STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-16/568 ')fJresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- (. C. . Juli 2016 KE Drs.-Nr.: 6/5592 Thema: Umsetzung des Präventionsgesetzes im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die sächsische Landesrahmenvereinbarung zur Gesundheitsförderung und Prävention wurde am 1. Juni 2016 durch Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherung unterschrieben. Ziel der Vereinbarung ist es, besonders die Menschen in ihren Lebenswelten besser zu erreichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Art und Weise, durch welche Maßnahmen, Projekte u. a. sollen in den nächsten Jahren die in der sächsischen Landesrahmenvereinbarung zur Gesundheitsförderung und Prävention gemeinsamen Themen "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten", "Gesundheitsförderung von Erwerbslosen" und "Gesundheit im Alter" umgesetzt werden? Frage 2: Welche materiell-finanzielle Untersetzung werden die Vorhaben im künftigen Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Umsetzung der in der Landesrahmenvereinbarung (LRV) genannten Zielbereiche (s. § 3 LRV) stellt einen wechselseitigen Prozess zwischen den LRV-Beteiligten, die LRV-unterstützenden Organisationen, wie zum Beispiel dem Landessportbund, den Kommunen sowie weiteren Institutionen und Einrichtungen dar, die zu einer gelingenden Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention beitragen können. Zur Lenkung dieses langfristig angelegten Prozesses hat am 8. Juli 2016 die konstituierende Sitzung des "Steuerungsgremiums LRV" (s. § 2 Ziffer 1 LRV) stattgefunden. Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die LRV-Beteiligten haben sich darauf verständigt, "bewährte Ansätze und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen bzw. auszubauen und neue Initiativen gemeinsam voranzubringen." (s. Präambel der LRV). Dies wird unter anderem Gegenstand der kommenden Beratungen sein. Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle zur LRV für Fragen zur Verfügung und nimmt Projektvorhaben für eine mögliche finanzielle Unterstützung entgegen (http://www.slfg.de/geschaeftsstelle-lrv). Da der Umsetzungsprozess gerade erst beginnt, und von vielen Akteuren gestaltet wird - allein der Kreis der LRV-Beteiligten besteht aus den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Renten- und Unfallversicherung, der Sächsischen Staatsregierung sowie den der LRV beigetretenen Partnern (Bundesanstalt für Arbeit, kommunale Spitzenverbänden in Sachsen) - liegt eine Maßnahmen- oder Projektliste gegenwärtig noch nicht vor. ·· sse zum Doppelhaushalt 2017/18 sind dem Sächsischen Landtag als Gesetzverb halten. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-07-27T08:44:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes