Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5477 Thema: Lieferbeziehungen und Genehmigungslage zum Braunkohleabbau der MIBRAG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche seit dem Jahr 2012, aktuell und zukünftig wirksamen, auch betriebsinternen Lieferbeziehungen und Lieferverträge der MIBRAG zur Lieferung von a. Braunkohle oder Braunkohleerzeugnissen und b. Energie an bzw. von welchen Unternehmen und welchen Standorten mit jeweils welchen Mengen und Laufzeiten sind der Staatsregierung bekannt? Bezüglich der angefragten Lieferbeziehungen zu Braunkohle und Braunkohleerzeugnissen wird auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/40 verwiesen. Darüber hinaus ist bekannt, dass durch die MIBRAG bis Jahresende 2015 Rohbraunkohle an EPH- Tochterunternehmen geliefert wurde. Das Industriekraftwerk Wählitz sichert die Fernwärmeversorgung der Stadt Hohenmölsen und weiterer Orte im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt). Das Industriekraftwerk Deuben wird im Verbund mit einer Staub- und Brikettfabrik betrieben. Der Strom aus dem Kraftwerk Deuben versorgt die MIBRAG- Tagebaue und wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die Fernwärme wird über die Fernwärme GmbH Hohenmölsen-Webau an zahlreiche gewerbliche und private Kunden sowie der Braunkohlenstaub an Industriekunden in Deutschland und Österreich geliefert. Die Briketts werden über den Großhandel ausgeliefert (Quelle: www.mibrag .de). Bezüglich der angefragten Mengen wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/816 verwiesen . Lieferverträge seit dem Jahr 2012 sind der Staatsregierung nicht bekannt. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsm inister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/76 Dresden , 1 4. JULI 2016 Zertifikat se it :zoo6 audlt bc rufu ndfamilic Hausanschrift : Sächsisches Staatsmi nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa. sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Inwiefern werden oder wurden welche dieser Lieferbeziehungen und Lieferverträge durch welche staatliche Stelle in Bezug auf welche Fragestellungen zu welchen Zeitpunkten geprüft? Diese Lieferbeziehungen und etwaige Lieferverträge werden von staatlichen Stellen nicht geprüft. Frage 3: Inwiefern ist ein Betreiberwechsel eines oder beider Blöcke des Kraftwerks Lippendorf (derzeit Vattenfall und EnBW) in Aussicht und wurde, wird oder muss der Staatsregierung angekündigt werden und wäre durch diese in Bezug auf welche Fragestellungen zu welchen Zeitpunkten zu prüfen? Die Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation sind im § 52 b Absatz 1 und 2 Bundes -Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) geregelt. Gemäß § 52 b Absatz 1 BlmSchG ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, wer die Pflichten des Betreibers für die genehmigungsbedürftige Anlage wahrnimmt. Der Betreiber der genehmigungsbedürftigen Anlage hat der zuständigen Behörde gemäß § 52 b Absatz 2 BlmSchG mitzuteilen, durch welche organisatorischen Maßnahmen er sicherstellt, dass die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen dienenden Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb der Anlage sichergestellt werden. Der Betreiberwechsel muss nicht angekündigt werden und es sind auch keine Sachverhalte im Vorfeld zu prüfen. Wenn der Betreiberwechsel vollzogen wurde, besteht für den neuen Betreiber die Pflicht, der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Landesdirektion Sachsen, unverzüglich eine Mitteilung zur Betriebsorganisation gemäß § 52 b BlmSchG zuzusenden. Diese wird in der Landesdirektion bezüglich der o. g. Anforderungen geprüft. Frage 4: Welche Genehmigungen, Erlaubnisse usw. sind durch den Bergbautreibenden im Mitteldeutschen Revier für den Betrieb der aktiven Tagebaue (bitte nach Tagebau aufschlüsseln) und die damit zusammenhängenden Vorgänge (bspw. Haupt- und Rahmenbetriebspläne, welche Sonderbetriebspläne, Grundwasserabsenkung, Ökowasserbereitstellung , Klarwasserableitung, Grubenwasservorbehandlung, Immissionsschutz , Rekultivierung und Naturschutz, Rand- und Kippenriegel) zu beachten oder wurden beantragt und sind noch nicht beschieden? (Bitte Betriebsname, Vorgangsname, Gegenstand, Datum des Antrages, der Genehmigung und ggf. des Ablaufs der Gültigkeit angeben, nach Tagebau trennen sofern möglich) Die von der MIBRAG für den Betrieb der aktiven Tagebaue zu beachtenden Genehmigungen , Erlaubnisse usw. sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Frage 5: Welcher Anteil der durch die MIBRAG im Rahmen von wasserrechtli - chen Antragstellungen vorgelegten Gutachten wurde in welchen Teilen - zumindest teilweise - durch das Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, bei dem die MIBRAG selbst zu knapp 25 % beteiligt ist, erarbeitet ? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Folgende Unterlagen wurden im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Antragstellungen der MIBRAG durch das Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH (IBGW) bearbeitet: Im Verfahren zur Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Abbaufeld Schleenhain vom 12. November 201 O war die Karte „Bergbauliche Beeinflussungsreichweite Hangendgrundwasserleiter IBGW, Modell HGMS2006 - Präzisierung und Prognose" vom 14. Juli 2010 Bestandteil der Antragsunterlagen (HGMS - hydrogeologische Großraummodell ) . Im Verfahren zur Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Abbaufeld Peres vom 17. November 2015 war die „Karte Bergbauliche Beeinflussungsreichweite Hangendgrundwasserleiter IBGW, Modell HGMS2006 - Präzisierung und Prognose" vom 14. Juli 201 O Bestandteil der Antragsunterlagen . Im Rahmen von Nachforderungen des Sächsischen Oberbergamts zum Verfahren wurden seitens der MIBRAG folgende vom IBGW erarbeiteten Unterlagen nachgereicht : - Karte der Grundwasser-Absenkungs- und -Anstiegsbereiche im Zeitraum 1994 bis 2014 und Null-Meter-Linie der Absenkungsgrenze (MIBRAG/IGBW, 11 . September 2014/28. November 2006) , - Hydrologische Zuarbeit zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung Tagebau Vereinigtes Schleenhain , IBGW 12. November 2004, - Zuarbeit zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung Tagebau Vereinigtes Schleenhain , Präzisierung Nulllinie 1993 im Bereich des ehemaligen SOW Böhlen IBGW 28. November 2006, - Prognostische Wasserhebungsmengen Abbaufeld Peres, IBGW 30. Juni 2014 und - Bericht "Übergabe ausgewählter digitaler Informationen aus dem HGMS2006", IBGW 30. Juni 2014. Mit freundlichen Grüßen ln~g k~~// Anlage Seite 3 von 3 Freistaa t SACHSEN durch MIBRAG zu beachtende Genehmigungen 6-5477 Anlage Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Ablaufdatum Betriebsname Bescheides Tagebau Vereinigtes Zulassung eines Hauptbetriebsplanes (HBP) Abbau 2016/2017 13.11 .2015 23.03.2016 31 .03.2018 Schleenhain (TVS) nach § 52 Abs. 1 BBergG Zulassung eines Wiedernutzbarmachung der setzungsfließgefährdeten bis Abschluß TVS Sonderbetriebsplanes (SBP) Kippenendstellung Abs. 1077 durch den Einsatz von 15.04.1995 11 .04.1996 Wiedernutzbarmac nach§§ 52 _Abs. 2, 55, 56 Kraftwerksreststoffen (SBP WNM) hung BBerqG TVS 1. Ergänzung SBP WNM Präzisierung zum Stoffaustrag des geohydraulichen 09.02.1999 19.05.1999 wie SBP Restkörpers TVS 2. Ergänzung SBP WNM Gestaltung des liegenden und Herstellung der 02.04.2004 07.06.2004 wie SBP Ausgleichsschicht TVS Zulassung eines SBP Sprenqwesen 21.11 .2011 25.01.2012 31 .01.2017 Probe- und Regelbetrieb der Verwertungsanlage Peres bis Abschluß TVS Zulassung eines SBP (Verwertungsanlage) 25.02.1999 31 .03.1999 Wiedernutzbarmac hung TVS 1. Erg. SBP Errichtung und Betrieb eines REA-Zwischenlagers 21.09.1999 18.01.2000 wie SBP Verwertunqsanlaqe TVS 4. Erg SBP Erweiterung des Gipszwischenlagers 26.06.2001 29.08.2001 wie SBP Verwertungsanlage TVS 5. Erg. SBP GW- und Verformungsmonitoring 28.06.2002 20.08.2002 wie SBP Verwertunqsanlaqe TVS 6. Erg. SBP Nutzung des REA-Gipszwischenlagers 07.11 .2002 19.12.2002 wie SBP Verwertunqsanlaqe TVS 10. Erg. SBP Erweiterung der Silokapazität 29.06.2009 14.09.2009 wie SBP Verwertunqsanlaqe TVS +Tagebau Profen Gemeinschaftlicher SBP Flutungsleitung 27.02.2004 20.06.2005 31 .12.2018 (sächs. Teil, TP) MIBRÄG + LMBV TVS + TP 6. Erq. SBP Flutungsleitung Stützung Haselbacher See 30.10.2013 13.12.2013 wie SBP TVS Zulassung SBP Wasserstützung Lobstädter Lachen 22.12.2006 18.06.2007 bis Abschluß der Arbeiten lt. SBP TVS + TP Zulassung SBP Werkfeuerwehr 13.07.2012 17.08.2012 31 .12.2017 TVS + TP 1. Änderung SBP Alarmpläne 02.09.2013 17.09.2013 wie SBP Werkfeuerwehr TVS Abbaufeld Gemeinschaftlicher Abschlußbetriebsplan (ABP) Wiedernutzbarmachung (WNM) 07.08.2008 16.09.2008 bis Vollzug WNM Groitzscher Dreieck MIBRAG + LMBV Seite 1 von 2 durch MIBRAG zu-beachtende Genehmigungen 6-5477 Anlage Betriebsname Vorgangsname Gegenstand Antrag vom Datum des Ablaufdatum Bescheides TVS Zulassung SBP Errichtung und Betrieb der Grubenwasserreinigungsanlage 16.12.2008 12.03.2009 bis Abschluß der (GWRA) Arbeiten lt. SBP TVS 1. Erq. SBP GWRA Rückführung Eisenhydroxidwasser 29.09.2009 01.12.2009 wie SBP TVS AF Groitscher Gemeinsame Änderung HBP Anhebung Zwischenwasserstand jeweils jeweils bis zur Sümpfung Dreieck und ASP 07.10.2011 10.01 .2012 AF TVS Zulassung SBP Schutz GW im Bereich ÖGP Böhlen (ÖGP) 29.06.2012 16.10.2012 bis Abschluß Arbeiten TVS 1. Erg. SBP ÖGP Weiterführung ProbebetriebNerlängerung 12.06.2014/1 06.08.2014/in 30.06.2016/31 .03.2 7.06.2016 Bearbeitung 017 TVS 1. Erg. HBP 2014/2015 Verwahrung Filterbrunnen 08.05.2015 25.06.2015 bis Abschluss Arbeiten TVS Abbaufeld (AF) Wasserrechtliche Erlaubnis Sümpfung Tagebau 11 .06.2010 12.11 .2010 31 .12.2029 Schleenhain nach WHG TVS AF Peres Wasserrechtliche Erlaubnis Sümpfung Tagebau 10.01 .2014 17.11 .2015 31 .12.2041 nach WHG TVS AF Groitzscher Wasserrechtliche Erlaubnis Sümpfung Tagebau 08.09.1995 30.05.2001 31 .12.2025 Dreieck nach WHG TP ZulassunQ HBP Tagebau 2015/2016 17.12.2014 17.03.2015 31.03.2017 TP Zulassung SBP Bleibende Böschungen 21 .02.2014 18.02.2000 bis Abschluß Arbeiten TP Zulassung SBP Entwässerung 27.01 .2000 23.02.2000 bis Abschluß Arbeiten TP Wasserrechtliche Erlaubnis Sümpfung Tagebau 21 . 12 1995 28.04.1998 31 .12.2010 nach WHG TP Wasserrechtliche Erlaubnis Verlängerung 16.07.2010 09.12.2010 31 .12.2025 nach WHG Seite 2 von 2 2016-07-14T14:40:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes