SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5494 Thema: Erhalt der Villa Wigman als kulturhistorischen Ort und Ort für Zeitgenössischen Tanz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welchem Zeitpunkt plant der Freistaat, nach Auszug der Staatstheater, welche Vorhaben für eine Nachnutzung der Villa Wigman auf der Bautzner Straße 107 in Dresden (Vorhaben bitte aufschlüsseln und erläutern)? Ein genauer Zeitpunkt für den Auszug der Staatstheater aus der Liegenschaft Bautzener Straße 107 in Dresden steht noch nicht fest. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Herbst 2016 die staatliche Nutzung endet. Das Gebäude steht danach zur Vermarktung an. Frage 2: Welchen Stand haben Gespräche und Verhandlungen des Freistaates mit der Stadt Dresden und Vertreterinnen und Vertretern der Freien Tanzszene bezüglich einer Nachnutzung der Villa Wigman (bitte aufschlüsseln und erläutern)? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-W2000/20/27 /1 35- 2016/31978 Dresden, ~O . Juli 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundf.omilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Zwischen dem Freistaat Sachsen (Staatsbetrieb SIB) und der Landeshauptstadt Dresden sind Gespräche in Bezug auf mögliche Nachnutzungen der Villa Wigman vereinbart . Derzeit gibt es noch keine Ergebnisse. Frage 3: Wie unterstützt der Freistaat Vertreterinnen und Vertreter der Freien Tanzszene beim Erhalt der Villa Wigman als kulturhistorischen Ort und Ort für zeitgenössischen Tanz (bitte Maßnahmen auflisten und erläutern )? Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst steht in regelmäßigem Austausch mit der Freien Tanzszene. Hierbei wird auch über zur Verfügung stehende Trainings- und Produktionsräume gesprochen. Erwähnt wird dabei zugleich die Villa Wigman als perspektivisch mögliche Produktionsstätte. Frage 4: Sieht die Staatsregierung in der kulturhistorischen Bedeutung und der beabsichtigten Nutzung als Produktionsstätte für zeitgenössischen Tanz einen sachlichen Grund, der eine Abkehr vom Vollwertprinzip der §§ 63, 64 Sächsische Haushaltsordnung oder eine Bestellung eines Erbbaurechts rechtfertigt? Eine Abkehr vom Vollwertprinzip gemäß § 63 Sächsische Haushaltsordnung und § 12 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2015/2016 ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Ebenso verhält es sich mit der Bestellung eines Erbbaurechts. Frage 5: Zu welchen Bedingungen zieht die Staatsregierung ein Umlegungsverfahren der Liegenschaft Villa Wigman zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Dresden in Betracht (Antwort bitte begründen)? Das Umlegungsverfahren gern. §§ 45 ff. Baugesetzbuch ist ein Verfahren mit dem Ziel , Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Da hier bereits ein baulich nutzbares Grundstück vorhanden ist, gibt es keinen Grund, das Verfahren in Betracht zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertre'.29 ~ar~ h Seite 3 von 3 2016-07-20T11:00:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes