SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage dqg Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/Die cRUNEN Drs.-Nr.: 615644 Thema: Maßnahmenpaket der Staatsregierung für ein starkes Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der angekündigten Maßnahmen sind in welchem Umfang bisher umgesetzt bzw. begonnen worden (Bitte zu den angekündigten Maßnahmen Umsetzungsstand, ggfs. konkrete Einzelprojekte, haushalterische Untersetzung und M ittelabfluss darstel len)? Frage 2= Welche der angekündigten Maßnahmen konnten noch nicht umgesetzt ba¡r. begonnen werden (Bitte geplanten Umsetzungszeitraum, ggfs. geplante haushalterische Untersetzung darstellen)? Zusammenfassende Antwort für die Fragen 1 und 2: Die Übersicht über die beschlossenen Maßnahmen, deren Umsetzung, haushalterische Untersetzung und Mittelabflüsse sind der Anlage zu diesem Schreiben zu entnehmen. Der Stichtag bzw. Berichtsstand für die Zuarbeiten der Ressorts war der 8. Juli 2016. Frage 3: Beabsichtigt die Staatsregierung, die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren und darüber zu berichten? Wenn ja, wann und in welcher Form? Die Wirksamkeit beschlossener Maßnahmen zu evaluieren, ist eine ständige Aufgabe der zuständigen Ressorts. Ein gesonderter Bericht zu den am 4. März 2016 verabschiedeten Maßnahmen ist nicht beabsichtigt. Frage 4: Wie ist der vollständige Wortlaut des Kabinettsbeschlusses, aus dem in der o.g. Medieninformation zitiert wird? Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.22 .1 -01 41 .50t22t7 - 2016t56912 Dresden Juli 2016 Deutschen Zt Tag der I Einhe¡t I IITf, ¡l¡ ill I rllr Freistaat .-03.ot Sachsen o,zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Arch¡vstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 4 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Der gefasste Beschluss Nr. 0610226 der 60. Sitzung des Kabinetts der Vl Legislaturperiode vom 4. Mä22016 lautet wie folgt: Der Bericht über Maßnahmen zut Stärkung der lnneren Sicherheit und der Justiz im Freistaat Sachsen wird zur Kenntnis genommen. Der Stellenabbau im Bereich der Polizei wird ausgesetzt. Weiterhin schaffen wir zusätzlich 1.000 neue Stellen. Die Zahl der Polizeianwärter wird im Jahr 2016 auf 500 erhöht. SMI und SMF werden beauftragt, hierzu beim HFA die Ausbringung der notwendigen Anwärterstellen im Einzelplan 03 zu beantragen und die baulichliegenschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen. Justiz und Justizvollzug werden gestärkt. Dazu werden die bislang ausgebrachten kw-Vermerke für 2016-2020 in einem Umfang von 370 Stellen nicht vollzogen. SMF und SMJus werden beauftragt, bis zur Haushaltsklausur Mitte 2016 ein Konzept vorzulegen. Das SMI wird beauftragt, die Fortbildung im Bereich der Polizei hinsichtlich des Umgangs mit Extremismus und in den Bereichen der interkulturellen Kompetenz, der Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der lnklusion weiter zu vertiefen. Zu diesem Zweck soll die Fortbildung in den vorgenannten Bereichen an der Hochschule der Sächsischen Polizei(FH) konzeptionell zusammengeführt und zugleich ausgeweitet werden. An der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) wird eine Professur für gesellschaftspolitische Bildung neu geschaffen. Der Anteil von Polizeianwärtern mit Migrationshintergrund wird in den nächsten Jahren erhöht. Die Sächsische Staatsregierung strebt zur lntensivierung des Erfahrungsaustausches im Bereich der lnneren Sicherheit die Aufnahme des Freistaates Bayern in die bestehende Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen an. Das SMI wird beauftragt, die im Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen getroffenen Festlegungen zur Verbesserung der Sicherheit in und um Asylunterkünfte konsequent umzusetzen. Dazu gehören neben einem professionellen Wachschutz insbesondere der Rund-um-die-Uhr-Einsatz der Wachpolizei zur Verhinderung von Angriffen auf die Asylunterkünfte beginnend ab Mai 2016 sowie des Polizeivollzugsdienstes zur Beseitigung von Störungen und Gefahrenlagen. Das SMI bietet den Kommunen das Sicherheitsrahmenkonzept zur entsprechenden Anwendungfür ihre Unterbringungseinrichtungen an. Zur Erhöhung des Kontroll- und Fahndungsdrucks auf Rechtsextremisten und politisch motivierte Straftäter sind als Sofortmaßnahme die mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppen (MEFG) der sächsischen Polizei zu verstärken. Gruppierungen mit klar extremistischer Zielsetzung werden vom Verfassungsschutz Sachsen beobachtet. Dies gilt insbesondere für die Bemühungen von Rechtsextremisten, Einfluss auf asylkritischen Protest zu gewinnen. Die Beobachtung des Extremismus wird intensiviert und hierfür das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen verstärkt. Das SMI wird beauftragt, dem Kabinett bis Ende 2016 einen Vorschlag zur Anpassung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen an den in den Bundesländern mittlen¡veile erreichten Befugnisstandard mit dem Ziel vorzulegen, Regelungslücken insbesondere bei der Gefahrenabwehr zu schließen. Das SMI wird beauftragt, im Rahmen der Novellierung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG) die lnanspruchnahme der Ermächtigung des $ 42 Abs. 5 Satz 4 des Waffengesetzes zurSchaffung von Schutzbereichen vorzusehen. Zur Verbesserung der Seite 2 von 4 SACHSISCHE STAATSKANZLEI grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wird das SMI beauftragt, mit der tschechischen und der polnischen Polizei den Austausch der Lageerkenntnisse hinsichtlich des Rechtsextremismus und der politisch motivierten Kriminalität zu vertiefen. Eine lnitiative zur Verschärfung des Strafrahmens bei Angriffen auf Polizisten und Mitarbeiter der Rettungsdienste wird in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben. Der Bericht über Maßnahmen zur Förderung der politischen Bildung und Demokratie wird zur Kenntnis genommen. Der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung werden zur Stärkung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte online-Arbeit zusätzlich 1 Mio. EUR I Jahr ab 2016 zur Verfügung gestellt. Das Programm ,,Weltoffenes Sachsen" wird unter Berücksichtigung des Evaluationsergebnisses weiter entwickelt und finanziell besser ausgestattet. SMK wird beauftragt, die Dialogformen (2. B. Debattier-Clubs, Schülerparlamente, Schülerzeitungen, Schülerradios) an Schulen auszubauen. Ausgehend von den Ereignissen der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts soll den Schülerinnen und Schülern der Wert der Demokratie besonders vermittelt werden. SMK und SMJUs richten eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Sächsischen Bildungsagentur und der Sächsischen Rechtsanwaltschaft ein, die rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 201612017 ein Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer erarbeitet. SMK und SMI werden gebeten, ein Konzept zut Gewaltprävention und Verkehrserziehung für die sächsischen Schulformen zu entwickeln. Die Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern Geschichte und Geografie im Realschulbildungsgang der Klassenstufe 10 wird aufgehoben, um den Schülern künftig eine noch weitergehende Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aspekten zu ermöglichen. Der Bericht zur Förderung des gesellschaftlichen Dialogs wird zur Kenntnis genommen.Die Strategie der Staatsregierung - politische Auseinandersetzung, Demokratiestärkung, Prävention und Repression - bildet die Grundlage für die Stärkung der Demokratie und der Bekämpfung des Extremismus. Aufgabe des SMI und der StMGI beim SMS ist es, unter Einbeziehung der Kommunen, der örtlichen Akteure der Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine und Präventionsräte regionale Maßnahmen zut Umsetzung der Gesamtstrategie zut Stärkung der Demokratie vor Ort im Dialog zu entwickeln. Die Staatsregierung verstärkt die Kommunikation über die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung in ihren verschiedenen Facetten. lnsbesondere wird der direkte Dialog mit der Kommunalpolitik und der Bevölkerung über wesentliche Vorhaben der Staatsregierung intensiviert. Die Staatsregierung wird weiterhin terminlich und thematisch verstärkt, insbesondere im Ländlichen Raum, offene, professionell moderierte Dialoge mit Bürgern anbieten. Zukünftig wird der Ministerpräsident jährlich Vertreter des Ehrenamtes in Sachsen zu einer Würdigung und Ermunterung ihres wertvollen Engagements einladen. Die Vergabe des Sächsischen Bürgerpreises wird um eine Kategorie ,,ehrenamtliches Engagement in der Arbeit für Flüchtlinge" erweitert. Die Staatsregierung stärkt die Online-Kommunikation über das bestehende Beteiligungsportal auf wr.vw.sachsen.de und baut das dortige Angebot aus. Das SMI wird beauftragt, im Rahmen der Konzeptionierung des neuen Fortbildungsangebotes der Fachhochschule für öffentliche Venvaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì die Angebote für Fortbildungen im Bereich der persönlichen und umfassenden sozialen Kompetenz auszubauen, um die Kompetenzen im Bereich Bürgerkommunikation und bürgernahe Veruvaltung zu verbessern. Die Sächsische Staatsregierung wird ihre Maßnahmen zur lntegration verstärken. Der dazu dienende Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung des lntegrationsprozesses der Asylsuchenden und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen wird zur Kenntnis genommen. Die StMGI beim SMS und das SMF werden beauftragt, die im Sieben-Punkte-Plan enthaltenen Einzelmaßnahmen haushaltseitig umzusetzen. Dem Geschäftsbereich der SIMGI beim SMS werden zum 15. April 2016 acht Stellen zur Verfügung gestellt. Die Rektorate der sächsischen Hochschulen werden vom SMWK gebeten, die Akademischen Auslandsämter zur qualifizierten Studienberatung von Flüchtlingen weiter auszubauen. Soweit dafür zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden sie bereitgestellt. Die Sächsische Staatsregierung wird die lntegrationsinitiative der Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft unterstützen. Das SMWA wird über das Programm ,,Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete" Orientierung für arbeitssuchende Asylbewerber und Flüchtlinge anbieten. Weiterhin werden das SMUL und das SMK gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Unterstützung der lndustrie- und Handelskammer Chemnitz eine Reihe von Regionalveranstaltungen zu ,,Beschäftigungsmöglichkeiten und lntegration von Asylbewerbern in den sächsischen Arbeitsmarkt" mit dem Schwerpunkt auf der Landwirtschaft und den ,,Grünen Berufen" durchführen. Zur Schaffung von Teilnahmemöglichkeiten von Flüchtlingen am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen werden dem Landessportbund Sachsen zweckgebunden 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit mehr berufstätige Menschen in Sachsen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, wird die Einbü rgerungskampagne intensiviert. Die Ressorts werden mit der Um der in den Berichten und in dem Sieben-Punkte-Plan dargestellten beauftragt.Ma Mit ichen Grüßen ln utb Anlage Freistaat SACHSEN ng Seite 4 von 4 Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 1    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Aussetzung Stellenabbau Polizei Ein entsprechender Antrag an den HFA wurde durch SMF am 24.03.2016 gestellt und bewilligt. Zur Kompensation der kw-Vermerke aus 2015 und 2016 werden im Entwurf des neuen Doppelhaushalts insgesamt 270 neue Stellen ausgebracht. Der HFA hat die Einwilligung für das Ausbringen von 122 Stellen im Vollzug erteilt (§ 6 Abs. 12 HG 2015/2016; dies entspricht den in 2015 kwgesetzten Stellen). Planung (Arbeitsstand Reg.-E zum Doppelhaushalt 2017/2018): Die in 2016 kw-gesetzten Stellen sollen in 2017 neu ausgebracht werden. Die im DHH 2015/2016 für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 vorgesehenen kw- Vermerke sollen gestrichen werden.. 1000 neue Stellen Polizei Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 sieht im Ergebnis der HH-Verhandlungen folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses vor: In den Bereichen der Polizei werden 138 neue Stellen in 2017 (davon 1 Professur bei der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (PolFH)) und 40 neue Stellen in 2018 ausgebracht. Zudem wird der Einstellungskorridor in die Ausbildung ab dem Jahr 2017 auf 600 Polizeianwärter pro Jahr erhöht (Verdoppelung der Ausbildungskapazität gegenüber 2014). Im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 enthalten. Da der Personalaufwuchs im Polizeivollzugsdienst ausschließlich über zusätzliche interne Ausbildung realisierbar (alle Polizeien des Bundes und der Länder stocken auf) und der Einstellungskorridor nach Ausbildung erst mit 3-jährigem Verzug greift, wird der geplante Personalzuwachs auf dann über 14.000 Stellen voraussichtlich bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erhöhung Polizeianwärterzahl auf 500 in 2016 Das SMF hat die im Vollzug 2016 erforderlichen zusätzlichen Stellen im April 2016 ausgebracht. HFA hat eingewilligt. Konzept für Nichtvollzug kw- Vermerke 2016-2020 bei Justiz und Justizvollzug im Umfang von 370 Stellen Der Stellenabbau wurde für die Jahre 2016 bis 2020 im Umfang von 370 Stellen erlassen. Als Kompensation für die im Jahr 2016 abzubauenden 104 Stellen werden ab dem Jahr 2017 insgesamt 104 Stellen neu ausgebracht. Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit 20 Stellen für Staatsanwälte, 14 Stellen für Verwaltungsrichter, 10 Stellen für Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Strafgerichte), 5 Stellen für Justizwachtmeister, 5 Stellen für Gerichtsvollzieher und 50 Stellen für Justizvollzugsbedienstete zur Verfügung. Der verbleibende Stellenabbau bis zum Jahr 2020 in Höhe von 74 Stellen (ursprünglicher Stellenabbau 2016 bis 2020 in Höhe von 444 Stellen abzüglich 370 Stellen = 74 Stellen) wurde für das Jahr 2018 mit 20 Stellen stellenkonkret und für die Jahre 2019 und 2020 mit jeweils 27 Stellen pauschal ausgebracht. Im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 enthalten. Neues Konzept für Fortbildung im Bereich der Polizei hinsichtlich des Umgangs mit Extremismus und in den Bereichen der interkulturellen Kompetenz, der Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Inklusion Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Interkulturelle Kompetenz" an der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (PolFH) ab Mai 2016 Erstellung einer Konzeption für eine Zusammenführung und Ausweitung der Fortbildung in den genannten Bereichen an der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (PolFH) bedarfsgerechte Einplanung der Fortbildungsveranstaltungen im jeweiligen Jahresfortbildungsprogramm der sächsischen Polizei ab dem Jahr 2017 Schaffung einer Professur für gesellschaftspolitische Bildung Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) Die Stelle einer Professur bei der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (PolFH) wurde im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 ausgebracht (siehe auch 1a)). Die Stelle wurde im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 ausgebracht (siehe 1a). Durchführung des Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahrens nach Beschlussfassung des Landtages zum Doppelhaushalt. Erhöhung des Anteils von Polizeianwärtern mit Migrationshintergrund Im Rahmen der Werbekampagne für das Auswahlverfahren der Polizei soll ab dem kommenden Jahr die Ansprache von Bewerbern mit Migrationshintergrund verbessert werden (z.B. durch geeignete Motivauswahl). Aufnahme des Freistaates Bayern in die bestehende Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen Im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung mit der Bayerischen Staatsregierung wurde eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der Polizeien beider Länder beschlossen. An der Sicherheitskooperation will sich Bayern nicht beteiligen. Rund-um-die-Uhr-Einsatz der Wachpolizei zur Verhinderung von Angriffen auf die Asylunterkünfte Seit Mai 2016 stehen die ersten Wachpolizisten zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt an erkannten Schwerpunkten und wird nach Verfügbarkeit schrittweise ausgebaut. Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 2    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Anbieten des Sicherheitsrahmenkonzepts für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen bei Kommunen Das Konzept wurde den Kommunen bereits im Rahmen des Lenkungsausschusses Asyl zur Anwendung angeboten. Verstärkung MEFG Mit Erlass des SMI vom 06.05.2016 wurde zudem eine Neuausrichtung der MEFG verfügt. Sie wird als eigenständige Organisationseinheit im OAZ eingerichtet und verfügt über fünf regionale MEFG. Die Personalausstattung erreicht zum 01.07.2016 ihre neue Stärke. Intensivierung der Beobachtung des Extremismus und Verstärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz Der wachsenden Zahl extremistischer Bestrebungen soll durch eine schärfere Fokussierung und erhöhte personelle und materielle Ressourcen begegnet werden. Im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) werden zehn neue Stellen in 2017 und sechs neue Stellen in 2018 ausgebracht. 16 neue Stellen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2017/2018 enthalten. Die Intensivierung der Beobachtung soll sich im Verfassungsschutzbericht 2016 (Veröffentlichung im April 2017 geplant) niederschlagen. Vorlage eines Vorschlags zur Anpassung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen mit dem Ziel, Regelungslücken insbesondere bei der Gefahrenabwehr zu schließen Das SMI wird bis Ende 2016 eine Kabinettsvorlage vorlegen. Im Rahmen der Novellierung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG) soll die Inanspruchnahme der Ermächtigung des § 42 Abs. 5 Satz 4 des Waffengesetzes zur Schaffung von Schutzbereichen vorgesehen werden Eine entsprechende Regelung wird derzeit formuliert und soll in die derzeit laufende Novellierung der DVOWaffG aufgenommen werden. Kabinettsbefassung ist Ende des Jahres vorgesehen. Vertiefter Austausch der Lageerkenntnisse hinsichtlich des Rechtsextremismus und der politisch motivierten Kriminalität mit der tschechischen und der polnischen Polizei LKA (FF) und OAZ werden beauftragt, über die Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit Kontakt zur tschechischen und zur polnischen Polizei aufzunehmen und sich mit den jeweiligen Staatsschutzdienststellen zur PMK auszutauschen, mögliche Verbindungen abzuklären und die weitere Zusammenarbeit abzustimmen. Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Strafrahmens bei Angriffen auf Polizisten und Mitarbeiter der Rettungsdienste Das Staatsministerium der Justiz hat das Thema „Verschärfung des Strafrahmens bei Angriffen auf Polizisten und Mitarbeiter der Rettungsdienste“ zur 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen angemeldet, wo es unter der neuen Überschrift „Verbesserung des Schutzes von Amtsträgern, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Rettungsdienste“ unter TOP II.5 gemeinsam mit einer Parallelanmeldung Mecklenburg-Vorpommerns behandelt worden ist. Nach intensiver Diskussion wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen: 1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich erneut mit dem zunehmenden Widerstand gegen Amtsträger und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummern 2, 3 und 4 StGB sowie gegen Mitarbeiter der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes befasst. Dieser reicht von nur passiver Behinderung bis hin zu anlassloser Gewalt. 2. Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass zum Schutz der Allgemeinheit und der einzelnen Betroffenen derartigem Verhalten auch mit den Mitteln des Strafrechts entschieden entgegen getreten werden muss. 3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, einen möglichen strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 3    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie verstärkte online-Arbeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) sowie übriger Träger der politischen Bildung mit einer Million Euro/Jahr ab 2016 Die zusätzlichen Mittel für 2016 werden auf Basis von zu genehmigenden üpl-Anträgen den jeweiligen Ressorts durch das SMF zugewiesen. Das SMI wird entsprechende Mittelverstärkungen für Kommunalpolitische Bildungsvereinigungen in seinem Einzelplan vorsehen. Das SMK hat den entsprechenden Antrag auf außerplanmäßige Ausgaben (üpl-Antrag) für die SLpB gestellt und dieser wurde durch SMF am 12.05.2016 genehmigt. Die zusätzlichen Mittel werden für die verstärkte online-Arbeit der SLpB in folgenden Bereichen eingesetzt: Öffentlichkeitsarbeit insbesondere - Informationsbroschüren, - niederschwellige Angebote in Form von Graphic Novels, Comics und - Kampagne zur Begleitung des online-Dialogs Veranstaltungen der politischen Bildungsarbeit, darunter - Veranstaltungen zur Begründung und Förderung eines elementaren Demokratieverständnisses, - Veranstaltungen zu den Themen Asyl, Integration, Interkulturalität, - Veranstaltungen zur Qualifizierung von Kommunikation und Diskussion sowie - moderierte online-Dialoge, online-Planspiel zum Thema Asyl Publikationen in den Programmbereichen - Einwanderung, Asyl, Fluchtbewegung nach Europa - Wertevermittlung/Demokratie und - Populismus/Extremismus. Das SMWK hat auf der Grundlage eines Antrages der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG) am 05.07.2016 bei SMF einen üpl-Antrag gestellt. Das SMS, GB GI wird entsprechende Mittelverstärkungen für den Ring politischer Jugend in seinem Einzelplan vorsehen. SK hat für die übrigen Träger der politischen Bildung den entsprechenden üpl-Antrag gestellt SMK und SK haben die entsprechenden üpl- Anträge für 2016 gestellt und diese wurden durch SMF genehmigt. Im Bereich der anderen Ressorts sind Antragsstellungen in Prüfung und werden bei Bedarf gestellt. Die entsprechende Verstärkung der Mittelansätze für die Einrichtungen für politische Bildung im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 wurde durch die Ressorts im Rahmen der vorhandenen Budgets in dem jeweiligen Einzelplan zum Doppelhaushalt 2017/18 (Entwurf) aufgenommen. Bei der SLpB flossen bereits 21,36 T Euro ab. Im laufenden Betrieb Das Programm „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) wird weiter entwickelt und finanziell besser ausgestattet Die Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ befindet sich gegenwärtig in der Überarbeitung und der Abstimmung im SMS, GB GI. Die Verbesserung der finanziellen Ausstattung ist im Doppelhaushalts-Entwurf 2017/ 2018 der Regierung vorgesehen. Der Entwurf einer novellierten Förderrichtlinie soll im August in das Anhörungsverfahren gehen und im Oktober vom Kabinett beschlossen werden. Dialogformen wie z. B. Debattier- Clubs, Schülerparlamente, Schülerzeitungen, Schülerradios an Schulen sind auszubauen 1. Möglichkeiten zur Fortbildung von Lehrkräften (schulinterne Fortbildung, Fortbildung SBI) und Lehramtsanwärtern für das Format „Jugend debattiert“ werden im SMK geprüft. 2. Im Rahmen der Schülerbegegnung Sachsen - Baden-Württemberg wird ein Workshop Debating durchgeführt. 3. Der Schülerzeitungswettbewerb wird fortgesetzt und Starthilfe für neugegründete Schülerzeitungen gewährt. 4. Mit der Jugendpresse Sachsen e.V. sind für das Schuljahr 2016/17 Angebote mit der mobilen Medienakademie zu den Themen „Medien verstehen“ (u.a. duales Mediensystem, Recherche) und „Medien machen“ (Zeitung, Blog, Radio) geplant. 5. Die Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle (SAEK) unterstützen und betreuen Schulen auch im Bereich der Schülerradios, derzeit wird geprüft, ob dieses Engagement ausgebaut werden kann. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des vorhandenen Budgets im Einzelplan des SMK sichergestellt. Bis 2017 September 2016 Schuljahr 2016/2017 2017 2016 ff Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 4    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer Das SMK mit Geschäftsbereich, das SMJus, die Rechtsanwaltskammer Sachsen und der Sächsische Anwaltsverein haben die für eine Zusammenarbeit zur Vermittlung von demokratischen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Werten geeigneten Bereiche identifiziert. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: 1. Ein erster Unterrichtsblock wurde inhaltlich ausgestaltet und wird im neuen Schuljahr erprobt. Weitere Unterrichtsblöcke werden schrittweise erarbeitet. 2. Der Zugang zur Liste von Ansprechpartnern bei den Gerichten wurde verbessert. Schulen werden Richter-, Staats- und Rechtsanwälte verstärkt als Experten in den Unterricht einbeziehen. 3. Gerichtsbesuche durch Schulklassen werden durch eine stärkere Vor- und Nachbereitung unter Einbeziehung von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten aufgewertet. 4. Jede Oberschule erhält einen Klassensatz der Broschüre „Ein Schulbesuch bei Gericht“. 5. SMK und SBA unterstützen die Teilnahme am bundesweiten Schülerwettbewerb zur politischen Bildung der Bundeszentrale für politische Bildung. Einstieg im Schuljahr 2016/17, Verstetigung und Verbreitung Entwicklung eines Konzepts zur Gewaltprävention und Verkehrserziehung für die sächsischen Schulformen Die Prävention an sächsischen Schulen und Kitas wird aktuell in den zehn Landkreisen und drei Kreisfreien Städten gemäß dem Ansatz „Prävention im Team“ (PiT) weiterentwickelt. Dieser beinhaltet die zielgerichtete, strukturierte Zusammenarbeit der entscheidenden Behörden Bildungsagentur, Kommunalverwaltung und Polizei unter Begleitung des Landespräventionsrates Sachsen. Einbezogen werden vor Ort alle relevanten, leistungsfähigen freien Träger. Dieser Ansatz ermöglicht die Bearbeitung aller relevanten Präventionsbereiche von Gewalt und Verkehrssicherheit über Mobbing, sexuellen Missbrauch, Sucht bis hin zu Medienkompetenz und Demokratie. In den Grund- und Förderschulen findet in den Klassenstufen 1 bis 4 lehrplangemäß Verkehrserziehung statt. Im Rahmen des PiT-Arbeitsansatzes soll die schulische Verkehrserziehung unter Einbeziehung aller Partner unterstützt und inhaltlich vertieft sowie gegebenenfalls auch auf weitere Altersgruppen ausgedehnt werden. Die Ausdehnung des PiT-Arbeitsansatzes auf alle zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte des Freistaates ist für das Jahr 2017 avisiert; bedingt jedoch noch weiterer Abstimmung mit der kommunalen Seite. Aufhebung der Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern Geschichte und Geografie im Realschulbildungsgang der Klassenstufe 10 Mit Brief vom 2. Mai 2016 wurden die Schulleiter über die Aufhebung der Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern Geschichte und Geographie an der Oberschule in Klassenstufe 10 zum Schuljahresbeginn 2016/17 informiert. Die Aufgabe wurde erledigt. Entwicklung von regionale Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie zur Stärkung der Demokratie vor Ort im Dialog Mit Wirkung vom 01.04.2016 wurde in Abstimmung zwischen dem SMI und dem SMS, GB GI ein „Demokratie-Zentrum Sachsen" gebildet. Aufgaben des Demokratie-Zentrums sind: Beratung Externer in Fragen des Extremismus, Prävention, Vernetzung der landesweiten und regionalen Akteure und die Weiterentwicklung der Strategien im Bereich Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung, Im Mai und im Juli wurden beim Demokratie-Zentrum zwei Landeskoordinatoren eingestellt. Intensivierung des direkten Dialogs mit der Kommunalpolitik und der Bevölkerung über wesentliche Vorhaben der Staatsregierung – Bürgerbeteiligung – Entwicklung von Beteiligungsformaten analog der Veranstaltungen des SMK zum neuen Schulgesetz Die Durchführung von Bürgerbeteiligungen zu wesentlichen Vorhaben der Staatsregierung erfolgt anlassbezogen und in Verantwortung der Ressorts. So bestehen bspw. seitens des SMWK die Veranstaltungsformate „Gläserne Werkstatt“ (Podiumsdiskussion mit anschließender Fragestunde zu aktuellen Themen des Geschäftsbereiches) und „Ministersprechstunde“ (zwei Serien „Hochschulen“ und „Kultur“ im Wechsel), die einen Dialog ermöglichen. Die Kosten für die Gläserne Werkstatt werden aus dem Titel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Für die Ministersprechstunde fallen keine Kosten an. Die Staatsregierung wird weiterhin terminlich und thematisch verstärkt, insbesondere im Ländlichen Raum, offene, professionell moderierte Dialoge mit Bürgern anbieten. Konzeptionelle Überlegungen zur Entwicklung und Umsetzung weiterer Bürgerdialoge befinden sich derzeit innerhalb der Staatsregierung in der Abstimmung. Start im Herbst 2016 geplant bis Ende der Legislaturperiode Die Vergabe des Sächsischen Bürgerpreises wird um eine Kategorie „ehrenamtliches Engagement in der Arbeit für Flüchtlinge“ erweitert. In Abstimmung mit den Mitstiftern des Sächsischen Bürgerpreises Stiftung Frauenkirche Dresden und Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank ist diese zusätzliche Preiskategorie für die Vergabe des Bürgerpreises bereits ausgelobt worden. Innerhalb der Nominierungsfrist gingen seitens der vorschlagsberechtigten Landräte und Oberbürgermeister für diese Kategorie insgesamt 47 Vorschläge ein. Das zusätzliche Preisgeld in Höhe von 5000 Euro wird aus dem Epl. 02 der Staatskanzlei bereitgestellt. Beginnend mit Bürgerpreis 2016 Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 5    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Stärkung und Ausbau der Online- Kommunikation über das bestehende Beteiligungsportal auf www.sachsen.de Das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen wurde unter anderem zur Begleitung der Demokratiekonferenz am 30. Mai 2016 eingesetzt. Die Staatsregierung wirbt auch auf kommunaler Ebene für das Online-Portal. Einen Beitrag dazu leisten die Broschüre „Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung in Sachsen“ und ein neuer Flyer „Beteiligungsportal“. Aktuelle Beteiligungen finden sich unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de. Laufend Ausbau der Angebote für Fortbildungen im Bereich der persönlichen und umfassenden sozialen Kompetenz im Rahmen der Konzeptionierung des neuen Fortbildungsangebotes der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, um die Kompetenzen im Bereich Bürgerkommunikation und bürgernahe Verwaltung zu verbessern Im Rahmen der Laufbahnausbildungen an der FH Meißen sind seit den jüngsten Studienreformen die Kompetenzen im Bereich der Bürgerkommunikation und der bürgernahen Verwaltung bereits Gegenstand der Ausbildung. Bei der Konzeptionierung der zukünftigen Fortbildungsprogramme des Fortbildungszentrums Meißen wird der Kabinettsbeschluss ebenfalls Berücksichtigung finden. Ferner hat die FH Meißen im März und Juni 2016 bereits zwei Veranstaltungen zum Themenkreis durchgeführt. Unter anderem erfolgte im Rahmen des Meißner Hochschuldialogs eine Veranstaltung zum Thema „Leitbilder – Werte in der Zivilgesellschaft und der Verwaltung“. Im November 2016 ist eine weitere Fachtagung zum Themenkreis Bürgerbeteiligung und Verwaltung vorgesehen. Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung des Integrationsprozesses der Asylsuchenden und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen Die Staatsregierung hat am 4. März 2016 ein Integrationspaket für das Jahr 2016 beschlossen, dessen Maßnahmen mit 34,4 Mio. Euro ausgestattet sind. Die Maßnahmen des Integrationspaketes sind: Erstorientierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen: Flächendeckendes Angebot der „Wegweiserkurse“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen, um grundlegende Kenntnisse über unseren Alltag und die Regeln unseres Zusammenlebens und erste Deutschkenntnisse zu vermitteln; Sprachkurse nach Zuweisung in die Kommunen; Soziale Betreuung und integrative Maßnahmen. Die bereits aufgestellten Förderrichtlinien „Soziale Betreuung für Flüchtlinge“ und „Integrative Maßnahmen“ werden finanziell aufgestockt; Kommunaler Integrationskoordinator; Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund; Gewaltschutz. Unter den Flüchtlingen befinden sich viele Frauen und Mädchen mit traumatischer Gewalterfahrung, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Insbesondere steigt auch die Zahl der mit der Frau aufzunehmenden Kinder. Dementsprechend werden die Hilfesysteme finanziell besser ausgestattet; Stärkung Ehrenamt – Fortbildungskurse. Mit Kabinettsbeschluss vom 05.07.2016 wurde die Novellierung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Das SMS, GB GI erarbeitet bis zum 30. September 2016 das Konzept für ein Wirkungscontrolling/ Monitoring der Richtlinie Integrative Maßnahmen. Die Richtlinie Integrative Maßnahmen wurde von 4,5 Millionen Euro in 2016 auf 27 Millionen Euro erhöht. Die Mittelhöhe ist auch im Doppelhaushalts- Entwurf 2017/ 2018 vorgesehen. Die Anträge des SMS, GB GI auf Einwilligung in über- und außerplanmäßige Ausgaben in einer Gesamthöhe von 34,4 Mio. Euro, wurden durch das SMF mit Schreiben vom 24. Mai 2016 bewilligt. Die im Sieben-Punkte-Plan vorgesehenen Maßnahmen wurden im Regierungsentwurf zum DHH 2017/18 gleichermaßen berücksichtigt. Mit ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 4. August 2016 tritt die geänderte Richtlinie Integrative Maßnahmen in Kraft. Acht Stellen für SMS, GB GI Dem SMS, GB GI wurden für die Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans acht Stellen durch Umsetzung aus den Ressorts (SMI) zur Verfügung gestellt. Die zunächst im Vollzug 2016 umgesetzten acht Stellen wurden für 2017 und 2018 im Epl. 08 des Doppelhaushaltes (Entwurf) ausgebracht. Ausbau der Akademischen Auslandsämter für qualifizierte Studienberatung von Flüchtlingen. Eine zusätzliche Mittelverstärkung bei den Hochschulen wurde abgefragt. Keine zusätzlichen Mittel im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen, bei Bedarf soll Finanzierung ggf. aus zentralen Ansätzen für die Hochschulen (Innovationsbudget) erfolgen. Aktueller Stand der Umsetzung des Kabinettsbeschluss vom 04.03.2016 – alle Ressorts Anlage 1 6    Maßnahme Umsetzungsstand / ggf. Einzelprojekte Haushalterische Untersetzung/Mittelabfluss Geplanter Umsetzungszeitraum Unterstützung der Integrationsinitiative der Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gesellschaft Die Fraunhofer-Gesellschaft und die Leibniz-Gemeinschaft haben im Rahmen der Wissenschaftsinitiative jeweils Standortkonzepte zur Integration von Flüchtlingen erarbeitet sowie die Förderaktivitäten und den -bedarf im Freistaat Sachsen spezifiziert. Die entsprechende Förderanträge/-konzepte für die Pilotphase 2016-2018 wurden beim SMWK eingereicht. Die erforderlichen Mittel für 2016 sind im Rahmen eines apl-Antrages beantragt und für die Jahre 2017/18 im Regierungsentwurf zum DHH 2017/2018 veranschlagt worden. Die notwendigen Mittel zur Unterstützung der Wissenschaftsinitiative Integration in den Jahren 2017 und 2018 sind im Regierungsentwurf zum DHH 2017/2018, Einzelplan 12, veranschlagt. Zur Deckung des Förderbedarfs im Jahr 2016 hat SMWK beim SMF einen Antrag auf Einwilligung in eine außerplan-mäßige Ausgabe im Einzelplan 12 gestellt, über den zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch nicht entschieden worden war. Die Erteilung der Zuwendungsbescheide an die FhG und die beteiligten Leibniz-Einrichtungen für das Jahr 2016 setzt jedoch die Einwilligung des SMF in den üpl-Antrag voraus. Anbieten von Orientierung für arbeitssuchende Asylbewerber und Flüchtlinge über das Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ Das Kabinett hat am 12. April 2016 die Fachkräfterichtlinie und das damit verbundene Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ beschlossen. Der Projektaufruf zum Modellprogramm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ wurde am 2. Juni 2016 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Kern des Programms sind Mentoren, die Geflüchteten auf dem gesamten Weg der Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktintegration beratend und begleitend zur Seite stehen und bei der Inanspruchnahme von Regelinstrumenten helfen. Gleichzeitig unterstützen die Mentoren Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe mit Rat und Tat, um eine möglichst reibungslose Eingliederung der neuen Mitarbeiter oder Auszubildenden in den betrieblichen Alltag zu gewährleisten. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern, Sozialpartnern und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Es ist auf drei Jahre angelegt und soll eine Kapazität von etwa 1.000 Teilnehmerplätzen erreichen. Vorgesehen ist, möglichst in jedem Landkreis bzw. jeder Kreisfreien Stadt mindestens ein Projekt mit jeweils mehreren Arbeitsmarktmentoren zu etablieren. Zur Umsetzung des Programms werden rund 9,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Projektanträge konnten bis zum 15. Juli 2016 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Mittelzuweisung an SAB ist am 29. Juni 2016 erfolgt. Bislang noch kein Mittelabfluss, da Projektauswahl noch nicht erfolgt ist und daher noch keine Mittel bewilligt wurden Förderbeginn für IV. Quartal 2016 vorgesehen. Maximale Förderdauer: Drei Jahre Durchführung einer Regionalen Veranstaltungsreihe zu „Beschäftigungsmöglichkeiten und Integration von Asylbewerbern in den sächsischen Arbeitsmarkt“ mit dem Schwerpunkt auf der Landwirtschaft und den „Grünen Berufen“ gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz Durch SMUL und SMK wurden in Kooperation mit der BA im März 2016 fünf Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe „Integration von Asylsuchenden in den sächsischen Arbeitsmarkt“ vorbereitet und durchgeführt. Diese fanden wie folgt statt: 09.03.2016 Borna 09.03.2016 Chemnitz 10.03.2016 Dresden 23.03.2016 Plauen 31.03.2016 Görlitz Die Aufgabe wurde erledigt. Teilnahmemöglichkeiten von Flüchtlingen am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen Der Beschluss verstetigt den Kabinettsbeschluss vom 17.09.2015. Damit kann das gemeinsame Konzept des SMI mit dem LSB „Maßnahmen zur besseren Integration von Flüchtlingen in den Sport“ weiter umgesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 200 T€ pro Jahr sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 eingestellt. Auf Grundlage des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2017/2018 ist eine Fortsetzung bis 2018 vorgesehen. Intensivierung der Einbürgerungskampagne Das SMI erarbeitet derzeit ein Konzept für eine Einbürgerungskampagne unter Einbeziehung der Landkreise und Kreisfreien Städte und des Sächsischen Ausländerbeauftragten (SAB). 2016-07-29T13:50:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes