STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24/0141.51/8340 Dresden,zc Juli 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/5597 Thema: Abschiebungen aus Sachsen im 2. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylsuchende wurden im 2. Quartal 2016 aus Sachsen abgeschoben und wie viele Abschiebungen ergibt dies summarisch für das 1. Halbjahr? (bitte nach Rechtsgrundlage, Zielländern, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln ) Im 2. Quartal 2016 wurden insgesamt 1.068 abgelehnte Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Bezogen auf das 1. Halbjahr 2016 waren es insgesamt 2.245 Fälle gemäß § 58 Abs. 1 und Abs. 3 Aufenth G. Die erfragten Angaben nach dem Zielland der Abschiebung und zum Geschlecht der Personen liegen lediglich für die Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 AufenthG vor. Hierzu ergeben sich folgende Angaben für das 2. Quartal: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zielland Abschiebungen darunter männlich darunter weiblich Albanien 142 76 66 Algerien Bulgarien 0 Georgien Finnland Frankreich Indien Italien 17 17 Kosovo 225 144 81 Norwegen Mazedonien 77 45 32 Montenegro Polen RUSS. Föderation Schweiz Serbien 66 39 27 Slowak. Republik Tschech. Republik 0 Tunesien 45 44 Ungarn Vietnam Gesamt: 615 400 215 Für das 1. Halbjahr 2016 ergeben sich 1.306 Abschiebungen gemäß § 58 Abs. 1 Aufenth G von abgelehnten Asyl bewerben: Zielland Abschiebungen darunter männlich darunter weiblich Albanien 549 319 230 Algerien Belgien Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich 20 15 Georgien Guinea-Bissau Indien Italien 32 31 Kosovo 273 166 107 Libanon Seite 2 von 6 STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Malta 0 Mazedonien 105 57 48 Montenegro 0 Nigeria Norwegen Österreich Pakistan Polen 22 13 RUSS. Föderation Rumänien Schweden Schweiz Serbien 169 95 74 Slowak. Republik Türkei Tschech. Republik 0 Tunesien 51 50 Ungarn 26 25 Vietnam Gesamt 1306 818 488 Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben nach Alter, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson und Aufenthaltsdauer in Deutschland werden statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Insgesamt erfolgten in dem abgefragten Zeitraum 1.306 Abschiebungen. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durch- Seite 3 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN schnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 1.306 Arbeitsstunden, d. h. von über 163 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über 32 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 2: Wie viele Asylsuchende verließen den Freistaat Sachsen im 2. Quartal 2016 selbstständig und wie viele Ausreisen ergibt dies summarisch für das 1. Halb- Jahr? (bitte nach Zielländern, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Zur Anzahl der selbständigen Ausreisen liegen der Staatsregierung keine vollständigen validen Angaben vor. Es erfolgt lediglich eine statistische Erfassung zu den bewilligten Fällen der freiwilligen Ausreise bzw. der Förderung der freiwilligen Rückkehr im Rahmen des REAG/GARP-Programmes. Im 2. Quartal 2016 wurden 687 Fälle zur freiwilligen Ausreise bewilligt. Für das 1. Halbjahr 2016 ergeben sich 1. 151 geförderte freiwiltige Ausreisen. Frage 3: Wie" viele Sammelabschiebungen waren unter den unter 1. benannten Abschiebungen im 2. Quartal? (bitte nach Datum der Maßnahme, Anzahl der jeweils abgeschobenen Personen und Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson, Alter und Geschlecht der Personen sowie Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln) Im erfragten Zeitraum erfolgten folgende Sammelabschiebungen: 7. April 2016 20. April 2016 21. April 2016 8. Mai 2016 2. Juni 2016 8. Juni 2016 9. Juni 2016 15. Juni 2016 16. Juni 2016 29. Juni 2016 21 tunesische Staatsangehörige nach Tunesien 150 kosovarische Staatsangehörige nach Kosovo 56 kosovarische Staatsangehörige nach Kosovo 9 tunesische Staatsangehörige nach Tunesien 4 serbische Staatsangehörige nach Serbien 3 mazedonische Staatsangehörige nach Mazedonien 132 albanische Staatsangehörige nach Albanien 61 serbische Staatsangehörige nach Serbien 69 mazedonische Staatsangehörige nach Mazedonien 16 kosovarische Staatsangehörige nach Kosovo 10 albanische Staatsangehörige nach Albanien 13 tunesische Staatsangehörige nach Tunesien Weitere Angaben werden statistisch nicht erfasst. Insoweit wird auf die Antwort auf die Frage 1 hinsichtlich des Absehens einer umfassenden Beantwortung der Frage verwiesen . Seite 4 von 6 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Eine weitergehende angefragte Differenzierung kann nur nach händischer Einzelauswertung der jeweiligen Akten erfolgen. Insgesamt wurden in dem abgefragten Zeitraum 544 Personen in Sammelabschiebungen zurückgeführt. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach den Informationen zu Alter, Ort der letzten Unterbringung , Familienverband, Geschlecht und Aufenthaltsdauer der Abgeschobenen gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 544 Arbeitsstunden, d. h. von 68 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über 13 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. NachAbwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 4: Wie viele Überstellungen erfolgten im 2. Quartal 2016 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Dublin-Verordnung? (bitte nach Zielländem und Ort der letzten Unterbringung aufschlüsseln) Im 2. Quartal 2016 wurden folgende Abschiebungen im Rahmen der Dublin III- Verordnung durchgeführt: Zielland* Abschiebungen gesamt davon männlich davon weiblich Bulgarien Finnland Frankreich Italien 17 17 Norwegen Polen Schweiz Slowakische Republik Ungarn 8 8 Gesamt: 45 40 *Die Dublin-Verordnung gilt neben den Mitgliedstaaten der EU auch für Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein . Weitere Angaben werden statistisch nicht erfasst. Insoweit wird auf die Antwort auf die Frage 1 hinsichtlich des Absehens einer umfassenden Beantwortung der Frage verwiesen . Eine Differenzierung nach dem Ort der letzten Unterbringung wäre nur nach händischer Einzelauswertung der jeweiligen Akten möglich. Zudem kann allein aufgrund der Ziel- Staaten nicht sicher angenommen werden, dass es sich um Dublin-Überstellungen und nicht um Rückführungen in sichere Drittstaaten handelte. Insgesamt erfolgten in dem abgefragten Zeitraum 45 Abschiebungen in potentielle Dublin-Staaten. Für diese Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach den Informationen zu der Art der Abschiebung und dem Ort der letzten Unterbringung der Abgeschobenen gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 45 Arbeitsstunden, d. h. von über fünf Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über einer Woche zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage im Gesamtkontext der kleinen Anfrage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen Frage 5: Wie viele Familien wurden im Zuge einer Abschiebung im 1. Halbjahr 2016 getrennt ? (bitte unter Ausdifferenzierung der in Sachsen verbliebenen und abgeschobenen Familienmitglieder, nach Zielländern, Ort der letzten Unterbringung, Alter und Geschlecht der Personen und Aufenthaltsdauer in Deutschland aufschlüsseln ) Im l. Halbjahr 2016 sind elf Trennungen von Familien mit im Bundesgebiet verbliebenen Familienmitgliedern bei durch die Zentrale Ausländerbehörde veranlassten Abschiebungen aufgetreten. Weitere Angaben dazu sind der Anlage zu entnehmen. Zudem wurden am 13. April 2016 aus dem Landkreis Leipzig eine Mutter mit ihren fünf Kinderr^ (einmal weiblich, viermal männlich: neun, zweimal 13, 14 und 16 Jahre in die Slowal^fei u,nd am gleichen Tag der Vater dieser Familie nach Tschechien abgeschoben . 1,9'ie ^ amilie hielt sich seit 15. August 2006 im Bundesgebiet auf. In diesem Fall sind Mit fifeurfdlichen Grüßen Familienmitglieder im Bundesgebiet verblieben. Seite 6 von 6 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5597 Nr. Zielland im Bundesgebiet verblieben abgeschoben Landkreis/Stadt Abschiebungsdatum Zugang Erstaufnahme Polen Mutter + 4 Kinder (2w, 2m), 2, 5, 15, 16 Jahre Vater + 13jähriger Sohn Stadt Dresden 11. Januar 20161 30. Juli 2014 Kosovo Mutter + 3 Kinder (2w, 1m) 6, 12, 14 Jahre Mann Landkreis Mittelsachsen 11. Februar 20161 8. Dezember 2014 Albanien Mann + 16jährigerSohn Frau Land kreis Mittelsachsen 3. März 2016] 6 August 2015 Albanien Mutter + 16jähriger Sohn Mann Landkreis Zwickau 3. März 2016| 15. Juli 2015 5 6 |7 8 |9 10 111 Polen Mann Frau + 2 Kinder (w), 1, 3 Jahre Stadt Chemnitz 17. März 2016| 11. Mai 2015 Polen 13jährigerSohn Mutter+16jähriger Sohn Landkreis Leipzig 5. April 2016] 21. Dezember 2012 Kosovo Mann Mutter + 4 Kinder (2m, 2w), 3, 5, 7, 8 Jahre Landkreis Mittelsachsen 21. April 2016] 9. Dezember 2014 Polen Mann Mutter + 2 Kinder (2w), 4, 9 Jahre Landkreis Zwickau 17. Mai 20161 4. Februar 2013 Mazedonien Vater + 4 Kinder (w, 3m) 12, 14, 16, 19 Jahre Mutter + 3 Kinder (w, 2m) 2, 5, 7 Jahre Landkreis Meißen 25. Mai 2016| 28. Juli 2009 Serbien Mann + 7jähriger Sohn Mutter + Sjährige Tochter Landkreis Leipzig 9. Juni 20161 1. September 2014 Serbien Mann Mutter + 16jährige Tochter Landkreis Vogtlandkreis 9. Juni 20161 2. Januar 2015 2016-07-27T11:27:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes