STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2781 Dresden,/* .Juli 2016 ^ Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5631 Thema: Verbunddateien und Dateien des Verfassungsschutzes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Dateien, Verbunddateien sowie Dateien für Abrufverfahren innerhalb des Freistaates Sachsen, mit anderen Bundesländern, dem Bund sowie welche Dateien auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung? (Bitte abschließende Aufzählung der Dateien mit Benennung der Rechtsgrundlage.) Die entsprechenden Dateien lassen sich folgender Übersicht entnehmen: Datei Amtsdatei in NADIS WN1 Datei zur Registratur und Postbearbeitung Datei zur Protokollierung von automatisierten Abrufen von Daten aus dem Sächsischen Melderegister Verbunddatei Datei für Abrufverfahren Rechtsgrundlage § 6 SächsVSG, Errichtungsanordnung gemäß § 8 SächsVSG §§12, 37SächsDSG, § 6 SächsVSG, Errichtungsanordnung gemäß § 8 SächsVSG § 40 BMG, § 37 SächsDSG, Errichtungsanordnung gemäß § 8 SächsVSG Nachrichtendienstliches Informationssystem - Wissensnetz Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datei zum Nachweis von Datenübermittlungen NADIS WN Antiterrordatei Rechtsextremismus - datei Sächsisches Melderegister Ausländerzentral - register Zentrales Fahrzeugregister Nationales Waffenregister § 35 Abs. 3 StVG, § 20 Abs. 2 AZRG, § 22 Abs. 3 PaßG, § 24 Abs. 3 PAuswG, §34Abs.4BMG, § 11 Abs. 1 NWRG, §11 Abs. 2 SächsVSG, Errichtungsanordnung gemäß § 8 SächsVSG § 6 BVerfSchG § 2 ATDG § 2 RED-G § 38 BMG § 22 AZRG § 36 StVG §13NWRG Frage 2: Wie viele Personen/Datensätze sind in den unter Ziffer 1 genannten Dateien und Verbunddateien gespeichert? Die Frage kann hinsichtlich der Speicherungen in Verbunddateien nur insoweit beantwortet werden, wie der Freistaat Sachsen hierfür die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt. In der Datei zur Registratur und Postbearbeitung befinden sich derzeit 893540 Datensätze (Gesamtzahl der Akten/Aktenstücke/Posteingänge/Postausgänge) in der Antiterrordatei (ATD) ist derzeit eine einstellige Zahl, in der Rechtsextremismusdatei (RED) eine hohe dreistellige Zahl an Datensätzen und Personen erfasst. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Einer weiteren Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Die Fragen begehren Auskünfte zu Vorgängen, die als geheimhaltungsbedürftig (Verschlusssache ) gemäß Nr. 8 in Verbindung mit Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als VS-Vertraulich bzw. Geheim eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen. Das Interesse der Staatsregierung an der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwä- Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN gen. Bei ihrer Entscheidung hat die Behörde eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsgrades, durchzuführen. Im vorliegenden Fall sind Geheimschutzbelange betroffen, weil eine Offenlegung von gespeicherten Daten und statistischen Angaben aus der Amtsdatei in NADIS WN, der Datei zur Protokollierung von automatisierten Abrufen von Daten aus dem Sächsischen Melderegister, der Datei zum Nachweis von Datenübermittlungen, aus NADIS WN, der ATD und der RED der Wahrung von Geheimhaltungsbedürfnissen entgegenstehen. Die Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Die Möglichkeiten einer weiteren Aufklärung würden dadurch erheblich erschwert oder sogar teilweise unmöglich. Dies würde die weitere Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Das schutzwürdige Interesse des Freistaates Sachsen an der wirksamen Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und damit das Staatswohl würden erheblich beeinträchtigt . Die Abwägung ergab daher, dass dem staatlichen Interesse Vorrang zukommt . Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt. Frage 3: Welchem Zweck dient die jeweilige unter Ziffer 1 genannte Datei? Der Zweck der jeweiligen Datei ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: Datei Zweck Amtsdatei in NADIS WN dient der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. und 2 SächsVSG 1 Datei zur Registratur und Postbearbeitung dient der Verwaltung des Schriftgutes des LfV Sachsen und der Erfassung von Postein- und -ausgängen Datei zur Protokollierung von automatisierten Abrufen von Daten aus dem Sächsisehen Melderegister dient der Erfüllung gesetzlicher Protokollierungspflichten bei automatisierten Abrufen aus dem Sächsischen Melderegister Datei zum Nachweis von Datenübermittlungen dient der Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten bei Datenübermittlungen an das LfV Sachsen Frage 4: Wie viele und welche Personen welcher Behörden haben jeweils welche Zugriffsrechte auf die unter Ziffer 1 genannten Dateien? Die Zugriffsrechte sind folgender Übersicht zu entnehmen: Datei Zugriff Amtsdatei in NADIS WN - schreibender Zugriff unterschiedlichen Umfangs von 136 Beschäftigen des LfV Sachsen, die unmittelbar mit Aufgaben betraut sind, zu deren Erfüllung die Amtsdatei in NADIS WN erforderlich ist - Zugriff des behördlichen Datenschutzbeauftragten des LfV Sachsen und drei von ihm beauftragter Mitarbeiter in vollem Umfang Seite 3 von 4 STAATSM1TM1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Datei zur Registratur und Postbearbeitung schreibender Zugriff von zehn Beschäftigten des LfV Sachsen, die u. a. mit Aufgaben der Registratur und Postbearbeitung betraut sind, lesender Zugriff aller Beschäftigten des LfV Sachsen , Zugriff des behördlichen Datenschutzbeauftragten des LfV Sachsen und eines von ihm beauftragten Mitarbeiters in vollem Umfang Datei zur Protokollierung von automatisierten Abrufen von Daten aus dem Sächsisehen Melderegister schreibender Zugriff eines Mitarbeiters des für die IT zuständigen Referates im LfV Sachsen, Zugriff des behördlichen Datenschutzbeauftragten des LfV Sachsen und eines von ihm beauftragten JVIjtarbeiters in vollem Umfang Datei zum Nachweis von Datenübermittlungen schreibender Zugriff von vier Beschäftigten des LfV Sachsen, die mit Ermittlungsaufgaben betraut sind, Zugriff des behördlichen Datenschutzbeauftragten des LfV Sachsen und eines von ihm beauftragten Mitarbeiters in vollem Umfang Frage 5: Wie hoch sind die jeweiligen jährlichen Kosten für den Freistaat zum Betrieb und zur Sicherung der unter Ziffer 1. genannten Datenbanken? (Bitte nach Kosten für Betrieb und Sicherung differenzieren.) Im Haushaltsjahr 2015 wurden durch den Freistaat Sachsen, aus dem Haushalt des LfV Sachsen bei Kapitel 0317, Titelgruppe 99, rund 630.000 Euro für die Beschaffung von Hard- und Software und rund 60.000 Euro für die Unterhaltung und Wartung der if des LfV Sachsen verausgabt. Auf Grund der Komplexität des Gesamtsystems der IT des LfV ^ Sachsen ist eine genaue Zuordnung des Anteils der Kosten für die genannten Datenbanken nicht möglich. Die Datenverarbeitung des LfV Sachsen in derÄntiterrordatei i^id in der Rechtsextremismusdatei erfolgt über das System NADIS WN. Die Kosten hierfür yffurden insgesamt bei Kapitel 0317, Titel 632 02 in Höhe von 22.016,54 Euro ver^usgäbt. Eine gesonderte Aufstellung ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 2016-08-01T15:13:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes