drs. 6/5475) Seite 1 L 101 Brandmeister Einführung 2012 1x 21 Teilnehmer BF Dresden Pilotprojekt. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. L 110 Gruppenführer FF gemäß FwDV 2 2010 1x 14 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Görlitz und Stadt Hoyerswerda 2011 1x 20 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Görlitz 2012 1x 14 Teilnehmer Stadt Chemnitz 2013 1x 13 Teilnehmer gemeinsamer Lehrgang LK Bautzen, Stadt Hoyerswerda 2014 2x insgesamt 33 Teilnehmer LK Bautzen Einsparung von Kosten durch die durchführende Gemeinde. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Einige geplante Lehrgänge entfielen aus Mangel an Lehrgangsteilnehmern. L124 M5 Ausbilder Motorsägenführer Modul 5 2011 2x insgesamt 11 Teilnehmer LK Leipzig Die notwendigen Bäume waren nur vor Ort verfügbar. L 140 Technische Hilfe gemäß FwDV 2 2010 1x 13 Teilnehmer Stadt Zwickau 2011 2x insgesamt 30 Teilnehmer Stadt Zwickau, Erzgebirgskreis 2012 2x insgesamt 20 Teilnehmer Stadt Zwickau 2013 1x 12 Teilnehmer LK Zwickau Unterstützung der Ausbildung vor Ort. Dieser Lehrgang kann von den Feuerwehren selbst durchgeführt werden. Entsprechende Ausbilder wurden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen geschult. L 140A Technische Hilfe Teil A 2010 1x 4 Teilnehmer FF Bannewitz 2011 2x insgesamt 21 Teilnehmer Erzgebirgskreis, LK Leipzig 2012 2x insgesamt 17 Teilnehmer LK Mittelsachsen, LK SOE Anlage 4 (zu Frage B VI.7 Drs. 6/5475) Seite 2 2013 4x insgesamt 31 Teilnehmer LK Mittelsachsen, LK Leipzig (3x) 2014 4x insgesamt 44 Teilnehmer LK Meißen, LK SOE, Erzgebirgskreis (2x) 2015 1x 10 Teilnehmer LK Görlitz Unterstützung der Ausbildung vor Ort. Dieser Lehrgang kann von den Feuerwehren selbst durchgeführt werden. Entsprechende Ausbilder wurden durch die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen geschult. L 150 ABC-Einsatz gemäß FwDV 2- Teil 1 2010 1x 15 Teilnehmer LK Mittelsachsen 2011 3x insgesamt 38 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau 2012 5x insgesamt 54 Teilnehmer LK Zwickau (2x), Stadt Leipzig (3x) 2013 3x insgesamt 38 Teilnehmer LK Zwickau (2x), LK Bautzen 2014 3x insgesamt 45 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau (2x), Stadt Dresden, 2015 2x insgesamt 23 Teilnehmer LK Zwickau/Stadt Zwickau Einsparung von Kosten durch die durchführende Gemeinde. Nicht alle gewünschten Lehrgangsplätze konnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, da ein erhöhter Bedarf durch Umstrukturierungen im Katastrophenschutz und durch die Anschaffung der Gerätewagen Gefahrgut bestand. Einige geplante Lehrgänge entfielen aus Mangel an Lehrgangsteilnehmern. L 160 Maschinist Drehleiter 2015 1x 12 Teilnehmer FF Wachau/Leppersdorf Die Inbetriebnahme der neuangeschafften Drehleiter konnte nur nach der Ausbildung der benötigten Maschinisten erfolgen, da zuvor noch keine Drehleiter in dieser Feuerwehr vorhanden war. L 134 Beauftragter Atemschutz 2014 2x insgesamt 21 Teilnehmer Erzgebirgskreis Ausbau eines Ausbildungszentrums mit Atemschutzübungsanlage und Atemschutzwerkstatt im Jahr 2015. Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475) 2010 2011 2012 2013 2014 u2015 Kurzbezeichnung Laufbahnausbildung 101e Brandmeister - Einführungslehrgang 5,2 0,0 4,8 2,2 6,2 2,9 101a Brandmeister - Abschlusslehrgang 1,5 3,6 0,0 4,5 0,0 6,2 921 NWT-Lehrgang 0,0 0,0 0,0 25,0 0,0 922 BOI-Lehrgang 5,3 0,0 22,2 0,0 Technische Ausbildung 130 Gerätewarte 0,0 1,1 1,4 0,9 0,0 0,8 131 Atemschutzgerätewarte 0,0 2,3 1,7 1,8 0,0 4,7 132 Gerätewarte Chemikalienschutz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 133 Atemschutzgerätewarte - Überdruck 0,0 0,0 134 Beauftragter Atemschutz 4,6 2,3 2,8 2,8 140 Technische Hilfeleistung 3,6 3,3 3,4 1,2 1,5 2,6 140-A Technische Hilfeleistung Basislehrgang - Teil A 3,5 3,1 2,9 3,6 1,6 140-B Technische Hilfeleistung Basislehrgang - Teil B 3,4 2,8 141 Technische Hilfeleistung - Patientengerechte Rettung 5,3 4,1 142 Retten aus Höhen und Tiefen 0,0 150 ABC-Einsatz, Teil 1 2,5 0,0 4,3 2,3 2,1 1,1 151 ABC-Erkundung 7,7 3,6 4,5 0,0 0,0 7,7 152 ABC-Einsatz, Teil 2 2,6 5,7 0,0 0,0 0,0 153 ABC-Dekontamination P/G 0,0 5,9 0,0 0,0 0,0 154 Maschinist Dekontamination 0,0 0,0 0,0 0,0 156 Gruppenführer im ABC-Einsatz 5,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 158 Zugführer im ABC-Einsatz 0,0 9,1 0,0 9,1 0,0 0,0 159 Zugführer im ABC-Einsatz ABC-Erkundungszug 0,0 0,0 160 Maschinisten Drehleiter 2,0 3,4 0,8 2,1 1,5 1,1 162 ABC-Probennahme 3,3 3,2 9,5 164 Fahrsicherheitstraining 0,0 0,8 6,1 168 Fachtagung Atemschutz 1,8 0,6 1,1 1,2 1,8 2,8 169 Fachtagung Technische Hilfeleistung 1,1 201 Strahlenschutzbeauftragter 14,3 20,0 250 ABC-Fachberater 10,0 0,0 330 Fortbildung Gerätewart 0,0 331 Fortbildung Atemschutzgerätewart 2,3 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 341 Fortbildung Technische Hilfeleistung 3,6 1,3 0,0 350 Fortbildung ABC-Führen und Fachberatung 0,0 5,6 15,4 6,7 0,0 352 Fortbildung ABC-Einsatz 0,0 356 Fortbildung Gruppenführer im ABC-Einsatz 0,0 358 Fortbildung Zugführer Gefahrgutzug 5,0 7,1 0,0 0,0 359 Fortbildung Zugführer Erkundungszug 0,0 0,0 0,0 0,0 361 Fortbildung Strahlenschutzbeauftragter 0,0 364 Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining 0,0 Frauenanteil in v. H. Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475) 2010 2011 2012 2013 2014 u2015 Führungsausbildung 110 Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr 3,3 5,2 3,1 3,9 4,4 3,9 111 Zugführer Freiwillige Feuerwehr 2,7 2,5 2,6 1,6 0,9 0,9 112 Verbandsführer 0,0 1,1 0,8 0,9 1,4 0,0 114 Leiter einer Feuerwehr 0,0 0,6 1,3 0,0 2,7 3,8 171 Leitstellendisponenten 10,4 5,6 6,9 0,0 8,5 8,3 186 Seminar Öffentlichkeitsrabeit 8,6 212 Aufgaben der Gemeinde im Brandschutz 47,8 310 Fortbildung Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr 5,6 1,1 1,2 3,2 2,1 3,8 311 Fortbildung Zugführer Freiwillige Feuerwehr 5,3 0,0 0,0 2,4 5,7 0,0 314 Forbildung Leiter einer Feuerwehr 5,6 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 315 Fortbildung Führungskräfte mit XVR 0,0 4,4 372 S Leitstellendisponent - Anpassungslehrgang 13,3 12,1 16,9 12,7 372S 1 Standortspez. Aufbaulehrgang für Leitstellendisponenten 12,8 12,5 15,4 372S 2 Standortspez. Aufbaulehrgang für Lagedienstführer 9,1 374 Einsatzleitsystem Dalles 27,3 0,0 380 Fortbildung KBM und Leiter Berufsfeuerwehr 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 381 Fortbildung Kreisbrandmeister 7,1 Ausbilderlehrgänge 120 Ausbilder Truppausbildung 10,3 3,2 0,0 4,2 6,5 11,1 120F Ausbilder Truppausbildung - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 121 Ausbilder Maschinisten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 121F Ausbilder Maschinisten - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 122F Ausbilder Sprechfunker - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 33,3 122 Ausbilder Sprechfunker 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 123 Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 123F Ausbilder Atemschutzgeräteträger - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 124 Ausbilder Motorsägenführer, Modul Feuerwehr 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 124F Ausbilder Motorsägenführer - Fachkunde 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 124M5 Ausbilder Motorsägenführer Modul 5 0,0 0,0 0,0 125 Ausbilder Sicherheitsbeauftragter 25,0 0,0 0,0 127 Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung 2,1 0,0 0,0 214 Ausbilder Feststoffbrandcontainer 16,7 320 Fortbildung Ausbilder Truppausbildung 0,0 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0 321 Fortbildung Ausbilder Maschinisten 0,0 0,0 0,0 0,0 321-F Fortbildung Ausbilder Maschinisten Fahrsicherheitstraining 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 322 Fortbildung Ausbilder Sprechfunker 0,0 323 Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger 0,0 3,6 0,0 0,0 0,0 342 Fortbildung Ausbilder Technische Hilfe 0,0 470M5 Motorkettensägenführer Modul 5 - Feuerwehr 0,0 Frauenanteil in v. H. Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475) 2010 2011 2012 2013 2014 u2015 Vorbeugender Brandschutz 180 Brandverhütungsschau 0,0 0,0 0,0 0,0 12,5 5,3 181 Seminar Vorbeugender Brandschutz 2,6 183 Fachtagung AK VB AGBF 2,6 6,5 5,9 184 Brandschutzhelfer 16,3 Katastrophenschutz 113 Einführung in die Stabsarbeit 0,0 0,0 0,0 0,0 3,7 189 Einsatznachsorge 7,7 0,0 213 Katastrophenschutz in Sachsen 83,3 313 Fortbildung Stabsarbeit 0,0 0,0 4,0 1,7 0,0 1,4 505 Einführung in die Stabsarbeit 36,8 33,8 35,0 42,8 39,4 37,2 523 Lagekartenführer Stab 17,4 15,4 33,3 13,3 7,7 524 Sichter Stab 18,2 11,1 33,3 22,7 19,0 28,6 530 Einführung in Disaster Management (DISMA) 5 3,8 9,7 31,6 30,0 5,0 6,9 531-A Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 22,2 0,0 28,6 18,2 0,0 531E Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Erfahrungsaustausch 10,0 45,5 16,7 531-L DISMA 5 Dokumentation von Lagen, Lagekartenführung 10,0 5,0 31,3 11,8 0,0 531-N Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Aufbaulehrgang 35,3 13,3 33,3 36,4 25,0 26,7 531-P Fortbildung Disaster Management (DISMA) 5 - Gefahrenprognose 60,0 25,0 37,5 17,6 11,8 Jugendfeuerwehr 190 Jugendfeuerwehrarbeit 14,0 20,0 13,8 17,3 26,5 9,6 191 Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 0,0 9,1 193 Spielepädagogik 48,6 199 Seminar Jugendfeuerwehr 42,9 391 Fortbildung Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit 4,3 8,3 4,0 10,5 10,5 392 Fortbildung Kreisjugendfeuerwehrwart 33,3 25,0 27,1 18,9 22,6 15,2 393 Fortbildung Jugendfeuerwehrwart 28,2 22,0 28,2 23,5 19,5 25,0 394 Leistungsspange Jugendfeuerwehr 21,8 13,8 395 Jugendforum 0,0 Frauenanteil in v. H. Anlage 5 (zur Frage B VI.11 Drs. 6/5475) 2010 2011 2012 2013 2014 u2015 Weitere Lehrgänge 195 Kampfrichter Feuerwehrsport 11,1 11,1 0,0 7,1 12,5 21,1 196 Wertungsrichter Leistungsabzeichen 0,0 8,3 0,0 14,3 0,0 198 Fortbildung der Musikzüge der Feuerwehren 8,3 3,8 11,8 20,0 27,0 25,0 210 Brandschutztechniker - Tschechische Republik 11,1 11,1 11,1 11,1 203 Airproducts 0,0 205 Feuerlöschtrupps der Aufrufeinheiten 0,0 0,0 205L Löschen von Personen, Barrikaden und Fahrzeugen 12,5 0,0 0,0 205P Löschen von Personen, Einsatz unter Pressluftatmer 0,0 205W Brandbekämpfung durch Wasserwerfereinheiten 0,0 0,0 9,1 206 Brandursachenermittler 11,1 207 Zugriff in Verbindung mit Brandereignissen 20,0 209 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr 25,0 230 Zugübung 5,9 400 Einweisung TLF Landesbeschaffung 0,0 401 Einweisung/Übergabe GWG-Landesbeschaffung 2,2 1,5 403 Übung im BSC 0,0 404 Unterweisung technische Überwachung GW-SAN 10,0 405 Rettung von Personen aus Notlagen 7,1 406 Einweisung/Übergabe KTW-Landesbeschaffung 9,9 407 Unterweisung technische Überwachung GW-SAN 0,0 410 Mulitplikator Feuerlöschtrupp 0,0 411 Zugübung 9,1 412 Zugübung 0,0 413 Zugübung 14,3 471 Praktische Schnittführung bei Holz unter Spannung 0,0 540 Zugübung 2,8 901 TH und BbK nach Bahnunfällen Thüringen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 902 TH und Bbk nach Bahnunfällen (Stufe 2) Sachsen-Anhalt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 904 Fb Bbk in unterirdischen baulichen Anlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 905 Wärmebildkamera im Feuerwehreinsatz 12,5 0,0 0,0 906 Grundlagen spez. Rettung aus Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0 907 Ausbilder Retten Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0 908 Fortbildung Ausbilder für spez. Rettung aus Höhen und Tiefen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 912 Umgang mit Konflikten 0,0 0,0 0,0 25,0 913 Umgang mit Stress 0,0 0,0 914 Kommunikation in Konfliktsituationen 0,0 919 Feldkoch 0,0 100,0 0,0 Frauenanteil in v. H. Anlage 6 (zu den Fragen C II.1 und C II.2 Drs. 6/5475) Seite 1 Mitglieder 9.382 9.209 8.955 8.724 8.914 8.843 dav. Frauen 1.141 1.164 1.255 1.105 1.259 1.132 Mitglieder 7.022 7.371 6.989 9.650 6.744 6.788 dav. Frauen 709 763 635 620 734 846 Mitglieder 6.395 6.289 5.945 5.780 5.898 5.894 dav. Frauen 854 859 840 847 829 844 Mitglieder 5.435 5.314 5.277 5.769 5.206 4.943 dav. Frauen 827 852 852 444 834 769 Mitglieder 5.217 5.099 5.044 4.951 4.952 4.840 dav. Frauen 635 620 625 609 606 597 Mitglieder 7.936 7.750 7.662 7.579 7.626 7.528 dav. Frauen 920 927 926 866 874 890 Mitglieder 5.879 5.843 5.702 4.527 5.628 5.500 dav. Frauen 892 884 859 863 909 886 Mitglieder 5.953 6.294 6.101 6.229 6.082 6.001 dav. Frauen 589 653 679 706 736 720 Mitglieder 5.509 5.281 5.299 5.291 4.993 4.741 dav. Frauen 498 382 430 559 504 441 Mitglieder 5.291 5.447 5.300 5.342 5.367 5.206 dav. Frauen 811 807 843 812 858 802 Mitglieder 1.088 1.023 1.028 1.041 998 998 dav. Frauen 109 129 112 163 117 111 Mitglieder 506 504 498 509 509 511 dav. Frauen 50 73 71 70 66 66 Mitglieder 1.006 966 954 908 965 934 dav. Frauen 149 137 130 127 132 132 Mitglieder 66.619 66.390 64.754 66.300 63.882 62.727 dav. Frauen 8.184 8.250 8.257 7.791 8.458 8.236 *SOE = Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen gesamt SOE* Leipzig-Stadt Chemnitz Dresden Zwickau Vogtlandkreis 2014 2015 Übersicht Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren Nordsachsen 2010 2011 2012 2013Landkreise/Kreis-freie Städte Bautzen Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Mittelsachsen Meißen Anlage 6 (zu den Fragen C II.1 und C II.2 Drs. 6/5475) Seite 2 Mitglieder 1.182 1.219 1.307 1.321 1.332 1.342 dav. Mädchen 271 286 299 313 340 342 Mitglieder 1.575 1.573 1.640 1.691 1.755 1.819 dav. Mädchen 408 327 386 417 436 440 Mitglieder 990 1.030 1.062 1.062 1.062 1.079 dav. Mädchen 207 229 240 246 260 279 Mitglieder 905 963 984 1.100 1.045 1.143 dav. Mädchen 175 196 219 267 245 297 Mitglieder 624 670 702 748 755 816 dav. Mädchen 120 142 166 175 169 193 Mitglieder 1.234 1.243 1.227 1.234 1.200 1.193 dav. Mädchen 275 272 245 248 254 279 Mitglieder 879 966 946 989 919 959 dav. Mädchen 271 293 276 289 285 297 Mitglieder 1.068 1.059 1.165 1.185 1.277 1.331 dav. Mädchen 244 234 252 289 322 326 Mitglieder 619 668 692 749 787 837 dav. Mädchen 102 119 124 136 144 172 Mitglieder 1.059 1.051 1.070 1.113 1.149 1.170 dav. Mädchen 195 197 208 231 235 252 Mitglieder 289 292 308 288 306 304 dav. Mädchen 64 62 67 54 67 62 Mitglieder 160 171 170 163 205 225 dav. Mädchen 40 36 31 38 47 50 Mitglieder 247 290 276 255 264 283 dav. Mädchen 38 44 41 31 32 45 Mitglieder 10.831 11.195 11.549 11.898 12.056 12.501 dav. Frauen 2.410 2.437 2.554 2.734 2.836 3.034 *SOE = Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dresden Chemnitz Leipzig-Stadt Übersicht Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren Freistaat Sachsen gesamt Mittelsachsen Nordsachsen SOE* Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Meißen Landkreise/Kreisfreie Städte 2014 20152010 2011 2012 2013 Anlage 7 (zu den Fragen C II.3 und C II.4 Drs. 6/5475) Seite 1 Bautzen 38 39 41 39 39 41 Hoyerswerda 41 45 48 51 115 115 Görlitz Görlitz 63 63 66 63 64 64 Vogtlandkreis Plauen 62 61 62 62 63 63 Zwickau Zwickau 137 135 134 146 163 161 Dresden 630 654 659 658 697 601 Chemnitz 288 284 277 277 270 272 Leipzig 447 464 441 440 461 461 Freistaat Sachsen gesamt 1.706 1.745 1.728 1.736 1.872 1.778 2012 2013 2014 2015 Übersicht Stärke der Berufsfeuerwehren Bautzen Landkreise/Kreisfreie Städte Gemeinde 2010 2011 Anlage 8 (zu den Fragen C II.5 und C II.6 Drs. 6/5475) Seite 1 Mitarbeiter 39 39 39 39 dav. Frauen Mitarbeiter 73 63 57 58 56 57 dav. Frauen Mitarbeiter 124 135 128 130 132 102 dav. Frauen 5 5 5 5 5 5 Mitarbeiter 40 40 40 40 40 40 dav. Frauen Mitarbeiter 263 291 304 260 219 218 dav. Frauen 9 9 14 19 11 10 Mitarbeiter 50 61 56 57 61 62 dav. Frauen Mitarbeiter 112 113 111 121 101 104 dav. Frauen Mitglieder 46 43 39 0 0 0 dav. Frauen Mitarbeiter 24 24 0 0 0 0 dav. Frauen Mitarbeiter 75 72 75 75 74 78 dav. Frauen Mitarbeiter 164 165 167 165 177 275 dav. Frauen 2 5 5 3 5 10 Mitarbeiter 0 0 0 0 0 0 dav. Frauen 0 0 0 0 0 0 Mitarbeiter 90 90 95 101 102 103 dav. Frauen 3 3 4 5 5 4 Mitglieder 1.100 1.136 1.111 1.046 962 1.039 dav. Frauen 19 22 28 32 26 29 *SOE = Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Chemnitz Leipzig-Stadt Freistaat Sachsen gesamt Nordsachsen SOE* Vogtlandkreis Zwickau Dresden Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Meißen Mittelsachsen 2012 2013 2014 2015 Übersicht Stärke der Werk- und Betriebsfeuerwehren Bautzen Landkreise/Kreisf reie Städte 2010 2011 Antwort Anlage 1 zu Frage A II.1. Jugendfeuerwehrförderung Anlage 2 zu Frage B VI.5 Anlage 3 zu Frage B VI.6 Anlage 4 zu Frage B VI.7 Anlage 5 zu Frage B VI.11 Anlage 6 zu Frage C II.1. und C II.2. Mitgliederentwicklung Anlage 7 (zu Frage C II.3. und C II.4. Berufsfeuerwehren) Anlage 8 zu Frage C II.5. und C II.6. Werks- und Betriebsfeuerwehren 2016-08-24T12:14:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes