STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Ihr Zeichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/563 Thema: Umweltbelastungen durch den Steinbruch Lüptitz der Basalt-Actien-Gesellschaft (Landkreis Leipzig) Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-4717.40/2/66 Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, f j/-': _v namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung Beschwerden durch Anwohner des Steinbruchs bekannt und welche Erkenntnisse hat sie über Staub- und Lärmbelästigungen, die durch den Steinbruchbetrieb verursacht werden? Im Sächsischen Oberbergamt liegen Anwohnerbeschwerden bis zum Jahr 2012 hinsichtlich Belästigungen vorwiegend durch Staubemission, ferner auch durch Lärm und Sprengerschütterungen vor. Zertifikat siMt <-oo6 audit berijfundfamilie Aufgrund gehäufter Beschwerden wegen Staubniederschlags in den Jahren 2006 und 2007 wurde auf Forderung des Sächsischen Oberbergamtes durch die damalige Bergbauunternehmerin, die Sächsische Quarzporphyr-Werke GmbH Röcknitz, ein Maßnahmenplan zur Minderung der Staubemissionen erstellt und vollständig umgesetzt. Zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlich geforderten Emissions- und Immissionswerte für Staub wurde in 2007/2008 eine Emissions-/lmmissions-prognose erstellt. Diese Prognose weist nach, dass der Irrelevanzwert für Staubniederschlag unterschritten wird. Eine Beschwerde im September 2012 bezog sich auf Staubemissionen im Zusammenhang mit einem Anlagendefekt. Die Bergbauunternehmerin, zu diesem Zeitpunkt die Basalt AG, schaltete den defekten Anlagenteil umgehend ab und reparierte die Entstaubungsanlage. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buek-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Steinbruches wurde festgestellt, dass die Basalt AG eigenverantwortlich die Anlagen überprüft hat und dabei festgestellte Mängel umgehend beheben ließ. Im Zuge der Prüfung einer Beschwerde im Jahr 2006 wegen Überschreitung der zugelassenen Betriebszeiten und damit verbundener Lärmemission wurde festgestellt, dass der Betrieb die zugelassenen Betriebszeiten eingehalten hatte. 2009 beschwerte sich eine Anwohnerin wegen Sprengerschütterungen. Sie befürchtete dadurch die Schädigung ihrer Immobilie. Die Prüfung ergab, dass die Sprengerschütterungen deutlich unter den Anhaltswerten der DIN 4150-3 liegen und damit nach langjähriger allgemeiner Erfahrung keine Gefährdungen für Bauwerke zu befürchten sind. Bergschäden wegen Sprengerschütterungen rund um den Steinbruch Lüptitz sind dem Sächsischen Oberbergamt nicht bekannt. Frage 2: Wann wurden 2014 auf welche Art und Weise im Steinbruch Lüptitz Staubniederschlags- und Lärmmessungen mit welchen Ergebnissen durchgeführt, und falls nicht, warum nicht? Im Jahr 2014 wurden seitens des Steinbruchbetreibers keine Staubmessungen durchgeführt. Die Durchführung von Messungen wurde gemäß den Betriebsplanzulassungen nicht gefordert, da bei Einhaltung der bestehenden Auflagen in Form von verschiedenen Nebenbestimmungen für Staubminderungsmaßnahmen der zulässige Jahreswert für Staubniederschlag gemäß Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sicher eingehalten wird. Ebenfalls erfolgten im Jahr 2014 keine Lärm-Immissionsmessungen in der Umgebung des Steinbruchbetriebes Lüptitz. Solche Messungen sind gemäß der Betriebsplanzulassungen nicht gefordert. Aufgrund einer im Jahr 1996 durchgeführten Lärm-Immissionsmessung und der Tatsache, dass seitdem die Anlagenausstattung und die Betriebsweise grundsätzlich beibehalten bzw. einige Anlagenteile zurückgebaut oder eingehaust wurden, ist davon auszugehen, dass die aktuell für die Umgebung des Steinbruches geltenden Lärm-Immissionsrichtwerte gemäß der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) während der zugelassenen Betriebszeit (von Montag bis Samstag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sicher eingehalten werden. Nach Auskunft des Unternehmers erfolgten auf seine eigene Veranlassung hin Lärm-Emissionsmessungen an der mobilen Steinbruchtechnik. Im Ergebnis wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Frage 3: Wann wurden 2014 mit welchem Ergebnis angemeldete und unangemeldete Befahrungen Stichprobenhaft durchgeführt? Eine am 3. Juni 2014 erfolgte unangekündigte Kontrollbefahrung durch das Oberbergamt ergab einen ordnungsgemäßen Steinbruchbetrieb. Der gleiche Eindruck ergab sich bei der Auswertung der am 1. August 2014 durchgeführten Befliegung des Tagebaus. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Welche Verstöße gegen welche Genehmigungen sowie sonstige umweit- und bodenrechtliche Vorschriften wurden im Lüptitzer Steinbruch bisher festgestellt? Das Sächsische Oberbergamt hat im Steinbruch Lüptitz bisher keine Verstöße gegen Genehmigungen oder umweit- und bodenrechtliche Vorschriften festgestellt. Frage 5: Welche Konsequenzen wurden aus den Verstößen gezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN