-F\ STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5520 Thema: Ausbringen von Pestiziden und die Folgen für Bienen und die Bienenzucht im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Rechtsvorschriften bestehen für die Applikation von Pestiziden insbesondere lnsektiziden auf landwirtschaftlichen Flächen, wenn in deren Umgebung Bienenvölker aufgestellt sind oder die Feldkultur bzw. die Begleitflora eine Nektarquelle darstellen und inwiefern haben lmker einen aus Zivil- oder Nachbarrecht abgeleiteten Anspruch auf vorherige lnformation über das Ausbringen von Pestiziden? Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) hat nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der auf Grundlage des PflSchG erlassenen Verordnungen zu erfolgen. Grundsätzlich dürfen PSM nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind und bei der Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt zu besorgen sind. Der Schutz von Honigbienen und wild lebenden Bienenarten ist durch die Bienenschutzverordnung gesondert geregelt. Bienengefährliche PSM dürfen nicht an blühenden Pflanzen oder an von Bienen beflogenen Pflanzen angewandt werden. lnnerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienengefährliche PSM während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des lmkers appliziert werden. Darüber hinaus sieht das PflSchG keine lnformationspflichten für die Anwender von PSM vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 22. Juni2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t1915235 Dresden, Tag der I I DeutschênE¡nhcill:'I 'lt: Illl FreistaatSachsen : I or.-o3.ro.zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kê¡n Zugang ftjr elêktron¡sch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronischê DokumentêSeite 1 von 3 STAAT S I\4 I N ì STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Schadensfälle, die auf den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft zu rückzufü h ren si nd, si nd der Staatsreg ierun g bekan nt und wie viele lmker haben im Zeitraum 2010 - 2015 wegen solcher Schadensfälle Anzeige erstattet, bzw. eine Entschädigung gefordert?(Bitte geben Sie an, in welchen Fällen eine solche Entschädigung bewilligt wurde und wie hoch diese ausfiel, sowie welche Schäden durch den Einsatz welcher Mittel hervorgerufen wurden.) Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die in den Jahren 2010 bis 2015 angezeigten Schadensfälle: Zuständig für die Bearbeitung von Bienenschäden ist das Julius-Kühn-lnstitut (JKl) in Braunschweig. Stellt ein lmker einen Bienenschaden fest, sendet er eine Bienenprobe zur Untersuchung an das JKl. Sofern sich die Menge und Beschaffenheit der toten Bienen zur weiteren Untersuchung eignen, erhält der lmker vom JKI die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen sowie einen Abschlussbefund. Die im Freistaat Sachsen zuständige Behörde, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), erhält die Bienenschadensmeldungen und die Befunde des JKI zur Kenntnis (Spalte 2). Teilweise erstatten die lmker zusätzlich Anzeige beim LfULG unter anderem in den Fällen, in denen der Verdacht auf eine unsachgemäße Pflanzenschutzmittelanwendung besteht (Spalte 3). Bei konkret geäußertem Verdacht werden zur Eingrenzung der Schadensursache Kontrollen bei den Betrieben durchgeführt und gegebenenfal ls Pflanzenproben genommen. 1 2 3 4 5 Jahr Anzahl lmker bzw. angezeigte Schadensfälle insgesamt davon Anzahl lmker bzw. anzeigte Schadensfälle mit Landwirtschaft als vermuteter Verursacher Anzahl angezeigter Schadensfälle aus Spalte 3 in denen Bienenproben auf PSM- Wirkstoffe analysiert wurden Schadensfälle, die auf den Einsatz von PSM in der Landwirtschaft zurückzuführen sind 2010 13 11 3 (1x Chlorpyrifos, 2x Dimethoat) 0 2011 18 3 0 0 2012 10 5 0 0 2013 15 6 I (Fipronil) 0 2014 I 2 0 0 2015 12 3 0 0 Summe 77 30 4 0 Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Die Bienenproben werden im JKI in der chemischen Untersuchung auf Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, auf nicht landwirtschaftliche Pestizide und auf Varroabekämpfungsmittel untersucht. ln Spalte 4 sind vier in Bienen analysierte insektizide Wirkstoffe der Schadensfälle, bei denen der lmker eine PSM-Anwendung in der Landwirtschaft als Schadensursache vermutete, angegeben. Die angezeigten Bienenschäden konnten im Ergebnis der durchgeführten Betriebskontrollen nicht auf eine unsachgemäße Anwendung in der Landwirtschaft zurückgeführt werden. Entschädigungsforderungen der lmker liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Wie wird die sogenannte ,,gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft gemäß $ 14 und $ 44 BNatSchG durch die sächsischen Aufsichtsbehörden bezogen auf den Einsatz von Pestiziden und den Schutz von Bienenvölkern ausgelegt und in welchen lntervallen wird die Einhaltung von Normen durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert? Das Bundesnaturschutzgesetz ist als Norm für den Schutz von imkereiwirtschaftlich genutzten Bienenvölkern nicht relevant. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wird im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung des PflSchG vom LfULG überuvacht. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Landwirte im Freistaat Sachsen für die Folgen des Aufbringens von Pestiziden für Bienenvölker in der Umgebung ihrer Felder zu sensibilisieren und in welcher Höhe werden zu diesem Zweck Finanzmittel zur Verfügung gestellt oder in Förderprogrammen angeboten? {Bitte geben Sie die Höhe der seit 2010 pro Jahr angefallenen Kosten sowie ggf. die jeweiligen Haushaltstitel an.) lm Rahmen des Pflanzenschutzwarndienstes, auf Fachtagungen, Winterschulungen und lnformationsveranstaltungen des LfULG werden die Anwender von PSM zur Einhaltung der Bestimmungen der Bienenschutzverordnung angehalten. Die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ist kostenfrei. Darüber hinaus werden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt oder Förderprogramme angeboten. Frage 5: Welche durch lmker und lmkerverbände geäußerten Forderungen bezüglich des Aufbringens von Pestiziden sind der Staatsregierung bekannt? Der Staatsregierung liegen keine offiziellen Forderungen bezüglich des Aufbringens von PSM vor. Der Staatsregierung ist die im nachstehenden Link http://www.sachsenimker.de/der-landesverband-saechsischer-imker.html genannte Position des Landesverbandes Sächsischer lmker e. V. bekannt. Mit freundlichen Grüßen rtretung artin Du ite 3 von 3 2016-07-21T11:25:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes