Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMJNJSTERJUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5642 Thema: Sachsen-Franken-Magistrale Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Verbesserung der Infrastruktur und des Verkehrsangebotes auf der Eisenbahnstrecke Sachsen-Franken-Magistrale von Dresden bis Nürnberg bzw. Regensburg ist Ziel des Freistaates Sachsen und sowohl im Landesentwicklungsplan 2013, im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 und im Strategiekonzept Schiene des Freistaates Sachsen verankert. Anfang Juni 2016 hat die neue Betreiberin, die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB), den Betrieb des Zugverkehrs (Sachsen- Franken-Express) auf der Sachsen-Franken-Magistrale aufgenommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange läuft die aktuelle Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen bzw. dem Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) und den Freistaat Bayern bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zum Betrieb des überregionalen Schienenpersonenverkehrs zwischen Dresden und Hof, dem sogenannten Franken-Sachsen-Express, und welche Planungen gibt es, dieses Schienenverkehrsangebot (inkl. der Finanzierung) vertragsgemäß enden zu lassen, fortzuschreiben oder durch andere Angebote und Finanzierungsvorhaben zu ersetzen? Zwischen dem Freistaat Sachsen und den in der Frage aufgezählten Akteuren wurde keine Finanzierungsvereinbarung bezüglich der Verkehrsleistungen zwischen Dresden und Hof abgeschlossen. Die Bestellung und Finanzierung von Verkehrsleistungen im Freistaat Sachsen obliegt gemäß ÖPNV-Gesetz allein den kommunalen Aufgabenträgern. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-407 4/1 /8 Dresden , 0 2. AUG. 2016 z~rtmlcat seit 2006 alKlit bcrufundfumlUc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 o 1 099 Dresden www.smwa .sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3 , 7 . 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang fur elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: In welchem zeitlichen Rahmen können die Strecken Hof-Nürnberg bzw. Hof-Regensburg elektrifiziert werden, falls diese Strecken auch final in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingestuft werden bzw. bleiben und welche Planungen bestehen, dass die Elektrifizierung zwischen Hof und Regensburg bis zum Jahr 2022 fertiggestellt wird, um den von der Deutschen Bahn geplanten IC-Einsatz ab 2022 zu unterstützen? Die Staatsregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Elektrifizierungsvorhaben - ABS Nürnberg - Marktredwitz - Hof - ABS Hof - Marktredwitz - Regensburg - Obertraubling in den „Vordringlichen Bedarf" des Entwurfs für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen worden sind und fordert die alsbaldige Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere durch zeitnahe Aufnahme der zugehörigen Planungen. Die zeitliche Umsetzung der in Rede stehenden Elektrifizierungsmaßnahmen ist abhängig vom Planungsverlauf und den daraus resultierenden Ergebnissen sowie im Weiteren von der Bereitstellung der entsprechenden Finanzierung durch den Bund. Frage 3: Inwiefern wird oder wurde die Einhaltung tariflicher Mindeststandards bei der Anstellung des Werkstattpersonals des Eigenbahnbetriebshofes für das Elektronetz Mittelsachsen (EMS) in Chemnitz und für die Zugbegleiter*innen der MRB auf der Sachsen-Franken-Magistrale geprüft , und welche Informationen liegen darüber hinaus über die Anwendung von Flächen- und Betreiberwechseltarifverträgen durch die Zweckverbände bei Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen vor? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, da die Ausschreibung über die jeweiligen Zweckverbände organisiert und geprüft wird . Darüber hinaus hat das SMWA das Problem der Anwendung von tariflichen Standards bei einem Betreiberwechsel nach Ausschreibungen im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bereits offensiv aufgegriffen . Das SMWA hat einen entsprechenden Antrag bei der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestellt , der darauf gerichtet war, dass bei einem Betreiberwechsel die tariflichen Standards übertragen werden sollen . Dem sind die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag gefolgt und haben beschlossen , die „kann"-Regelung in eine „soll"-Regelung zu ändern. Allerdings wurde dies auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt, die für die Erbringung der übergehenden Verkehrsdienstleistung unmittelbar erforderlich sind (statt: „zur Erbringung der Dienste" jetzt ,,für die Erbringung dieser Verkehrsleistung"). Diese Einschränkung stellt einen vertretbaren Kompromiss dar, um sowohl den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Vergabestellen gerecht zu werden . § 131 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen lautet nunmehr: "Öffentliche Auftraggeber, die öffentliche Aufträge ... vergeben , sollen gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verlangen , dass bei einem Wechsel des Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STMTSMINISTERJUM FÜJR WIRTSCHAFT ARBEIT UNlll VERKEHR Betreibers der Personenverkehrsleistung der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, übernimmt und ihnen die Rechte gewährt, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäߧ 613a BGB erfolgt wäre." Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes wird das SMWA prüfen, ob eine entsprechende Regelung aufgenommen werden kann. Frage 4: Wird der neue Eisenbahnbetriebshof für das Elektronetz Mittelsachsen (EMS) allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Nutzung oder nur bestimmten Nutzern angeboten, wenn ja, welchen? Frage 5: Hat der Verkehrsverbund Mittelsachsen und die Bayerische Eisenbahngesellschaft für den gesamten Betrieb der Sachsen-Franken- Magistrale mit dem Betreiber MRB eine Pünktlichkeitspönale vereinbart , und wenn ja, ab wieviel Minuten Verspätung wird diese fällig und in welcher Höhe. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden . Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Freistaat Sachsen sind Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß ÖPNV-Gesetz Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie deren Zusammenschlüsse. Eigentümer des Eisenbahnbetriebshofes ist der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) . Dieser legt in Eigenverantwortung entsprechende Nutzungsbedingungen fest. Zu den Vertragsinhalten, die zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und dem betrauten Verkehrsunternehmen abgeschlossen wurden , können daher ebenfalls keine Aussagen getroffen werden . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-08-03T09:28:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes