STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/10041 Dresden.n. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5558 Thema: Ruhestandseintritte bei der sächsischen Polizei II. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gingen im II. Quartal 2016 mit welchem Alter in den Ruhestand? (Bitte aufschlüssein nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Im II. Quartal 2016 gingen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei mit folgendem Alter in den Ruhestand: Laufbahngruppe 1.2 Alter 36 40 52 56 60 64 PDC 10 PDDD 1 10 PDGR PDL 12 PDZ LKA PolFH BPP PVA Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbind ung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1TJM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Laufbahngruppe 2.1 Alter PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA 55 1 56 57 60 8 10 61 63 Laufbahngruppe 2.2 Alter PDC PDDD PDGR PDL PDZ LKA | PolFH | BPP PVA 61 65 1 Frage 2: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei kamen im II. Quartal 2016 für eine Hinausschiebung des Ruhestands infrage? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststellen!) Nach § 47 Sächsisches Beamtengesetz kann bei Vorliegen des dienstlichen Interesses der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden. Dies kann auf Initiative des Dienstherrn oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Eine Frist vor der regulären Ruhestandsversetzung , in welcher der Antrag frühestens gestellt werden kann, ist nicht vorgesehen . In der Antwort wurden daher nur diejenigen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei gezählt, deren regulärer Ruhestandseintritt im II. Quartal 2016 lag. Dienststellen u. Einrichtungen LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 1 Polizeidirektion Dresden 10 8 Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt Seite 2 von 4 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN Frage 3: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei beantragten im II. Quartal 2016 ein Hinausschieben des Ruhestandseintritts und wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. wurden unter welcher Begründung abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen und Dienststelle!) Das durch Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei im II. Quartal 2016 beantragte Hinausschieben des Ruhestandseintritts wurde bisher wie folgt beschieden: Gestellte / genehmigte / abgelehnte Anträge PDC PD DD | PD GR PDL PDZ LKA PolFH BPP PVA LG 1.2 1/0/1 3/0/0 4/0/0 2/0/0 1/1/0 0/0/0 0/0/0 1/0/1 0/0/0 LG 2.1 1/0/0 0/0/0 2/0/0 0/0/0 1/1/0 2/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.2 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 1/0/1 0/0/0 0/0/0 0/0/0 Die Ablehnung der gestellten Anträge aufgrund fehlenden dienstlichen Interesses wurde mit bereits geplanten Nachbesetzungen sowie mit mangelnder physischer Leistungsfähigkeit begründet. Eine Differenzierung der Ablehnungsbegründungen nach Dienststellen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen (Personengruppe <3). Frage 4: Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts, die 2015 und im l. Quartal 2016 beantragt wurden und deren Bescheid in Drs. 6/3809 sowie in Drs. 6/4830 noch nicht genannt werden konnte, wurden mittlerweile wie beschieden? (Bitte aufschlüssein nach Jahr 2015, Quartal in 2016, Laufbahngruppen und Dienststelle!) Anträge von Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts, die im Jahr 2015 und im l. Quartal 2016 beantragt wurden und deren Bescheidung in der Drs. 6/3809 sowie der Drs. 6/4830 noch nicht genannt werden konnte, wurden mittlerweile wie folgt beschieden: Gestellte / genehmigte / abgelehnte Anträge Alter | PDC | PD DD PD GR l PD L l PD Z l LKA l PolFH l BPP l PVA Jahr 2015 LG 1.2 0/0/0 0/0/0 0/0/0 3/2/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.1 2/2/0 0/0/0 0/0/0 3/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 3/1/1 0/0/0 LG 2.2 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 I 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 l. Quartal 2016 LG 1.2 0/0/0 2/1/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.1 0/0/0 1/0/0 0/0/0 1/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 LG 2.2 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 0/0/0 Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DBS 1NNERM Freistaat SÄCMSE1N Insoweit ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass zum einen in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4830 ein Antrag bei den Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 2. 1 der PD Leipzig zu viel gezählt wurde sowie zum anderen zwei Polizeivollzugsbeamte der Laufbahngruppe 2.1 der PD Leipzig und ein Polizeivollzugsbeamter der Laufbahngruppe 2.1 des Präsidiums der Bereitschaftspolizei ihren Antrag zwischenzeitlich zurückgezogen haben. Frage 5: Wie viele Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei, deren Arbeitsverhältnis durch Vollendung des gesetzlich festgelegten Alters für den Bezug der Regelaltersrente geendet hat, wurden durch einen erneuten Arbeitsvertrag im II. Quartal 2016 weiterbeschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Im II/Quartal 2016 wurden keine Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis durch Vollendunä des gesetzlich festgelegten Alters für den Bezug der Regelaltersrente geendet hat,/auf d/er Grundlage eines neuen (schriftlichen) Arbeitsvertrages weiterbeschäftigt. Mitifreu^idlichen Grüßen