SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/5503 Thema: WTH/S Lehrer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele WTH/S (Wirtschaft, Technik, Haushalt I Soziales) Lehrer gibt es an Sachsens Schulen? (Bitte getrennt nach Quereinsteigern und solchen mit grundständiger Lehramtsausbildung in diesem Studienfach auflisten) An den öffentlichen Mittel-/Oberschulen und allgemeinbildenden Förderschulen unterrichteten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.203 Lehrkräfte im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH). Davon haben 100 Lehrkräfte eine Lehrbefähigung/Lehrerlaubnis im Fach Hauswirtschaft, 64 Lehrkräfte eine Lehrbefähigung/Lehrerlaubnis im Fach Technik, 151 Lehrkräfte eine Lehrbefähigung/Lehrerlaubnis im Fach Wirtschaft, 151 Lehrkräfte eine Lehrbefähigung/Lehrerlaubnis im Fach WTH, 459 Lehrkräfte eine Lehrbefähigung /Lehrerlaubnis im Fach Polytechnik und 6 Lehrkräfte haben einen Zertifikatskurs WTH abgeschlossen. Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden leisteten WTH/S Lehrer in den Vertiefungskursen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016? Die Anzahl der wöchentlich geleisteten Unterrichtsstunden in den Vertiefungskursen (VK) der Klassenstufe 10 an öffentlichen Mittel-/Oberschulen und allgemeinbildenden Förderschulen ist in der Tabelle aufgeführt. wöchentliche Unter- wöchentliche Unter- Schuljahr richtsstunden VK an richtsstunden VK an allgemeinbildenden Mittel-/Oberschulen Förderschulen 2014/2015 2.087 24 2015/2016 2.154 21 (Quelle: SaxSVS, 2. Stichtag) Seite 1 von 3 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/2/95 Dresden, '?f· Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Wie viele WTH/S Lehrer gehen vom kommenden Schuljahr bis hin zum Schuljahr 2020/2021 in den regulären bzw. den vorzeitigen Ruhestand? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Die Anzahl der Lehrkräfte, die im Schuljahr 2015/2016 WTH unterrichteten und in den Folgejahren in den regulären Ruhestand (Erreichen der Rentenaltersgrenze) wechseln , ist in der Tabelle aufgeführt. Schuljahr 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Anzahl 8 9 26 61 73 Zu dem angefragten Übergang in den vorzeitigen Ruhestand kann keine Aussage getroffen werden, da diese Entscheidung durch die Lehrkraft meist erst kurzfristig angezeigt wird und aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar ist. Frage 4: Wie viele WTH/S Lehrkräfte werden in den kommenden fünf Schuljahren benötigt? (bitte jeweils getrennt für die Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021 darlegen ) Zum 2. Stichtag des Schuljahres 2015/2016 betrug der Bedarf im Fach WTH an den Mittel-/Oberschulen rund 356 VZÄ und an den Förderschulen rund 20 VZÄ. Mit Blick auf den zu erwartenden Anstieg der Schülerzahlen in den kommenden Jahren ist auch mit einem steigenden Bedarf im Fach WTH zu rechnen (an den Mittel-/Oberschulen um ca . 10 % und an den Förderschulen um ca. 6 %). Eine belastbare Aussage dazu, wie viele Lehrkräfte für das Fach WTH in den jeweiligen Schuljahren neu benötigt werden, ist nicht möglich. Dies wird insbesondere dadurch bestimmt, wie viele Lehrkräfte mit Ausbildung im Fach WTH den Schuldienst vor Erreichen der Regelaltersgrenze verlassen. Dies ist jedoch fachbezogen nicht seriös prognostizierbar. Zum anderen besitzen ausgebildete Lehrkräfte einen Abschluss für zwei Fächer. Somit können Bedarfe auch durch das Verschieben des Einsatzschwerpunktes auf eines der beiden Fächer geschlossen werden. Lehrkräfte mit einem Abschluss für das Lehramt an Mittel-/Oberschulen im Fach WTH und einem weiteren Fach (insbesondere Naturwissenschaften und Sprachen) haben in den kommenden Jahren sehr gute Einstellungschancen. Frage 5: Liegt der Staatsregierung die Position/Stellungnahme des Landesbildungsrates vor, welcher sich auf seiner Sitzung am 20.06.2016 mit der Thematik des Wegfalls der Vertiefungskurse Wirtschaft, Technik, Gesundheit, Soziales sowie Kunst und Kultur in den Klassenstufen 10 der Oberschulen befasste und wenn ja, kann diese übermittelt werden und warum wurde der Landesbildungsrat bisher zu dieser Thematik nicht gehört? Der Landesbildungsrat hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2016 mit diesem Sachverhalt befasst. Ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) hat die Entscheidung der Staatsregierung ausführlich begründet. Die schriftliche Stellungnahme des Landesbildungsrates wurde in der Sitzung dem SMK übergeben. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Die Übersendung der schriftlichen Stellungnahme kann beim Vorsitzenden des Landesbildungsrates , Herrn Prof. Dr. Ungerer, angefragt werden. Der Landesbildungsrat ist ein unabhängiges Expertengremium, das die oberste Schulaufsichtsbehörde bei Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung des Bildungswesens berät , § 63 Abs. 2 Satz 2 SchuiG. Dies befugt die Staatsregierung nicht, Beratungsergebnisse oder sonstige, bisher nicht veröffentlichte Unterlagen zu internen Beratungen des Landesbildungsrates zu veröffentlichen. Inhaltliche Beratungsergebnisse und Steilungnahmen werden ausschließlich durch den Landesbildungsrat selbst verantwortet. Da die Staatsregierung dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich ist, ist sie nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft Tätigkeiten, die vom Landesbildungsrat in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-07-08T10:59:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes