STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/10057 Dresden . JuliJuli 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5596 Thema: "Kontrollstellen", "Kontrollbereiche" und "Straßen von erheblicher Bedeutung für die g renzübersc h reitende Kriminalität" in Leipzig, 2. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend §§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (Bitte nach zeitlicher und räumlieher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche im Sinne der Fragestellung sind nachfolgend aufgeführt. Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sächs- PolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. 4. April 2016, 16:00 Uhr - 23:00 Uhr Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Eutritzscher Straße/Kurt-Schumacher- Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße ind. OBI- Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße /Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße /Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/ Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert- Straße/Waldstraße/Hinrichsenstraße/Leibnitz Straße/Emil-Fuchs-Straße/ Pfaffendorfer Straße. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 21. April 2016, 17:00 Uhr - 22:00 Uhr Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/Ranstädter Steinweg/Tröndlinring/Gerberstraße/Keilstraße /Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße/ Georgiring/Augustusplatz/Roßplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/ Harkortstraße/Karl-Tauchnitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee. 2. Mai 2016, 17:00 Uhr - 22:00 Uhr PfaffendorferStraße/Nordplatz/EutritzscherStraße/Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite /Sachsenseite/Brandenburger Straße ind. OBI-Parkplatz/Hofmeisterstraße/Rosa- Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz /Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße/Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe-Kollwitz-Straße/Friedrich- Ebert-Straße/Jahnallee/LeibnitzStraße/Emil-Fuchs-Straße/Pfaffendorfer Straße. 6. Juni 2016, 17:00 Uhr-22:00 Pfaffendorfer Straße/Nordplatz/Kickerlingsberg/Springerstraße/Eutritzscher Straße /Kurt-Schumacher-Straße/Preußenseite/Sachsenseite/Brandenburger Straße / Hofmeisterstraße /Rosa-Luxemburg-Straße/Schützenstraße/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz/Grünewaldstraße/Härtelstraße/Straße des 17. Juni/Beethovenstraße /Kreisverkehr am Johannapark/Edvard-Grieg-Allee/Marschnerstraße/Käthe- Kollwitz-Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee/LeibnitzStraße/Emil-Fuchs-Straße/ Pfaffendorfer Straße. Die vorangestellten Kontrollbereiche wurden anlässlich der wiederkehrenden LEGIDA- Veranstaltungen eingerichtet. Grundlage für die jeweilige Gefahrenprognose waren jeweils die Erkenntnisse aus dem Verlauf der vorangegangenen Veranstaltungen bzw. der Polizeieinsätze. Es wurde öffentlich seitens verschiedener Personen und Vereinigungen bzw. Bündnisse zu Gegenaktionen oder Blockaden aufgerufen. Unter den Gegendemonstranten befanden sich stets gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die wiederholt und an verschiedenen Standorten der Aufzugsstrecke versuchten, mittels körperlicher Gewalt die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, um die Aufzugsstrecke zu blockieren. Potentielle Teilnehmer der LEGIDA- Versammlung und auch unbeteiligte Dritte wurden sowohl auf dem Weg zur Versammlung als auch beim Abgang angegriffen. Die Störaktionen wurden teils koordiniert durchgeführt und sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. Es musste weiterhin von einem großen Störinteresse insbesondere des linksextremistischen Lagers mit dem Versuch von Blockaden und des Verübens von Gewalttaten ausgegangen werden . Der Aufruf "Legida läuft nicht!" ist nach wie vor gültig. Aus der LEGIDA-Kundgebung heraus kam es ebenfalls zu Übergriffen auf Gegendemonstranten . Auch war innerhalb der Kundgebungen von LEGIDA eine hohe aggressive Grundstimmung festzustellen. Es war davon auszugehen, dass die Versammlungsteilnehmer sowohl bei Provokationen von "Versammlungsgegnern" als auch bei als Provokation empfundenen polizeilichen Handlungen gewaltsam agieren. Seite 2 von 5 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen ? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Nachfolgend aufgeführte Kontrollbereiche wurden im Sinne der Fragestellung eingerichtet : 25. Mai 2016, 07:00 Uhr bis 29. Mai 2016, 19:00 Uhr Goerdelerring/Tröndlinring/Willy-Brandt-Platz/Georgiring/Querstraße/Grimmaischer Steinweg/Augustusplatz/Roßplatz/Markthallenstraße/Wilhelm-Leuschner-Platz/Dimitroffstraße /Harkortstraße/Martin-Luther-Ring/Dittrichring/Goerdelerring. Der vorangestellte Kontrollbereich wurde anlässlich des 100. Deutschen Katholikentages in Leipzig eingerichtet. Die Grundlage für die Gefahrenprognose haben sich aus anlassbezogenen Lagebildern ergeben. So wurde mit bis zu hunderttausend Besuchern sowie einer Vielzahl von Teilnehmern und Gästen aus Politik, Kultur und Geistlichkeit gerechnet, die teilweise aufgrund ihrer Gefährdung eines besonderen Schutzes bedurften. Insbesondere war im Hinblick auf die aktuelle hohe abstrakte Gefährdungslage der Bundesrepublik Deutschland für islamistisch motivierte Terroranschläge (z. B. Attentate in Brüssel am 22. März 2016 sowie die konkreten Gefährdungslagen in Deutschland) und die damit verbundene Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit für die Teilnehmer des Katholikentages wie auch Dritter (beispielsweise Sicherheits- und Hilfspersonal und Anlieger) zu berücksichtigen . 10. Juni 2016, 16:00 Uhr bis 10. Juli 2016, 24:00 Uhr Rosa-Luxemburg-Straße/Schultze-Delitzsch-Straße/TorgauerPlatz/Torgauer Straße/ Dornbergerstraße/Rabet/Elsastraße/Kohlgartenstraße/Lutherstraße/Rosa-Luxemburg- Straße. Der vorangestetlte Kontrollbereich wurde anlässlich der öffentlichkeitswirksamen Straftaten am 7. und 9. Juni 2016 im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße angeordnet. Seit dem 7. Juni 2016 eskalierte dort die Sicherheitslage, nachdem in Folge einer Auseinandersetzung von 40 Personen mit Migrationshintergrund eine Person von hinten niedergestochen worden war und sich am 9. Juni 2016 100 Personen verschiedener Nationalitäten gewaltsam auseinandersetzten. 25. Juni 2016, 22:00 Uhr bis 4. Juli 2016, 24:00 Uhr Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig Der vorangestellte Kontrollbereich wurde anlässlich der Auseinandersetzungen zwisehen Angehörigen der Rockergruppierungen "Heils Angels" und "United Tribuns" mit Schusswechsel am 25. Juni 2016 im Bereich der Leipziger Eisenbahnstraße /Konstantinstraße auf Grundlage des bestehenden Kontrollbereiches (10. Juni 2016, 16:00 Uhr bis 10. Juli 2016, 24:00 Uhr) räumlich ausgeweitet. Der Ausweitung tag zugründe , dass bei der Auseinandersetzung eine Person tödlich und zwei Personen Seite 3 von 5 STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN schwer verletzt wurden und deshalb Ermittlungsverfahren u. a. wegen Mordes, versuchten Totschlages sowie §§ 125 (Landfriedensbruch), 224 (gefährliche Körperverletzung ) und 223 (Körperverletzung) Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet worden sind. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als "Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen ? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Aufgrund der Einstufung (VS - Nur für den Dienstgebrauch) der ausgewiesenen Straßen und der für die Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse wurde die Beantwortung der Frage an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Frage 4: Wie viele Kontrollen wurden in den unter der Antwort auf Frage 1., 2. und 3. ausgewiesenen Bereichen mit erweiterten Kompetenzen der Polizei tatsächlich durchgeführt? (Bitte getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten ) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da von der Polizeidirektion Leipzig keine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen geführt wird. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich auf Grund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (Bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung und getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten) Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvorzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a. a. 0). Seite 4 von 5 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 19.224 Straftaten erfasst. Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Kontrollbereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. Für sämtliche sonstige, für die Beantwortung erforderliche Recherchen wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich der betreffenden Kontrollbereiche fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte. Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren . Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung eines Kontrollbereichs gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden. Die (3eant)