SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜ R KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Karsten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5502 Thema: Vertiefungskurse an 10. Klassen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur Stärkung der politischen Bildung soll die Wahlmöglichkeit zwischen Geschichts- und Geographieunterricht in der Klassenstufe 10 an Oberschulen künftig entfallen. Um die dadurch für die Schüler entstehende Mehrbelastung von 2 Stunden wöchentlich auszugleichen, sollen die Vertiefungskurse Kunst und Kultur sowie Wirtschaft/Technik/Gesundheit und Soziales entfallen. Im Medienservice Sachsen wird in einer Meldung vom 03.05.2016 zudem behauptet, die Kurse würden keinem einheitlichen sächsischen Lehrplan folgen, sondern seien inhaltlich von den Schulen konzipiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieso ist die Staatsregierung der Auffassung, die Vertiefungskurse Kunst und Kultur sowie Wirtschaft/Technik/Gesundheit und Soziales würden keinem einheitlichen Lehrplan folgen, obwohl sie unter der Internetpräsenz "schule.sachsen.de" als Lehrpläne aufgeführt und überschrieben sind und auch insbesondere im Vertiefungskurs Wirtschaft/Technik/Gesundheit und Soziales inhaltliche Vorgaben machen ? Der Vertiefungskursbereich ist im Vergleich zu anderen Fächern der Klassenstufe 10 ein thematisch ausdifferenzierter Bereich . Die einzelnen Kursangebote greifen somit unterschiedliche Inhalte auf. Übergreifend ist nur der Lernbereich 1 (Berufsorientierung 111) verankert. Die inhaltliche Interpretation und Gestaltung der Kursangebote liegt in Verantwortung der Schule und soll deren Ausrichtung und Möglichkeiten entsprechen. Wesentliches Kriterium für die Auswahl und Ausgestaltung sind die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler. ln besonderer Weise wird dies im Lehrplan für den Vertiefungskurs Kunst und Kultur deutlich, in dem festgelegt ist: "Der Kursleiter ist verantwortlich für das Erstellen der Kurskonzeption." Seite 1 von 2 ~SACHseN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/94 Dresden.()ft . Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS (Quelle: Lehrplan Mittelschule - Vertiefungskurs Kunst und Kultur; Abschnitt Vertiefungskurs Kunst und Kultur- zentrale Rahmenvorgaben; 2011) . Frage 2: Wie definiert die Staatsregierung "politische Bildung" und warum soll sie gerade in den Fächern Geographie und Geschichte implementiert werden und nicht etwa verstärkt im Fach Gemeinschaftskunde? Die politische Bildung leistet wertvolle Beiträge zur Stärkung des demokratischen Grundkonsenses in unserer Gesellschaft und fördert die Bereitschaft der Bürger zur politischen Beteiligung . Das Hauptaugenmerk gilt dabei der Vermittlung von grundlegenden politischen und historischen Kenntnissen unter besonderer Berücksichtigung von regionalen , nationalen, europäischen und globalen Entwicklungen. Politische Bildung ist in Sachsen ein fachübergreifendes Erziehungs- und Bildungsziel , welches Aufgabe aller Fächer ist. Dazu gehören auch die Fächer Geographie und Geschichte . So erfolgt beispielsweise im Fach Geschichte in Klassenstufe 10 eine Vertiefung zu ausgewählten Schwerpunktthemen wie: "Ost und West - Jugend im geteilten Deutschland", "Migration und Integration - Flucht und Vertreibung in der Geschichte" . Mit der Abschaffung der Abwahlmöglichkeit wird die Grundlage geschaffen, im Unterricht eine vertiefende Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aspekten unserer Zeit zu führen. Frage 3: Wie und wodurch sollen die in den Vertiefungskursen bisher vermittelten praxisbezogenen Inhalte im Sinne einer Berufsvorbereitung ersetzt werden? Seit Einführung der Lehrpläne 2004 wurde der Bereich der Berufs- und Studienorientierung an den Oberschulen systematisch weiterentwickelt und ausgebaut, u. a. durch die Einführung des Berufswahlpasses, den Ausbau der beruflichen Frühorientierung , die Aufnahme von Praxistagen und die Möglichkeit, diese auf mehrere Klassenstufen zu erweitern (§ 19 Schulordnung Mittel- und Abendmittelschule vom 11 . Juli 2011 ). ln besonderer Weise dient der Einsatz von Praxisberatern einer individuellen und frühzeitigen Berufsorientierung . Im Rahmen der schulischen Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung können damit die bisher im Lernbereich 1 (Berufsorientierung 111) der Vertiefungskurslehrpläne aufgeführten Inhalte aufgegriffen werden . Mit freundlichen Grüßen ;t;k Brunhild Kurth Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-07-05T14:16:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes