STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRÄlJtHERSCEUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/561 Thema: Fragen der gewerblichen Tierhaltung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen nach Auffassung der Staatsregierung geändert werden, um in Tierhaltungsanlagen eine angemessene Pflege und Versorgung des Einzeltieres zu jeder Zeit sicherzustellen? Für die gesetzlichen Regelungen im Tierschutz liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Diese Regelungen unterliegen der laufenden Überprüfung und Evaluation. Grundlage dafür sind zum Beispiel Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Gutachten, Entwicklungen bei Tierhaltungssystemen, Ergebnisse aus Kontrollen in den Tierbeständen und in den Bereichen der Tierzucht. Die Landwirtschaftsministerkonferenz hat am 05.09.2014 beschlossen, auf Länderebene eine Arbeitsgruppe zu etablieren, die die Verbesserung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zum Thema hat. Diese Arbeitsgruppe soll sich unter anderem mit der Überprüfung und Weiterentwicklung des Managements der Tierhaltung, der weiteren Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie der Bewertung bereits geltender Schutz- und Kontrollstandards und deren Wirksamkeit befassen. Das Ergebnis dieses Berichts ist abzuwarten. Frage 2: Auf wie viele Tierplätze sollten Tierhaltungsanlagen nach Auffassung der Landesregierung beschränkt werden (bitte für Geflügel, Rinder und Schweine angeben)? Aus Sicht der Landesregierung gibt es keine festlegbare Anzahl an Tierplätzen in Tierhaltungsanlagen. Tierschutz ist nicht zwangsläufig eine Frage der BggB Freistaat Hl SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-14/787 Dresden, Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ER SCHLITZ Freistaat SACHSEN Betriebsgröße, sondern im erheblichen Maße von der Qualität des Betriebsmanagements abhängig. Frage 3: Von welchen Behörden wurden welche Betriebe der Straathof Holding GmbH bzw. von Betrieben, an denen Adrianus Straathof anderweitig beteiligt ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wie oft kontrolliert? (bitte um Angabe der betreffenden Nutztierhaltungsanlage, des Namens der jeweils kontrollierenden Behörde sowie des jeweiligen Tages der Kontrolle) Frage 4: Welche Rechtsverletzungen durch Betriebe der Straathof Holding GmbH bzw. von Betrieben, an denen Adrianus Straathof anderweitig beteiligt ist, sind bei sächsischen Behörden aktenkundig geworden (bitte jeweiligen Verstoß, die jeweilige gesetzliche Regel bzw. Verordnung, gegen die verstoßen wurde, die jeweils betreffende Nutztierhaltungsanlage, den Namen der jeweils kontrollierenden Behörde, den jeweiligen Tag der Feststellung, und die jeweiligen Sanktionen einschließlich der jeweiligen Höhe der Zwangs- und Bußgelder angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Anlagen von Adrianus Straathof wurden in den letzten fünf Jahren risikoorientiert von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Sachsen kontrolliert. Um eine Einschätzung der derzeitigen Lage vornehmen zu können, haben die zuständigen Landkreise Nordsachsen, Zwickau und der Vogtlandkreis der Staatsregierung über die Ergebnisse der letzten Kontrollen berichtet, siehe dazu die Zusammenfassung in der Anlage. Frage 5: Inwiefern gehören tierschutzrechtliche Verstöße eines Tierhalters in einem anderen Bundesland zu den Kriterien einer Risikoanalyse, nach der die sächsischen Behörden Kontrollen in Tierhaltungsanlagen planen und durchführen, und inwiefern geben die aktuellen Erkenntnisse der Behörden in Sachsen-Anhalt zu Betrieben der Straathof Holding GmbH für die Sächsische Staatsregierung Anlass, die Kriterien für die Risikoanalyse, nach der die sächsischen Behörden Kontrollen in Tierhaltungsanlagen planen und durchführen, zu überarbeiten und wenn nicht, warum nicht? Die Kriterien für eine Risikoanalyse werden länderübergreifend abgestimmt. Es gibt dazu Vorgaben im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ das von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beschlossen wurde und durch eine Projektgruppe der AG Tierschutz bei Bedarf aktualisiert wird. Diese Vorgaben sind auch in Sachsen durch Erlass für die Lebensmittelüberwachungsund Veterinärämter verbindlich. Die Einbeziehung von Parametern für eine Risikoanalyse macht nicht an Kreis- oder Landesgrenzen halt. Dazu gehören zum Beispiel auch Informationen aus der Lebensmittelketteninformation (ggf. tierschutzrelevante Feststellungen in Schlachtbetrieben) oder anderweitige Erkenntnisse, die den zuständigen Vor-Ort-Behörden in den Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsämtern zur Kenntnis gelangen. Seite 2 von 3 STAATS-MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ §| SACHSEN Bei länderübergreifenden Fragestellungen werden Erkenntnisse unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen und der betroffenen Ressorts ausgewertet und ein ggf. notwendiges gemeinsames Vorgehen miteinander abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur KA Drs.-Nr. 6/561 Adrianus Straathof-Schweinehaitungsbetriebe in Sachsen Standort Betrieb Geschäftsführer zuständiges Lebensmittel-überwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) letzte Kontrollen Mängel (1)Pausa / Thierbach Vogtland i i Sauenhaltung Thierbach GmbH Bis 21.12.14 Adrianus Straathof Seit 22.12.14: Bleichner Franz Josef und Goumans Bartho-lomeus Vogtlandkreis 26.11.2014 Gruppenhaltung (abgestellt), Tötung Saugferkel (abgestellt) -1 Strafanzeige Spaltenboden defekt (abgestellt), Tür nicht abschließbar (abgestellt), Einzäunung unvollständig (abgestellt), Licht (abgestellt), Reinigung und Desinfektion (abgestellt) (2)Waidenburg Zwickau Sauenhaltung Thierbach GmbH Bis 21.12.14 Adrianus Straathof Seit 22.12.14: Bleichner Franz Josef und Goumans Bartho-lomeus Zwickau 16.09.2014 Luft, Kennzeichnung, Baulichkeit, Meldung Tierbewegungen; es erfolgten Auflagen, deren Einhaltung vom LÜVA geprüft wurde, Verwaltungsverfahren sind abgeschlossen, 04.06.2014 und 20.06.2014: Feststellung der Tötungen von Ferkeln, Aufklärung noch nicht abgeschlossen (3)Bad Düben / Wellaune Nordsachsen Sauenhaltung Thierbach GmbH Bis 21.12.14 Adrianus Straathof Seit 22.12.14: Bleichner Franz Josef und Goumans Bartho-lomeus Nordsachsen 17.11.2014 Reinigung und Desinfektion problematisch, Jungsauen (28. bis 30. Tag) noch nicht umgestallt (abgestellt), 3 Stallabteile Spaltenböden mit Verletzungsrisiko, bereits 2. Beanstandung, aber Baupläne für Umbau vorgelegt, soll 2015 realisiert werden, Nachkontrolle 1/2015 geplant (4)Schönwölkau / Wannewitz Nordsachsen I Sauenhaltung Thierbach GmbH Bis 21.12.14 Adrianus Straathof Seit 22.12.14: Bleichner Franz Josef und Goumans Bartho- j lomeus Nordsachsen 17.11.2014 Stalltemperatur zu niedrig (Mangel abgestellt), Genehmigung Anlage: Aufzucht bis 28 kg, 30 Tiere deutlich schwerer, noch in der Woche abgeholt (abgestellt)