STAMSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraßê 7 I 01097 Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDN¡S gO/DIE GRUNEN, Drs.-Nr.: 6/5613 Thema: Anklageerhebung gegen Jugendliche und Heranwachsende und Anwendung des $ 7 sowie des g 47 Jugendgerichtsgese E (JGG) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln wie vielen Fällen in den Jahren 2010-2016 wurde nach g 47 JGG das Verfahren eingestellt, was war der Grund der Einstellung und welches Delikt bzw. welche Deliktgruppe lag der Einstellung zugrunde? (Bitte getrennt nach Jahren und Gerichtsbezirken aufschlüsseln sowie differenzieren nach Jugendlichen und Heranwachsenden) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 1 der Anlage verwiesen. Den darin enthaltenen Angaben liegen die statistischen Erfassungen nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bu ßgeldsachen (StP/OWi-Statistik) zug runde. w zr:ffiï,,. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1S00 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-LR-2051 /1 6 !lr H ill tË WANDEL HINTER OITTERN 300 Jahrc 0cfãn9¡ir Wâldhctm 30O Jâhrc sächsi5che Vollzugs{rschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, I, t1 Parken und behinderlengerechter Zugang rlber Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang fûr e¡ektronisch signi6rte sowie für vôrschlûsselt€ €leklron¡schê Dokum 6nte nur {jber das ElsKronisch€ Ger¡chts- und VoNaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen unt€r wW.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage im Hinblick auf den Grund der Einstellung , das zugrundeliegende Delikt bzw. die zugrundeliegende Deliktsgruppe sowie eine Differenzierung nach Jugendlichen und Heranwachsenden kann nicht erfolgen, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Tabelle dargestellten Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismåßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010-2016 ein Strafbefehl gegen Jugendliche und Heranwachsende erlassen und welches Delikt banv. welche Deliktgruppe lag dem Strafbefehl zugrunde? (Bitte getrennt nach Jahren und Gerichtsbezirken aufsch lüsseln sowie d ifferenzieren nach J u gend I ichen u nd Heranwachsenden) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabellen 2 und 3 der Anlage venruiesen. Den darin enthaltenen Angaben liegen die Erfassungen der StP/OWi-Statistik zugrunde. ln dieser Statistik werden zum einen die Anträge auf Erlass von Strafbefehlen - ohne Strafbefehle nach $ 408a StPO - (Tabelle 2) sowie zum anderen die nach $ 408a SIPO erlassenen Strafbefehle statistisch erhoben (vgl. Tabelle 3). Eine statistische Erfassung der erlassenen Strafbefehle außerhalb des Anwendungsbereichs des $ 408a StPO erfolgt nicht. Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft unter den in $ 408a Abs. 1 SIPO Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENW genannten Voraussetzungen einen Strafbefehl noch nach Erötfnung des Hauptverfahrens beantragen. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage im Hinblick auf sämtliche durch den Jugendrichter bzw. das Jugendschöffengericht erlassene Strafbefehle, das zugrundeliegende Delikt bzw. die zugrundeliegende Deliktsgruppe sowie eine Differenzierung nach Jugendlichen und Heranwachsenden kann nicht erfolgen, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Tabelle dargestellten Ermittlungsverfahren erfordern . Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Ergänzend wird hierzu auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: ln wie vielen Fällen in den Jahren 2010-2016 endete die Verhandlung mit einem Freispruch, in wie vielen Fällen mit einem Schuldspruch und in wie vielen Fällen wurde die Verhängung der Strafe bzw. die Strafuollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren und Gerichtsbezirken sowie differenzieren nach Jugendlichen und Heranwachsenden) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 4 der Anlage verwiesen, die auf den Angaben der StP/OWi-Statistik beruht. Daten zur Strafaussetzung sowie eine Differenzierung nach Jugendlichen und Heranwachsenden werden im Rahmen dieser Statistik nicht erhoben. Auf der Grundlage der Strafverfolgungsstatistik kann die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen und die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden für den Oberlandesgerichtsbezirk Dresden einschließlich der Anzahl der Strafaussetzung festgestellt werden. Eine Aufschlüsselung nach Gerichtsbezirken sowie die übrigen erfragten Daten werden jedoch im Rahmen dieser Statistik nicht erhoben . ln der Tabelle 5 der Anlage wird daher die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden auf der Grundlage der Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei der StP/OWi- Statistik, die regelmäßig auf das Verfahren abstellt, und der Strafverfolgungsstatistik um Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw zwei verschiedene Statistiken handelt, deren Erhebung unter unterschiedlichen Prämissen erfolgt, so dass die Angaben in den Tabellen 4 und 5 getrennt voneinander zu betrachten sind. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage kann mangels statistischer Erfassung nicht erfolgen. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Tabelle dargestellten Ermittlungsverfahren erfordern . Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig . Ergåinzend wird hiezu auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen, Frage 4: ln wie vielen Fällen in den Jahren 2010-2016 wurden straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach $ 7 JGG auferlegt ? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren, Gerichtsbezirken und konkreter Form der Maßregel sowie differenzieren nach Jugendlichen und Heranwachsenden) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle 6 der Anlage verwiesen, die auf den Angaben der Strafverfolgungsstatistik beruht. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage im Hinblick auf die begehrte Aufschlüsselung nach Gerichtsbezirken kann mangels entsprechender Erfassung in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfolgen. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Tabelle dargestellten Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Ergänzend wird hiezu auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Mit ichen Grüßen ln ng Markus Ulbig Anlage: Tabellarische Seite 4 von 4 ichten Anlage zu Drs. 6/5613 Tabelle 1: § 47 JGG - Einstellung des Verfahrens durch den Richter 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20161 OLG-Bezirk insgesamt 1.466 1.460 1.575 1.128 1.165 1.061 279 LG-Bezirk Bautzen2 93 81 112 - - - - LG-Bezirk Chemnitz 258 304 375 240 270 248 52 LG-Bezirk Dresden 345 319 387 307 269 227 61 LG-Bezirk Görlitz 192 163 176 160 228 191 53 LG-Bezirk Leipzig 403 415 365 309 267 252 81 LG-Bezirk Zwickau 175 178 160 112 131 143 32 Tabelle 2: 1 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. 2 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. 3 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. 4 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. 5 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. Anzahl der Anträge auf Erlass von Strafbefehlen (Cs) - ohne Strafbefehle nach § 408 a StPO - vor dem Jugendrichter 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20163 OLG-Bezirk insgesamt 1.941 1.844 1.702 1.503 1.360 1.385 379 LG-Bezirk Bautzen4 104 120 148 - - - - LG-Bezirk Chemnitz 686 673 565 493 484 495 149 LG-Bezirk Dresden 252 235 199 195 201 188 53 LG-Bezirk Görlitz 120 111 107 187 173 221 46 LG-Bezirk Leipzig 565 546 589 563 431 406 95 LG-Bezirk Zwickau 214 159 94 65 71 75 36 Anzahl der Anträge auf Erlass von Strafbefehlen (Cs) - ohne Strafbefehle nach § 408 a StPO - vor dem Jugendschöffengericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20165 OLG-Bezirk insgesamt 0 68 38 33 35 41 8 Anlage zu Drs. 6/5613 Tabelle 3: Strafbefehl vor dem Jugendrichter nach § 408 a StPO 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20167 OLG-Bezirk insgesamt 290 287 256 251 296 263 409 LG-Bezirk Bautzen8 29 10 12 - - - - LG-Bezirk Chemnitz 35 52 53 42 57 38 68 LG-Bezirk Dresden 76 96 79 83 90 64 112 LG-Bezirk Görlitz 16 11 21 18 35 30 47 LG-Bezirk Leipzig 89 88 55 66 76 80 125 LG-Bezirk Zwickau 45 30 36 42 38 51 57 Strafbefehl vor dem Jugendschöffengericht nach § 408 a StPO 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20169 OLG-Bezirk insgesamt 18 12 12 6 7 11 3 LG-Bezirk Bautzen10 0 3 0 - - - - LG-Bezirk Chemnitz 5 3 2 1 0 0 0 LG-Bezirk Dresden 3 2 4 1 3 2 1 LG-Bezirk Görlitz 4 2 2 - 0 6 0 LG-Bezirk Leipzig 5 1 3 2 3 2 0 LG-Bezirk Zwickau 1 1 1 2 1 1 2 6 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. 7 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. 8 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. 9 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. 10 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. LG-Bezirk Bautzen6 0 0 0 0 0 0 0 LG-Bezirk Chemnitz 0 30 0 0 1 0 0 LG-Bezirk Dresden 0 0 0 0 0 0 0 LG-Bezirk Görlitz 0 0 0 0 0 0 0 LG-Bezirk Leipzig 0 1 0 0 0 0 0 LG-Bezirk Zwickau 0 37 38 33 34 41 8 Anlage zu Drs. 6/5613 Tabelle 4: Verfahren vor dem Jugendrichter - hier: Ausgang des Verfahrens 2010 2011 2012 2013 2014 2015 201611 OLG-Bezirk insgesamt Urteile insgesamt 3.677 3.331 2.954 2.400 2.263 2.208 524 darunter mit Freispruch 403 344 259 232 221 257 56 darunter mit Schuldspruch 3.260 2.972 2.678 2.146 2.027 1.933 464 LG-Bezirk12 Bautzen insgesamt Urteile insgesamt 316 245 166 - - - - darunter mit Freispruch 24 27 6 - - - - darunter mit Schuldspruch 291 218 157 - - - - LG-Bezirk Chemnitz insgesamt Urteile insgesamt 840 812 778 630 583 587 123 darunter mit Freispruch 125 122 85 93 82 93 12 darunter mit Schuldspruch 710 684 688 529 496 486 110 LG-Bezirk Dresden insgesamt Urteile insgesamt 717 665 581 475 415 392 85 darunter mit Freispruch 27 32 39 18 20 22 3 darunter mit Schuldspruch 686 631 541 456 391 370 81 LG-Bezirk Görlitz insgesamt Urteile insgesamt 229 164 158 283 289 233 69 darunter mit Freispruch 26 21 11 32 23 11 6 darunter mit Schuldspruch 203 140 146 251 265 222 63 LG-Bezirk Leipzig insgesamt Urteile 1.185 1.048 867 693 704 737 180 11 Zahlen des ersten Quartals des Jahres 2016. 12 Aufgelöst durch das Inkrafttreten des Standortegesetzes am 1. Januar 2013. Anlage zu Drs. 6/5613 insgesamt darunter mit Freispruch 165 119 84 74 75 115 32 darunter mit Schuldspruch 1.017 926 777 610 624 612 146 LG-Bezirk Zwickau insgesamt Urteile insgesamt 390 397 404 319 272 259 67 darunter mit Freispruch 36 23 34 15 21 16 3 darunter mit Schuldspruch 353 373 369 300 251 243 64 Tabelle 5: nach Jugendstrafrecht verurteilte Jugendliche 2010 2011 2012 2013 2014 2015 201613 OLG-Bezirk insgesamt Verurteilte insgesamt 1.589 1.594 1.495 1.168 1.031 1.068 - darunter Strafaussetzung 181 184 170 112 88 84 - nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende 2010 2011 2012 2013 2014 2015 201614 OLG-Bezirk insgesamt Verurteilte insgesamt 2.224 1.874 1.625 1.281 1.192 1.080 - darunter Strafaussetzung 452 381 307 235 223 184 - 13 Die Strafverfolgungsstatistik wird jahrgangsweise erstellt. Für das Jahr 2016 liegen daher noch keine Zahlen vor. 14 Die Strafverfolgungsstatistik wird jahrgangsweise erstellt. Für das Jahr 2016 liegen daher noch keine Zahlen vor. Anlage zu Drs. 6/5613 Tabelle 6: Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 JGG - hier: Jugendliche 2010 2011 2012 2013 2014 2015 201615 OLG-Bezirk insgesamt Abgeurteilte insgesamt 31 19 12 13 3 14 - Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) 26 17 12 8 3 14 - Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus 3 2 0 0 0 0 - Unterbringung in Erziehungsanstalt 2 0 0 5 0 0 - Führungsaufsicht (soweit angeordnet) 0 0 0 0 0 0 - Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 JGG - hier: Heranwachsende 2010 2011 2012 2013 2014 2015 201616 OLG-Bezirk insgesamt Abgeurteilte insgesamt 368 277 218 149 138 128 - Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) 359 267 211 144 135 122 - Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus 5 4 1 3 2 1 - Unterbringung in Erziehungsanstalt 4 6 6 1 1 5 - Führungsaufsicht (soweit angeordnet) 0 0 0 1 0 0 - 15 Die Strafverfolgungsstatistik wird jahrgangsweise erstellt. Für das Jahr 2016 liegen daher noch keine Zahlen vor. 16 Die Strafverfolgungsstatistik wird jahrgangsweise erstellt. Für das Jahr 2016 liegen daher noch keine Zahlen vor. KA6-5613 KA6-5613_Anl 2016-07-28T11:08:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes