STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2782 Dresdenl? Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5638 Thema: Beobachtung des Brückenfestes in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 19.06.2016 fand in Leipzig auf der Sachsenbrücke das ,Brückenfest' statt. Organisiert wurde das interkulturelle Fest durch das Aktionsnetzwerk .Leipzig nimmt Platz', den StudentJnnenRat der Universität Leipzig, das Netzwerk Integration - Migrantjnnen in Leipzig e. V., das Werk 2/Kulturfabrik und das Bündnis ,Hand in Hand gegen Rassismus'. Auf dem ,Brückenfest' sprach unter anderem der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung. Während des Festes fielen nach Augenzeugenberichten mindestens zwei Personen auf, die das Fest und einzelne Stände beobachteten. Diese Personen sprachen mindestens eine Person der linken Szene an und boten Geld für ein Gesprach ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde das Brückenfest in Leipzig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauensleuten und Gewährspersonen welcher öffentlicher Stellen mit welchen Mitteln beobachtet oder besucht ? Frage 2: Inwieweit wurde anlässlich des Brückenfestes in Leipzig Personen welchen politischen Spektrums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sonstigen Vertrauensleuten und Gewährspersonen welcher öffentlicher Stellen aus welchen Gründen angesprochen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Kontext der Thematik der Kleinen Anfrage wird die Frage auf Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden des Freistaates Sachsen (Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz) bezogen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Zur Absicherung des Brückenfestes in Leipzig am 19. Juni 2016 wurden zwei uniformierte Bürgerpolizisten des örtlich zuständigen Polizeireviers Leipzig-Zentrum eingesetzt. Neben der Kontaktaufnahme mit der Versammlungsleiterin kam es, wie bei derartigen Einsätzen üblich, im Rahmen der polizeilichen Präsenz aus Gründen der Höflichkeit und des Kooperationsgebotes zu kommunikativen Kontakten zu anwesenden Personen, welche über beiläufige Konversation nicht hinausgingen. Die in der Vorbemerkung des Abgeordneten angeführten Handlungen sind weder von den Polizeibeamten selbst wahrgenommen worden , noch wurde ihnen Derartiges mitgeteilt. Soweit die Fragen Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) berühren, sieht die Staatsregierung von einer Beantwortung ab. Es stehen überwiegende Gründe des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Frei- Staates Sachsen) entgegen. Zu operativen Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG erfolgt unabhängig davon, ob solche stattgefunden haben oder nicht, grundsätzlich keine Stellungnahme, da dies die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen gefährden könnte. Das Interesse der Staatsregierung an der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen war daher mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem staatlichen Interesse Vorrang zukommt. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt. Frage 3: Seit wann, aus welchen konkreten Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über die auf dem Brückenfest anwesenden Initiativen bzw. welche Akteure dieser Initiativen und wertet diese aus? (Bitte auch angeben, welche tatsächlichen Anhaltspunkte nach § 2 Abs. 1 S. 2 SächsVSG - Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen die freiheitliche Grundordnung etc. vorliegen.) Die in der Vorbemerkung genannten und am Brückenfest beteiligten Initiativen sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Frage 4: Falls keine Beobachtung erfolgt bzw. kein Prüfvorgang eingeleitet wurde: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Ziel, aufgrund des Ersuchens welcher Behörde , ab welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln erfolgte die Erstellung wie vieler Lageberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz mit welchen Inhalt zum Brückepfest, den anwesenden Initiativen bzw. zu welchen Akteuren dieser Initiativen ? Das l^fV Sachsen fertigte keine Lageberichte zum Brückenfest. Auf die Antwort auf die Frag^S \^ird verwiesen. Mit fifeu^idlichen Grüßen rkus Ulbis Seite 2 von 2 2016-07-29T13:50:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes