STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- KE Drs.-Nr.: 6/5593 Thema: Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln dem 2015 verab· schiedeten Präventionsgesetz ist festgelegt, die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung der Selbsthilfe ab 2016 je Versicherten auf 1,05 Euro zu erhöhen. Weitere Mittel sind im Doppelhaushalt 2015/16 des Freistaates eingestellt (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Ar· beit (FöRL Soziale Arbeit)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird diese gesetzliche Verpflichtung zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe im Freistaat Sachsen durch die Krankenkassen im Jahr 2016 umgesetzt? Im Jahr 2016 fungiert der Verband der Ersatzkassen (vdek) als Federführer bezüglich des Förderverfahrens zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Laut vdek kooperieren die Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) miteinander bei der Umsetzung und kommen den gesetzlichen Vorgaben bei der Verteilung der Förderbeträge im Rahmen der Selbstverwaltung nach. Frage 2: ln welchem Gesamtumfang stehen Mittel im Jahr 2016 nunmehrzur Verlügung? Nach Angaben des vdek steht gemäߧ 20h Abs. 3 SGB V für 2016 ein Betrag in Höhe von 1 ,05 € je Versicherten zur Verfügung, der auf die verschiedenen Förderebenen verteilt wird. Von den 1 ,05 € entfallen 0,525 € auf die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und 0,525 € auf die kassenindividuelle Förderung ( Projektförderung ). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-16/571 r]fesden, (.~Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen .de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Für die GKV-Gemeinschaftsförderung auf Landesebene stehen in 2016 0,42 € je Versicherten (80% von 0,525 €) zur Verfügung. Daraus ergibt sich laut vdek ein Förderbudget für Sachsen von insgesamt 1.566.510,54 €. Den verbleibenden Anteil von 20% (entspricht 0,105 € je Versicherten) reicht der GKV-Spitzenverband mittels Pauschalförderung auf Bundesebene an die Bundesverbände der Selbsthilfe aus. Die Verfahrensweise ist im GKV-Leitfaden Selbsthilfeförderung geregelt (s. Fassung vom 17.06.2013, Teil A, A 1, S. 11). Zum Umfang der kassenindividuellen Förderung (Projektförderung) durch die einzelnen Krankenkassen kann die Staatsregierung keine Aussage treffen, da diese den Krankenkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Die GKV ist der Staatsregierung nicht zur Auskunft verpflichtet. Lediglich die gesetzliche Krankenkasse "AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen" untersteht der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Der Transparenzbericht der AOK PLUS über die kassenindividuelle Förderung der Selbsthilfe im Freistaat Sachsen für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. Die Transparenzberichte der AOK PLUS für die Vorjahre sind unter dem Link https://plus.aok.de/inhalt/zahlen-und-fakten-der-selbsthilfe/ abrufbar. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Für die Förderung von Selbsthilfegruppen auf Basis der FöRL Soziale Arbeit stehen nach Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2015/2016 pro Jahr 200 T € an Landesmitteln zur Verfügung. Frage 3: ln welchem Verhältnis werden die durch die Krankenkassen zur Verfügung gestellten Mittel auf die Förderbereiche gesundheitliche Selbsthilfegruppen , Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen aufgeteilt? Laut vdek erfolgt die Aufteilung des Förderbetrages grundsätzlich wie folgt: 50% Selbsthilfegruppen 35% Landesverbändel-organisationen 15% Selbsthilfekontaktstellen Frage 4: Welcher aktuelle Stand des Mittelabflusses im Doppelhaushalt 2015/16 wurde erreicht? Die Prüfung der Anträge erfolgt auf Grundlage des GKV-Leitfadens zur Selbsthilfeförderung (s. Frage 2). Nach Abschluss des Förderjahres (spätestens bis 31.03.2017) werden die im Jahr 2016 verausgabten Mittel im Transparenzbericht veröffentlicht. Dieser ist dann abrufbar unter dem bei Frage 2 genannten Link. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Für die Förderung von Selbsthilfegruppen nach der FöRL Soziale Arbeit wurden im Jahr 2015 nach derzeitigem Stand der Einreichung und Prüfung von Verwendungsnachw isen 196,2 T€ an Landesmitteln verausgabt. Im Jahr 2016 wurden von den Land r;eisen und Kreisfreien Städten als Bewilligungsbehörden bislang 90,2 T€ abgerufen . eu ' chen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-07-28T08:56:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes