STAATSM1WSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2778 Dresden,^. Juli 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5573 Thema: "Imperium Fighting Championship" am 27. August 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 27. August 2016 findet im Kohlrabizirkus Leipzig die Veranstaltung Jmperium Fighting Championship V stattfinden. Bei den Vorgängerveranstaltungen wurden sowohl bei antretenden Kämpfern, Sponsoren und dem Publikum Bezüge zur extrem rechten Szene ausgemacht . Die Universität Leipzig hatte die Ausrichtung des ,lmperium Fighting Championship II' in der Ernst-Grube-Halle deswegen im April 2014 abgesagt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES 11M1MERN Freistaat SACHSEN der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politisehe Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Frage 1 Welche Bezüge zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten können hinsichtlich der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship V" ausgemacht werden? (bitte einzeln für Veranstalter, antretende Teams und Teammitglieder, Sponsoren sowie weitere Beteiligte aufschlüsseln) Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, dass sich unter den Kämpfern der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship V" am 27. August 2016 in Leipzig einzelne Rechtsextremisten befinden. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung von als Fußballfans welcher Vereine der "Kategorie B" und "C" und/oder "Gewalttäter Sport" bekannten Personen an der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship v"? Es liegen Erkenntnisse vor, dass Personen im Sinne der Fragestellung an der Veranstaltung teilnehmen könnten, die dem Umfeld des 1. FC Lokomotive Leipzig zuzurechnen sind. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über im Zusammenhang mit den Veranstaltungen "Imperium Fighting Championship l bis V" verübte Straftaten? (bitte einzeln nach Deliktsgruppe aufschlüsseln) Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Welche Veranstaltungen der Kampfsport- und Freefight-Szene sind der Staatsregierung seit Oktober 2015 bekannt geworden, an denen Strukturen (Personen, Gruppierungen, Parteien und sonstige Zusammenschlüsse) der extremen Rechten als Veranstalter, Organisatoren, Teilnehmer oder Publikum beteiligt waren? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4600 wird verwiesen . Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor Seite 2 von 3 STAATSMI1N1STER1UM DES INNERE Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung zwischen Personen und Strukturen der extremen Rechten und Personen und Strukturen der Kampfsport- und Freefightszene? Eine sogenannte "Kampfsport und Freefight-Szene" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Das SächsVSG ermächtigt das LfV Sachsen ausschließlich zur Beobachtung von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen , von denen Bestrebungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsVSG ausgehen . Dem/LfV Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass Rechtsextremisten Kampfsportarten betr^iber^ Mitglieder in entsprechenden Teams sind und an Wettkämpfen und Turnieren teilnahmen. Mitffrei^idlichen Grüßen ärkus Ulbi Seite 3 von 3 2016-07-25T12:09:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes