STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACTSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10070 Dresden . JuliJuli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5639 Thema: Personengebundener Hinweis "Wechselt häufig Aufenthaltsort " im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind unter dem Merkmal "Wechselt häufig Aufenthaltsort" wie viele Sinti und Roma gespeichert? Ob und inwieweit unter dem Merkmal "Wechselt häufig Aufenthaltsort" wie viele Sinti und Roma gespeichert sind, ist nicht bekannt, da die Begrifflichkeit "Sinti und Roma" kein Erfassungsmerkmal darstellt. Frage 2: Wie viele der 2.254 Personen, zu denen dieses Merkmal gespeichert ist, sind oder waren Tatverdächtige? Mit Stand vom 19. Juli 2016 ist der angefragte PHW-Wert (PHW: Personengebundener Hinweis) bei 2.239 Personendatensätzen gespeichert. 2.227 Personen sind als Beschuldigte/Tatverdächtige erfasst. In zwölf Fällen sind Betroffene ausschließlich als Vermisste erfasst. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen wurde dieses Merkmal nach der Ab- Schaffung beim Bundeskriminalamt in Sachsen weitergeführt? Frage 4: Aus welchen konkreten Gründen ist die Speicherung dieses personengebundenen Hinweises für den Schutz der Betroffenen und/oder der Eigensicherung von Polizeibediensteten in Sachsen erforderlich, nicht jedoch auf Bundesebene? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Gründe, die 1988 dazu führten, den PHW-Wert in INPOL nicht mehr zu speichern, sind der Staatsregierung nicht bekannt. In der sächsischen Polizei wurde erst 1993 mit der Einführung von PASS durch Übernahme des Datenmodells der Polizei Baden- Württemberg dieser PHW-Wert übernommen. Einzelfallbezogene Erkenntnisse zu diesen Personen sind aber in der Regel nur regional bedeutsam, es besteht kein Erfordernis , diese bundesweit abrufbar vorzuhalten. Der PHW-Wert wird insbesondere zur Kennzeichnung eines Betroffenen für erforderlich gehalten, wenn die Person keine ständige Bindung an einen festen Wohnort oder einen häufig wechselnden Aufenthaltsort hat und diese Kenntnis für die Bearbeitung von strafrechtlichen und gefahrenabwehrrechtlichen Sachverhalten relevant ist. Bei jugendlichen Straftätern beispielsweise, aber auch bei sogenannten Dauerausreißern sind derartige Hinweise wertvoll und erforderlich für eine effektive Suche und das schnelle Aufgreifen. Frage 5: Aufgrund welcher Datenerhebung und/oder Ubermittlung/Datenabruf welcher Stellen (etwa Meldebehörden) gelangt die Polizei zu der Erkenntnis, dass eine Person ihren Aufenthaltsort häufig wechselt? Die Polizei gelangt nicht aufgrund von Datenerhebungen und/oder Ubermittlung /Datenabruf im Sinne der Fragestellung zu der Erkenntnis, dass eine Person ihren Aufenthaltsort häufig wechselt. Kenntnisse darüber, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort häufig wechselt, erlangt die F^oli^ei im Rahmen der konkreten Bearbeitung von strafrechtlichen oder gefahrenabw ^hrifechtlichen Sachverhalten. !i Mit frteuhdlichen Grüßen \^\ l kus Ulbig Seite 2 von 2 2016-07-27T11:35:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes