STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5541 Thema: Bearbeitungsstand Vorfälligkeitsabgaben für Sozialversiche¬ rungsbeiträge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 27. Mai 2016 erklärte der Staatsminister Herr Dulig zum Antrag der AfD Fraktion Drs.6/5136 -Strafzinsen für Vorfälligkeitsabgaben- im Ple¬ num, der Normenkontrollrat habe das Statistische Bundesamt um Zuarbeit zum Erfüllungsaufwand in diesem Bereich gebeten. Ein Bericht hierzu werde voraussichtlich bis Ende Juni 2016 vorliegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist das Ergebnis des angesprochenen Berichts und wel¬ che Vorschläge hat der Normenkontrollrat in diesem Bericht unterbreitet? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/17 Dresden, 2 6. Juli 2016 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Ziel des Normenkontrollrat-Projektes „Vorfälligkeitsabgaben für Sozialversi¬ cherungsbeiträge" war es, Klarheit über die Kosten dieser Regelung zu ge¬ winnen und mögliche Alternativen zu identifizieren. Der Normenkontrollrat hat die tatsächlichen Folgekosten der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozial¬ versicherungsbeiträge untersucht, Alternativen betrachtet und die notwendi¬ ge Transparenz zu den Kosten hergestellt. Besonders die Unternehmen, die zum Stichtag noch keine Klarheit über die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge haben und daher diese schätzen müssen, haben einen hohen Aufwand für die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Bericht zeigt als beste Alternative das sogenannte „erleichterte Bei¬ tragsberechnungsverfahren" (Verwendung des Vormonats als Berechnungs¬ grundlage, Differenzen zum Monatsende werden im Folgemonat verrech¬ net), das bisher nur als Ausnahme für Unternehmen mit besonders schwankenden Lohnsummen zulässig war. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolapiatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Öffnung dieser Ausnahmeregelung für alle führt zu einer jährlichen Entlastung der Unternehmen von rund 64 Millionen Euro. Der durch die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursachte bürokratische Aufwand würde um 80 Prozent reduziert, ohne die Liquidität der Sozialversicherungs¬ kassen zu verschlechtern. Frage 2: Aufgrund welcher Datengrundlage hat der Normenkontrollrat den Be¬ richt erstellt? (Bitte die Datengrundlage dem Inhalt nach exakt auf¬ schlüsseln.) Angaben zum Erhebungsmodus, zu den Erhebungsinstrumenten sowie zur Auswahl der Befragten können aus dem Abschlussbericht des Nationalen Normenkontrollrats „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen" vom Juni 2016 (Punkt 3 Methodische Grundlagen und Erhebungskonzept) unter dem folgenden Link entnommen werden: https://www.bundesreqierung.de/Content/DE/ Anlaqen/Buerokratieabbau/2016-06-27- faelliqkeit-sozialversicherungsbeitraeqe.pdf? blob=publicationFile&v=5 Frage 3: Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Staatsregierung aus die¬ sem Bericht? Frage 4: Wann wird dieser Handlungsbedarf umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für die Sächsische Staatsregierung besteht derzeitig kein Handlungsbedarf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, einen Vorschlag zur gesetzlichen Umsetzung dieser Öffnung des „erleichterten Beitragsberechnungsverfah¬ rens" für alle zu machen. Diese gesetzliche Regelung soll in das vom Bundesministeri¬ um für Wirtschaft und Energie geplante zweite Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-07-26T14:26:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes