STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.Nr. 6/564 Thema: „Brücke Schillerstraße" und Hochwasserschutz in Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefon+49 351 564 2000 Telefax+49 351 564 2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 22. Dezember 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4773 Dresden, 1 4. JAN, 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz für die Stadt Döbeln wurde seit den Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 in welchem finanziellen Umfang geplant, ergriffen und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen? Für die Stadt Döbeln wurden auf Grundlage der in den Jahren 2003 bis 2005 erarbeiteten Hochwasserschutzkonzepte durch den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV) komplexe Hochwasserschutzmaßnahmen in den Abschnitten Flutmulde, Altstadt, Döbeln Nord, Döbeln Süd, Verteilerwehr und Brücke Straße des Friedens geplant. Am 28. März 2007 wurde die Planfeststellung beantragt und am 24. November 2010 erfolgte nach öffentlichem Verfahren der Planfeststellungsbeschluss. Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 49 Millionen Euro. Abgeschlossen sind die Arbeiten im Abschnitt Ritterstraße (2,4 Millionen Euro, vorzeitiger Baubeginn, Bauzeitraum 2009 bis 2011), der Hochwasserschutz Sörmitz (2,8 Millionen Euro, Bauzeitraum 2013 bis 2014), die Herstellung des ersten Abschnitts der Flutmulde mit Zufahrtsrampe sowie der bauzeitliche Umbau des Busbahnhofs Döbeln (1,1 Millionen Euro Bauzeitraum 2013 bis 2014). Derzeit im Bau sind die Projekte Verteilerwehr (circa 5,3 Millionen Euro) und Flutmulde Los 1 (circa 4,5 Millionen Euro). Jetzt @ schalten f: f i e.rq ieefti z-f /z in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smui.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Seite 1 von 4 * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Für die infolge des Junihochwassers 2013 notwendigen Sedimentberäumungen werden im Stadtgebiet Döbeln Gesamtkosten in Höhe von circa 0,85 Millionen Euro im Bauzeitraum 2014 bis 2015 veranschlagt. Davon sind Maßnahmen für circa 0,4 Millionen Euro bereits umgesetzt. Über die innerörtlichen Maßnahmen hinaus wurden für einen überregionalen, auch für die Stadt Döbeln wirksamen Hochwasserschutz, die Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Oberbobritzsch und Mulda sowie ein Überleitungsstollen von der Freiberger Mulde in den Chemnitzbach geplant. Zum HRB Oberbobritzsch erfolgte am 16. Oktober 2014 der durch zwei Klagen noch nicht bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss. Das HRB Mulda und der Überleitungsstollen befinden sich noch im Planfeststellungsverfahren. Frage 2: Wie werden die Maßnahmen des Hochwasserschutzes bei den Planungen einer neuen „Brücke Schillerstraße" und beim Ausbau bestehender Brückenbauwerke in der Stadt Döbeln berücksichtigt und wie koordiniert die Landestalsperrenverwaltung ihre Tätigkeiten in diesem Bereich mit den Behörden, die für die Planungen und den Bau einer neuen Brücke in Döbeln zuständig sind? Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Errichtung eines Hochwasserschutzes an der Freiberger Mulde in Döbeln wurde nach umfangreicher Beteiligung der Stadt Döbeln mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen am 24. November 2010 abgeschlossen. Bezüglich bestehender Brückenbauwerke wurde mit der Nebenbestimmung 10.4 die LTV verpflichtet, ihre Bauablaufplanung zum Hochwasserschutz mit dem damaligen Straßenbauamt Chemnitz bezüglich der geplanten Straßen- und Brückenbaumaßnahmen „S 32/S 34 Ausbau in Döbeln, Franz-Mehring-Straße, Roßweiner Straße, Muldenstraße, Schillerstraße“ zu koordinieren. Zum Neubau der Brücke Schillerstraße wurden in dem von der Stadt Döbeln bei der Landesdirektion Sachsen beantragten Planfeststellungsverfahren „2. Muldenquerung in Döbeln über die Freiberger Mulde - Schillerstraße/Sörmitzer Straße“ nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) umfangreiche Abstimmungen zum Bauablauf und zur zukünftigen Unterhaltung zwischen der LTV und der Stadt Döbeln vorgenommen. Weitere Optimierungen der Planung erfolgten aufgrund des Vortrags der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren, um dem öffentlichen Belang des Hochwasserschutzes im gebotenen Umfang Rechnung zu tragen. Frage 3: Auf welchen Planungsgrundlagen wird in Döbeln eine neue Brücke zur Überquerung der Mulde geplant und welche Ergebnisse lieferten entsprechende Machbarkeitsstudien? Bereits seit circa einhundert Jahren gibt es planerische Überlegungen zur Realisierung der Muldequerung an der Schillerstraße in Döbeln. Seit circa dem Jahr 1990 wurden die Planungsabsichten konkretisiert. Die Betrachtung verschiedener planerischer Szenarien erfolgte dabei. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Diese beruhen unter anderem auf einer Machbarkeitsstudie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) in Zusammenarbeit mit dem damaligen Straßenbauamt Torgau-Döbeln, deren Ergebnisse in die Planung der Stadt Döbeln eingeflossen sind. Rechtliche Grundlage für die Planung ist § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsStrG. Danach haben die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Eine solche Verbesserung der Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Straßennetzes in der Stadt Döbeln soll durch die Errichtung der Muldenbrücke an der Schillerstraße erzielt werden. Eine herausragende Bedeutung hat das neue Brückenbauwerk für die Pflichtaufgaben der Stadt Döbeln zur Sicherung und Schaffung eines leistungsfähigen Gemeindestraßennetzes insbesondere für den Katastrophenschutz, mögliche Havarien an Infrastruktureinrichtungen und Rettungseinsätze für schnelle medizinische Hilfe, Feuerwehr und Polizei in der Stadt Döbeln. Im Falle eines Hochwassers wie in den Jahren 2002 oder 2013, war die vorhandene Oberbrücke bislang die einzige direkte Verkehrsverbindung zwischen der Innenstadt sowie dem Süd- und Westteil der Stadt und den östlichen Stadtteilen. Den Anforderungen an eine funktionsfähige Infrastruktur war sie nicht mehr gewachsen. Als historische Brücke und aufgrund ihrer Bauweise mit steinernen Bögen und zwei Mittelpfeilern im Flussbett muss die Oberbrücke bei Hochwasser selbst vor Verklausungen mittels Technikeinsatz geschützt und für den weiteren Durchfluss freigehalten werden, sodass eine Nutzung für Querungen dann ausgeschlossen ist. Rettungseinsätze aus dem Westteil oder der Innenstadt in Richtung des im Ostteil direkt an der Sörmitzer Straße gelegenen Klinikums unterliegen im Katastrophenfall - oder bei möglichen anderen Havarien durch die Nichtbenutzbarkeit der Oberbrücke - großen Umwegen mit erheblichem Zeitverzug, der entscheidend für lebensrettende Maßnahmen sein kann. Das trifft ebenso für Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise der Polizei zu, deren Einsatzzentralen im Westteil der Stadt an der Jacobikirche beziehungsweise an der Burgstraße liegen. Auch das Lagezentrum der Stadt Döbeln für den Stab für außerordentliche Ereignisse (SAE) befindet sich im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr an der Jacobikirche. Ausweichzentrum ist die Grundschule Döbeln-Ost. Eine notwendige Verlagerung ist derzeit ebenfalls nur mit erheblichen Umwegen und Zeitverlusten möglich. Die geplante 2. Muldenquerung zum Ostteil der Stadt ermöglicht mit ihrer Realisierung eine wesentliche Optimierung für Rettungseinsätze und den Katastrophenschutz der Stadt Döbeln. Die Stadt Döbeln kommt mithin durch die Errichtung der Brücke an der Schillerstraße ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsStrG nach. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Prognosen zum zukünftigen Verkehrsaufkommen und zum Verkehrslärm im Falle der Realisierung der „Brücke Schillerstraße" wurden zu welchen Zeitpunkten vorgelegt und welches sind hierbei die Ergebnisse? Grundlage sind die immissionsschutztechnischen Untersuchungen vom 17. Oktober 2012. Diese sind Bestandteil der Planunterlagen und wurden im Rahmen der Auslegung in der Stadt Döbeln der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses wird die immissionsschutztechnische Untersuchung Bestandteil des festgestellten Plans. Im Rahmen der Prognose wurde von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke im Jahr 2020 von circa 6.000 Kraftfahrzeuge/ 24 Stunden ausgegangen. Im Ergebnis der Planunterlagen besteht für einige Gebäude Anspruch auf passiven Schallschutz, da mit aktivem Schutz durch die geplante Lärmschutzwand das Schutzziel nicht vollständig erreicht werden kann. Dieser ist bereits in den Planunterlagen berücksichtigt. In einem Fall könnte es zu einer Entschädigung für Außenwohnbereiche kommen. Frage 5: Welchen Planungsstand hat das Planfeststellungsverfahren für eine neue Brücke in der Stadt Döbeln zur Muldenquerung und welche Fördermittel plant der Freistaat Sachsen unter welchen Bedingungen in welchen Jahren bzw. für welche Bauabschnitte, hierfür zur Verfügung zu stellen? Die Maßnahme „2. Muldequerung in Döbeln Schillerstraße/Sörmitzer Straße“ befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Der Erörterungstermin fand am 25. und 26. November 2014 statt. Im Ergebnis des Erörterungstermins sind noch einige Zuarbeiten und Abstimmungen seitens der Stadt Döbeln erforderlich. Die Landesdirektion Sachsen plant den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2015. Der Freistaat Sachsen plant, Fördermittel aus dem Landeshaushalt in ausreichender Höhe nach den Bedingungen der einschlägigen Fachförderrichtlinie bereitzustellen. Über die Bewilligung von Fördermitteln in den einzelnen Jahren und Bauabschnitten wird nach dem Vorliegen eines konkreten Antrages entschieden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4