STAATSMIMISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10068 Dresden, . Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5635 Thema: 1.000 zusätzliche Polizeibedienstete im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Personal bestand bei der Polizei derzeit dar? Soweit die Fragestellung darauf abzielt, den aktuellen Personalbestand abzufragen , betrug dieser zum 1. Juli 2016 10.799 Polizeivollzugsbeamte, 252 Verwaltungsbeamte und 2. 124 Beschäftigte (ohne Beamte in Ausbildung). Frage 2: Ausgehend von welchem Personalbestand an welchem Stichtag sollen die zusätzlichen 1.000 Polizeibediensteten bis wann erreicht werden? Die 1.000 zusätzlichen Polizeibediensteten sollen ausgehend von der 2015 für die Polizeidienststellen zur Verfügung stehenden Anzahl von 13.005 Haushaltsstellen zu einer Personal- und Stellenausstattung von 14.005 Bediensteten (jeweils ohne Beamte in Ausbildung und Auszubildende in tariflichen Ausbildungsverhältnissen) führen. Der Personalbestand ist über den Jahresverlauf schwankend und liegt in Abhängigkeit zum Ausscheiden und Einstellungen im Jahresverlauf über oder unter der Anzahl zur Verfügung stehender Haushaltsstellen. Daher wurde die Anzahl der Haushaltsstellen im Personalsoll A (ohne Leerstellen) als Ausgangsgröße gewählt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbind ung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt sind 1.000 zusätzliche Polizeibedienstete im Personalbestand , wenn 2016 500 und ab 2017 600 Polizeianwärter eingestellt werden? (Bitte nachvollziehbare Berechnung beifügen, einschließlich der Altersabgänge, prognostizierten sonstigen Abgängen bei Personal und Anwärtern.) Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen. Die Darstellung basiert auf der Annahme, dass die Anzahl der Bediensteten im Verwaltungsbereich der Polizei gleich bleibt. Frage 4: Welcher Einstellungskorridor oder welche sonstigen Maßnahmen wären erforderlich , um einen Personalaufwuchs um 1.000 Polizeibedienstete bis 2020 zu erreichen ? Um bis zum Jahr 2020 einen Personalaufwuchs von 1.000 Polizeibeamten zu erreichen , müssten in jedem Jahr 1.400 Beamte nach erfolgreicher Ausbildung übernommen werden. Damit müssten unter Berücksichtigung von 10 % Fluktuation während der Ausbildung im Jahr 2017 insgesamt 1.540 Beamte in die Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst eingestellt werden. Eine weitere Erhöhung des Einstellungskorridors im Jahr 2016 ist aufgrund der Kurzfristigkeit bis zum Einstellungstermin in die Ausbildung nicht möglich. Frage 5: Aus welchen konkreten Gründen wurde der nach Ziffer 4. erforderliche Einstellungskorridor nicht gewählt bzw. erforderliche Maßnahmen nicht getroffen? Bereits die Erhöhungen des Einstellungskorridors im Jahr 2015 auf 400, im Jahr 2016 auf 500 und ab 2017 auf 600 stellten und stellen Herausforderungen für die liegenschaftliche und personelle Absicherung dar. Der Einstellungskorridor von 600 ist der beste l^ompromiss zwischen erforderlichen Investitionen, Personalzuwachs und langfristigqf Entwicklung des Personalkörpers der Polizeivollzugsbeamten. Zur Unterstützung j^es f^olizeivollzugsdienstes bis zum Erreichen des Personalzuwachses wurde die Wadfroli^ei installiert. Mit frfcunfdlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kl. Anfrage 6/5635 Personalzuwachs Polizeivollzugsdienst in Abhängigkeit zum Einstellungskorridor Jahr Ausscheiden (gesamt) davon Alte rsausscheiden Fluktuation Einstellung in die Ausbildung Übernahme nach der Ausbildung Saldo PVD Saldo PVD kumulativ Gesamstellenzahl kumulativ 2016 341 281 60 500 300 -41 -41 13005 2017 335 275 60 600 300 -35 -76 13006 2018 323 263 60 600 400 77 13007 2019 434 374 60 600 \ 450 16 17 13023 2020 396 336 60 600 V-^ 550 154 171 13177 2021 390 330 60 600 550 160 331 13337 2022 387 327 60 600 550 163 494 13500 2023 394 334 60 600 550 156 650 13656 2024 408 348 60 600 550 142 792 13798 2025 391 331 60 600 550 159 951 13957 2026 420 360 60 600 550 130 1081 14087 -F1T * eine neue zusätzliche Planstelle für die Einrichtung einer Professur für gesellschaftpolitische Bildung an der PolFH soweit die Personalausstattung die Anzahl zur Verfügung stehender HH-Stellen überschreiten würde, ist der Einstellungskorridor in die Ausbildung anzupassen - die beiden Pfeile verweisen beispielhaft auf den Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Einstellung in die Ausbildung und dem Zeitpunkt der Übernahme nach der Ausbildung - das Altersausscheiden basiert auf einer Erhebung vom 1. Oktober 2015 2016-07-25T12:14:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes