STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marco Böhme und Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5499 Thema:Abstimmungsverhalten Sachsens bei der Umweltministerkonferenz vom 16. und 17. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 17. Juni 2016 tagte in Berlin die 87. Umweltministerkonferenz (UMK) von Bund und Ländern. Laut Sächsischem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft nahm auch Staatsminister Thomas Schmidt an dem Treffen teil. Laut Medienberichten (siehe Süddeutsche Zeit vom 18.06.20f 6) forderten die Umweltminister die Bundesregierung unter anderem dazu auf, einen Zeitplan für den Ausstieg aus der Braunkohlenutzung vozulegen und dabei insbesondere die Versorgungssicherheit, die Entwicklung der Energiepreise sowie Auswirkungen auf Wirtschaftsstandorte und Arbeitsplätze zu berücksichtigen. Weiteren Themen waren laut Medienberichten Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahren durch Extremwetterereignisse, Maßnahmen zut Verringerung der Kaffeebecherverschwendung, Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung, Positionierungen zu den Auswirkungen von TTIP und GETA, Maßnahmen zum Ausbau des Deutschen Wetterdienstes , die Einigung zur Regelung der sogenannten blauen Plakette als Abgasnorm im Straßenverkehr und vieles weitere. Zum Zeitpunkt der Fragestellung ist auf der lnternetseite der Umweltm inisterkonferenz keine Pressemeldu ng oder Verhand lungsergebnisse dokumentiert. Ebenso war der Termin der besagten UMK nicht veröffentlicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 22. Juni2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o'141.50t19t5232 Dresden, 43.0{ ,tol( Tag der DcutschÊn E¡nhê¡t rll ¡TIrl rlÌI¡I Frê¡st et r I ot.-o3. Sachsenro.eor6 - -r - Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fûr elektronisch sign¡erte sowie für verschlusseltê elêktronische DokumsnteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Vorbemerkunq: Am 17 . Juni 2016 tagte in Berlin die 86. UMK. Sobald die Termine der UMK feststehen, werden diese auf der UMK-Homepage unter ,,Aktuelles" veröffentlicht (https://www.umweltministerkonferenz.de/Aktuelles.html). Das Ergebnisprotokoll wird erst nach Ablauf des Korrekturlaufes auf die UMK-Homepage eingestellt (https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Dokumente.html). Frage 1: Welche Themen wurden von den Umweltministern von Bund und Ländern auf der 87. UMK besprochen (Wenn möglich, bitte Tagesordnung beifügen)? Die 87. UMK findet erst vom 30. November bis 2. Dezember 2016 statt. Die Themen, die von den Umweltministern von Bund und Ländern auf der 86. UMK besprochen wurden, sind in der beigefugten Tagesordnung des Ergebnisprotokolls (Anlage) als A-Punkte gekennzeichnet. Frage 2: Auf Initiative welcher Bundesländer sprach sich die UMK zu den einzelnen Tagesord nungspunkten aus? Die lnitiative zur Anmeldung der Themen erfolgte durch die in der Anlage in der Tagesordnung bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufgeführten Berichterstatter (BE). Frage 3: Welche konkreten inhaltlichen Fragen wurden hinsichtlich dieser Aufforderung /Anträge in der UMK diskutiert und wie begründete die Staatsregieru n g i hr jewei li ges Stimm- u nd Verhand I u ngsverhalten (sofern vorhanden, bitte eine schriftliche Ausfertigung der Stellungnahme oder eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen lnhalte beiftigen)? Da kein Wortprotokoll erstellt wird, ist eine Wiedergabe der inhaltlichen Diskussion zu den einzelnen Tagesordnungspunkten nicht möglich. Die maßgeblichen lnhalte der Diskussionen und Beschlussfassungen zu den einzelnen Tageordnungspunkten kön nen dem beigefügten Ergebn isprotokoll entnom men werden (An lage). Für die Beschlussfassung ist laut Geschäftsordnung der UMK in der Regel Einstimmigkeit erforderlich. Daher hat der Freistaat Sachsen allen Beschlüssen zugestimmt. Wenn ein Mitglied der UMK zu einem Beschluss ganz oder teilweise eine andere Meinung vertritt, jedoch eine Beschlussfassung nicht verhindern will, kann eine Erklärungen zu Protokoll geben werden. Die Protokollerklärung wird lnhalt des Beschlusses. Der Freistaat Sachsen hat bei der 86. UMK keine Protokollerklärung abgegeben. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UI\4WELT UND TANDWIRTSCHAFT Frage 4: ln welchen Punkten stimmt die Aufforderung der UMK an die Bundesregierung mit den Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung überein? Die mit Beschluss gefassten Aufforderungen der 86. UMK an die Bundesregierung stimmen mit den Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung überein, sofern es einen direkten Bezug zu Zielsetzungen der Staatsregierung oder zum Regierungsprogramm gibt. Frage 5: Welche gemeinsamen Treffen der Umweltminister, Staatssekretäre oder untergeordneten Gremien gibt es in der Zukunft (bitte auch die bisher nicht auf der Internetseite des UMK angezeigten Termine nennen)? Die 87. UMK mit vorgeschalteter Amtschefkonferenz findet vom 30. November bis 2. Dezember 2016 statt. Weitere Termine der UMK sind für den 3. bis 5. Mai 2017, 15. bis 17. November 2017, 6. bis L Juni 2018 und 7. bis 9. November 2018 geplant. Freistaat SACHSEN Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) tagt 20.121. September 2016,22.123. Mär22017 und 20.121. September 2017. am Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) tagt am 29.130. September 2016 und 9./10. Màrz 2017 . Die Bund/Lånder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) tagt am 7. September 2016. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) tagt am 9.110. November 2016. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) tagt am 14. September 2016, 28.129. Mäz 2017 , 20. September 2017 , 17 .l19.Aprll 2018 und 19. September 2018. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für lmmissionsschutz (LAl) tagt am 27.128 September 2016. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) tagt am 13. September 2016. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) tagt am 8./9. September 2016, 16.117. Mär22017, 14.115. September 2017 und 14.115. Mä22018. Mit freundlichen Grüßen Thomas Anlage: 1 ItBÄëilsnr Seite 4 von 4 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin ERGEBNISPROTOKOLL Vorsitz: Andreas Geisel Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Senatsveruvaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin t ".r.,lii"ì'.1 "¡ 1',ir¡1;1 t UMK I iïl':þtløi#å 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Taqesordnung TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung BE: Berlin / UMK-Vorsitz UMK-Anqeleqenheiten TOP 2 Bericht über Umlaufbeschlüsse und Telefonkonferenzen BE: Berlin / UMK-Vorsitz TOP 3 Vorbereitung des Kamingesprächs zur 86. UMK BE: Berlin / UMK-Vorsitz lnternationale The n und EU-Themen TOP 4 Mündlicher Bericht des BMUB über wichtige europäische Umweltthemen Umweltpolitik. Nachhaltiqe Entwicklunq TOP 7 Soziale Aspekte der Umweltpolitik BE: Saarland BE: Bund Vorgang: TOP 8 82.UMK TOP 13 34.ACK TOP 5 Freihandelsabkommen TTIP und CETA A-PUNKT BE: Hessen / BW I HB I HH / Nl / NW/ RP/ST/SH / TH Vorgang: TOP 7 83.UMK TOP 8 82.UMK TOP 6 Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien BE: Hessen / BW / Nl / TH Vorgang: TOP 8 83.UMK BLOCK ABSCHLIESSEND ABSCHLIESSEND ABSCHLIESSEND A-PUNKT 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Enerqie (inkl. Erneuerbare Enerqienl. Klima. Nachhaltiskeit. Verkehr TOP 9 Klimaabkommen von Paris / Klimaschutzplan A-PUNKT 2050 des Bundes BE: Bund TOP I Entwicklung und Zukunftsperspektiven des Blauen Engels BE: Bund Vorgang: TOP 54 85.UMK TOP 10 Klimaschutz im Gebäudebereich Novellierung des Energieeinsparrechts durch Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG BE: Hamburg / BW / Nl/ SH TOP 13 Stärkung des Carsharings BE: Bund TOP l4 Elektromob¡l¡tät BE: Bund Vorgang: TOP 19 85,UMK TOP 15 Kennzeichnung von Pkw im Rahmen der Evaluierung der Pkw- E n e rg i eve rb ra u c h s ke n nze i c h n u n g sve ro rd n u n g (Pkw-EnVKV) BE: Bund Vorgang: TOP 2185.UMK Eingeleitetes UMLAUFVERFAHREN 1612016 - FristablauÍ 1 4.06.201 6 BLOCK A-PUNKT BLOCK BLOCK Wurde im Umlaufverfahren beschlossen TOP 11 Energiewende in der Wärmeversorgung BE: Schleswig-Holstein / BW A-PUNKT TOP 12 Dekarbonisierung Beratung i.V. m. TOP I BE: Baden-Württemberg / HB I HH I HE / Nl / NW / RP / ST/SH/TH 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Naturschutz und nachhaltiqe Naturnutzunq, Landschaftspfleqe. Umweltschutz und Landwirtschaft TOP 16 Gemeinsame Agrarpolitik BE: Bund TOP 17 Novellierung der Düngeverordnung BE: Saarland TOP 18 Glyphosat BE: Nordrhein-Westfalen i BW IHH lNl/ RP / SH / TH TOP 19 Maßnahmen zum Schutz der Bienen BE: Bremen / HE / NI / SH TOP 20 lllegale Vogeljagd in der EU BE: Bayern TOP 21 Alleenschutz sichern - RPS 2009 anpassen BE: Mecklenburg-Vorpommern Gewässer- und Hochwasserschutz TOP 22 Mikroverunreinigungen in Gewässern BE: Baden-Württemberg / LAWA Vorgang: TOP 30 85.UMK ZURÜCKGEZOGEN BLOCK A-PUNKT A.PUNKT BLOCK BLOCK BLOCK ZURÜCKGEZOGENTOP 23 Abgabe auf Plastikbeutel für Meeres- und Gewässerschutz verwenden BE: Niedersachsen ¡ Rp lmmissionsschutz. Umwelt und Gesundheit TOP 24 Automobile Abgasemissionen minimieren, BLOCK Luft rei n haltepol iti k konseq uent weiterentwickel n, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen BE: Nordrhein-Westfalen / BW IHB IHH / HE / Nl / RP / ST/SH/TH 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 25 Maßnahmen zur Einhaltung der NO2- lmmissionsgrenzwerte BE: Berlin I ml Vorgang: TOP 33 85.UMK (= TOP 33134135137 85.UMK) BLOCK TOP 26 84.UMK TOP 26 Gesamtlärmbetrachtung von Straße und Schiene BLOCK BE: Baden-Württemberg / HE / NW / RP / ST Vorgang: TOP 20121122 84. UMK TOP 23t24 83. UMK TOP 27 Berechnungsgrundlagen für eine Anlastung der BLOCK Kosten der Lärmbelastung BE: Saarland Vorgang: TOP 24 84.UMK TOP 28 Eine umwelt-, flächen- und klimaschutzorientierte A-PUNKT Fortentwicklung des Entwurfes des Bundesverkeh rswegeplans ist erforderl ich BE: Nordrhein-Westfalen / HB IHH lNl / RP / TH TOP 29 Novelle der 42. BlmschV BE: Bremen / Nw BLOCK Bodenschutz / Abfallwirtschaft / Ghemikaliensicherheit TOP 30 Bericht über den aktuellen Stand zur Erarbeitung BLOCK e i nes Wertstoffgesetzes BE: Berlin Vorgang: TOP 31 84.UMK TOP 31 Anpassung der EU-Batterierichtlinie an neuartige, BLOCK schadstofffreie Batteriesysteme BE: Thüringen TOP 32t33 Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur BLOCK Errichtung einer gemeinsamen Servicestelle für die Stoffliche Marktüberwachung und Sitz der zentralen Stelle BE: Brandenburg / BLACiLAGA/ Baden-Württemberg / LAGA Vorgang: TOP 47 85.UMK 86. U mweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 34 Einwegkaffeebecher - Verringerung des Aufkommens durch Aufklärung und freiwillige Maßnahmen BE: Bayern / HE TOP 35 Alternativen in der Klärschlammnutzung BE: Niedersachsen / RP / ST Atom- und Strahlenschutzthemen TOP 36 Risiken grenznaher ausländischer Atomkraftwerke BE: Nordrhein-Westfalen / BW / Nl/ RP / TH Ressourceneffizienz TOP 37 Bedeutung der Ressourceneffizienz für den Umweltbereich BE: Baden-Württemberg / LAGRE Vorgang: foP 27 84.UMK TOP 51 85.UMK TOP 38 Vermeidung von Lebensmittelabfällen BE: Bayern Fach ü berqreifende Umweltfraqen und -i nformationen. Gentechnik TOP 39 Gentechnik: Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie BE: Saarland Verfristet anqemeldete Taoesordnunosounkte Top 40 Hochwasser durch Starkregenereignisse (Sturzfluten) im Mai/ Juni 2016 BE: Baden-Württemberg, Bayern, RP; NW Sonstiges Top 41 Sonstiges BE: Berlin / UMK-Vorsitz BLOCK BLOCK A-PUNKT BLOCK BLOCK BLOCK A-PUNKT ABSCHLIESSEND 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Beschluss: Die Umweltministerkonferenz genehmigt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. Die Tagesordnungspunkte 32 und 33 werden gemeinsam behandelt. Der verfristet angemeldete Tagesordnungspunkt 40 wird zur Beratung zugelassen Die Tagesordnungspunkte 16 und 23 wurden zurückgezogen Blockpunkte sind: 6, 8, 1 3, 14, 17 , 20, 21,22, 24, 25, 26, 27,29, 30, 31 ,32133, 34, 35,37,38, 39. A-PUNKTE sind: 5, 7, 9 (in Verbindung mit 12), 10,11,18, 19,28,36, 40 Die Amtschefkonferenzhat endgültig beschlossen über die Tagesordnungspunkte: 2,3, 4,41. Der Tagesordnungspunkt 15 ist im Umlaufverfahren 1612016 erfolgreich abgeschlossen worden. 86. Umweltministerkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 2: Bericht über Umlaufbeschlüsse und Telefonkonferenzen Beschluss: Wurde abschließend in der 57. Amtschefkonferenz behandelt. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 3: Vorbereitung des Kamingesprächs zur 86. UMK Beschluss: Wurde abschließend in der 57. Amtschefkonferenz behandelt. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 4: Mündlicher Bericht des BMUB über wichtige europäische Umweltthemen Beschluss: Wurde abschließend in der 57. Amtschefkonferenz behandelt 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 5: Freihandelsabkommen TTIP und CETA Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des Bundes über den aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen eines transatlantischen Freihandels- und lnvestitionsabkommens (TTIP) zwischen der EU und den USA im Hinblick auf die umweltpolitischen Belange zur Kenntnis. 2. Die Umweltministerkonferenz fordert, dass bei den Verhandlungen mit den USA zu TTIP keine europäischen Umweltstandards zugunsten wirtschaftlicher Vorteile reduziert werden. 3. Die Umweltministerkonferenz venryeist auf ihre Beschlüsse der 82. und 83. UMK und bekräftigt hierbei insbesondere ihre Forderung, in den Verhandlungen zu TTlP europäische Standards und das geltende Vorsorgeprinzip im Umweltbereich nicht in Frage zu stellen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder erinnern an ihre Bitte, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin dafür einsetzt, dass lnvestitionsschutzregelungen nicht in das Abkommen aufgenommen werden. Kernanliegen der Umweltministerkonferenz an den lnvestitionsschutz ist es, dass er das Recht der EU und der Mitgliedsstaaten zur Gesetzgebung und zum Erlass von Regelungen im öffentlichen lnteresse in keiner Weise beeinträchtigen darf. Handlungsspielräume der Europäischen Union sowie der nationalen und regionalen Parlamente und Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen gesichert und auf diesem Wege auch die demokratischen Einflussmöglichkeiten ihrer Bürgerinnen und Búrger darauf gewahrt werden. Die regulatorische Umsetzung von politischen Zielen auf kommunaler, nationaler, europäischer sowie auf Landesebene ist Kernbestand demokratischer Willensbildung. Dem darf eine regulatorische Kohärenz nicht entgegenstehen. Dies muss uneingeschränkt auch für diejenigen Abkommen 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin gelten, die aktuell bereits im Verhandlungs- oder Ratifizierungsprozess stehen. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder erinnern an ihren Beschluss der 83. UMK, wonach die EU keinem Abkommen zustimmen soll, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen (insbesondere Abfall, Wasser, umweltbezogene Energie- und Verkeh rsd ienstleistu n gen) verstärkt. Die EU ist durch EU-Recht (Art. 14 AEUV) verpflichtet, die Daseinsvorsorge besonders zu schützen. Das kommunale System der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss als Garant für die Versorgungssicherheit der Bürger und insbesondere die kommunale Entscheidungshoheit fúr die Wasserdienstleistungen der Daseinsvorsorge gewahrt werden. Deshalb ist sicherzustellen, dass eine erneute Kommunalisierung einmal privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge auch künftig möglich ist. ln CETA hat die EU ihren Vorbehalt zu den Strom- und Gasübertragungssystemen nur auf die Übertragungsnetze und Hochspannungsleitungen, nicht aber die örtlichen Verteilernetze bezogen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder sprechen sich daher dafür aus, bei den weiteren Verhandlungen entweder einen EU-Vorbehalt auch auf die örtlichen Energienetze zu en¡reitern oder einen entsprechenden Ländervorbehalt für Deutschland eintragen zu lassen. 5. Die Umweltministerkonferenz hält es für dringend erforderlich, dass die Entscheidung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, bestimmte Produkte nicht zuzulassen oder deren lmport zu verbieten, nicht durch das Freihandelsabkommen konterkariert werden dürfen. Die Entscheidungskompetenz der EU muss dabei erhalten bleiben. 6. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Freihandelsabkommen TTIP und CETA als gemischte Abkommen eingestuft werden und somit auch eine Befassung des Bundesrats erfolgt. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 6: Erhalt der EU-Naturschutzrichtlinien Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Ergebnisse der im Rahmen der Fitness-Check Konferenz am 20. November 2015 vorgestellten Evaluationsstudie zur Unterstützung des Fitness Checks der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die zu einer positiven Gesamtbeurteilung der Naturschutzrichtlinien nach den Kriterien von Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert kommen. Sie sieht damit ihren Beschluss aus der 83. UMK, TOP 8, bestätigt und bekräftigt ihre Forderung, die fachlichen und rechtlichen Standards der EU- Naturschutzrichtlinien beizubehalten. Eine mögliche Zusammenlegung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie wird abgelehnt. Die Umweltministerkonferenz begrüßt in diesem Zusammenhang die lnitiative der Umweltminister von Deutschland, Kroatien, Frankreich, ltalien, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien, die sich in einem gemeinsamen Schreiben an EU- Kommissar Karmenu Vella gewandt und sich für die unveränderte Beibehaltung der Richtlinien ausgesprochen haben, insbesondere unter Hinweis auf ihren Wert zur Erreichung der Biodiversitätsziele 2020. 2. Die Umweltministerkonferenz bedauert, dass die für Ende Juni 2016 vorgesehene Vorlage des Berichts zu den Ergebnissen des Fitness-Checks kurfristig abgesagt wurden. Sie fordert die EU-Kommission auf, den Prozess unverzüglich zum Abschluss zu bringen. 3. Die Umweltministerkonferenz sieht auch ihren Appell zur Herstellung einer besseren Kohärenz mit anderen Politikfeldern durch die Ergebnisse der Evaluationsstudie bestätigt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass zur vollständigen Problemlösung, die Ziele der Naturschutzrichtlinien auch in andere relevante Politikbereiche und andere relevante Sektoren integriert werden mússen. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin 4. Die Umweltministerkonferenz spricht sich für eine verstärkte Ausrichtung von EU-Programmen und deren Finanzierungsmöglichkeiten fur Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversítät aus. Auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik können die bestehenden lnstrumente verstärkt für die Ziele des Europäischen Naturschutzes genutzt und somit Synergieeffekte geschaffen werden. 5. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, sich weiterhin und mit Nachdruck für den unveränderten Erhalt der Naturschutzrichtl i nien ei nzusetzen. 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 7: Soziale Aspekte der Umweltpolitik Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz sieht mit Sorge, dass der soziale Status darüber mitbestimmt, ob und in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch schädliche Umwelteinwirkungen belastet oder von positiven Umwelteinflüssen ausgeschlossen sind. 2. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass es Ziel einer sozial gerechten und verantwortlichen Umweltpolitik sein muss, überproportionale Umweltbelastungen in Abhängigkeit vom sozialen Status zu minimieren. Das ,,Schutzgut" Mensch und der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Chancengleichheit im Sinne der Gewährung gleichwertiger Lebensverhältnisse müssen als Leitgedanken allen wesentlichen Entscheidungen in der Umweltpolitik immanent sein. 3. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass Umweltgerechtigkeit unter dem Dach eines optimierten strategischen Gesamtkonzeptes zielführend umgesetzt werden sollte. Ergänzend dazu sind eigene Landesprojekte zur Beförderung der Umsetzung auf lokaler Ebene wichtig. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sich dieses Themas annimmt. Sie bitten daher den Bund, aufsetzend auf dem von ihm bereits eingeführten Dialog als Koordinator die positiven Ansätze, Forschungen und laufenden Projekte im Bereich der Umweltgerechtigkeit zu bündeln und zu diesem Zweck bis zur 87. UMK ein ressortübergreifendes Gremium einzuberufen, das unter Beteiligung der Länder sowie aller relevanten Akteure, wie Umwelt- und Sozialverbänden, Leitlinien zur konkreten Umsetzung von mehr Umweltgerechtigkeit erarbeiten soll. Hierbei sollen die positiven Ansätze der Länder und der 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin sonstigen Akteure besondere Berücksichtigung finden. Ausgangspunkt muss auch unter Beachtung des Beitrags der Energiewende zut Umweltgerechtigkeit eine sorgfältige Problemanalyse auf der Grundlage fundierter Daten über die soziale Verteilung von Umweltbelastungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen sein. Die Energiewende wirkt hier dem Klimawandel und damit einer entscheidenden Herausforderung im Bereich Umweltgerechtigkeit entgegen, beispielsweise indem das Risiko für klimabedingte Katastrophen verringert und Fluchtursachen bekämpft werden. 5. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, bei der 87. UMK über die aktuelle Sach- und Forschungslage sowie über eigene Aktivitäten zu berichten. Die Länder werden selbst einen Bericht über eigene Schritte zut lmplementierung von mehr U mweltgerechtigkeit vorlegen. 6. Die Umweltministerkonferenz hält es für erforderlich zu prüfen, wie gesundheitliche und sozioökologische Parameter nachhaltig in die Verkehrsinfrastrukturplanung, die Bauleitplanung, die städtebaurechtliche Planung sowie die Städtebauförderung verbindlich eingebunden werden können. 7. Die Umweltministerkonferenz bittet das Vorsitzland, diesen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, der Verkehrsministerkonferenz, der Bauministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zukommen zu lassen. 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 8: Entwicklung und Zukunftsperspektiven des Blauen Engels Beschluss: Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundes zur Kenntnis Angesichts der Problematik der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung bittet die Umweltministerkonferenz die Jury Umweltzeichen zu prüfen, ob die bestehenden Umweltzeichen für Car-Sharing (RAL UZ 100 und RAL UZ 100b) um ein weiteres Zeichen (RAL UZ 100c) ergänzt werden können, das in bislang an den COz-Werten des Dieselantriebs orientierten Flottenanforderungen Anreize schafft, ein Einpflegen andererAntriebe in die Flotten vorzunehmen. 86. Umweltministerkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 9: Klimaabkommen von Paris / Klimaschutzplan 2050 des Bundes Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass bei der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Klimarahmen-Übereinkommens in Paris der Text eines neuen Übereinkommens zum Klimaschutz angenommen wurde. Mit dem Übereinkommen von Paris ist der Staatengemeinschaft ein historischer Schritt zur Stärkung von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung gelungen. 2. Die Umweltministerkonferenz hält fest, dass das Pariser Übereinkommen ein wichtiger Meilenstein in der internationalen Klimapolitik ist: . Das Übereinkommen enthält erstmals in einem verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag das Ziel, die globale Erwärmung deutlich unter 2"C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und sogar Anstrengungen fúr eine Begrenzung auf 1,SoC zu unternehmen. Das Übereinkommen formuliert überdies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten H älfte des Jah rh u nderts Trei bhausgasneutralität zu erreichen. . Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht auch die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Auch wird die Konsistenz der Finanzmittelflüsse mit diesen Klimazielen als explizites und übergeordnetes Ziel des Übereinkommens definiert. Zugleich sichert das Übereinkommen finanzielle Unterstützung für die Entwicklungsländer, Technologieentwicklung und -transfer sowie Kapazitätsaufbau zu und verstärkt die Transparenz über Kl i masch utzma ßnah men u nd gewä h rte U nterstützu n g. 3. Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass am 22. April 2016 bereits 175 Staaten in New York das Übereinkommen von Paris unterzeichnet haben - darunter auch die EU und ihre Mitgliedsstaaten - und dass das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Übereinkommens zügig eingeleitet wird. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin 4. Die Umweltministerkonferenz sieht die Umsetzung des Übereinkommens als die zentrale Herausforderung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. 5. Die Umweltministerkonferenz sieht in der weiteren Umsetzung Deutschland und die Europäische Union in der Verantwortung, ihrer Rolle als Vorreiter im Klimaschutz weiterhin gerecht zu werden. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Klima- und Energieziele für 2030 vor dem Hintergrund der Pariser Ergebnisse zeitnah überprüft werden, um die notwendige Dynamik für die vereinbarten Ziele rechtzeitig aufzubauen. 6. Die Umweltministerkonferenz unterstützt die Absicht der Bundesregierung, einen nationalen Klimaschutzplan zu entwickeln, der die Zwischenziele für die Zeit nach 2020 zum Erreichen des langfristigen Klimaschutzziels der Reduktion der THG-Emissionen um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 verankert, die konkreten nächsten Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse des Pariser Klimaschutzkonferenz beschreibt und diese in einem breiten Dialog mit Maßnahmen unterlegt. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, auf der Basis der verschiedenen Vorschläge für einen geordneten Kohleausstieg im Austausch und in Abstimmung mit den Ländern einen Weg zum Ausstieg aus der Kohlenutzung zu entwerfen, der die Fragen Struktun¡randel, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit einbezieht. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass in Vorbereitung der Erarbeitung des nationalen Klimaschutzplans 2050 ein breiter Dialog- und Beteiligungsprozess von Juni 2015 bis März 2016 stattgefunden hat und Länder, Kommunen, Wirtschafts- und zivilgesellschaftliche Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger eingebunden wurden. 7. Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 den Weg zum Erreichen der mittel- und langfristigen nationalen Klimaschutzziele skizzieren will. Sie ist überzeugt, dass nur ein Bundel an geeigneten Maßnahmen diese Zielerreichung sicherstellen kann. Die Umweltministerkonferenz unterstützt, dass die Bundesregierung den Klimaschutzplan als ,,lernenden Prozess" anlegt, der vergleichbar den 86. Umweltministerkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Vereinbarungen im Pariser Abkommen regelmäßig überprüft und so angepasst wird, dass die Klimaschutzziele sicher erreicht werden. 8. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, das Verfahren zur Erstellung bzw. Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie dessen Planungsgegenstände konkret festzulegen, damit die Länder ihre Klimaschutzplanungen in vorhersehbarer Weise darauf abstimmen können. Die Umweltministerkonferenz bittet deshalb die BLAG KliNa, gemeinsam mit dem Bund einen Vorschlag für das Verfahren zur Abstimmung der Klimaschutzplanungen auf Bundes- und Landesebene zu erarbeiten. 9. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass strategisch ausgerichteter Klimaschutz, der auf lnnovation und Modernisierung sowie Effizienz setzt und damit den ohnehin stattfindenden Wandel gestaltet, ein entscheidender Antrieb für Lebensqualität und ein Motor fiir Wohlstand und Beschäftigung ist. Sie ist überzeugt, dass die Kosten, Belastungen und wirtschaftlichen Risiken dieser Transformation umso höher werden, je länger diese verzögert wird. Sie ist überzeugt, dass ein frühzeitiger Struktunryandel die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in einer Weltwirtschaft erhöht, die sich in diesem Jahrhundert auf Treibhausgasneutralität ausrichtet. 10. Die Umweltministerkonferenz verweist auf ihren Beschluss zur Länderbeteiligung vom November 2015 und nimmt zur Kenntnis, dass parallel zur Einleitung der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung die Umweltressorts der Länder um Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 gebeten werden. 11. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) das zentrale Element der europäischen Klimapolitik darstellt. Bei den weiteren Verhandlungen zur Verabschiedung einer geänderten Emissionshandelsrichtlinie ist den Ergebnissen der Klima- Konferenz in Paris Rechnung zu tragen. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bundesregierung sich bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung flexibler Marktmechanismen (Umsetzung von Artikel 6 des Pariser Vertrages) 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin insbesondere für eine hohe klimapolitische lntegrität der geförderten Projekte einzusetzen. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bundesregierung ferner, sich in den internationalen Verhandlungen für eine Verknüpfung des Europäischen Emissionshandels mit anderen Emissionshandelssystemen in der Welt einzusetzen. Protokollerkläru nq der Länder Baden-Wü rttem berq, Bremen, Ham bu rq, Hessen. N iedersachsen. Nordrhei n-Westfalen. Rhei nland-Pfalz. Sachsen- Anhalt. Schleswiq-Holstein. Thürinqen: Die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen bitten díe Bundesregierung, sich bei den laufenden Verhandlungen für die Erhöhung des Reduktionsfaktors in Art. 9 der Emissionshandelsrichtlinie einzusetzen. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 10: Klimaschutz im Gebäudebereich Novellierung des Energieeinsparrechts durch Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG Beschluss: 1. Der Gebäudesektor ist für knapp ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen und ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder enruarten daher von einer Novelle des Energieeinsparrechtes, dass sie sich konsequent an den Klimaschulzzielen orientiert, die sich Deutschland auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris, mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) vom Dezember 2015 gegeben hat. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bekräftigen ihren Beschluss aus der 85. Umweltministerkonferenz, dass die mit der Novellierung des Energieeinsparrechts angestrebte Optimierung eine hohe Klimaschutzwirkung mit wirtschaftlich vertretbaren Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbaren muss. ln diesem Rahmen halten sie es für unabdingbar, dass eine Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) dem Zielquadrat aus Klimaschutz, Bau- und Betriebskosten der Vereinfachung in der Anwendung und im Vollzug, sowie der Erhöhung der Transparenz und der Akzeptanz Rechnung tragen muss. Zielkonflikte müssen benannt und gelöst werden. 3. Die Umweltministerkonferenz hält dabei eine Betrachtung, die ausschließlich lnvestitionskosten ohne ausreichende Berücksichtigung der Betriebskosten in den Mittelpunkt stellt, für nicht ausreichend. Wichtige weitere Faktoren sind 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin insbesondere die Energieeffizienz, die Reduzierung von COz-Emissionen und der Primärenergieverbrauch. 4. Die Umweltministerkonferenz hält es darüber hinaus mittelfristig für sachgerecht, die bei der Herstellung von Baumaterialien und Bauteilen verbrauchte Energíe (sogenannte,,graue Energie") und deren COz-Emissionen künftig stärker zu berücksichtigen. 5. Eine Zusammenführung der energiesparrechtlichen Regelungen muss mehr sein als die Bündelung bestehender Regelungen. Aus diesem Grund sehen die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder noch weiteren Beratun gsbeda rf fü r eine g ru nd legende Reform. 6. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, zeitnah zu einer Bund-Länder-Besprechung zum Thema ,,Klimaschutz im Gebäudebereich" einzuladen mit dem Ziel, Erwartungen und Forderungen an die Neuregelung aus Sicht der Umweltministerkonferenzzu formulieren. 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 11: Energiewende in der Wärmeversorgung Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass in Deutschland etwa die Hälfte des Endenergieverbrauchs für Raum- und Prozesswärme benötigt wird. Die Wärmewende ist daher ein entscheidender Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele und sollte trotz aktuell niedriger Rohstoffpreise mit Nachdruck vorangetrieben werden. 2. Die Umweltministerkonferenz hält es für erforderlich, dass die Wärmewende aus einem kostenoptimierten und zukunftsfesten Mix aus Effizienzmaßnahmen und dem Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmesektor besteht. Sie muss zudem sozial ausgewogen und eng mit der Energiewende im Strombereich gekoppelt sein. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die noch ausstehende Notifizierung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz - KWKG) vom 21. Dezember 2015 durch die Europäische Kommission zu unterstützen und nach Möglichkeit zu beschleunigen. Gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Kombination mit Wärmenetzen sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer COz-freien Wärmeversorgung. Diese Anlagen sollten perspektivisch vorzugsweise mit biogenen Brennstoffen aus Abfall und Reststoffen oder synthetischem, mit Hilfe von Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugtem Gas (Wasserstoff/Methan) betrieben werden. Sie können zudem die Sektorkopplung des Strom- und Wärmemarktes unterstützen. Aktuell werden viele KWK-Projekte nicht umgesetzt, da für lnvestoren und Betreiber ein verlässlicher Rechtsrah men fehlt. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die Förderung des Einbaus einer neuen, mit Heizöl betriebenen 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Brennwerttherme auslaufen zu lassen. Diese Förderung widerspricht den Klimaschutzzielen. Zusätzlich wird durch die bestehende Förderung und die aktuell niedrigen Rohstoffpreise für fossile Energien der Wettbewerb für Erneuerbare Energien erschwert. Daher sollten die vorhandenen Fördermittel umgewidmet werden und zur verstärkten Förderung der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor genutzt werden. Das BMUB wird gebeten, die Förderung von mit Heizöl betriebenen Brennwertthermen auf ihre Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen zu überprüfen und bis zur 87. UMK zu berichten, ob und in welchem Zeitraum die Förderung angepasst werden soll. 5. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, das deutsche Energieeinsparrecht zu vereinfachen und sich zukünftig neben Effizienzanforderungen an die Gebäudehülle stärker am Parameter COz-Einsparung als an den Primärenergiefaktoren zu orientieren. Für die Erreichung der Klimaziele sollen systemorientierte Lösungen verfolgt und die Erneuerbaren Energien für den Neu- und Gebäudebestand verstärkt genutzt werden. Dazu sind geeignete regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Neubau und den Gebäudebestand zu schaffen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund zu prüfen, ob beim Energieeinsparrecht beispielsweise im Rahmen der Primärenergiefaktoren Energieträger wie Erdgas und Ö1, deren Emissionen sich tatsächlich deutlich unterscheiden, künftig unterschiedlich bewertet werden sollten. Protokollerklärunq der Länder Baden-Württemberq. Bremen. Hamburq. Hessen. Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz. Sachsen-Anhalt, Schleswiq-Holstein, Thürinqen und dem Bund: Grundsätzlich sollten ab Mitte des nächsten Jahrzehnts im Neubau keine Ölheizungen meh r eingesetzt werden. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 12| Dekarbonisierung Wurde zusammen mit TOP 9 beraten 86. U mweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 13: Stärkung des Carsharing Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Kenntnis. 2. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Aktivitäten zur Gesetzgebung auf Bundesebene und bittet den Bund, zeitnah zu den auf Landesebene nötigen Regelungen eine enge Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der Länderzu beginnen. 3. Die Umweltministerkonferenz bittet die zuständigen Ministerien in den Ländern, ihrerseits zeitnah und inhaltlich abgestimmt die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung des Carsharings zu ergreifen. 4. Die Umweltministerkonferenz bittet das Vorsitzland, den Beschluss der Verkeh rsm i n isterkonfe renz zu überm itteln. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 14: Elektromob¡l¡tät Beschluss: Die UMK nimmt den Bericht des Bundes zur Kenntnis. 86. Umweltm inisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 15: Kennzeichnung von Pkw im Rahmen der Evaluierung der Pkw-E nerg ieverbrauchs ke n nze ich n u n gsverord n u n g (Pkw- EnVKV) UMLAUFVERFAHREN 1 6/2016 (Beschlossen 1 5.06.2016) 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 16: Gemeinsame Agrarpolitik ZURUCKGEZOGEN 86. U mweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 17: Novellierung der Düngeverordnung Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder halten die Wirkung der derzeitigen Regelungen der Düngeverordnung für nicht ausreichend, um die Gewässerschutzziele aus Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rah men richtl inie u nd N itratrichtl i n ie zu erreichen. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder sehen mit Sorge, dass die EU-Kommission beschlossen hat, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Sie fordern den Bund angesichts der erheblichen ökologischen Folgen sowie der drohenden Vertragsstrafe im EU-Vertragsverletzungsverfahren nachdrücklich auf, das Novellierungsverfahren zu beschleunigen und dem Bundesrat sch nel lstmög lich eine ü bera rbeitete Du ngeverord n u n gsnovel le vorzulegen. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bekräftigen zut inhaltlichen Ausgestaltung ihre bisherigen Beschlüsse und fordern den Bund auf, im aktualisierten Entwurf einer Düngeverordnung die von der EU- Kommission in ihrer an die Bundesregierung abgegebenen ausführlichen Stellungnahme vom 21 .03.2016 gestellten Anforderungen zu berücksichtigen. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bedauern, dass durch die Verzögerungen bei der Düngeverordnung auch die gleichzeitige Behandlung des Entwurfs einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unnötig verschleppt wird. Protokollerklärung der Länder Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen Saarland und Schleswig-Holstein: 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Der Bund wird aufgefordert, im aktualisierten Entwurf einer Düngeverordnung die weiterführenden Ansätze in dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erarbeiteten Papier,,Prognose Düngeverordnung" zu berücksichtigen. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 18 Glyphosat KEIN BESCHLUSS 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 19: Maßnahmen zum Schutz der Bienen Beschluss: L Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder sehen das derzeitige Bienensterben in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuellen besorgniserregenden Situation vieler lnsektenarten in Deutschland, u.a. verursacht durch den Rückgang des Nahrungsangebots in der Agrarlandschaft. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder stellen fest, dass insofern der Schutz von Honig- und Wildbienen und anderen Bestäubern vor dem schädlichen Einfluss von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der Neonicotinoide derzeit in Deutschland zu verbessern ist. 3. Aufgrund des hohen unmittelbaren Risikos für die Biodiversität und damit auch für die landwirtschaftliche Ertragssicherheit und die Umwelt bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung, sich national und EU-weit für eine deutlich restriktivere Handhabung von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen einzusetzen. Dabei sind die verschiedenen Optionen, wie Anwendungsverbote, Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsbestimmungen jeweils im Einzelnen zu prüfen. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten zudem die Bundesregierung, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz lnstrumente für eine wirksame Risikominderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes generell zu entwickeln und einzuführen, um die Belastung der Honig- und Wildbienen sowie anderer Bestäuber-lnsektenarten mit Pflanzenschutzmitteln zu begrenzen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bund den Vorschlag des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Einführung einer 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Abgabe auf Pflanzenschutzmittel als verursacherbezogenes Lenkungsinstrument prüft und bitten den Bund über das Ergebnis der Prüfung der UMK zu berichten. Protokol lerkläru nq der Lä nder Bremen. Hambu rq. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-PÍalz: Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten die Einführung eines vollständigen nationalen Verbotes des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der Neonicotinoide für erforderlich und bitten, von jeglichen Aufweichungen oder weiteren Einschränkungen dieses Verbotes abzusehen. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 20: lllegale Nachstellung und Vogeljagd in der EU Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht des BMUB über die Perspektiven deutscher, europäischer und internationaler Bemühungen zut Eindämmung illegaler Vogeljagd zur Kenntnis. Sie bitten den Bund, sich weiterhin gegenüber der EU-Kommission für einen stärkeren Schutz bestandsgefährdeter Vogelarten durch Eindämm ung illegaler Nachstellung und legaler Bejagung einzusetzen. 2. Die Umweltministerkonferenz hält es angesichts der Bestandsrückgänge gefährdeter Vogelarten für dringend geboten, die Anstrengungen im europäischen und internationalen Vogelschutz zu intensivieren. Es gilt insbesondere, innerhalb der EU konsequenter die illegale Nachstellung und Bejagu ng bestandsbedrohter Vogela rten zu unterbinden. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder anerkennen die Aktivitäten des Bundes auf europäischer Ebene und gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes einiger Arten legt jedoch nahe, dass europäische Vorgaben und internationale Resolutionen nicht ausreichend umgesetzt werden. Gleichzeitig werden von Bund und Ländern umgesetzte Artenhilfsprogramme und andere Artenschutzmaßnahmen konterkariert. 4. Die Umweltministerkonferenz hält es für geboten, dass die Vollzugsanstrengungen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung illegalen Vogelfangs und -handels intensiviert werden. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 21:. Alleenschutz sichern - RPS 2009 anpassen Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz verweist darauf, dass Alleen und Baumreihen bedeutende und vielgestaltige Elemente der Kulturlandschaft Deutschlands sind, die es langfristig zu erhalten gilt. Neben einer Vielzahl von verkehrstechnischen und landschaftsgestaltenden Funktionen haben sie vor allem einen besonderen ökologischen Wert. Sie bieten zahlreichen Pflanzen und Tieren einen einzigartigen Lebensraum und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die mikroklimatischen Verhältnisse in ihrer Umgebung nachhaltig zu verbessern. Sie mindern Verkehrslärm, filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft und fungieren als Kohlendioxidsenke. 2. Die Umweltministerkonferenz sieht sich daher dem Schutz der Alleen in besonderem Maße verpflichtet. Die ökologischen und landschaftsgestalterischen Werte der durch Alleen und Baumreihen geprägten Kulturlandschaft dürfen nicht hinter den Anforderungen an ein modernes, leistu ngsfäh iges und verkeh rssicheres Straßennetz zu rückstehen. 3. Die Umweltministerkonferenz stellt mit großer Sorge fest, dass die derzeit geltenden ,,Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahzeug- Rückhaltesysteme (RPS) 2009" und die hierzu erlassenen Anwendungshinweise dem Alleenschutz entgegenstehen und den Alleenbestand langfristig gefährden. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten daher das BMUB, sich im Zuge der aktuellen Fortschreibung der ,,Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) 2009" für die nachhaltige Sicherung des Alleenschutzes einzusetzen und darauf 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin hinzuwirken, dass die für Umwelt- und Naturschutz zuständigen Behörden, Verbände und Organisationen umfassend beteiligt werden. 5. Die Umweltministerkonferenz bittet das Vorsitzland, den Beschluss der Verke h rsm i n isterkonfe renz zur Ken ntn is zu ü berm ittel n. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 22= Mikroverunreinigungen in Gewässern Beschluss: Die Umweltministerkonferenz (UMK) nimmt den Gesamtbericht ,,Mikroschadstoffe in Gewässern mit dem ergänzten Kapitel 4 - Pestizide -" z.)t Kenntnis und bittet um Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Bericht bei der Entwicklung einer zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Mikroschadstoffstrategie. Die gemeinsame Strategie soll eine kontinuierliche ldentifizierung und Priorisierung gewässerrelevanter Mikroschadstoffe (wie Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel) sowie ein koordiniertes Vorgehen beim Monitoring gewährleisten. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 23: Abgabe auf Plastikbeutel für Meeres- und Gewässerschutz venrenden ZURÜCKGEZOGEN 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 24: Automobile Abgasemissionen minimieren, Luftrei n haltepol iti k konseq uent weiterentwickel n, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund zut 87. UMK im Herbst 2016 über den Umsetzungsstand der Beschlüsse zum TOP 33, 34, 35 und 37 der 85. UMK am 13. November 2015 in Augsburg und der Beschlüsse der Sonder-UMK am7. April 2016 in Berlin zu berichten. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern im Zusammenhang mit den Rückrufen das Kraftfahrt-Bundesamt auf (KBA) darzulegen, nach welchen Kriterien das KBA Fahrzeugtypen zum Rückruf frei gibt. Weiterhin fordern die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung auf, die Effekte der Nachbesserungen auf die Luftschadstoff- und COz-Emissionen und die Auswirkung der Nachbesserungen auf die Luftqualität darzulegen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) auf, den am 22.04.2016 angekündigten Rückruf von Fahrzeugen schnellstmöglich umzusetzen sowie die Umsetzung umfassend zu übenruachen. Dies soll ebenso für Rückrufe wegen zwischenzeitlich und kunftig aufgedeckter Manipulationen bzw. unzulässig verwendeter Abschalteinrichtungen gelten. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern das BMVI und KBA auf, weitere Fahrzeuge hinsichtlich deren Emissionsverhaltens zu untersuchen. Der Bund wird weiter gebeten, bis zur 87. UMK im Herbst 2016 zu berichten, ob er es f[jr erforderlich ansieht, das europäische Recht in diesem Punkt weiter zu schärfen, damit das Oberziel einer effektiven 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Luftreinhaltung nicht mehr wie in der Vergangenheit durch unangemessene Auslegungen des EU-Rechts unterlaufen werden kann. 86. Umweltm inisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 25: Maßnahmen zur Einhaltung der NOz-lmmissionsgrenzwerte Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass der Bericht der Untersuchungskommission ,,Volkswagen" in vollem Umfang die auch schon bisher bestehenden Annahmen und Kenntnisse bestätigt: Dieselfahrzeuge der Klassen EURO 5 und 6 emittieren in erheblichem Maße Stickstoffoxide. lnsofern ist gegenüber der Kenntnislage zur Sonder-Umweltministerkonferenz vom 7. April 2016 kein wesentlich neuer Sachstand gegeben. Die Umweltministerkonferenz sieht sich in ihren Forderungen bestätigt. 2. Die Umweltministerkonferenz fordert bezuglich des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen insbesondere: . Die Emissionen müssen, besonders im Stadtverkehr, umfassend reduziert werden. . Das beschlossene und veröffentlichte RDE-Verfahren muss durch weitere europäische Regelungen (3. und 4. RDE-Paket), im Besonderen zut Überprüfung der Fahrzeuge im Feld ("Feldüberwachung"), ergänzt werden. . Eine unabhängige Übenvachung von Typ- und Seriengenehmigung muss rechtlich veran kert werden. . Die Kosten der Übenruachungsmaßnahmen müssen rechtlich verbindlich auf die Hersteller übertragen werden. . Ebenso müssen Vergehen durch wirksame Sanktionen auf nationaler und europäischer Ebene rechtlich geahndet werden können. 3. Die Umweltministerkonferenz weist darauf hin, dass die beabsichtigte Software-Korrektur in Bezug auf die Abschaltung der Abgasreinigungseinrichtungen , die durch den Bericht der Untersuchungskommission initiiert wird, keine signifikante Verbesserung der Luftqualität in den Städten mit sich 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin bringen wird, zumal lediglich ein sehr geringer Prozentsatz der 14 Mio. zugelassenen Diesel-PKW in Deutschland betroffen ist. Die durch das 1. und 2. RDE-Paket beschlossenen Emissionsminderungen führen nach Berechnungen des UBA ohne weitere Maßnahmen erst 2030 zur Einhaltung de r I m m issionsg renzwerte fü r Stickstoffd ioxid. 4. Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht der LAI ,,Handlungsbedarf und -empfehlungen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte" zur Kenntnis und stimmt einer Veröffentlichung auf der Homepage der LAI zu. Von den im LAI- Bericht genannten Maßnahmen ist neben kurzfristig wirksamen immissionsmindernden verkehrlichen Maßnahmen (wie Verkehrsbeschränkungen nach gerade/ungerade Kennzeichen) vor allem die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge als Grundlage für die mittelfristige Ergreifu ng veru rsachergerechter Ma ßnahmen real isierba r. 5. Die Umweltministerkonferenz bittet ihren Vorsitzenden um Weiterleitung des Berichtes an die Verkehrsministerkonferenz, verbunden mit der Bitte, den Bericht in deren neu einzurichtende Arbeitsgemeinschaft, die bis zum Herbst 2016 Maßnahmen für eine mobilitätssichernde Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte aufzeigen und bewerten soll, einzuspeisen und die Umweltministerkonferenz in die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft einzubeziehen. 6. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die im LA|-Bericht genannten Kennzeichnungsmöglichkeiten im Hinblick auf Wirksamkeit, rechtliche Zulässigkeit, Vollziehbarkeit und zeitnahe Realisierbarkeit zu prüfen. 86. Umweltm inisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 26: Gesamtlärmbetrachtung von Straße und Schiene Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen ausdrücklich, dass im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zwischen CDU/CSU und SPD vom 14. Dezember 2013 die Reduzierung der Lärmbelastung als ,,entscheidend" fur die Akzeptanz von Mobilität und die weitere Modernisierung der lnfrastruktur bezeichnet wird. Sie weisen darauf hin, dass es dort heißt, dass Regelungen für den verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz geschaffen werden sollen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene müsse als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen ausdrücklich die Absenkung der Lärmsanierungswerte an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Verbindung mit einer Erhöhung der Haushaltsmittel auf 150 Millionen Euro im Rahmen des Bundeshaushaltsplans 2016. Die Angleichung dieser Werte an die Lärmsanierungswerte an Straßen in der Baulast des Bundes fördert die Gleichbehandlung von Lärmbetroffenen und stärkt deren Belange. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder stellen dennoch fest, dass die bislang ergriffenen Minderungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm insbesondere an Straßen, die nicht in die Baulast des Bundes fallen, effektiv und umfangreich zu reduzieren weitere Maßnahmen sind dringend notwendig. Lärm ist nach wie vor die Umweltbelastung mit der höchsten Anzahl von Betroffenen. 4. Vor diesem Hintergrund erneuern die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder ihre Bitte der 83. UMK an den Bund, die Belastung mit 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Verkehrslärm entschiedener anzugehen und einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm sicherzustellen. ln Bezug auf den bestehenden Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sollten dabei alle relevanten Verkehrslärmquellen verkehrsträgerübergreifend betrachtet werden. 5. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund darzulegen, . ob und wie er beabsichtigt, einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz umzusetzen und . die Länder kurzfristig über die LAI in seine Aktivitäten einzubinden. 6. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, über die Ergebnisse des Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes,,Modell zur Gesamtlärmbetrachtung" zu berichten und die verschiedenen Konzepte zur Gesamtlärmbetrachtung hinsichtlich ihrer Eignung zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz unter Einbindung der LAI vorzulegen. 7. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, zukünftig den Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes mit dem Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zu verknüpfen. L Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, um eine Ungleichbehandlung der Anwohnerinnen und Anwohner an neuen Schienenstrecken, bei denen Abschnitte mit und ohne Schienenbonus planfestgestellt werden, zu vermeiden. 9. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen die Bereitstellung von Fördermitteln für die Lärmbekämpfung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Sie vertreten allerdings die Auffassung, dass diese Fördermittel bei Weitem nicht ausreichen, um 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin flächendeckend gesundheitsverträgliche Lärmsituationen zu schaffen. Sie bekräftigen daher ihre Forderungen zu TOP 14 der 82. U mweltm in isterkonferenz. 10. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, sich spätestens bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2016 für eine Bereitstellung von ausreichenden Fördermitteln für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in kommunaler Baulast einzusetzen. 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 27= Berechnungsgrundlagen für eine Anlastung der Kosten der Lärmbelastung Beschluss: Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund um Bericht zur anstehenden Anderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes insbesondere zur Frage, mit welcher Begründung Fahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Fernbusse nicht bemautet werden sollen, und zum Stand der Berechnungsgrundlagen für eine Anlastung externer Kosten (insbesondere bei Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe) zu berichten. 86. Umweltm inisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 28: Eine umwelt-, flächen- und klimaschutzorientierte Fortentwicklung des Entwurfes des Bundesverkeh rswegeplans ist erforderl ich KEIN BESCHLUSS 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 29: Novelle der 42. BlmschV Beschluss: 1. Die Umweltministerinnen und -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, angesichts der lnfektionsmöglichkeit durch derartige industrielle Anlagen mit gefährlichen Bakterien, das laufende Verordnungsgebungsverfahren zum Bundesimmissionssch utzgesetz über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BlmSchV) vom Januar 2016 so schnellwie möglích erfolgreich abzuschließen. 2. Die Umweltministerinnen und -minister und -senatoren der Länder stellen fest, dass es fur die erfolgreiche Entdeckung der über Verdunstungskühlanlagen ausgebreiteten Legionellen unabdinglich ist, gesetzliche Pflichten für die Betreiber wie Melde-, Wartungs- und Messverpflichtungen bald in Kraft treten zu lassen 3. Die Umweltministerinnen und -minister und -senatoren der Länder erwarten die Entwicklung eines onlinebasierten länderübergreifenden Datenbanksystems, in dem die in Frage kommenden Betriebe mit ihrem aktuellen Status bundesweit erfasst sind. 4. Die Umweltministerinnen und -minister und -senatoren der Länder betonen, dass sowohl nach BlmSchG genehmigungsbedürftige Anlagen als auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einzubeziehen sind, damit der effektive Einsatz des Datenbanksystems gewährleistet ist. 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 30: Bericht über den aktuellen Stand zur Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes Der Bericht des BMUB wurde zur Kenntnis genommen 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 31: Anpassung der EU-Batterierichtlinie an neuartige, schadstofffreie Batteriesysteme Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt, dass an verschiedenen Forschungsstandorten Batteriesysteme mit dem Ziel entwickelt werden, dass für die Energiespeicherung keine gefährlichen Stoffe, insbesondere keine Schwermetalle venvendet werden. Die Anwendungsmöglichkeiten dieser Batteriesysteme reichen von großen stationären Energiespeichersystemen, die die überschüssige Energie von industriellen Windkraft- und Solaranlagen speichern können, bis hin zu kleinsten Batterien, die für verschiedene mobile Anwendungen verwendet werden können. 2. Die Umweltministerkonferenz hält es im Sinne der Produktverantwortung für zweckmäßig, wenn auf EU-Ebene Anreize zugunsten der Markteinführung von besser umweltverträglichen Batterien und Akkumulatoren im Sinne von Artikel 5 der Batterierichtlinie geschaffen werden. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten eine länderoffene Arbeitsgruppe unter der Obmannschaft Thüringens, zeitnah die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer Anpassung der Batterierichtlinie an den technischen Fortschritt zu prüfen und auf der nächsten UMK darüber zu berichten. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Prüfung im Rahmen der Fortentwicklung der Batterierichtlinie zu berücksichtigen. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 32133: Entwu rf ei ner Verwaltungsvereinbaru n g zur E rrichtu ng einer gemeinsamen Servicestelle für die Stoffliche Marktüberwachung Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz nimmt den vorgelegten Entwurf einer Venrvaltungsvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle für die Stoffliche Marktüberuvachung mit der Maßgabe, dass $ 1, Abs. 2 wie folgt ergänzt wird, zustimmend zur Kenntnis: Die Übenrvachung von Bedarfsgegenständen nach den Vorschriften des LFGB ist nicht Gegenstand der Aufgaben der Servicestelle. Bei den Aufgaben der Servicestelle bleiben die verschiedenen chemikalienrechtlichen Zuständigkeiten in den Ländern bei der Übenryachung von Bedarfsgegenständen i.S. des $ 2 LFGB unberührt. ln Einzelfällen wird die Servicestelle zur Klärung von Fragestellungen zu Schnittstellen Kontakt mit den zuständigen Stellen des LFGB aufnehmen. 2. Die Tätigkeit der Servicestelle wird im dritten Jahr nach Einrichtung durch das Sitzland unter Einbindung der Länder evaluiert und das Ergebnis der U mweltm inisterkonferenz vorgelegt. 3. Die Umweltministerinnen, -miníster und -senatoren der Länder empfehlen den Ländern, das Land Baden-Württemberg als Sitzland für eine gemeinsame Servicestelle für die Stoffliche Marktüberwachung auf der Grundlage der Venrualtungsvereinbarung zu bestimmen. 4. Das Vorsitzland der Umweltministerkonferenz wird beauftragt, diesen Beschluss der Finanzministerkonferenz mit der Bitte um Zustimmung zu übermitteln. 5. Nach Zustimmung durch die Finanzministerkonferenz wird der Vorsitz der Umweltministerkonferenz gebeten, einen aktualisierten Kostenplan auf Basis der sich an der Servicestelle beteiligenden Länder der Umweltministerkonferenz zur Kenntnisnahme vorzulegen und anschließend die Unterschriften zur Ven¡raltungsvereinbarung einzuholen. 86. Umweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Protokollerklärunq des Landes Hamburs: Hamburg wird der Venrualtungsvereinbarung gegenwärtig noch nicht beitreten. Für Hamburg ist zur Zeit nicht erkennbar, dass der Nutzen einer solchen Servicestelle in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht, insbesondere die beispielhafte Aufgabenbeschreibung und Kostenaufstellung lässt diesen Nutzen für den Venrvaltungsvollzug in Hamburg nicht erkennen. 86. U mweltmi nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 34: Einwegkaffeebecher - Verringerung des Aufkommen durch Aufklärung und freiwillige Maßnahmen Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz sieht die Notwendigkeit, den Einsatz von Einwegbechern zu reduzieren. Dies gilt im Besonderen für das Marktsegment Kaffeebecher (,,coffee to go"). 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die ökologische Bedeutung des zunehmenden Verbrauchs von Einweg(kaffee)bechern zu untersuchen sowie unterschiedliche Ansätze zur Reduzierung der Menge an Einwegkaffeebechern im kommunalen Abfallaufkommen durch Konsumentenaufklärung und freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft auf Umsetzbarkeit und Wirksamkeit hin zu prüfen und bis zur 88. UMK zu berichten. 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die Möglichkeiten andenrueitiger, rechtlicher Maßnahmen zu prüfen und hierzu bis zur 88. UMK zu berichten. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 35: Alternativen in der Klärschlammnutzung Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Absicht der Bundesregierung in der Novelle der Klärschlammverordnung für die Zukunft grundsätzlich eine Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen oder Klärschlammaschen vorzugeben. 2. Die Umweltministerkonferenz betont den Vorrang aller Maßnahmen, welche die Schadstoffeinträge an der Quelle reduzieren, indirekte Einleiter stärker überwachen, rückstandsfreie Medikamente bereits bei der Zulassung fördern und den Eintrag persistenter Stoffe frühzeitig chemikalienrechtlich unterbinden. 3. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bundesregierung, die Weiterentwicklung von Verfahren zur schonenden Gewinnung pflanzenvenvertbaren Düngers auf der Basis von Klärschlämmen sowie Forschung zur Entwicklung von Materialien zur effektiven Substitution synthetischer Polymere zu fördern. 4. Die Umweltministerkonferenz sieht die Notwendigkeit, Forschung und Entwicklung zu verstärken, weil die Übergangsfristen zur Deponierung der Aschen bis 2036 sehr lang sind und die technischen Möglichkeiten zum umweltfreundlichen Recycling eines pflanzenverfügbaren Düngers noch nicht ausgereift sind. 86. U mweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 36: Risi ken g renznaher ausländ ischer Atom kraftwerke Beschluss: 1. Viele grenznahe Atomkraftwerke entsprechen aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Sicherheitsanalysen, Befunde und Störfälle haben deutlich gemacht, dass ihr Betrieb mit erhöhten Risiken verbunden ist. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen deshalb den nachdrücklichen Einsatz der Bundesregierung gegen Laufzeitverlängerungen, für eine zumindest vorübergehende Stilllegung der belgischen Reaktoren Tihange und Doel sowie für eine Umsetzung der von der französischen Regierung angektindigten vorzeitigen Stilllegung des Standortes Fessenheim. Die Bemühungen zur vorzeitigen Stilllegung sollten auch auf das Atomkraftwerk Cattenom ausgedehnt werden. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder sind sich bewusst, dass der jeweilige Staat die alleinige Verantwortung für die Aufsicht über die kerntechnische Sicherheit der auf seinem Staatsgebiet betriebenen kerntechnischen Anlagen trägt. Sie fordern die Bundesregierung auf, weiterhin die ihr zur Verfugung stehenden Mittel der europäischen und internationalen Zusammenarbeit zu nutzen, um Konsens über möglichst hohe europäische bzw. internationale Sicherheitsstandards für kerntechnische Anlagen zu erzielen, nicht nur bei Neubauten, sondern auch für bestehende Atomkraftwerke; sich ferner weiterhin dafür einzusetzen, dass andere europäische Staaten die Laufzeit ihrer bestehenden Reaktoren nicht verlängern und dass - fur die Fälle, in denen Laufzeiten dennoch verlängert werden eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung auch dann verpflichtend wird, wenn die Laufzeit von Atomkraftwerken, die für einen bestimmten Zeitraum genehmigt war, verlängert wird. 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin 3. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, sich in der internationalen Atomhaftung fur deutlich erhöhte Mindesthaftungs- und Deckungssummen einzusetzen, insbesondere durch schnellstmögliches lnkrafttreten der Protokolle vom 12. Februar 2004 zur Anderung des Pariser Übereinkommens und des Briisseler Zusatzü berei n kommens. 4. Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340111 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreichungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreichungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen. 5. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, international und insbesondere auf europäischer Ebene für eine Energiewende zu werben sowie diejenigen Staaten zu unterstützen, die den Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie bereits beschlossen haben, damit ihnen die Energiewende gelingt. 86. Umweltmi n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 37: Bedeutung der Ressourceneffizienz für den Umweltbereich Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz bekräftigt ihren Beschluss der 85. UMK zur Bedeutung der Ressourceneffizienzfür den Umweltbereich und stellt fest, dass Ressourceneffizienz alle Umweltmedien umfasst und somit ein Querschnittsthema und zentrale Aufgabe der Umweltressorts ist. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder nehmen den Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe Ressourceneffizienz (LAGRE) zur Kenntnis und stellen fest, dass die Belange der Länder durch die LAGRE in die Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ProgRess ll eingebracht werden konnten und danken allen Beteiligten. 3. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass zunehmend auch aus Gründen einer kohärenten Ressourceneffizienzpolitik von Bund und Ländern eine frühe Einbindung der Länder schon in der Konzeptionsphase der weiteren Fortschreibung von ProgRess erforderlich ist und beauftragt die LAGRE, sich an der Umsetzung von ProgRess ll zu beteiligen und weiterhin an der Fortschreibung von ProgRess mitzuwirken. Sie bitten das BMUB, die Länder hierbei schon in der Konzeptionsphase der Fortschreibung einzubinden. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 38: Vermeidung von Lebensmittelabfällen Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass das gemeinsame Engagement zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen nicht nur unter ethischen und sozialen Aspekten, sondern auch aus ökonomischen und ökologischen Gründen verstärkt werden sollte. Entlang der Wertschöpfungskette bis hin zur Entsorgung werden natürliche und wirtschaftliche Ressourcen mit entsprechenden Umweltauswirkungen verbraucht. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden in Deutschland jährlich Lebensmittel im Wert von riber 20 Mrd. Euro vernichtet. Dies lässt eine Reduzierung der Wegwerfraten auch aus Umweltsicht dringend geboten erscheinen. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen die bereits eingeleiteten Aktivitäten des Bundes und venryeisen zudem auf die bereits zahlreich stattfindenden Maßnahmen in den Ländern. Sie betonen die Notwendigkeit, alle Akteure in die Pflicht zu nehmen, wie etwa Produzenten, die lndustrie, Verarbeiter, den Handel, Gastronomie und Endverbraucher, und sie verbindlich in die derzeit zu erarbeitende nationale Strategie des Bundes und der Länder mit einzubinden. Sie stellen fest, dass mögliche Maßnahmen vorrangig auf freiwilligen Vereinbarungen, wie etwa beim Thema Plastiktüten, basieren können. Zusätzlich sind aber verbindliche Zielsetzungen und Vereinbarungen zu prüfen, um den Anteil der Lebensmittelverluste deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus sollten Potenziale technologiezentrierter Ansätze, wie bspw. sog. ,,intelligenter Verpackungen" für Lebensmittel, geprüft werden. 3. Die Umweltmínisterinnen, -minister und -senatoren der Länder halten es neben der Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung unter enger Einbeziehung der Länder für erforderlich, dass der Bund eine ressortübergreifende Koordinierungsfunktion wahrnimmt. Sie begrüßen daher den auf der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz gefassten Beschluss zur Einrichtung 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin einer Koordinierungsplattform. Sie bitten den Bund für diese Koordinierungsaufgabe ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Länder eng in den Prozess einzubinden. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren bitten den Bund, zur 88. UMK zu berichten, wie die Datenlage zu Lebensmittelabfällen verbessert werden und wie die Vermeidung von Lebensmittelabfällen mit Blick auf das von den Vereinten Nationen formulierte Ziel der Halbierung der Lebensmittelverluste und -abfälle bis 2030 forciert werden kann. 5. Umweltministerkonferenz bittet den Vorsitz, diesen Beschluss den Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz und der Agrarministerkonferenz zu übermitteln. 86. U mweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 39: Gentech ni k: U msetzun g der Opt-out-Richtl i n ie Beschluss: Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, zum Stand der Umsetzung der Opt-out-Richtlinie der EU in nationales Recht zu berichten. 1. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie 20151412 bundesweit umzusetzen und ven¡veisen auf den Beschluss der 84. UMK vom 22.05.2015 und der AMK vom 15.04.2016. Sie unterstützen das im Eckpunktepapier der AG Kompromissfindung Opt-out vom 25.02.2016 zum Ausdruck gebrachte gemeinsame Verständnis für einen einheitlichen und widerspruchsfreien Vollzug der Opt-out-Richtlinie 20151412 gemeinsam mit dem Bund auf der Grundlage eines Bundesgesetzes. 2. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, die nationale Umsetzung der Opt-out-Richtlinie zeitnah noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages vorzunehmen. 3. Bund und Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder eruvarten, den Ermessensraum für ein Opt-out möglichst eng zu fassen (,,soll"-Regelung) und die zwingenden Gründe gemäß der EU- Richtlinie 20151412 eins zu eins umzusetzen. 4. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder erwarten, dass die zwingenden Gründe, die länderübergreifend bundesweit gelten, vom Bund für die Begründung der Rechtsverordnung genutzt werden. Die Umweltministerkonferenz geht davon aus, dass der Bund frühzeitig die fachliche und rechtliche Kompetenz seiner Behörden bei der eigenen 86. Umweltmi n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Begründung von Verboten nutzt und den Ländern im Rahmen einer Opt-out- Regelung zur Verfügung stellt. 86. Umweltm i n isterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP 40: Hochwasser durch Starkregenerei g n isse (Sturzfl uten) im Mai/Juni 2016 Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz stellt unter dem Eindruck der katastrophalen Auswirkungen der jüngsten Unwetter fest, dass Starkregenereignisse eine außerordentliche Gefahr für Leib und Leben darstellen und zu enormen Sachschäden führen können. 2. Entsprechend der Aussagen des Weltklimarats (IPCC) ist davon auszugehen, dass Starkregenereignisse in Deutschland in Folge des Klimawandels im Laufe der nächsten Jahrzehnte an Häufigkeit und lntensität zunehmen werden. Auch bei einer Erreichung der Ziele der Klimakonferenz in Paris (COP 21) ist der Klimawandel nicht zu stoppen. Daher gilt es im Sinne einer vorsorgenden Umweltpolitik, umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Mensch und Umwelt zu ergreifen. 3. Die Umweltministerkonferenz weist deshalb erneut darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten ausreichende Mittel und qualifiziertes Fachpersonal erfordert, um einen vielfach höheren Finanzaufwand für die Beseitigung von Schäden zu vermeiden. 4. Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass durch Schauer- oder Gewitterregen auftretende (konvektive) Niederschläge ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko darstellen. Solche Ereignisse sind äußerst schwer vorhersehbar und haben eine sehr geringe Reaktionszeit. Daher sind neben weiteren Vorsorgemaßnahmen insbesondere die lnstrumente der allgemeinen Gewässeraufsicht aber auch der Eigenübenrvachung im Rahmen der Vorsorge zu stärken. 5. Die Umweltministerkonferenz bittet den Bund, den DWD personell und finanziell zu stärken, um die Warnung der Bevölkerung vor Sturzfluten 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Verbesserung der Starkniederschlagsprognosen und die Bereitstellung von Starkniederschlagskarten sowie eine Alarmierung auf Grund von Messdaten des Radarverbundes und der Niederschlagsmessstationen. Die regionale Kompetenz und Erreichbarkeit des DWD ist bei der Prognose von lokalen Sturzfluten besonders wichtig und muss in der Fläche erhalten bleiben. Mit ortsschärferen Warnungen und Alarmierungen des DWD können die vorhandenen lnstrumente des Risikomanagements effektiver und genauer genutzt werden, um die Risiken von Starkregenereignissen zu mindern. 6. Die Umweltministerkonferenz hält es darüber hinaus für erforderlich, gezielte Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement zu entwickeln und bittet die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Anlehnung an die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie eine Strategie zu erarbeiten. Dabei sind unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu berücksichtigen. Dazu ist zur 87. UMK zu berichten. 7. Die Umweltministerkonferenz bittet die Justizministerkonferenz bei ihren anstehenden Prüfungen, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Die Ereignisse der letzten Wochen haben eindrucksvoll bestätigt, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen und Siedlungsgebiete durch Starkregenereign isse getroffen werde n kö n nen. 8. Die Umweltministerkonferenz ist sich einig, dass die Strategie zur Beurteilung der Folgen des Klimawandels auf die Wassen¡rirtschaft, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Starkregenereignissen weiterentwickelt werden muss. Sie bitten die LAWA, aufbauend auf den Beschlüssen der LAWA-Sondersitzung vom 31.05.2016 in Kressbronn und unter Berücksichtigung des Fortschrittsberichts der Bundesregierung zur 86. Umweltministerkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel den wassen¡rirtschaftlichen Handlungsbedarf abzuleiten und zu priorisieren. Hierbei ist insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Starkregenvorsorge zu verstärken. Der Ständige Ausschuss zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (AFK)der BLAG KliNa ist in diesem Sinne zu beteiligen. 9. Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, sich dafür einzusetzen, dass GAK-Mittel künftig auch für Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung des Risikos von Starkregenereignissen verwendet werden können und dass die finanzielle Ausstattung erhöht wird. 10. Die Umweltministerkonferenz bittet die Agrarministerkonferenz, Maßnahmen und Programme für die Verminderung der Erosion von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verstärken. Hierbei wird vorgeschlagen ein Maßnahmenbündel wie z.B. die Anpassung der guten fachlichen Praxis oder Auflagen bei erosionssensiblen Standorten zu prufen. 11. Die Umweltministerkonferenz bittet den Bund, bei der anstehenden Anderung des Raumordnungsgesetzes eine Begrenzung des Flächenverbrauchs zu implementieren. 12. Die Umweltministerkonferenz bittet die Ministerpräsidentenkonferenz, sich auf Grundlage dieses Beschlusses mit dem Thema zu befassen, um erforderliche Maßnahmen zu einer nationalen Vorsorgestrategie in Bezug auf Starkregenereignisse und Hochwasserschutz zu unterstützen. 86. Umweltm i nisterkonferenz 17. Juni 2016 in Berlin TOP: 4l Sonstiges Wurde abschließend in der 57. Amtschefkonferenz behandelt. 2016-07-14T12:38:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes