STAATSMINISTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5615 Thema: Tatverdächtige und straffällige Kinder Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen der in der PKS erfassten tatverdächtigen Kinder wurde in Folge dieses Tatverdachts eine Maßnahme der Jugendhilfe ergriffen, welche Maßnahme wurde ergriffen und welchem Delikt bzw. welcher Deliktgruppe war der Tatvorwurf zuzuordnen? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahren 2010-2016) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da in der PKS nicht erfasst wird, ob gegen tatverdächtige Kinder eine Maßnahme der Jugendhilfe ergriffen wurde oder nicht. Frage 2: Welche kriminal- bzw. delinquenzpräventiven Maßnahmen und Angebote bestehen darüber hinaus für Kinder, insbesondere für jene, bei denen ein erhöhtes Risiko vorliegt, dass diese später (erneut) straffällig werden (bspw. weil Suchtproblematiken vorliegen, diese in überdurchschnittlich kriminellen Sozialräumen bzw. -millieus sozialisiert werden oder dergleichen)? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Maßnahmen, Trägern der jeweiligen Maßnahme sowie nach Kostenträger und unter Angabe des Haushaltstitels bei Landesförderung bzw. Name des Förderprogramms bei anderweitigen Drittmitteln) Frage 3: Wie viele Kinder haben die unter Frage 2 aufgeführten Maßnahmen jeweils in Anspruch genommen? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2010-2016) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-16/583 Dresden, .4?Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die Jugendhilfe verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen . Die Leistungen der Jugendhilfe mit ihren Angeboten insbesondere an Jugend- und Jugendsozialarbeit, erzieherischem Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung und ergänzenden Leistungen kann auch Aspekte einbeziehen, die auf Kriminal- und Delinquenzprävention bei Kindern abzielen. Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfestatistik sieht insoweit jedoch keine spezifischen Erhebungen vor. Von den Landkreisen und Kreisfreien Städten kann die Staatsregierung Informationen nur dann einholen, wenn Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen. Denn die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Die Staatsregierung wacht in diesem Bereich nur über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften {Rechtsaufsicht). Allgemeine Informationen über Maßnahmen und Angebote zur Kriminal- und Delinquenzprävention bei Kindern können demnach nicht erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen J, Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-07-25T13:00:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes