STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5600 Thema: Studiengebühren an sächsischen Hochschulen für Studierende nicht europäischer Staatsangehörigkeit - Nachfrage zu DRS 6/4090 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Nicht-EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stu dierten im Jahr 2014, 2015 und 2016 an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig? Im Jahr 2014 studierten 102 Nicht-EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig „Felix Mendelssohn Bartholdy" (HMT Leipzig). Im Jahr 2015 waren es 109. Für das Jahr 2016 (Wintersemester 2016/2017) können noch keine Zahlen genannt werden, da die Immatrikulation noch nicht erfolgt ist. Die HMT Leipzig rechnet zum jetzi gen Zeitpunkt mit 107 Studierenden. Frage 2: Wie viele der studiengebührenpflichtigen Studierenden an der HMT Leipzig erhielten in 2015 und 2016 ein Stipendium aus 1207/681 03 (Stipendien für ausländische Studierende im Doppelhaushalt 2015/16) und gab es hierbei Dopplungen bei diesen Stipendienempfängern und den Stipendiaten nach § 12 Abs.3 SächsHSFG? An der HMT Leipzig wurden ausschließlich Stipendien nach § 12 Abs. 3 SächsHSFG vergeben, im Jahr 2015 waren es 25, im Jahr 2016 27. Frage 3: Wie viele Studiengebührenbefreiungen aufgrund von Härtefäl len oder Ausnahmetatbeständen und wie viele Teilerlasse der Studien gebühr hat es an der HMT Leipzig seit der Einführung der Studiengebühr für Nicht-EU Studierende gegeben und welche Gründe lagen für diese Entscheidung jeweils vor? Neben den unter 2 genannten Stipendien (die einer Befreiung von den Stu diengebühren gleichkommt), gab es folgende Anzahl von Teilerlassen: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/135-2016 Dresden, 2£. Juli 2016 Tagder I Deutschen Einheit I IB Freistaat • Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audrt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM 2014:1 Erlass in Höhe von 75%; 2 Erlasse in Höhe von 50%; 4 Erlasse in Höhe von 25% 2015:1 Erlass in Höhe von 75%; 2 Erlasse in Höhe von 50%; 2 Erlasse in Höhe von 25%. Als Grund für die Teilerlasse wurde von der HMT Leipzig die nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit der betreffenden Studierenden angegeben. Frage 4: Von wie vielen Drittstaatenangehörigen mit der Erlaubnis zum Dauer aufenthalt-EU wurden bis zum Sommersemester 2016 an der HMT Leipzig Studien gebühren in welcher Höhe für ein Erststudium erhoben; wurden diese Gebühren gegebenenfalls vollumfänglich zurückerstattet und in welcher Höhe pro Semester erhebt die Hochschule andere Studiengebühren für Studierende mit der Staatsan gehörigkeit von Ländern der EU oder mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU? Nach Auskunft der HMT Leipzig hatte im Sommersemester kein immatrikulierter Studie render den Status „Drittstaatenangehörigen mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU"; hätte es einen solchen Fall gegeben, wären keine Gebühren für Nicht-EU-Studierende erhoben worden. Gegebenenfalls wären Gebühren nach § 12 Abs. 4 SächsHSFG erho ben worden; dies ist abhängig von der Studierendenbiographie, könnte also nur für einen konkreten Fall beantwortet werden. Von Studierenden mit der Staatsangehörigkeit von Ländern der EU oder mit der Erlaub nis zum Daueraufenthalt EU erhebt die HMT Leipzig - in Abhängigkeit von der Studie rendenbiographie jedes konkreten Studierenden - Gebühren nach § 12 Abs. 4 SächsHSFG in Höhe von 900,00 € pro Semester. Frage 5: Welche Gründe geben die anderen staatlichen Hochschulen des Freistaa tes dafür an, bisher von der Gebührenoption gemäß § 12 Abs.3 SächsHSFG keinen Gebrauch gemacht zu haben? (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen). Die Erhebung von Gebühren gemäß §12 Abs. 3 SächsHSFG ist den Hochschulen frei gestellt. Es besteht keine Verpflichtung, die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Gebührenoption anzugeben. Insofern ist dem Sächsischen Staatsministerium für Wis senschaft und Kunst nicht bekannt, aus welchen Gründen die anderen Hochschulen des Freistaates keine Gebühren entsprechend § 12 Abs. 3 SächsHSFG erheben. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 2 von 2 2016-07-25T14:50:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes