STAATSM1N1STBR1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10077 Dresden^. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5641 Thema: Ausbildung, Haltung und Einsatzsicherheit von Polizeipfer den in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Einsatz von Polizeipferden birgt in schwierigen Situationen Risiken für Mensch und Tier. Zudem gab es in Bundesländern, die Pferdestaffeln einsetzen, bei Einsätzen Angriffe auf Pol izeipf erde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauert die Ausbildung eines Polizeipferdes und Reiters jeweils und welche Kosten sind damit verbunden? Beamte, die in die Polizeireiterstaffel übernommen werden sollen, müssen einen sechsmonatigen Lehrgang mit theoretischen und praktischen Bestandteilen absolvieren. Die Ausbildung zum Polizeireiter wird durch den lizensierten Reitlehrer der Polizeireiterstaffel durchgeführt. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht. Am Ende des Lehrganges erfolgt die Prüfung und Einstufung durch einen Wertungsrichter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung . Dieser erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 80,00 Euro sowie eine zusätzliche Wegeentschädigung von 0,30 Euro pro Kilometer An- und Abreiseweg. Die Pferde werden in einem Alter von mindestens vier Jahren angekauft und haben somit die Grundausbildung bereits erhalten. Das bedeutet, dass sie eine gewisse "Rittfestigkeit" haben und die drei Gangarten Schritt, Trab und Galopp beherrschen. Nach dem Erwerb erfolgt die einjährige Ausbildung zum Dienstpferd. Am Ende dieser wird durch einen Wertungsrichter geprüft, ob das Pferd als Dienstpferd geeignet ist. Bei der Prüfung wird das Pferd in Dressur, Sprung sowie einzelnen Elementen der polizeilichen Arbeit getes- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMI^ISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN tet. Das erfolgt in Verbindung mit der Prüfung der Polizeireiter und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Während der Ausbildungszeit entstehen Kosten im Zusammenhang mit Fütterung, Schmied und tierärztlicher Betreuung, welche in der Auflistung in der Antwort auf die Frage 2 enthalten sind. Frage 2: Welche Kosten verursacht ein Polizeipferd im Unterhalt jährlich? In den Jahren 2013 bis 2015 entstanden pro Polizeipferd jährlich Kosten von etwa 3.500,00 Euro bis 4.500,00 Euro, die direkt im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Tieres standen. Enthalten sind Futter-, Schmied- und Tierarztkosten sowie die Kosten für den Pferdeankauf im jeweiligen Jahr. Frage 3: Welche konkreten Vorfälle, in denen Polizeipferde im Einsatz angegriffen und/oder verletzt wurden, haben sich in den Jahren 2010 bis 2015 ereignet? (Bitte Angabe des Einsatzes, der Art des Angriffes sowie ggfls. der Verletzung) Im angefragten Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen keine Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 4: Welche konkreten Vorfälle, bei denen durch den Einsatz von Polizeipferden Dritte verletzt wurden, ereigneten sich in den Jahren 2010 bis 2015? (Bitte Angabe des Einsatzes sowie der Art der Verletzung und den daraus resultierenden Folgen für Einsatzkräfte und Verletzte) Im angefragten Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen keine Vorfälle bekannt, bei denen Dritte durch den Einsatz von Polizeipferden gesundheitlich zu Schaden kamen. Frage 5: Wie wird bei einem Einsatz der Polizeireiterstaffel in den verschiedenen, insbesondere gefährlichen Situationen (z. B. bei Fußballspielen, Demonstrationen, bei Wurfgeschossen/Böllern, beim Wechsel vom präventiven in repressiven Einsatz etc.) unternommen, um Sicherheit und Unversehrtheit Dritter und der Tiere gewährleisten zu können? Um die Sicherheit und Unversehrtheit der Beamten, Dritter und der Pferde zu gewährleisten , bedarf es einer spezifischen Ausbildung von Polizeireiter und Polizeipferd, wie in der Antwort auf die Frage 1 geschildert. Zudem schulen die Reiter fortwährend ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd und auch das Pferd unterläuft regelmäßige Trainings als Einsatzeinheit zusammen mit dem Reiter. Zudem fließen aus vergangenen Einsätzen gewonnene Erfahrungen in die Fortbildungsinhalte ein, Einsatzsituationen werden ggf. nachgestellt, Verhaltensweisen trainiert und folglich in der Praxis umgesetzt. Seite 2 von 3 STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN In kc^ikre^en Einsatzsituationen treffen die Polizeireiter lageabhängig die erforderlichen Maßjhahrfien zur Gefahrenabwehr Mit fl-eurfdlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3 2016-07-27T08:39:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes