STÀATSil¡INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5500 Thema: Vermarktung und Verkauf von Wildbret im Staatsbetrieb Sachsenforst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Mengen an Wildbret wurden 2014 und 2015 von Sachsenforst vermarktet und welche Erlöse konnten hierdurch erzielt werden? Die in den Jahren 2014 und 2015 vom Staatsbetrieb Sachsenforst vermarkteten Mengen an Wildbret (Schalenwildarten: Rot-, Dam-, Muffel-, Reh-, Schwazwild) und die erzielten Erlöse können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr Men e n Erlös 2014 972 2015 345 1.084 Frage 2: Welche Vertriebswege und Kooperationen werden von Sachsenforst für die Vermarktung von Wildbret genutzt? Die Vermarktung des Wildbrets erfolgt über die Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen des Staatsbetriebes Sachsenforst. Abnehmer sind insbesondere Wildhändler, wildverarbeitende Betriebe, Gaststätten sowie Privatpersonen. Einige Forstbezirke bieten tiefgekühltes, portioniertes Wildbret an. # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 22. Juni2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o14't.50t19t5233 Dresden, 41.0 J, )oa6 Tag der I I DcutschcnE¡nhcltll¡ I¡¡I¡¡ lll FreistaatSachsen r I or.-o3.ro,zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * K€¡n Zugang für elêktronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumênte - -(r) -æ Seite 1 von 3 314 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Auf landesweiter Ebene unterstützt der Staatsbetrieb Sachsenforst die Vermarktung von Wildbret durch gezielte Kooperationen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Beispiele sind die Gestaltung von Flyern und Broschüren zum Thema Wild und Wildfleisch sowie das Platzieren von Anzeigen und Artikeln in verschiedenen Printmedien. Dazu zählen auch das Logo ,,Wild aus Sachsen" in Zusammenarbeit mit dem Landes-jagdverband Sachsen e. V. und die Kooperation ,,Wein und Wild" mit der Sächsischen Staatsweingut GmbH (Schloss Wackerbarth). Frage 3: Welche Mengen an Wildbret konnten durch Sachsenforst in den Jahren 2014 und 2015 nicht vermarktet werden? In diesem Zusammenhang bitte auch Nennung der häufigsten Gründe für die Nicht- Vermarktung, den Verbleib des nicht vermarkteten Wildbrets sowie die Kosten der eventuellen Entsorgung? Wildbret wurde nicht vermarktet, wenn rechtliche Vorschriften einer Verwertung entgegenstanden (Lebensmittelhygiene). lm Jahr 2014 konnten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst circa 21 Tonnen und im Jahr 2015 circa 25 Tonnen Wildbret nicht vermarktet werden. Aus lebensmittelhygienischen Gründen wurde Wildbret nicht in Verkehr gebracht, wenn es von sichtbar krankem Wild, Wild mit bedenklichem Verhalten, Wild mit auffälligen Merkmalen der inneren Organe, Schwarzwild mit einer über dem Grenzwert liegenden Radiocäsiumbelastung oder auch von Wild, welches nicht sofort nach dem Verenden aufgefunden werden konnte, stammte. Außerdem wurden ,,Unfallwild" und ,,Fallwild" nicht gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften erlegt (siehe $ 2 Abs. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung) und dürfen dementsprechend nicht dem menschlichen Vezehr zugeführt werden. Bei den Entsorgungskosten kann nicht zwischen den Entsorgungsursachen unterschieden werden. Neben nicht vermarkteten Stücken sind hierbei auch Wildbretbestandteile (Knochen, Decken, Aufbrüche, ...) enthalten, die im Rahmen des Betriebes von Vermarktungs- und Zerwirkeinrichtungen an einzelnen Forstbezirken anfallen. lm Jahr 2014 betrugen im Staatsbetrieb Sachsenforst die Kosten für die Tierkörperbeseitigung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen 4.502,00 Euro, im Jahr 2015 waren es 5.339,00 Euro. Frage 4: Welche Hemmnisse werden von Sachsenforst bei der Vermarktung von Wildbret gesehen? Es besteht eine ausreichende Nachfrage nach Wildbret, Hemmnisse werden nicht gesehen. Seite 2 von 3 'ìöl'ilili'#iT,i I ffi iÄëiisulr LANDWIRTSCHÀFT ¡ \w Frage 5; Werden seitens des Sachsenforst Potentiale gesehen, die Vermarktung des Wildbrets zu verbessern, beispielsweise zum Er¿ielen höherer Preise oder der möglichst vollständigen Vermarktung bzw. Verwertung des Wildbrets? Das Wildbret, das alle lebensmittelhygienischen Anforderungen erfüllt, wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst vermarktet beziehungsweise verwertet. Potenziale für eine verbesserte Vermarktung bestehen vor allem in einer intensiveren regionalen und uberregionalen Bewerbung von Wildbret, um eine ganzjährig hohe Nachlrage zu erreichen. Diesem Ziel dienen auch die in Frage 2 aufgeführten Kooperationen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-07-14T12:41:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes