STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/553 Thema: Differenzen zwischen den Haushaltsentwürfen der alten und der neuen Staatsregierung für die Haushaltsjahre 2015/2016 im Freistaat Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/21-H 1322/184/130-2015/1163 Dresden, .Januar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „im Juli 2014 einigte sich das damalige Kabinett, getragen von CDU und FDP auf einen gemeinsamen Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016. Dieser Entwurf wurde dem Parlament nicht mehr zugestellt. Nun erwartet das Parlament den gemeinsamen Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 der neuen Staatsregierung, getragen von CDU und SPD. Inzwischen gab es im November 2014 auch eine neue Steuerschätzung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Differenz zwischen den Gesamtvolumina beider Entwürfe? Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der am 13. Januar 2015 von der Staatsregierung beschlossene Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 weist ein Gesamtvolumen von 17.167 Mio. EUR in 2015 und 17.232 Mio. EUR in 2016 auf. Gegenüber dem Entwurfsstand vom Juli 2014 liegt eine Erhöhung des Gesamtvolumens um 125 Mio. EUR in 2015 und 236 Mio. EUR in 2016 vor. Frage 2: In welchen Einzel-Etats wurden keine Änderungen vorgenommen? Es wurden in allen Einzelplänen Veränderungen vorgenommen. Frage 3: Welche Annahmen zur Aufstellung des Haushaltes haben sich aufgrund der Steuerschätzung in welcher Form geändert? Die Aktualisierung der Steuerschätzung vom angepassten Ergebnis Mai 2014 auf das angepasste Ergebnis November 2014 führt im Jahr 2015 zu Einnahmen aus Steuern, steuerinduzierte Einnahmen in Höhe von 12.279 Mio. EUR und damit zu 107 Mio. EUR Mindereinnahmen. Für das Jahr 2016 wird mit Einnahmen in Höhe von 12.619 Mio. EUR und damit mit Mindereinnahmen von 41 Mio. EUR gerechnet. Das neuerliche Steuerschätzergebnis hat darüber hinaus unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Netto-Finanzausgleichsmasse beträgt nunmehr 2.961 Mio. EUR in 2015 und 2.932 Mio. EUR in 2016. Sie fällt damit im Vergleich zur Berechnung auf Basis des angepassten Ergebnisses der Mai Steuerschätzung 2014 um 68 Mio. EUR in 2015 und 46 Mio. EUR in 2016 geringer aus. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2014 wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss übermittelt. Frage 4: Welche Ansätze wurden aufgrund der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages von CDU und SPD verändert (Bitte nur Beträge von 1 Mio. € aufwärts)? Alle im Koalitionsvertrag benannten prioritären Maßnahmen werden im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 umgesetzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche wesentlichen Anpassungen in der Mittelfristigen Finanzplanung ergeben sich aus der Steuerschätzung und aus dem Koalitionsvertrag (bitte getrennt aufführen)? Aus der Steuerschätzung ergeben sich - ergänzend zu der Antwort zur Frage 3 - für die Finanzplanungsjahre 2017/2018 aus dem Vergleich des angepassten Ergebnisses November 2014 zum angepassten Ergebnis Mai 2014 Mehreinnahmen aus Steuern und steuerinduzierte Einnahmen von 49 Mio. EUR im Jahr 2017 und 100 Mio. EUR im Jahr 2018. Die Finanzausgleichsmasse verringert sich infolge der aktualisierten Steuerschätzung um 21 Mio. EUR in 2017 und 2 Mio. EUR in 2018. Bezüglich der Auswirkungen des Koalitionsvertrags wird auf die Antwort zu der Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen / / , / l^foybr. Georg Unland Seite 3 von 3