STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5599 Thema: Zukünftige Absicherung der Lehramtsausbildung an sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Sonderzielvereinbarungen wurden zwischen der Staatsregierung und den lehramtsausbildenden Hochschulen zur zu künftigen Absicherung der Lehramtsausbildung abgeschlossen, welche Laufzeit haben sie und wann treten sie in Kraft? (Bitte die betreffenden Zielvereinbarungen der Antwort beifügen). In diesem Jahr wurden im Rahmen des „Bildungspaketes Sachsen 2020" Ver einbarungen mit den fünf lehrerbildenden Hochschulen geschlossen. Die Ver einbarungen treten am 01.01.2017 in Kraft und enden am 31.12.2020. Frage 2: In welchen Lehramtsfächern an welchen Hochschulen sind in Bezug auf die neu abgeschlossenen Sonderzielvereinbarungen, Einstel lungen oder Stellenaufstockungen innerhalb der nächsten zwei Jahre geplant bzw. haben bereits stattgefunden? (bitte aufschlüsseln nach Fä chern, Aufgaben, Eingruppierungen, geplante Beschäftigungsdauer, Zeitpunkt der geplanten/stattgefundenen Einstellung/Stellenaufsto ckung). In den neu abgeschlossenen Vereinbarungen wurde geregelt, dass die Hoch schulen im Vergleich zu den derzeit laufenden Zielvereinbarungen für die Er höhung ihrer Kapazitäten für Studienanfänger in den Studiengängen Lehramt wie folgt Mittel für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse erhalten: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/133-2016 Dresden, 2&. Juli 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN - Technische Universität Dresden für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 Mittel für 5,5 zusätzliche Beschäfti gungsverhältnisse mit der Wertigkeit E13, - Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 Mittel für 0,75 zusätzliche Beschäf tigungsverhältnisse mit der Wertigkeit W2, Universität Leipzig für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 Mittel für ein Beschäftigungsver hältnis mit der Wertigkeit E13, - Technische Universität Chemnitz vom 01.01.2017 Mittel für 6,5 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse, vom 01.01.2018 Mittel für 7,5 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse, vom 01.01.2019 Mittel für 9 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse und vom 01.01.2020 Mittel für 10,5 Beschäftigungsverhältnisse jeweils mit der Wertigkeit E13 bis zum 31.12.2020. Frage 3: Welche Lehramtsfächer oder Fächerkombinationen sind an welchen Hochschulen seit dem Wintersemester 2012/13 weggefallen oder an einen anderen Standort verlagert worden und welche Fächer oder Fächerkombinationen sollen zukünftig wegfallen oder verschoben werden? (Bitte Grund und Zeitpunkt des Wegfalls oder der Verschiebung angeben). Entsprechend der Zielvereinbarung zwischen dem SMWK und der TU Dresden gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG vom 11.12.2013 wurde an der TU Dresden das Fach Spanisch zum Wintersemester 2012/13 im Rahmen der Umstellung auf die modularisierten Staats examensstudiengänge im Lehramt aufgehoben. In diesem Zuge wurden die Fächer Pol nisch und Tschechisch ebenfalls aus dem Fächerkanon entfernt. Zum Wintersemester 2016/17 wurde das Fach Griechisch eingestellt - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Zielvereinbarung. An den anderen für das Lehramt ausbildenden Hochschulen sind Lehramtsfächer oder Fächerkombinationen unverändert; Umgestaltungen sind derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Jcfäflbl Martin Dulig Seite 2 von 2 Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden (HfM) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" A Die HfM verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: Die an der HfM eingeführten lehramtsspezifischen geschlossenen Studiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, an Mittelschulen und an Gymnasien mit dem Abschluss Staatsexamen werden fortgeführt. In diesen lehramtsbezogenen Studiengängen stellt die HfM Studienkapazitäten für Studienanfänger im ersten Fachsemester wie folgt bereit: Lehramt an Gymnasien und Mittelschulen: Lehramt an Grundschulen: 29 Studierende 35 Studierende Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Mittelschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Die HfM wird auf der Grundlage ihrer Informations- und Beratungsangebote im Rahmen der Immatrikulation die Interessenten für die einzelnen Lehramtsstudiengänge beraten sowie die Werbung des SMK um Studierende für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen intensiv unterstützen. Die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter wird im Verbund mit der Technischen Universität Dresden gewährleistet. Die Technische Universität Dresden und HfM stimmen dazu das gemeinsame Vorgehen ab. Die HfM setzt in Kooperation mit den anderen Hochschulen durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehramtsstudiengänge um. B. Seitens des SMK und des SMWK werden in Bezug auf o. g. Weiterentwicklung der Lehrerausbildung folgende Leistungen erbracht: Das SMK und sein nachgeordneter Bereich sichern die Grundlagen zur Durchführung der Schulpraktischen Studien. Die einzelnen Schulen mit ihren entsprechenden Kapazitäten und dem möglichen Fachangebot werden im Praktikumsportal bereitgestellt, nach Möglichkeit schwankenden Bedarfen angepasst und im Einzelfall auch durch Ausnahmeregelungen ergänzt. Das SMK verantwortet zudem eine qualitativ angemessene Betreuung durch Mentoren im Fach Musik bzw. eine Begleitung durch die Schulleitung in den einzelnen Praktikumsschulen. Die Staatsregierung stellt der HfM zur Erbringung des Aufwuchses an Studienanfängern im Lehramt folgende Mittel für Personalausgaben und Sachausgaben (HG 6) zur Verfügung: Jahr 2017 2018 2019 2020 Summe Personalausgaben 374,9 T€ 382,4 T€ 392,0 T€ 401,8 T€ 1.551,1 T€ Sachausgaben 118,0T€ 118,0T€ 118,0T€ 118,0T€ 472,0 T€ Summe 492,9 T€ 500,4 T€ 510,0 T€ 519,8T€ 2.023,1 T€ s /• Mit diesen Mitteln werden insbesondere folgende Stellen bzw. Beschäftigungsverhältnisse finanziert: W3 W2 E13 Gesamt 1 2,75 0,5 4,25 Die Zusage der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel und Stellen durch den Sächsischen Landtag. Die Sächsische Staatsregierung wird die Mittel und Stellen im jeweiligen Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan berücksichtigen. Im Übrigen steht die Wirksamkeit dieser Zielvereinbarung unter der Bedingung der Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Das SMF sichert die Bereitstellung der notwendigen Räume zu. Sollte die HfM bei der Anzahl der Studienanfänger in den lehramtsbezogenen Studiengängen insgesamt oder je Schulart1 um mehr als 15 % unter den geplanten Kapazitäten bleiben, behält sich die Staatsregierung vor, im jeweiligen Folgejahr gegebenenfalls eine entsprechende Kürzung der vorgesehenen Mittel vorzunehmen. Die Hochschule berichtet dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich zum 15. Dezember zum Stichtag 1. Dezember - zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester und im ersten Fachsemester sowie - zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstudierenden. Die Zielvereinbarung gilt vom 01.01.2017 und läuft bis zum 31.12.2020. Dresden, den 2/r .3-2016 Dr. Eva-Maria Star Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Seorg Unland der Finanzen 1Mittelschule und Gymnasium insgesamt betrachtet 7ÜK^0i^/"^C. Brunhild Kurth Staatsministerin für Kultus JudithyGchinker Rekjprin Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden ./' /• Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig (HMT) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" A. Die HMT verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: Die an der HMT eingeführten lehramtsspezifischen geschlossenen Studiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, an Mittelschulen und Gymnasien sowie Sonderpädagogik mit dem Abschluss Staatsexamen werden fortgeführt. In diesen lehramtsbezogenen Studiengängen stellt die HMT Studienkapazitäten für Studienanfänger im ersten Fachsemester wie folgt bereit: Lehramt an Gymnasien und Mittelschulen: Lehramt an Grundschulen: 38 Studierende 38 Studierende Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Mittelschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Die HMT wird auf der Grundlage ihrer Informations- und Beratungsangebote im Rahmen der Immatrikulation die Interessenten für die einzelnen Lehramtsstudiengänge beraten sowie die Werbung des SMK um Studierende für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen intensiv unterstützen. Die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter wird im Verbund mit der Universität Leipzig gewährleistet. Die Universität Leipzig und HMT stimmen dazu das gemeinsame Vorgehen ab. Die HMT setzt in Kooperation mit den anderen Hochschulen durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehramtsstudiengänge um. B. Seitens des SMK und des SMWK werden in Bezug auf o. g. Weiterentwicklung der Lehrerausbildung folgende Leistungen erbracht: Das SMK und sein nachgeordneter Bereich sichern die Grundlagen zur Durchführung der Schulpraktischen Studien. Die einzelnen Schulen mit ihren entsprechenden Kapazitäten und dem möglichen Fachangebot werden im Praktikumsportal bereitgestellt, nach Möglichkeit schwankenden Bedarfen angepasst und im Einzelfall auch durch Ausnahmeregelungen ergänzt. Das SMK verantwortet zudem eine qualitativ angemessene Betreuung durch Mentoren in Fach Musik bzw. eine Begleitung durch die Schulleitung in den einzelnen Praktikumsschulen. Die Staatsregierung stellt der HMT zur Erbringung des Aufwuchses an Studienanfängern im Lehramt folgende Mittel für Personalausgaben und Sachausgaben (HG 6) zur Verfügung: Jahr 2017 2018 2019 2020 Summe Personalausgaben 609,5 T€ 622,3 T€ 637,8 T€ 653,8 T€ 2.523,4 T€ Sachausgaben 177,0 T€ 177,0 T€ 177,0 T€ 177,0 T€ 708,0 T€ Summe 786,5 T€ 799,3 T€ 814,8 T€ 830,8 T€ 3.231,4 T€ / ivlit diesen Mitteln werden insbesondere folgende Stellen bzw. Beschäftigungsverhältnisse finanziert: W3 W2 E13 E6 Gesamt 1 2 4 1 8 ' Die Zusage der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel und Stellen durch den Sächsischen Landtag. Die Sächsische Staatsregierung wird die Mittel und Stellen im jeweiligen Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan berücksichtigen. Im Übrigen steht die Wirksamkeit dieser Zielvereinbarung unter der Bedingung der Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Das SMF sichert die Bereitstellung der notwendigen Räume zu. Sollte die HMT bei der Anzahl der Studienanfänger in den lehramtsbezogenen Studiengängen insgesamt oder je Schulart1 um mehr als 15 % unter den geplanten Kapazitäten bleiben, behält sich die Staatsregierung vor, im jeweiligen Folgejahr gegebenenfalls eine entsprechende Kürzung der vorgesehenen Mittel vorzunehmen. Die Hochschule berichtet dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich zum 15. Dezember zum Stichtag 1. Dezember - zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester und im ersten Fachsemester sowie - zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstudierenden. Die Zielvereinbarung gilt vom 01.01.2017 und läuft bis zum 31.12.2020. Dresden, denlV.03.201* Dr. Eva-Maria Stange Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst "f^ 1 Mittelschule und Gymnasium insgesamt betrachtet Brunhild Kurth Staatsministerin für Kultus ' Prof. Martin Kürschner Rektor der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig I / Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Technischen Universität Dresden (TUD) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" A. Die TUD verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: Die zum Wintersemester 2012/13 eingerichteten lehramtsspezifischen geschlossenen Studiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und an berufsbildenden Schulen mit dem Abschluss Staatsexamen werden fortgeführt. In diesen lehramtsbezogenen Studiengängen stellt die TUD ab dem Wintersemester 2016/17 Studienkapazitäten für Studienanfänger im ersten Fachsemesterwie folgt bereit: - für das Lehramt an Grundschulen: 150 Studierende - für das Lehramt an Mittelschulen: 250 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 175 Studierende - für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: 210 Studierende Bei der Verteilung der Fächer beim Lehramt an Grundschulen und beim Lehramt an berufsbildenden Schulen orientiert sich die TUD an den einschlägigen Vorschriften der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Im Lehramt an berufsbildenden Schulen wirkt die TUD in besondererweise auf eine hinreichende Belegung der gewerblichen Fachrichtungen hin. 4 Für das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt an Gymnasien ist von folgenden Planungen auszugehen, wobei eine Gleichverteilung zwischen den Schularten anzustreben ist. Sollte die Anzahl der Bewerbungen für Lehramt an Mittelschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für Lehramt an Gymnasien gefüllt. • Fach Anzahl Mathematik 80 Deutsch 90 Englisch 66 Sport - Physik 41 Geschichte 60 Biologie - Geographie 68 Französisch 45-67 Chemie 20 Kunst 40 Ethik 35-40 Informatik 25-30 Latein 29 Gemeinschaftskunde 20-40 Russisch/Slavistik 20 Katholische Theologie 23 Evangelische Religion 15-23 WTH 60 Für die an der TUD eingerichteten Lehrämter ist für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 20 vorzuhalten. Die TUD wird auf der Grundlage ihrer Informations- und Beratungsangebote insbesondere im Rahmen des Hochschulzugangsverfahrens die Interessenten für die einzelnen Lehramtsstudiengänge beraten sowie die Werbung des SMK um Studierende unterstützen. Für die inneruniversitäre Organisation und die Sicherung eines reibungslosen und qualitativ hochwertigen Lehramtsstudiums wird das bestehende Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB) an der TUD gestärkt. Dem Zentrum werden weiterhin Kernaufgaben im Kontext der Lehrerausbildung zugewiesen, die nicht durch einzelne Fakultäten abzusichern sind. Die Strukturen des Zentrums sowie dessen personelle und sächliche Ressourcen haben dem Umfang der Kemaufgaben zu entsprechen. Zur Sicherung einer kontinuierlichen und qualitätsgerechten Erledigung der Kemaufgaben, wird das Zentrum nach Auslaufen der verschiedenen Förderprogramme mit mindestens fünf aus dem Haushalt der TUD finanzierten Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter wird im Verbund mit der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM) gewährleistet. TUD und HfM stimmen dazu das gemeinsame Vorgehen ab. Die TUD kooperiert mit der Universität Leipzig (UL) bezüglich der Sicherung der Funktionalität des Online-Praktikumsportals zur Bereitstellung und Buchung der Praktikumsplätze im Rahmen der Schulpraktischen Studien (SPS) im Freistaat Sachsen für alle Lehramtsstudierenden, welches die UL verantwortlich betreibt. Zur Steigerung der Studierendenzahlen in den gewerblichen Fachrichtungen im Lehramt an Berufsbildenden Schulen verpflichtet sich die TUD, die Kooperative Ausbildung im technischen Lehramt (KAtLa) weiterzuführen sowie das Angebot eines solchen Studiengangs mit integrierter Berufsausbildung auf weitere Fachrichtungen des gewerblichen Bereichs zu prüfen. w Die TUD verpflichtet sich, in Anlehnung an die grundständige Ausbildung, entsprechend den seitens des SMK bestimmten Bedarfen zur Qualifizierung und Weiterbildung beschäftigter Lehrkräfte im Freistaat Sachsen für erforderliche Fächer der Grundschule, Mittelschule, dem Gymnasium bzw. in den beruflichen Fachrichtungen berufsbegleitende Studienangebote zum Erwerb der unbefristeten Lehrerlaubnis bzw. der Lehrbefähigung anzubieten. Die TUD wird sich in Kooperation mit den anderen Hochschulen durch geeignete Maßnahmen um ein Qualitätsmanagement für die Lehramtsstudiengänge bemühen. B. Seitens des SMK und des SMWK werden in Bezug auf o. g. Weiterentwicklung der Lehrerausbildung folgende Leistungen erbracht: Die Staatsregierung stellt der TUD folgende finanzielle Mittel für Personalausgaben und Sachausgaben (HG 6) zusätzlich zur Verfügung: Jahr 2017 2018 2019 2020 Summe Personalausgaben 2.976,3 T€ 3.040,6 T€ 3.116,6 T€ 3.194,5 T€ 12.328,0 T€ Sachausgaben 720,0 T€ 720,0 T€ 720,0 T€ 720,0 T€ 2.880,0 T€ Summe 3.696,3T€ 3.760,6 T€ 3.836,6 T€ 3.914,5 T€ 15.208,0 T€ Mit diesen Mitteln werden insbesondere folgende Stellen und Beschäftigungsverhältnisse finanziert: W2 E13 E6 Verwaltungspersonal Gesamt 4 33,5 3,5 41,0 Für das Erweiterungsfach DaZ werden zusätzlich die finanziellen Mittel für zwei Beschäftigungsverhältnisse mit der Wertigkeit einer E 13 bereitgestellt. Mit den Mitteln werden insbesondere folgende Leistungen der TUD finanziert: - qualitativ gute Ausbildung der Studierenden - Steigerung des Studienerfolges - studienbegleitende Tutorien - Ausstattung und Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung Das SMK und sein nachgeordneter Bereich praktizieren eine intensive Kooperation mit dem ZLSB. Die personelle Absicherung der Lehrerausbildung wird seitens des SMK durch Abordnung von Lehrpersonen im Umfang von 15 Stellen unterstützt. Zusätzlich zur Unterstützung bei der Implementierung der kooperativen Studiengänge im Lehramt an berufsbildenden Schulen wird sachgebunden eine weitere Abordnung im Umfang von 1 VZÄ bereitgestellt. t Der Aufgabenumfang für Betrieb, Weiterentwicklung und Prozessmanagement des Praktikumsportals Sachsen bedarf einer jährlichen Präzisierung. SMK trifftdazu im Benehmen mit den Universitäten Festlegungen. SMK stimmt den jährlichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte mit den Universitäten ab und weist die zur Durchführung entsprechender berufsbegleitender Studiengänge benötigten finanziellen Mittel zusätzlich zu. Die Zusage der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel und Stellen durch den Sächsischen Landtag. Die Sächsische Staatsregierung wird die Mittel und Stellen im jeweiligen Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan berücksichtigen. Im Übrigen steht die Wirksamkeit dieser Zielvereinbarung unter der Bedingung der Erfüllung der - haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Mittelzuweisungen im Rahmen des Bildungspaktes Sachsen 2020 sind gegenseitig deckungsfähig und in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Das SMF sichert weiterhin die Bereitstellung der notwendigen Räume zu. Sollte die TUD bei der Anzahl der Studienanfänger in den lehramtsbezogenen Studiengängen insgesamt oder je Schulart1 um mehr als 15 % unter den geplanten Kapazitäten bleiben, behält sich die Staatsregierung vor, im jeweiligen Folgejahr gegebenenfalls eine entsprechende Kürzung der vorgesehenen Mittel vorzunehmen. Die Hochschule berichtet dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich zum 15. Dezember zum Stichtag 1. Dezember - zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester und im ersten Fachsemester sowie - zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstudierenden. Die Zielvereinbarung gilt vom 01.01.2017 und läuft bis zum 31.12.2020. Dresden, deni.tt .03.2016 Dr. Eva-Maria Stafhge Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst ;org Unland der Finanzen Mittelschule und Gymnasium insgesamt betrachtet Brunhild Kurth Staatsministerin für Kultus Prof. Dr. Dr.-lng. habil. Hans Müller-Steinhagen Rektor der Technischen Universität Dresden Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Universität Leipzig (UL) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" A. Die UL verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: Die zum Wintersemester 2012/13 eingerichteten lehramtsspezifischen geschlossenen Studiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, an Mittelschulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik mit dem Abschluss Staatsexamen werden fortgeführt. In diesen Studiengängen stellt die UL Studienkapazitäten für Studienanfänger im ersten Fachsemester ab Studienjahr 2016/17 wie folgt bereit: - für das Lehramt an Grundschulen: 280 Studierende - für das Lehramt an Mittelschulen: 250 Studierende - für das Lehramt an Gymnasien: 250 Studierende - für das Lehramt Sonderpädagogik: 220 Studierende Bei der Verteilung der Fächer beim Lehramt an Grundschulen sowie beim Lehramt Sonderpädagogik orientiert sich die UL an den einschlägigen Regelungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Im Lehramt an Grundschulen wirkt die UL in besonderer Weise auf eine hinreichende Belegung der Fächer Sport, Musik und Kunst hin. Für das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt an Gymnasien ist von folgenden Planungen gemäß der nachfolgenden Tabelle auszugehen, wobei eine Gleichverteilung zwischen diesen beiden Schularten anzustreben ist. Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Mittelschulen unterhalb der Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt. Fach Anzahl Mathematik 165 Deutsch 172 Englisch 170 Sport 107 Physik 46 Geschichte 60 Biologie 86 Französisch 45 Spanisch 45 Chemie 38 Kunst 33 Ethik 38-45 Informatik 20 Latein 13-28 Russisch 20 Evangelische Religion 35-68 Gemeinschaftskunde 25-50 WTH/Arbeitslehre 20-25 Polnisch 10-17 Tschechisch 10-17 Sorbisch 16 Für die an der UL eingerichteten Lehrämter ist für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 40 vorzuhalten. Die UL wird auf der Grundlage ihrer Infomnations- und Beratungsangebote insbesondere im Rahmen des Hochschulzugangsverfahrens die Interessenten für die einzelnen Lehramtsstudiengänge beraten sowie die Werbung des SMK um Studierende unterstützen. Für die inneruniversitäre Organisation und die Sicherung eines reibungslosen und qualitativ hochwertigen Lehramtsstudiums wird das bestehende Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) an der UL weiter gestärkt. Dem Zentrum werden weiterhin Kemaufgaben im Kontext der Lehrerausbildung zugewiesen, die nicht durch einzelne Fakultäten abzusichern sind. Die Strukturen des Zentrums sowie dessen personelle und sächliche Ressourcen haben dem Umfang der Kemaufgaben zu entsprechen. Zur Sicherung einer kontinuierlichen und qualitätsgerechten Erledigung der Kernaufgaben ist das Zentrum spätestens ab Ende 2019 mit mindestens sechs Stellen aus dem Haushalt der UL finanzierten Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die Ausbildung im Fach Musik wird für alle einschlägigen Lehrämter im Verbund mit der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig (HMT) gewährleistet. UL und HMT stimmen dazu das gemeinsame Vorgehen ab. Zur Bereitstellung und Buchung der Praktikumsplätze im Rahmen der Schulpraktischen Studien (SPS) im Freistaat Sachsen für alle Lehramtsstudierenden betreibt die UL in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden und der Technischen Universität Chemnitz sowie dem SMK ein Online-Praktikumsportal. Dieses wird durch die UL kontinuierlich weiterentwickelt und den sich modifizierenden Bedarfen regelmäßig angepasst. Die UL verpflichtet sich, in Anlehnung an die grundständige Ausbildung, entsprechend den seitens des SMK bestimmten Bedarfen zur Qualifizierung und Weiterbildung beschäftigter Lehrkräfte im Freistaat Sachsen für erforderliche Fächer der Grundschule, Mittelschule, dem Gymnasium bzw. in den Förderschwerpunkten berufsbegleitende Studiengänge zum Erwerb der unbefristeten Lehrerlaubnis bzw. der Lehrbefähigung anzubieten. Die UL setzt in Kooperation mit den anderen für das Lehramt ausbildenden Hochschulen durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehramtsstudiengänge um. B. Seitens des SMK und des SMWK werden in Bezug auf o. g. Weiterentwicklung der Lehrerausbildung folgende Leistungen erbracht: Die Staatsregierung stellt der UL folgende finanzielle Mittel für Personalausgaben und Sachausgaben (HG 6) zusätzlich zur Verfügung: Jahr 2017 2018 2019 2020 Summe Personalausgaben 8.029,5 T€ 8.200,0 T€ 8.405,8 T€ 8.616,0 T€ 33.251,3 T€ Sachausgaben 1.494,1 T€ 1.494,1 T€ 1.494,1 T€ 1.494,1 T€ 5.976,4 T€ Summe 9.523,6 T€ 9.694,1 T€ 9.899,9 T€ 10.110,1 T€ 39.227,7 T€ Mit diesen Mitteln werden insbesondere folgende Stellen bzw. Beschäftigungsverhältnisse finanziert: W3 W2 W1 W1 Akademischer Assistent E13 E11 E10 E9 E6 E5 Gesamt 5 8 10 10 69 1 4,5 1 5,5 1 115 Mit den Mitteln werden insbesondere folgende Leistungen der UL finanziert: - qualitativ gute Ausbildung der Studierenden Steigerung des Studienerfolges - studienbegleitende Tutorien, - Ausstattung und Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung - Administrierung der zusätzlichen Studierendenzahlen. Das SMK und sein nachgeordneter Bereich praktizieren eine intensive Kooperation mit dem ZLS. Die personelle Absicherung der Lehrerausbildung wird seitens des SMK durch Abordnung von Lehrpersonen im Umfang von 15 Stellen unterstützt. Der Aufgabenumfang für Betrieb, Weiterentwicklung und Prozessmanagement des Praktikumsportals Sachsen bedarf einer jährlichen Präzisierung. SMK trifftdazu im Benehmen mit den Universitäten Festlegungen, auf deren Grundlage der UL zur Umsetzung dieser Aufgaben finanzielle Mittel zusätzlich zugewiesen werden. SMK stimmt den jährlichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte mit der UL ab und weist die zur Durchführung entsprechender berufsbegleitender Studiengänge benötigten finanziellen Mittel zusätzlich zu. Das SMF sichert weiterhin die Bereitstellung der notwendigen Räume zu. Für das Erweiterungsfach DaZ werden zusätzliche finanziellen Mittel bereitgestellt, die gesondert zwischen dem SMWK und der UL vereinbart werden. <-* Die Zusagen der finanziellen Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel und Stellen durch den Sächsischen Landtag. Die Sächsische Staatsregierung wird die Mittel und Stellen im jeweiligen Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan berücksichtigen. Im Übrigen steht die Wirksamkeit dieser Zielvereinbarung unter der Bedingung der Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Mittelzuweisungen im Rahmen des Bildungspaketes Sachsen 2020 sind gegenseitig deckungsfähig und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Sollte die UL bei der Anzahl der Studienanfänger in den lehramtsbezogenen Studiengängen insgesamt oder je Schulart1 um mehr als 15 % unter den geplanten Kapazitäten bleiben, behält sich die Staatsregierung vor, im jeweiligen Folgejahr gegebenenfalls eine entsprechende Kürzung der vorgesehenen Mittel vorzunehmen. Die Hochschule berichtet dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich zum 15. Dezember zum Stichtag 1. Dezember - zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester und im ersten Fachsemester sowie - zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstudierenden. Die Zielvereinbarung gilt vom 01.01.2017 und läuft bis zum 31.12.2020. Zur weiteren Ausgestaltung ab 2021 werden 2019 Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern aufgenommen. Dresden, deni^ .03.2016 Dr. Eva-Maria Stange Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Rrof.i)r/Georg Unland staafsminister der Finanzen u. 1 Mittelschule und Gymnasium insgesamt betrachtet ^1 Brunhild Kurth Staatsministerin für Kultus Prof. DrBejate A. Schückinc^ Rektorinfler Universität Leipzig Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Technischen Universität Chemnitz (TUC) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" A. Die TUC verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen: Der zum Wintersemester 2013/14 eingerichtete lehramtsspezifische geschlossene Studiengang „Lehramt an Grundschulen" mit dem Abschluss Staatsexamen wird fortgeführt. Die TUC stellt für diesen Studiengang zum jeweiligen Wintersemester 120 Studienplätze für Studienanfänger im ersten Fachsemester bereit. Bei der Verteilung der Fächer orientiert sich die TUC an den einschlägigen Vorschriften der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Als studierte Fächer sind weiterhin Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik/Philosophie und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) vorzuhalten. Im Rahmen der Grundschuldidaktik sind neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht die Fächer Sport, Werken und Kunst anzubieten. Die TUC wird auf der Grundlage ihrer Informations- und Beratungsangebote insbesondere im Rahmen des Hochschulzugangsverfahrens die Interessenten für den Lehramtsstudiengang beraten sowie die Werbung des SMK um Studierende für das Lehramt an Grundschulen unterstützen. Die TUC sichert in Bezug auf die Lehramtsspezifik eine angemessene Personalausstattung zu. Die TUC sichert die professionelle Lehre und Prüfungen in allen o. g. Fächern und Fachdidaktiken. Die in der Lehramtsprüfungsordnung verankerten Anforderungen in Bezug auf die Bildungswissenschaften sind ebenfalls mit einer hinreichenden Personalressource zu untersetzen. Für die inneruniversitäre Organisation und die Sicherung eines reibungslosen und qualitativ hochwertigen Lehramtsstudiums wird das bestehende Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) an der TUC weiter gestärkt. Dem Zentrum werden weiterhin Kernaufgaben im Kontext der Lehrerbildung zugewiesen, die nicht durch einzelne Fakultäten abzusichern sind. Die Strukturen des Zentrums sowie dessen personelle und sächliche Ressourcen haben den Umfang der Kernaufgaben zu entsprechen. Die TUC kooperiert mit der UL bezüglich der Sicherung der Funktionalität des Online- Praktikumsportals zur Bereitstellung und Buchung der Praktikumsplätze im Rahmen der Schulpraktischen Studien (SPS) im Freistaat Sachsen für alle Lehramtsstudierenden, welches die Universität Leipzig verantwortlich betreibt. Die TUC verpflichtet sich, in Anlehnung an die grundständige Ausbildung, entsprechend den seitens des SMK bestimmten Bedarfen zur Qualifizierung und Weiterbildung beschäftigter Lehrkräfte im Freistaat Sachsen für erforderliche Fächer der Grundschule berufsbegleitende Studiengänge zum Erwerb der unbefristeten Lehrerlaubnis bzw. der Lehrbefähigung anzubieten. Die TUC setzt in Kooperation mit den anderen Hochschulen durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für den Studiengang „Lehramt an Grundschulen" um. 1 Für die an der TUC eingerichteten Lehrämter ist für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 20 vorzuhalten. B. Seitens des SMK und des SMWK werden in Bezug auf o. g. Weiterentwicklung der Lehrerausbildung folgende Leistungen erbracht: Die Staatsregierung stellt der TUC folgende finanzielle Mittel für Personalausgaben und Sachausgaben (HG 6) zur Verfügung: Jahr 2017 2018 2019 2020 Gesamt Personalausgaben 2.370,1 T€ 2.495,6 T€ 2.673,1 T€ 2.858,0 T€ 10.396,8 T€ Sachausgaben 500,0 T€ 500,0 T€ 500,0 T€ 500,0 T€ 2.000,0 T€ Gesamt 2.870,1 T€ 2.995,6 T€ 3.173,1 T€ 3.358,0 T€ 12.396,8 T€ Mit diesen Mitteln werden insbesondere folgende Stellen und Beschäftigungsverhältnisse finanziert: Jahr W3 W2 W1 E13 E 11 E8 E6 Gesamt 2017 2 3 4 20 1 1,5 2 33,5 2018 2 3 4 21 1 1.5 2 34,5 2019 2 3 4 22,5 1 1,5 2 36,0 2020 2 3 4 24 1 1,5 2 37,5 Mit den Mitteln werden insbesondere folgende Leistungen der TUC finanziert: qualitativ gute Ausbildung der Studierenden Steigerung des Studienerfolges studienbegleitende Tutorien, - Ausstattung und Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung Das SMK und sein nachgeordneter Bereich praktizieren eine intensive Kooperation mit dem ZLB. Die personelle Absicherung der Lehrerausbildung wird seitens des SMK durch Abordnung von Lehrpersonen im Umfang von 3 Stellen unterstützt. Der Aufgabenumfang für Betrieb, Weiterentwicklung und Prozessmanagement des Praktikumsportals Sachsen bedarf einer jährlichen Präzisierung. Das SMK trifft dazu im Benehmen mit den Universitäten Festlegungen. Das SMK stimmt den jährlichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte mit der TUC ab und weist die zur Durchführung der unter A. genannten berufsbegleitenden Studiengänge benötigten finanziellen Mittel zusätzlich zu. Die Zusage der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel und Stellen durch den Sächsischen Landtag. Die Sächsische Staatsregierung wird die Mittel und Stellen im jeweiligen Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan berücksichtigen. Im Übrigen steht die Wirksamkeit dieser Zielvereinbarung unter der Bedingung der Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die Mittelzuweisungen im Rahmen des Bildungspaketes Sachsen 2020 sind gegenseitig deckungsfähig und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Das SMF sichert weiterhin die Bereitstellung der notwendigen Räume zu. Für das Erweiterungsfach DaZ werden zusätzlich die finanziellen Mittel für zwei Beschäftigungsverhältnisse mit der Wertigkeit einer E 13 bereitgestellt. Sollte die TUC bei der Anzahl der Studienanfänger in dem lehramtsbezogenen Studiengang insgesamt um mehr als 15 % unter den geplanten Kapazitäten bleiben, behält sich die Staatsregierung vor, im jeweiligen Folgejahr gegebenenfalls eine entsprechende Kürzung der vorgesehenen Mittel vorzunehmen. Die Hochschule berichtet dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich zum 15. Dezember zum Stichtag 1. Dezember - zu den je Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester und im ersten Fachsemester sowie zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstudierenden. Auch die Sicherung des über das Jahr 2020 bestehenden Lehrerersatzbedarfes soll durch den Lehramtsstudiengang an der TU Chemnitz bedarfsgerecht unterstützt werden. Spätestens bis 31.03.2020 werden dazu die entsprechenden Rahmenbedingungen vereinbart. Die Zielvereinbarung gilt vom 01.01.2017 und läuft bis zum 31.12.2020. Dresden, den/# & .2016 Dr. Eva-Maria Stang Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 5eorg Unland Minister der Finanzen Brunhild Kurth Staatsministerin für Kultus PrötDr. Andreas Schubert Kommissarischer Rektor der Technischen Universität Chemnitz 2016-07-28T13:04:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes