STAATSM1N1STER1UM l DES INNERN l Freistaat SÄCHSETN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8357 Dresden, /'/.Juli 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5574 Thema: Militärtransport durch Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 20. Juni 2016 führte ein US-amerikanischer Militärtransport unter anderem über die A 14 Dresden in Richtung Leipzig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welcher Militärmission gehört der benannte Militärtransport? Frage 2: Welches Ziel steuerte der Transport an? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgange oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbericht betreffen (vgl. SächsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Die zuvor beschriebene Fallkonstellation liegt hier vor. Nachgefragt werden die Militärmission und das Ziel eines US-amerikanischen Militärtransportes, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN der am 20. Juni 2016 über die A 14 Dresden in Richtung Leipzig geführt worden sei, also verteidigungs- und bündnispolitische Belange. Die ausschließliche Zuständigkeit hierfür liegt beim Bund. Informationen des Bundes und der Deutschen Bahn AG über Truppenbewegungen und Militärtransporte ausländischer Streitkräfte erfolgen nur nachrichtlich. Eine statistische Erhebung bzw. Auswertung dieser Informationen im Sinne der Fragestellung findet auf Landesebene nicht statt. Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Durchquerung Sachsens? Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika sind auf der Grundlage des Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 12. September 1994 zur Änderung des Notenwechsels vom 25. September 1990 zum NATO-Truppenstatut vom 23. November 1994 (BGBI.y1994 II S. 3714) zum vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet des Freistaates S^ffchsens befugt. Der vorübergehende Aufenthalt bzw. die Durchreise bedürfen der Zustighmung der Bundesregierung; vgl. Nr. 4 Buchstabe a des Notenwechsels vom 25. ^ feptepffber 1990 in der Fassung vom 12. November 1994. Mit fteunülichen Grüßen < cus Ulbig Seite 2 von 2 2016-07-25T12:11:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes