STAMSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraßs 7 ¡ 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRUNEN, Drs.-Nr.: 6/5614 Thema: Ermittlungsverfahren gegen tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende Sehr geehrter Herr Pråsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen, die gemäß der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA- Statistik) zu den von den Jugendstaatsanwälten nach g 36 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geführten Ermittlungsverfahren erhoben werden. Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den Jahren 2010-2016 seitens der Staatsanwaltschaften gegen Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren und zuständ igen Staatsanwaltschaften) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '1040E-LR-2050/16 il\Hffil:y ^î(esden,( -l'tutizota sil I Hl[tË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jâhrc Gefãn9ñ¡! Weldhe¡m 300 Jahre sâchsische Vollzugsç¡eschichtc Hausanschrlft: Sächslsches Staatsml nlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost t¡ber Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang ftlr olektronisch signi€rte sowie für verschlüsselle elektronische Dokumente nur über das Elekironischa Gerichts- und Vorwaltungspostfach; nåhêre lnformalionen unter wW.6gvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\Þr!ffi\:JY Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Eine Differenzierung nach Jugendlichen und Heranwachsenden erfolgt mangels getrennter Erfassung in der StA-Statistik nicht. Die vollständige Beantwortung der Frage würde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Anlage dargestellten, von den Jugendstaatsanwälten geführten Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismäßig. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich . Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 2: ln wie vielen Fällen kam es zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens aufgrund von Geringfügigkeit bzw. aufgrund fehlender Nachweisbarkeit strafbaren Verhaltens? (B¡tte getrennt aufschlüsseln nach Jahren, zuständigen Staatsanwaltschaften und dem Grund der Einstellung) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die in der Anlage ausgewiesene Anzahl der Einstellungen nach $ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (SIPO) sämtliche Einstellungen nach dieser Vorschrift, d.h. nicht nur wegen fehlender Nachweisbarkeit im Sinne der Fragestellung, beinhaltet (2.8. auch wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses). Bei den gesondert ausgewiesenen Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit nach $ 20 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich ebenfalls um Einstellungen nach $ 170 Abs. 2 StPO. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ¡Et-MdÑrJw Eine darüber hinausgehende Angabe des Grundes der Einstellung ist aufgrund nicht erfolgender Erfassung in der StA-Statistik nicht möglich. Die vollständige Beantwortung der Frage wt¡rde insoweit die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in der Anlage dargestellten, von den Jugendstaatsanwälten geführten und nach S 153 Abs. 1 StPO sowie S 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist aufgrund der großen Anzahl der betreffenden Verfahren unverhältnismåßig. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: ln wie vielen Fällen wurde nach $ 45 JGG von einer Verfolgung abgesehen? (Bitte getren nt aufsch lüssel n nach Jah ren u nd zuständ i gen Staatsanwaltschaften) Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben bzw. der Erlass eines Strafbefehls beantragt ? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahren und zuständigen Staatsanwaltschaften sowie differenzieren nach Beantragung des Erlasses eines Strafbefehls bzw. Anklageerhebung ) Zur Mit ichen Grüßen ln Markus Ulbig ng der Fragen 3 und 4 wird auf die Anlage verwiesen Anlage Tabellarische rsicht Seite 3 von 3 Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2010 StA StA StA StA StA StA Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 2506 7529 9973 3006 10508 4458 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 3398 10598 13703 4519 14573 6146 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 578 2425 2289 754 2734 1153 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 0 0 0 0 - - vor der großen Strafkammer 0 0 0 0 2 0 - - vor der Jugendkammer 0 28 10 4 20 2 - - vor dem Schöffengericht. 2 6 10 4 4 9 - - vor dem Jugendschöffengericht. 134 751 600 229 661 270 - - vor dem Strafrichter 9 51 51 20 28 28 - - vor dem Jugendrichter. 433 1589 1618 497 2019 844 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 17 65 21 30 85 25 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 90 705 265 134 558 231 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 0 2 3 2 1 0 - - ohne Freiheitsstrafe 90 703 262 132 557 231 - Einstellung nach § 45 JGG. 530 1287 2671 671 2057 799 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 197 655 748 323 817 292 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 333 618 1922 347 1237 506 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 0 14 1 1 3 1 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 58 357 339 188 280 200 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 1 4 1 2 3 1 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1076 3123 4324 1613 5218 2141 Jugendstaatsanwälte Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2011 StA StA StA StA StA StA Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 2274 6961 9267 2703 9610 4061 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 3068 9711 12219 3743 12979 5707 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 475 2430 2022 599 2513 1116 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 0 0 0 0 - - vor der großen Strafkammer 0 0 4 4 2 0 - - vor der Jugendkammer 1 18 9 12 7 4 - - vor dem Schöffengericht. 0 14 5 3 10 9 - - vor dem Jugendschöffengericht. 118 677 518 155 595 219 - - vor dem Strafrichter 10 48 55 12 29 17 - - vor dem Jugendrichter. 346 1673 1431 413 1870 867 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 13 86 15 17 62 18 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 123 598 218 109 531 192 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 0 0 0 1 1 0 ohne Freiheitsstrafe 123 598 218 108 530 192 - Einstellung nach § 45 JGG. 420 1157 2325 603 1837 676 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 209 596 635 329 686 219 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 211 542 1686 273 1150 456 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 0 19 4 1 1 1 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 52 376 318 83 283 201 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 0 3 1 2 0 1 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 994 2954 3712 1419 4183 2262 Jugendstaatsanwälte Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2012 StA StA StA StA StA StA Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 2079 6473 8959 2601 9047 3913 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 2719 8424 11722 3496 11086 5251 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 369 2015 1622 562 2027 942 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 0 0 0 0 - - vor der großen Strafkammer 0 15 1 1 1 0 - - vor der Jugendkammer 3 4 7 4 4 0 - - vor dem Schöffengericht. 0 16 7 8 5 4 - - vor dem Jugendschöffengericht. 67 579 378 119 504 142 - - vor dem Strafrichter 6 35 43 16 18 19 - - vor dem Jugendrichter. 293 1366 1186 414 1495 777 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 19 48 17 7 48 13 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 134 558 186 109 527 139 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 0 1 0 0 0 0 ohne Freiheitsstrafe 134 557 186 109 527 139 - Einstellung nach § 45 JGG. 363 1144 2148 578 1698 617 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 144 531 650 328 670 206 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 219 608 1496 250 1028 410 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 0 5 2 0 0 1 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 25 280 265 90 184 167 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 1 0 2 0 0 0 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 899 2376 3756 1366 3763 2022 Jugendstaatsanwälte Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2013 StA StA StA StA StA Chemnitz Dresden Görlitz* Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 6545 7702 4255 7766 3541 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 8745 10362 5409 9961 4642 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 2129 1437 919 1829 921 - - vor dem Schwurgericht. - - - - - - - vor der großen Strafkammer 1 5 3 - 2 - - vor der Jugendkammer 1 17 1 2 5 - - vor dem Schöffengericht. 2 8 5 10 2 - - vor dem Jugendschöffengericht. 588 320 202 400 219 - - vor dem Strafrichter 38 52 18 27 17 - - vor dem Jugendrichter. 1499 1035 690 1390 676 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 40 14 9 35 5 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 477 188 177 494 104 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. - 1 3 1 1 ohne Freiheitsstrafe 477 187 174 493 103 - Einstellung nach § 45 JGG. 1253 2031 797 1578 641 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 663 706 440 689 283 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 587 1322 356 889 356 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 3 3 1 - 2 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 245 280 98 191 108 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). - - 1 - - - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2802 3547 2097 3279 1771 * Zusammenlegung der StA Bautzen mit der StA Görlitz zum 1. Januar 2013. Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2014 StA StA StA StA StA Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 6593 8662 4177 8294 3676 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 1919 1338 897 1779 922 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 0 1 0 0 0 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 1 1 0 - - vor der großen Strafkammer 1 5 2 8 2 - - vor der Jugendkammer 18 12 4 6 6 - - vor dem Schöffengericht. 485 236 182 408 195 - - vor dem Jugendschöffengericht. 45 66 34 17 17 - - vor dem Strafrichter 1370 1018 674 1339 702 - - vor dem Jugendrichter. 0 0 0 0 0 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 453 172 174 378 99 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 0 0 1 0 0 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 453 172 173 378 99 ohne Freiheitsstrafe 51 36 32 43 36 - Einstellung nach § 45 JGG. 1498 2318 840 1502 630 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 809 877 443 629 323 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 685 1438 397 873 307 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 4 3 0 0 0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 312 329 146 186 252 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 0 3 0 1 3 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2336 3804 2216 3441 1763 Jugendstaatsanwälte Anlage zur Drs. 6/5614 Jahr 2015 StA StA StA StA StA Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 7185 9325 4284 7503 4003 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 9035 11562 5676 9922 4993 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 1679 1327 823 1807 927 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 0 0 0 - - vor der großen Strafkammer 0 1 0 0 0 - - vor der Jugendkammer 5 9 5 16 5 - - vor dem Schöffengericht. 7 7 3 3 3 - - vor dem Jugendschöffengericht. 390 295 180 368 137 - - vor dem Strafrichter 52 48 13 19 36 - - vor dem Jugendrichter. 1225 967 622 1401 746 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 32 4 5 40 16 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 470 187 202 354 108 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 1 0 1 0 0 ohne Freiheitsstrafe 469 187 201 354 108 - Einstellung nach § 45 JGG. 1976 2357 762 1678 711 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 1408 1167 378 762 318 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 562 1187 384 914 393 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 6 3 0 2 0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 484 601 239 249 265 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 0 4 0 1 2 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 2286 3914 2321 3293 1685 Jugendstaatsanwälte Anlage zur Drs. 6/5614 1. Quartal 2016 StA StA StA StA StA Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Neuzugänge (nach Abzug der Abgaben innerhalb der Staatsanwaltschaft) 1957 2703 1311 2439 992 Zahl der Beschuldigten insgesamt. 2504 3242 1594 3093 1315 Für die einzelnen Beschuldigten wurde das Verfahren erledigt durch - Anklage. 343 307 157 393 221 - - vor dem Schwurgericht. 0 0 0 0 3 - - vor der großen Strafkammer 0 0 0 0 1 - - vor der Jugendkammer 0 0 0 1 0 - - vor dem Schöffengericht. 1 4 0 0 1 - - vor dem Jugendschöffengericht. 69 69 33 73 34 - - vor dem Strafrichter 2 14 3 4 3 - - vor dem Jugendrichter. 271 220 121 315 179 - Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 10 1 2 6 1 - Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls. 155 50 40 81 46 - - mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. 0 0 0 0 0 ohne Freiheitsstrafe 155 50 40 81 46 - Einstellung nach § 45 JGG. 527 695 242 668 199 - - da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen (Absatz 1). 364 380 146 444 93 - - da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist (Absatz 2) 163 314 95 224 106 - - da eine jugendrichterliche Ermahnung, Weisung oder Auflage erteilt wurde (Absatz 3) 0 1 1 0 0 - Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO). 260 279 115 319 170 - Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). 0 0 0 0 0 - Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 659 949 666 1065 420 Jugendstaatsanwälte KA6-5614 drs_6_5614_Anl1 drs_6_5614_Anl2 drs_6_5614_Anl3 drs_6_5614_Anl4 drs_6_5614_Anl5 drs_6_5614_Anl6 drs_6_5614_Anl7 2016-07-29T08:43:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes