SÄCHSISCHES STAATSMINISTER/UM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5480 Thema: Ergänzende Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5096 betreffend die Jägerkaserne in Schneeberg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Kaufpreis, den der Freistaat Sachsen mit der GIS Solar GmbH aus Kirchham vereinbart hat? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Sachsen (SächsVerf) entgegen. Bei einer Beantwortung würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GIS Solar GmbH offenbart. Nach dem Beschluss des BVerfG vom 14. März 2006 werden als Betriebsund Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen danach im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-W2000/20/27/133- 2016/31575 Dresden, /f J- . Juli 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 O 1097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden auch vertragliche Konditionen gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Bei dem Kaufpreis handelt es sich um eine interne Information, an deren Vertraulichkeit und Nichtveröffentlichung der Veräußerer aus geschäftspolitischen und strategischen Gründen ein sachlich begründetes Interesse (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) hat. So könnten mit der Veröffentlichung des Kaufpreises mögliche weitere Veräußerungsbestrebungen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden. Potentielle Interessenten könnten ihrerseits ihre Angebote an dem veröffentlichten Kaufpreis ausrichten . Dies könnte die Verhandlungsposition der GIS Solar GmbH schwächen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte durch die Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Bonität des Veräußerers ziehen. Auch dies würde für mögliche Geschäftspartner /-konkurrenten einen Wissensvorsprung bedeuten, was ebenfalls zu einer Schwächung der Verhandlungsposition der GIS Solar GmbH bei ihrer Tätigkeit am Markt führen könnte. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist, da eine Veröffentlichung der Geschäftstätigkeit der GIS Solar GmbH schaden könnte. Die Bewahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Veräußerers steht insofern der Verpflichtung der Staatsregierung zur öffentlichen Beantwortung der Frage im Parlament entgegen. Die Staatsregierung ist jedoch bereit, im Wege der nichtöffentlichen Informationsübermittlung im zuständigen Ausschuss des Sächsischen Landtages in nichtöffentlicher Sitzung die Angaben mündlich vorzutragen. Hierdurch bleiben sowohl die durch Art. 51 Abs. 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter, als auch der Informationsanspruch des Parlaments aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf gewahrt. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN Frage 2: Ist dieser Kaufpreis bereits überwiesen worden, wenn nein, weshalb nicht? Der Kaufpreis ist bereits überwiesen. Frage 3: Wie erklärt sich die Steigerung der Miete für die vom Freistaat genutzten Flächen von zunächst 124.463,28 € im Jahr 2012 auf die fast zehnfache Summe von 1.023.860,23 € im Jahr 2015? Die Steigerung der Mietzinszahlungen resultiert aus dem nach und nach gewachsenen Umfang des Mietgegenstandes. Frage 4: Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Unterbringung der Asylbewerber im Objekt? Die bisherigen Gesamtkosten für die Unterbringung der Asylbewerber betragen ca. 14 Mio. €. Für 2015 steht die konkrete Abrechnung noch aus, sodass sich die Gesamtkosten noch erhöhen werden. Frage 5: Wer war Eigentümer des Areals der Jägerkaserne, bevor dieses an die GIS Solar GmbH veräußert wurde? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (SIMA) war Eigentümer des Grundstückes, bevor dieses an die GIS Solar GmbH veräußert wurde. Mit freundlichen Grüßen In Vertretun Jrtfara K Seite 3 von 3 2016-07-19T08:00:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes